# taz.de -- Verbot der „Artgemeinschaft“ bestätigt: Kein Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen mehr
       
       > Ex-Innenministerin Faeser hatte die rechte Sekte „Artgemeinschaft“
       > verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung nun für
       > rechtmäßig erklärt.
       
 (IMG) Bild: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       
       Die heidnisch-rechtsextremistische Gruppe „Artgemeinschaft“ wurde vom
       Bundesinnenministerium zu Recht verboten. Das entschied an diesem Mittwoch
       das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit ist jede Fortführung der
       Vereinstätigkeit rechtskräftig verboten.
       
       Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, hatte aber schon in der Weimarer
       Republik Vorgänger. Ab 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die
       Artgemeinschaft vom rechtsextremistischen Anwalt Jürgen Rieger geleitet,
       zeitweise war Rieger auch Bundesvize der NPD. Beobachter:innen
       bezeichneten die Artgemeinschaft als sektenhaft. Ihr voller Name lautete:
       „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer
       Lebensgestaltung e. V.“ Zum Schluss hatte die Artgemeinschaft 81
       Mitglieder, sie war aber gut vernetzt, lud oft rechtsextremistische
       Aktivisten für Vorträge ein.
       
       Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) [1][verbot die
       Artgemeinschaft im September 2023 auf Grundlage des Vereinsgesetzes]. Die
       Tätigkeit der Artgemeinschaft sei gegen die verfassungsmäßige Ordnung
       gerichtet und auch gegen die Völkerverständigung. Dagegen klagte die
       Artgemeinschaft. Sie sei als Religionsgemeinschaft vom Grundgesetz
       geschützt und im Übrigen völlig unpolitisch.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun in vollem Umfang abgewiesen
       und damit das Verbot der Artgemeinschaft bestätigt. Die Artgemeinschaft
       nehme eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegenüber der
       verfassungsmäßigen Ordnung ein, insbesondere gegenüber der Menschenwürde,
       sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.
       
       ## Hakenkreuze in allen Größen
       
       „Die Menschenwürde ist egalitär“, so Richter Kraft, „und gründet
       ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig
       von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht.“ Dagegen
       sehe die Artgemeinschaft die eigene Art als überlegen an und werte
       „artfremde“ Menschen ab.
       
       Die vom Innenministerium betonte Wesensverwandtschaft der Artgemeinschaft
       mit dem Nationalsozialismus hielt das Gericht nicht für einen eigenen
       Verbotsgrund, aber für ein Indiz für das Vorliegen anderer Verbotsgründe.
       So habe sich die Artgemeinschaft am Gesellschaftsmodell des
       Nationalsozialismus orientiert. Nur „Volksgefährten“ sei dabei das Recht
       auf Mitwirkung zugestanden worden. Bei Hausdurchsuchungen wurden große
       historische Hakenkreuzfahnen gefunden sowie Kochschürzen und
       Weihnachtsschmuck mit Hakenkreuzen.
       
       Anders als das Innenministerium wertete das Gericht die Artgemeinschaft als
       Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft. Allerdings gälten die Gesetze
       auch für solche Gemeinschaften, so Richter Kraft, inklusive des
       Vereinsgesetzes. Deshalb sei auch das Verbot einer Religions- und
       Weltanschauungsgemeinschaft möglich.
       
       Eigentlich hätte das Urteil bereits im Februar verkündet werden sollen.
       Dann wurde die [2][Verhandlung aber noch einmal geöffnet], nachdem bei
       einem jungen Mann, dessen Eltern zur Artgemeinschaft gehörten, Waffen
       gefunden wurden. Die taz hatte über den Fall berichtet.
       
       ## Mehrere Verbote Faesers gekippt
       
       Am Montag dieser Woche ging es noch einmal einige Stunden lang um den
       Nachwuchs der Artgemeinschaft, der sich vielfältig rechtsextremistisch
       engagierte. Dies schien den Vorwurf des Innenministeriums zu bestätigen,
       dass die Kinder in der Artgemeinschaft ideologisch indoktriniert werden. In
       der Urteilsverkündung an diesem Mittwoch spielte das dann aber gar keine
       Rolle. Allerdings wird die schriftliche Urteilsbegründung erst in einigen
       Wochen vorliegen.
       
       Nancy Faeser hatte im Herbst 2023 drei rechtsextremistische Organisationen
       verboten. Das Verbot der Artgemeinschaft war das erste, das vor dem
       Bundesverwaltungsgericht Bestand hatte. Dagegen hatte das Gericht im Juni
       2025 das Verbot der rechtsextremen Compact Magazin GmbH aufgehoben. [3][Die
       verfassungswidrigen Inhalte von Compact seien „nicht prägend“ für das
       Magazin gewesen, so die Begründung.] Im Dezember 2025 [4][kippte das
       Gericht dann das Verbot der Hammerskins], weil es gar keinen bundesweiten
       Verein gab und Faeser deshalb gar nicht zuständig war.
       
       (Az.: 6 A 18.23)
       
       29 Apr 2026
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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