# taz.de -- Drei Tage nach Gerichtsurteil: Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?
> Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele
> Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld
> zurechnen.
(IMG) Bild: Schwer einzusehen: das Anwesen in Arenzhain (Brandenburg) am ersten Mai-Wochenende
Eigentlich ist für Heike und Dirk Kupke samstags immer Markt. Feinste
Wurst, geräuchertes Fleisch, Schinken oder Chiliknacker bietet das Paar auf
seinem Stand [1][auf den Berliner Wochenmärkten am Südstern] in Kreuzberg
oder auf [2][dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg] an. Die Spezialitäten
stammen aus der eigenen „Schweinemeisterei“ im Süden Brandenburgs.
Dort, im Dorf Arenzhain, das in die Stadt Doberlug-Kirchhain eingemeindet
wurde, haben sich die Kupkes 1997 in einen über Hundert Jahre alten
Bauernhof verliebt. Nun züchten sie seltene Wollschweine ohne „Antibiotika
oder Wachstumsförderer“, in Ruhe und „geborgen in familiären Verbänden“. So
zumindest [3][beschreibt es das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs
2022 in einer Broschüre], die sich um „gefährdete Rassen“ sorgt und das
Paar porträtiert.
Doch am ersten Mai-Wochenende dieses Jahres geht es in Arenzhain nicht nur
um Landwirtschaft, und um „gefährdete Rassen“ – und um „familiäre Verbände“
höchstens in einem anderen Sinne. Es ist Samstag, der 2. Mai, und auf dem
alten Hof blitzen über ein Dutzend Limousinen, Kleinbusse und Wohnwagen in
der Mittagssonne. Das Anwesen liegt taktisch günstig: umgeben von weiten
Feldern, schwer einsichtig und grün umwachsen.
Rund 15 Familien, insgesamt mehr als 70 Kinder und Erwachsene, verbringen
nach Beobachtungen der taz das Wochenende auf dem Bauernhof von Heike und
Dirk Kupke. Vom Hof hört man Musik, zu sehen ist aber wenig – da das
Anwesen zur Straße hin mit hohen Mauern und Toren abgeschirmt ist.
Was nach außen wie ein harmloses Familientreffen wirken könnte, führt nach
taz-Recherchen zahlreiche Personen aus dem völkisch-rassistischen Teil der
Neonaziszene zusammen: Frauen, Männer und ganze Familien mit Bezügen zu
rechtsextremen oder völkischen Organisationen und Netzwerken, darunter zur
verbotenen Wiking-Jugend, zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“,
zum „Jungadler“, zum „Freibund“ und zum rechten
„Hannibal“-Prepper-Netzwerk.
## Verbindungen zur alten Kaderschmiede
Viele der angereisten Familien verbindet nach taz-Recherchen eine Nähe zur
„Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer
Lebensgestaltung“, bei mehreren Personen liegen Hinweise auf frühere
Mitgliedschaften oder enge Verbindungen vor. Die rassistische und
antisemitische Organisation existierte seit 1951 und galt bis zu ihrem
Verbot 2023 über Jahrzehnte als Sammelbecken und Kaderschmiede der
deutschsprachigen Neonaziszene.
Die Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke beschäftigt sich seit Jahren mit
der völkischen Szene und der Artgemeinschaft. Sie bezeichnet die
Organisation als „toxisch“ und das Verbot 2023 als „längst überfällig“.
Röpke erklärt: „Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror und
neonazistischer Militanz Obhut.“
In der Anhängerschaft verbänden sich das strenge völkische Milieu mit
neonazistisch-militantem Kameradschaftsspektrum. „Zentraler Gedanke bei den
Anhängerinnen und Anhängern der Artgemeinschaft ist die Vormachtstellung
der eigenen ‚Rasse‘, die Höherwertigkeit eines blutsbestimmten Volkes. Seit
Generationen wachsen Kinder in diesem autoritären Milieu mit Feindbildern,
Volkstum und Verschwörungsideologien auf.“
## Innenministerium zieht NS-Vergleich
Auch das [4][Bundesinnenministerium] hat das mittlerweile erkannt. Aus
dessen Sicht weist die Vereinigung eine „Wesensverwandtschaft mit dem
Nationalsozialismus“ auf. Sie identifizierte sich mit der Rassenideologie
des Nationalsozialismus, befürwortete eine biologisch definierte
„Volksgemeinschaft“ und habe eine „antisemitische Grundhaltung“. Die
genetische Reinheit und Entfaltung der eigenen „Art“, einem Euphemismus für
vermeintlich differente menschliche „Rassen“, würden von den Mitgliedern
als zentrales Glaubensgebot verstanden.
Das Ministerium spricht von einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegenüber
der verfassungsmäßigen Ordnung. Zu den Aktivitäten gehörte unter anderem
der Vertrieb nationalsozialistischer Literatur für Kinder und Jugendliche
und deren Indoktrination.
Auch den Schweinezüchtern Heike und Dirk Kupke wurde deshalb, als damals
zentralen Mitgliedern der Artgemeinschaft, im August 2023 die
Verbotsverfügung durch das Bundesinnenministerium zugestellt.
## Treffen trotz Verbot
Kürzlich, am 29. April, hat das [5][Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot
der Artgemeinschaft höchstrichterlich bestätigt]. Nur drei Tage später
treffen sich, davon scheinbar unbeeindruckt, ehemalige Mitglieder auf dem
Bauernhof in Südbrandenburg. Mehrere Jurtezelte stehen im Hof, die Kinder
spielen auf einer Wiese Fußball und „Räuber und Gendarm“ und tragen
überwiegend die für die völkische Szene typische Kleidung mit weißem
Baumwollhemd und lederner kurzer Hose, die ein wenig an die Hitlerjugend
erinnert.
Abends schallt Musik von dem abgeschotteten Gelände, man sieht Männer und
Frauen – Letztere ebenfalls in typischen langen Röcken und gedeckten
Farben. Vordergründig ein Maitanz-Treffen, eigentlich aber ein politisches
Vernetzungstreffen von Anhänger*innen der Artgemeinschaft.
Heike und Dirk Kupke haben auf mehrfache Anfragen der taz zu diesem Treffen
und der Verbundenheit mit der Artgemeinschaft nicht reagiert.
## Verfahren nach taz-Anfrage
Doch wie wirkt ein Verbot, wenn sich die ehemaligen Mitglieder der
verbotenen Gemeinschaft schon wenige Tage nach dem Urteil eines
Bundesgerichts wieder treffen und vernetzen?
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte sich dazu auf Nachfrage
nicht äußern. Ebenso wenig dazu, welche Erkenntnisse dem Ministerium über
das Treffen vorliegen. Auch der Verfassungsschutz Brandenburg konnte zu
diesem Treffen keine weiteren Erkenntnisse mitteilen. Das in Rede stehende
Treffen sei der Polizei vorab nicht bekannt gewesen, erklärte eine
Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums. Das Ministerium habe
nach dem Verbot der Artgemeinschaft in Brandenburg bislang „keine
einschlägigen Aktivitäten“ feststellen können.
Nach der Anfrage der taz wurde allerdings ein Verfahren eingeleitet. „Die
polizeiliche Prüfung hat ergeben, dass die Schilderungen aus Ihrer
Presseanfrage einen Anfangsverdacht begründen“, erklärte die
Ministeriumssprecherin. Und: Die Polizei habe „den Sachverhalt daher der
zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung übergeben –
insbesondere im Hinblick auf den Verdacht der Fortführung einer verbotenen
Vereinstätigkeit nach dem Vereinsgesetz“.
## Expertin kritisiert Behörden
Die Rechtsextremismusexpertin Röpke sieht das Verhalten der Behörden
insgesamt kritisch: „Bei diesen fanatischen politischen Strukturen sollte
den Behörden klar sein, dass sie auf jeden Fall weitermachen.“ Das könne
beispielsweise in kleineren dezentralen Gruppen der Fall sein, die
vermeintlich einfache Brauchtumsfeste veranstalten.
Die Gefahr, die in den Aktivitäten liege, dürfe indes nicht unterschätzt
werden: „Deren politische Radikalität überträgt sich gezielt auf den
Nachwuchs, den sie auf keinen Fall einer weltoffenen, progressiven
Gesellschaft überlassen wollen.“ Es sei ein Merkmal der
völkisch-rassistischen Szene, dass das Private in diesen radikalen Kreisen
immer politisch radikal aufgeladen sei.
Dem nicht entgegenzutreten, bedeute, weitere Generationen im Geiste des
Neonazismus heranwachsen zu sehen und sie einer ideologischen
Indoktrination zu überlassen.
1 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.diemarktplaner.de/schweinemeisterei-arenzhain-hof/
(DIR) [2] /Wochenmarkt-in-Prenzlauer-Berg/!6175642
(DIR) [3] https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gefaehrdete-Rassen-BB.pdf
(DIR) [4] https://www.bverwg.de/pm/2026/30
(DIR) [5] /Verbot-der-Artgemeinschaft-bestaetigt/!6174992
## AUTOREN
(DIR) Johannes Grunert
(DIR) Nils Lenthe
(DIR) Robin Fichtner
(DIR) Jean-Philipp Baeck
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