# taz.de -- NSU-Aufklärung in Hessen: Ein rätselhaftes Gespann
       
       > Als Halit Yozgat in Kassel vom NSU erschossen wurde, war ein
       > Verfassungsschützer am Tatort. Was wollte er da?
       
 (IMG) Bild: Verfassungschützer Temme war am Tatort des Mordes an Halit Yozgat
       
       BERLIN taz | Fast neun Jahre lang hatte niemand diesen Satz bemerkt, jetzt
       schlägt er umso heftiger ein. „Ich sage ja jedem, wenn er weiß, dass
       irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren.“ Der Satz fiel eher
       beiläufig, als ein Geheimschutzbeauftragter des hessischen
       Verfassungsschutzes im Mai 2006 bei seinem Kasseler Kollegen Andreas Temme
       anrief.
       
       Für Temme sah es damals gar nicht gut aus. Die Polizei hatte
       herausgefunden, dass der Verfassungsschützer bei einem Mord am Tatort war –
       sich aber nicht als Zeuge gemeldet hatte. Halit Yozgat war in einem
       Kasseler Internetcafé erschossen worden. Mit der Ceska, mit der zuvor
       bereits acht andere getötet wurden. Nur eins war damals noch nicht bekannt:
       Hinter der Mordserie steckte der rechtsextreme NSU.
       
       Die Polizei überwachte damals Temmes Telefone, das Gespräch wurde
       mitgeschnitten. Wörtliche Abschriften davon aber wurden erst jetzt erstmals
       angefertigt – von den Anwälten der Familie Yozgat. Sie lesen den Satz als
       Beleg für einen schwerwiegenden Vorwurf: Der Verfassungsschützer Andreas
       Temme sei mitnichten zufällig und privat am Tatort gewesen, wie er
       behauptet.
       
       Stattdessen habe er „bereits vor dem Mord an Halit Yozgat konkrete
       Kenntnisse von der geplanten Tat, der Tatzeit, dem Tatort, dem Tatopfer und
       den Tätern“ gehabt. Der Verfassungsschutz hätte daher nicht nur den Mord an
       Yozgat verhindern können, sondern auch den späteren an der Polizistin
       Michèle Kiesewetter, der ebenfalls dem NSU zugeschrieben wird.
       
       Die Bundesanwaltschaft weist diese Interpretation vehement zurück. Sie
       wirft den Anwälten eine „verzerrte Darstellung“ vor. Temmes Kollege habe
       nur klarmachen wollen, dass kein Verfassungsschützer den Verdächtigen
       daheim besucht habe.
       
       ## Vertuschung oder Verschwörung? Eher nicht
       
       Doch welche dieser Lesarten stimmt? Das ist zur zentralen Frage im
       [1][NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages] geworden. Die
       Opposition erhebt schwere Vorwürfe gegen den früheren Innenminister und
       heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), die schwarz-grüne
       Koalition steht unter Druck.
       
       Der Ausschuss erwägt, die Frage der möglichen Verwicklung Temmes und der
       dubiosen Rolle des Verfassungsschutzes vorzuziehen. Doch die Deutung des
       Geschehens dürfte schwieriger werden, als die klaren Positionen von
       Bundesanwaltschaft und Nebenklage vermuten lassen. Für beide Sichtweisen
       gibt es nur Indizien. Je näher man sich den Fall Temme anschaut, umso mehr
       Widersprüche werden sichtbar.
       
       In dem Telefonat, dessen Abschrift der taz vorliegt, bereitet der
       Geheimschutzbeauftragte den Kollegen Temme auf eine dienstliche Erklärung
       vor, die dieser zum Fall abgeben muss. Er rät Temme, sich an die Fakten zu
       halten. Temme solle seine Version „einfach so, wie Sie es mir geschildert
       haben“, aufschreiben. Ein Vorgesetzter erinnert Temme am Telefon, man habe
       ihm schon gesagt, „du sollst nichts verschweigen und nichts da weglassen.
       Und ich hoffe, du hast das auch so gemacht?“
       
       Nach Vertuschung oder Verschwörung klingt das nicht.
       
       Doch die Telefonprotokolle belegen auch, wie fürsorglich die Kollegen sich
       um Temme kümmerten, der unter Mordverdacht stand. Sie erkundigten sich nach
       seinem Befinden, eine Vorgesetzte traf sich mit ihm an einer
       Autobahnraststätte. Warum sollte dann kein Kollege bei ihm vorbeifahren?
       
       Verfassungsschutz und Innenministerium in Hessen hatten neun Jahre Zeit,
       die Ungereimtheiten aufzuklären, die die Theorie nähren, dass der
       Verfassungsschützer und sein Amt in den Mord an Yozgat verstrickt seien –
       oder zumindest einen Tipp bekommen hätten.
       
       ## Deckname „Gemüse“
       
       Im Zentrum stehen der Verfassungsschützer Andreas Temme, Tarnname Alexander
       Thomsen – und einer seiner Spitzel, Benjamin G. – Deckname „Gemüse“ –, ein
       Mann aus der Kasseler Neonazi-Szene. Bereits 2006 mauerte der
       Verfassungsschutz, schirmte Temmes Zuträger mit freundlicher Unterstützung
       Bouffiers von den Mordermittlern ab. Bei der Blockadehaltung bleibt es bis
       heute.
       
       Aktuelles Beispiel: eine Anfrage, über die der Innenausschuss des Landtags
       heute beraten wird. Die Linksfraktion wollte wissen: Wie genau wogen die
       Behörden beim V-Mann „Gemüse“ den Schutz der Vertraulichkeit gegen die
       Aufklärung des Mordes ab? G. bekam für seine Vernehmung durch die
       Bundesanwaltschaft und das Oberlandesgericht in München nur eine
       beschränkte Aussagegenehmigung. Der NSU-Untersuchungsausschuss des
       Bundestags erhielt nicht die komplette V-Mann-Akte.
       
       Hätte ein offener Umgang mit dem V-Mann wirklich irgendein Risiko für das
       „Wohl des Landes“ bedeutet, wie Bouffier der Staatsanwaltschaft 2006
       mitteilte?
       
       Nach dem Mord an Yozgat verhielt Temme sich höchst merkwürdig. Die
       Ermittler gehen davon aus, dass er im Hinterzimmer des Internetcafés am
       Computer surfte, während Halit Yozgat im Eingangsraum zwei Schüsse in den
       Kopf trafen. Das Café war gut besucht an diesem Apriltag im Jahr 2006. Die
       Verbindungsdaten der Kunden halfen den Ermittlern, den Zeitpunkt des Mordes
       einzugrenzen: Yozgat musste gegen 17 Uhr erschossen worden sein.
       
       Um 17.01 Uhr loggte sich Temme an seinem Computer aus. Er hatte sich im
       Chatportal [2][ilove.de] herumgetrieben. Von dem Mord bekam er nach eigenen
       Angaben nichts mit, hörte als einziger Kunde keine Schüsse. Auf dem Weg
       nach draußen will er sich vergeblich nach Yozgat umgesehen und dann 50 Cent
       auf dessen Schreibtisch gelegt haben.
       
       ## Mehrere Anrufe
       
       Konnte der Beamte den hinter seinem Schreibtisch liegenden
       Schwerstverletzten übersehen haben? Warum hielt er sich am Tatort auf? Gab
       es einen Zusammenhang mit seiner Arbeit für den Verfassungsschutz?
       
       Hier kommt Temmes V-Mann ins Spiel: Benjamin G., Deckname „Gemüse“. Temme
       kannte ihn seit gut zweieinhalb Jahren. Die Ermittler attestierten dem
       Beamten „eine vertrauliche, fast freundschaftliche Beziehung“ zu seinem
       V-Mann. Unter Temmes Führung erwarb sich G. den Ruf als verlässliche
       Quelle. Temme und „Gemüse“ – ein rätselhaftes Gespann.
       
       Am Mordtag ruft G. um kurz nach 13 Uhr auf Temmes Handy an. Nur 17 Sekunden
       dauert die Verbindung. Am Nachmittag, etwa 50 Minuten vor den Schüssen,
       ruft Temme den V-Mann aus seiner Kasseler Dienststelle zurück. Diesmal
       reden sie mehr als 11 Minuten.
       
       Worum dreht sich dieses Gespräch? Hatte Benjamin G. dem Verfassungsschützer
       einen Tipp aus der rechten Szene weitergereicht? Schließlich hatten Temme
       und seine Kollegen Ende März von ihrer Wiesbadener Chefin den
       ausdrücklichen Auftrag bekommen, sich unter ihren V-Leuten in Sachen
       Ceska-Mordserie umzuhören.
       
       Nach den Telefonaten am Tattag befragt, versicherte G. den BKA-Ermittlern
       2012, er könne sich nicht mehr genau erinnern. Temme machte unklare,
       widersprüchliche Angaben. Fest steht: 20 Minuten nach dem zweiten Telefonat
       mit G. stempelt Temme seine Dienstkarte in der Stechuhr ab, verlässt die
       Außenstelle der Behörde. Es ist 16.43 Uhr. Er macht sich auf zu Halit
       Yozgats Café.
       
       So uneindeutig wie die beiläufige Bemerkung des Geheimschutzbeauftragten im
       Gespräch mit Temme ist auch die Rolle des V-Mannes „Gemüse“. Der defensive
       Umgang des Verfassungsschutzes mit ihm verwundert. Schließlich war der
       Neonazi nur eine Randfigur in der Szene.
       
       ## Der kleine Bruder
       
       Benjamin G. wuchs in zerrütteten Verhältnissen auf, die Lehre brach er ab,
       jobbte als Reinigungskraft. Als Teenager folgte er seinem älteren
       Stiefbruder in die rechte Szene. Christian W. war Anführer der militanten
       „Kameradschaft Kassel“. G., eher ein Mitläufer, konnte dem
       Verfassungsschutz Informationen über den Stiefbruder und dessen Kumpels
       beim Kasseler „Sturm 18“ oder in der [3][„Blood & Honour“]-Szene liefern.
       
       Den Verfassungsschutz musste dieses militante Milieu in Nordhessen
       interessieren. Es war gewalttätig und eng verdrahtet nach Niedersachsen,
       Thüringen und Sachsen-Anhalt. Doch das Amt setzte ihn auf die „Deutsche
       Partei“ an – eine unbedeutende Altherren-Splittergruppe. Eine kuriose
       Entscheidung.
       
       Wenn G. aber für diese Kleinstpartei zuständig war, wieso schirmte der
       Verfassungsschutz ihn vor der Mordkommission ab? Worin bestand und besteht
       das Sicherheitsrisiko? Hatte G. über rechtsextreme Kumpels doch einen Tipp
       bekommen und Temme zu Yozgats Café gelotst?
       
       Bisher ist das nicht mehr als eine verwegene Theorie, Belege gibt es nicht.
       G. versicherte dem BKA, er habe in der rechten Szene von der Mordserie
       nichts gehört.
       
       Statt G. zur Offenheit zu ermutigen, stellte der Verfassungsschutz dem
       V-Mann für die Zeugenaussagen einen Anwalt zur Seite. Auf Staatskosten. Das
       sei ein „Einzelfall“, räumte das Innenministerium auf Nachfrage der
       Linksfraktion ein. Es hänge nicht zuletzt von den „intellektuellen
       Fähigkeiten“ oder der „Stressresistenz“ des Zeugen ab. Außerdem habe das
       Amt G. ein Tagungsgeld und Fahrtkosten über 172,80 Euro bezahlt.
       
       Die Puzzleteile im Fall Yozgat ergeben kein schlüssiges Bild. Das hessische
       Innenministerium muss endlich die fehlenden Teile aus den
       Verfassungsschutzakten freigeben.
       
       „Damit wir nicht mehr über Spekulationen, sondern über Fakten reden“,
       verlängte kürzlich ein hessischer Politiker, müsse alles aufgeklärt werden.
       Es war der Ministerpräsident Volker Bouffier.
       
       12 Mar 2015
       
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