# taz.de -- Pflegereform und Finanzlöcher: Protest allein löst das Problem nicht
       
       > Die Pflegekassen müssen sparen – dafür braucht es Maßstäbe. Pflegende
       > Angehörige müssen geschützt werden, Künftige Erb:innen hingegen nicht.
       
 (IMG) Bild: Ziemlich blank: Carsten Linnemann vor der konstituierenden Sitzung der Pflegestrukturkommission im Bundesministerium für Gesundheit
       
       Fast könnte man Mitleid bekommen mit Carsten Linnemann (CDU). Auf Facebook
       fleht der [1][CDU-Bundesgesundheitsminister] in einem Video um
       Unterstützung für sein Pflege-Spargesetz. Es wirkt verzweifelt: „Ich freu
       mich über Vorschläge, wie wir das System zukunftsfest machen. Ich freue
       mich, wenn ihr mitmacht“, sagt Linnemann, von dem es heißt, dass ihm das
       Amt des Gesundheitsministers vom Bundeskanzler aufgezwungen worden sein
       soll.
       
       Linnemann steht unter Druck. Es ist [2][ein finanzielles Problem], wenn vor
       20 Jahren zwei Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der
       Pflegeversicherung bekamen und es jetzt sechs Millionen sind. Ohne Reformen
       fehlen der gesetzlichen, der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung (SPV)
       im kommenden Jahr fast 8 Milliarden Euro, im Jahr 2030 dann 17 Milliarden
       Euro.
       
       Protest allein kann das Finanzierungsproblem leider nicht lösen, das
       weniger durch politischen Kürzungswillen als durch die Zunahme der
       Leistungsempfänger:innen entstanden ist. Selbst wenn man die
       Einnahmebasis verbreitern und etwa [3][eine Art Finanzausgleich] zwischen
       privater und gesetzlicher Pflegekasse einrichten könnte, würde das nicht
       reichen, die Pflegekassen zu stabilisieren.
       
       Es führt also kein Weg an einer Spardebatte vorbei. Das
       [4][Pflegeneuordnungsgesetz] (PNOG), das an diesem Donnerstag erstmals in
       den Bundestag kommt, soll ein Anfang sein. Doch die Empörung darüber zeigt,
       welche Fehler gemacht wurden.
       
       ## Ungenaue Einstufung in die Pflegegrade
       
       Die Pflegekassen sind ein System, hinter dem sich sehr unterschiedliche
       Schicksale verbergen. Eine Ehefrau, die ihren demenzkranken, inkontinenten,
       verhaltensauffälligen, immobilen 75-jährigen Ehemann, Pflegegrad 4, schon
       seit Jahren zu Hause pflegt und beaufsichtigt, bringt Opfer, die
       Nichtbetroffene kaum ermessen können.
       
       Etwas anders sieht es im Haushalt eines alten Ehepaares aus, wo die Frau,
       Pflegegrad 3, zwar etwas Hilfe im Alltag braucht, aber gut orientiert ist
       und mit dem Rollator noch mobil. Die fast 600 Euro Pflegegeld im Monat
       fließen dort ins allgemeine Haushaltsbudget ein.
       
       Details in den Fähigkeiten und im Verhalten eines Pflegebedürftigen, in der
       Wohn- und Familiensituation, können darüber entscheiden, ob der Alltag noch
       einigermaßen entspannt ist oder hohe Opfer vom Umfeld verlangt.
       
       Wobei die [5][Einstufung in die fünf Pflegegrade Unschärfen birgt]: Sie
       erfolgt aufgrund der Selbstauskunft in einem einzigen Gespräch vor Ort mit
       einer Gutachter:in. Es werden Tätigkeiten des Alltags abgefragt und ob man
       diese noch „selbständig“, „überwiegend selbständig“, „überwiegend
       unselbständig“ oder „unselbständig“ ausführen kann. Die Auskünfte können
       unterschiedlich ausfallen, und oft gibt es Neid, wenn etwa einer
       Antragstellerin ein Pflegegrad 3 zugestanden wird, der genauso
       gebrechlichen Nachbarin aber nur Grad 2.
       
       ## Abschaffung der „Verhinderungspflege“ ist fatal
       
       Aus Gründen der Ersparnis die [6][Schwellen für die Pflegegrade etwas
       heraufzusetzen], wie es das Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht, ist zwar
       unschön, aber noch relativ vertretbar. Die beiden höchsten Pflegegrade 4
       und 5 sind von dieser Anhebung ausgenommen, und das ist gut so.
       
       Man darf es nicht verschweigen: Leider gibt es Missbrauch. Leicht kann ein
       Pflegehaushalt in der „Verhinderungspflege“ mehr als 3.500 Euro pro Jahr
       kassieren, wenn nur irgendeine Bekannte als „Ersatzpflegeperson“ für
       vermeintliche Ausfallzeiten angegeben wird, obwohl diese Pflege gar nicht
       stattfand. Dieser Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
       Sauerei, denn er beschädigt die Akzeptanz des Systems.
       
       Mit dem Hinweis auf häufigen Missbrauch soll die „Verhinderungspflege“
       abgeschafft beziehungsweise umgewandelt werden. Das ist fatal für
       hunderttausende pflegende Angehörige. Etwa für [7][die Mutter] des
       schwerstbehinderten Kindes, die das Geld braucht, um Ersatzpflege mit
       vertrauten Personen zu finanzieren, weil das Förderzentrum lange Ferien hat
       und sie ihren Teilzeitjob aber nicht einfach unterbrechen kann. Pflegende
       Angehörige müssen zudem auch selbst mal Freizeit haben, zum Arzt, zum Sport
       und die Verhinderungspflege durch Ersatzpersonen auch stundenweise
       finanzieren können.
       
       Wie aus Kreisen der SPD-Fraktion verlautet, werden im parlamentarischen
       Verfahren noch Änderungen des Gesetzentwurfs angestrebt, darunter auch der
       Schutz von Pflegeleistungen wie etwa der Verhinderungspflege. Richtig so.
       
       ## Steuermittel für die Schonung von Vermögen
       
       Heikel ist die Frage, inwieweit eigenes Einkommen und Vermögen der
       Pflegebedürftigen eingesetzt werden sollen, wenn es zum Heimaufenthalt
       kommt. Die SPD fordert mehr Zuschüsse zu den steigenden Eigenanteilen der
       Heimbewohner:innen. Laut einem [8][Gutachten] des Instituts für
       Wirtschaftsforschung wäre aber mehr als die Hälfte der Rentnerhaushalte in
       der Lage, die Eigenanteile im Falle des Heimaufenthaltes finanziell zu
       stemmen, sogar ohne dass dafür eine eigene Immobilie verwertet werden muss.
       
       Es ist also richtig, wenn die jetzt eingesetzte
       [9][Pflegestrukturkommission] höhere Zuschüsse zu den Heimkosten von der
       Einkommens- und Vermögenslage der Pflegebedürftigen abhängig machen will.
       Wobei der Sturz in die Sozialhilfe verhindert und die Vermögen nicht noch
       stärker geschützt werden sollen als bisher ohnehin schon.
       
       [10][Pensionierte Beamte] werden im Falle eines Heimaufenthaltes derzeit
       per Beamtenrecht extra abgesichert, aus Steuermitteln, um deren Vermögen zu
       schonen. Das könnte man hinterfragen. Wohlhabende, die ihr Vermögen für die
       Erb:innen sichern wollen, können dies durch eine früh abgeschlossene
       private Pflegezusatzversicherung tun.
       
       Dass Ausgaben begrenzt werden müssen, ist ernüchternd, aber in der
       Pflegeversicherung nicht zu vermeiden. Eine Diskussion, wo im System noch
       am ehesten gespart werden könnte und wo überhaupt nicht, ist angesagt und
       sollte nicht von vornherein tabuisiert werden, auch nicht aus linker
       Perspektive. Etwas Pragmatik schadet auch den Gerechtigkeitsdebatten nicht.
       
       2 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kuenftiger-Gesundheitsminister-Linnemann/!6199156
 (DIR) [2] /Kommission-nimmt-Arbeit-auf/!6225422
 (DIR) [3] /Pflegereform-und-Einsparungen/!6184989
 (DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
 (DIR) [5] /Pflegereform/!6221628
 (DIR) [6] /Pflegereform-und-Finanzen/!6217635
 (DIR) [7] /Sozialkuerzungen/!6214377
 (DIR) [8] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Gutachten-PKV-Vorsorge-f%C3%BCr-den-station%C3%A4ren-Pflegefall.pdf
 (DIR) [9] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegekommisison/Pflegestrukturkommission_Arbeitsauftrag-Zeitplan.pdf
 (DIR) [10] https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/56_Leistungen_Pflegebeduerftige/563_Vollstationaere_Pflege/563_vollstationaere_pflege_node.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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