# taz.de -- Pflegereform und Finanzlöcher: Protest allein löst das Problem nicht
> Die Pflegekassen müssen sparen – dafür braucht es Maßstäbe. Pflegende
> Angehörige müssen geschützt werden, Künftige Erb:innen hingegen nicht.
(IMG) Bild: Ziemlich blank: Carsten Linnemann vor der konstituierenden Sitzung der Pflegestrukturkommission im Bundesministerium für Gesundheit
Fast könnte man Mitleid bekommen mit Carsten Linnemann (CDU). Auf Facebook
fleht der [1][CDU-Bundesgesundheitsminister] in einem Video um
Unterstützung für sein Pflege-Spargesetz. Es wirkt verzweifelt: „Ich freu
mich über Vorschläge, wie wir das System zukunftsfest machen. Ich freue
mich, wenn ihr mitmacht“, sagt Linnemann, von dem es heißt, dass ihm das
Amt des Gesundheitsministers vom Bundeskanzler aufgezwungen worden sein
soll.
Linnemann steht unter Druck. Es ist [2][ein finanzielles Problem], wenn vor
20 Jahren zwei Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der
Pflegeversicherung bekamen und es jetzt sechs Millionen sind. Ohne Reformen
fehlen der gesetzlichen, der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung (SPV)
im kommenden Jahr fast 8 Milliarden Euro, im Jahr 2030 dann 17 Milliarden
Euro.
Protest allein kann das Finanzierungsproblem leider nicht lösen, das
weniger durch politischen Kürzungswillen als durch die Zunahme der
Leistungsempfänger:innen entstanden ist. Selbst wenn man die
Einnahmebasis verbreitern und etwa [3][eine Art Finanzausgleich] zwischen
privater und gesetzlicher Pflegekasse einrichten könnte, würde das nicht
reichen, die Pflegekassen zu stabilisieren.
Es führt also kein Weg an einer Spardebatte vorbei. Das
[4][Pflegeneuordnungsgesetz] (PNOG), das an diesem Donnerstag erstmals in
den Bundestag kommt, soll ein Anfang sein. Doch die Empörung darüber zeigt,
welche Fehler gemacht wurden.
## Ungenaue Einstufung in die Pflegegrade
Die Pflegekassen sind ein System, hinter dem sich sehr unterschiedliche
Schicksale verbergen. Eine Ehefrau, die ihren demenzkranken, inkontinenten,
verhaltensauffälligen, immobilen 75-jährigen Ehemann, Pflegegrad 4, schon
seit Jahren zu Hause pflegt und beaufsichtigt, bringt Opfer, die
Nichtbetroffene kaum ermessen können.
Etwas anders sieht es im Haushalt eines alten Ehepaares aus, wo die Frau,
Pflegegrad 3, zwar etwas Hilfe im Alltag braucht, aber gut orientiert ist
und mit dem Rollator noch mobil. Die fast 600 Euro Pflegegeld im Monat
fließen dort ins allgemeine Haushaltsbudget ein.
Details in den Fähigkeiten und im Verhalten eines Pflegebedürftigen, in der
Wohn- und Familiensituation, können darüber entscheiden, ob der Alltag noch
einigermaßen entspannt ist oder hohe Opfer vom Umfeld verlangt.
Wobei die [5][Einstufung in die fünf Pflegegrade Unschärfen birgt]: Sie
erfolgt aufgrund der Selbstauskunft in einem einzigen Gespräch vor Ort mit
einer Gutachter:in. Es werden Tätigkeiten des Alltags abgefragt und ob man
diese noch „selbständig“, „überwiegend selbständig“, „überwiegend
unselbständig“ oder „unselbständig“ ausführen kann. Die Auskünfte können
unterschiedlich ausfallen, und oft gibt es Neid, wenn etwa einer
Antragstellerin ein Pflegegrad 3 zugestanden wird, der genauso
gebrechlichen Nachbarin aber nur Grad 2.
## Abschaffung der „Verhinderungspflege“ ist fatal
Aus Gründen der Ersparnis die [6][Schwellen für die Pflegegrade etwas
heraufzusetzen], wie es das Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht, ist zwar
unschön, aber noch relativ vertretbar. Die beiden höchsten Pflegegrade 4
und 5 sind von dieser Anhebung ausgenommen, und das ist gut so.
Man darf es nicht verschweigen: Leider gibt es Missbrauch. Leicht kann ein
Pflegehaushalt in der „Verhinderungspflege“ mehr als 3.500 Euro pro Jahr
kassieren, wenn nur irgendeine Bekannte als „Ersatzpflegeperson“ für
vermeintliche Ausfallzeiten angegeben wird, obwohl diese Pflege gar nicht
stattfand. Dieser Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Sauerei, denn er beschädigt die Akzeptanz des Systems.
Mit dem Hinweis auf häufigen Missbrauch soll die „Verhinderungspflege“
abgeschafft beziehungsweise umgewandelt werden. Das ist fatal für
hunderttausende pflegende Angehörige. Etwa für [7][die Mutter] des
schwerstbehinderten Kindes, die das Geld braucht, um Ersatzpflege mit
vertrauten Personen zu finanzieren, weil das Förderzentrum lange Ferien hat
und sie ihren Teilzeitjob aber nicht einfach unterbrechen kann. Pflegende
Angehörige müssen zudem auch selbst mal Freizeit haben, zum Arzt, zum Sport
und die Verhinderungspflege durch Ersatzpersonen auch stundenweise
finanzieren können.
Wie aus Kreisen der SPD-Fraktion verlautet, werden im parlamentarischen
Verfahren noch Änderungen des Gesetzentwurfs angestrebt, darunter auch der
Schutz von Pflegeleistungen wie etwa der Verhinderungspflege. Richtig so.
## Steuermittel für die Schonung von Vermögen
Heikel ist die Frage, inwieweit eigenes Einkommen und Vermögen der
Pflegebedürftigen eingesetzt werden sollen, wenn es zum Heimaufenthalt
kommt. Die SPD fordert mehr Zuschüsse zu den steigenden Eigenanteilen der
Heimbewohner:innen. Laut einem [8][Gutachten] des Instituts für
Wirtschaftsforschung wäre aber mehr als die Hälfte der Rentnerhaushalte in
der Lage, die Eigenanteile im Falle des Heimaufenthaltes finanziell zu
stemmen, sogar ohne dass dafür eine eigene Immobilie verwertet werden muss.
Es ist also richtig, wenn die jetzt eingesetzte
[9][Pflegestrukturkommission] höhere Zuschüsse zu den Heimkosten von der
Einkommens- und Vermögenslage der Pflegebedürftigen abhängig machen will.
Wobei der Sturz in die Sozialhilfe verhindert und die Vermögen nicht noch
stärker geschützt werden sollen als bisher ohnehin schon.
[10][Pensionierte Beamte] werden im Falle eines Heimaufenthaltes derzeit
per Beamtenrecht extra abgesichert, aus Steuermitteln, um deren Vermögen zu
schonen. Das könnte man hinterfragen. Wohlhabende, die ihr Vermögen für die
Erb:innen sichern wollen, können dies durch eine früh abgeschlossene
private Pflegezusatzversicherung tun.
Dass Ausgaben begrenzt werden müssen, ist ernüchternd, aber in der
Pflegeversicherung nicht zu vermeiden. Eine Diskussion, wo im System noch
am ehesten gespart werden könnte und wo überhaupt nicht, ist angesagt und
sollte nicht von vornherein tabuisiert werden, auch nicht aus linker
Perspektive. Etwas Pragmatik schadet auch den Gerechtigkeitsdebatten nicht.
2 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kuenftiger-Gesundheitsminister-Linnemann/!6199156
(DIR) [2] /Kommission-nimmt-Arbeit-auf/!6225422
(DIR) [3] /Pflegereform-und-Einsparungen/!6184989
(DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
(DIR) [5] /Pflegereform/!6221628
(DIR) [6] /Pflegereform-und-Finanzen/!6217635
(DIR) [7] /Sozialkuerzungen/!6214377
(DIR) [8] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Gutachten-PKV-Vorsorge-f%C3%BCr-den-station%C3%A4ren-Pflegefall.pdf
(DIR) [9] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegekommisison/Pflegestrukturkommission_Arbeitsauftrag-Zeitplan.pdf
(DIR) [10] https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/56_Leistungen_Pflegebeduerftige/563_Vollstationaere_Pflege/563_vollstationaere_pflege_node.html
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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