# taz.de -- Pflegereform im Bundestag: Das Pflege-Spargesetz soll „nachgebessert“ werden
       
       > Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will „harte Brüche“ für
       > Pflegehaushalte zum Jahresbeginn 2027 vermeiden.
       
 (IMG) Bild: Pflegebedürftige und deren Angehörige brauchen eine gerechte Pflegereform
       
       Nach Proteststürmen und [1][Petitionen von Angehörigenverbänden] und
       Sozialverbänden will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den
       Gesetzentwurf zum sogenannten [2][Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)] jetzt
       noch einmal in Teilen verändern. „Wir wollen das Gesetz nachbessern“, sagte
       er am Donnerstag bei der ersten Debatte über die Pläne im Bundestag.
       
       Zur Nachbesserung liefen bereits Gespräche mit den Koalitionsfraktionen,
       erklärte Linnemann. Unter anderem dürfe es zum Jahreswechsel, wenn das
       Gesetz nach bisheriger Planung in Kraft treten sollte, „nicht zu harten
       Brüchen kommen“. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige beschäftige
       die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der Verhinderungspflege. Es sei
       „essenziell, dass wir die Betroffenen nicht überfordern“, sagte Linnemann.
       
       Linnemann verwies aber auch auf das [3][Defizit in der Pflegeversicherung],
       das ohne die Reformen im kommenden Jahr schon knapp 8 Milliarden Euro
       betragen würde.
       
       Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die
       Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 zu erhöhen. Die beitragsfreie
       Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden, der
       Beitragsaufschlag für Kinderlose steigen. In der häuslichen Pflege sollen
       Leistungen anders strukturiert und in neuen Budgets zusammengeführt werden.
       
       ## Ersatz, Verhinderung, Sozialraum
       
       Das bisherige Budget für die sogenannte Verhinderungspflege, das von
       Pflegehaushalten für Ersatzpflege abgerechnet werden kann, soll nach dem
       bisher vorliegenden Gesetzentwurf abgeschafft werden. Mit dem Geld können
       pflegende Angehörige stunden- oder auch tageweise Helfer:innen bezahlen,
       die einspringen, wenn die Pflegeperson verhindert ist, Zeit für
       anderweitige Aufgaben oder auch eine Auszeit braucht. Dieses Budget beträgt
       derzeit bis zu 3.540 Euro im Jahr.
       
       Fällt die Verhinderungspflege weg, müsste die Ersatzpflege dann aus dem
       neuen erhöhten Pflegegeld und einem neuen sogenannten „Sozialraumbudget“
       finanziert werden. Diese beiden neuen Budgets könnten den Wegfall der
       Verhinderungspflege aber nicht kompensieren.
       
       Zudem sollen laut dem Gesetzentwurf aus dem „Sozialraumbudget“ nur
       Helfer:innen finanziert werden, die als Alltagshelfer:innen „nach
       Landesrecht oder durch die Pflegekassen“ zertifiziert sind. Vertraute
       Helfer:innen in der Verhinderungspflege, die etwa von Familien mit
       schwerstbehinderten Kindern eingesetzt werden, würden damit ebenso
       herausfallen wie professionelle Pflegekräfte.
       
       Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, erklärte, man
       werde sich die Verhinderungspflege „noch einmal anschauen und
       nachjustieren“. Sie nannte dabei insbesondere Familien mit
       schwerbehinderten Kindern, die Ersatzpflege brauchen.
       
       Auch beim Thema Alltagshilfen und Sozialraumbudget „werden wir
       nachbessern“, so Borchardt und verwies dabei auch auf die professionellen
       Dienste der Wohlfahrtsverbände. „Wir haben gute Strukturen in den Regionen;
       die, die da sind, die sollen das Sozialraumbudget abrechnen dürfen“, sagte
       Borchardt.
       
       ## Abbruchkanten
       
       Abgeordnete aus Union und SPD bemängelten vor allem die „Abbruchkanten“
       laut dem Gesetzentwurf. Die Verschärfungen würden schon am 1. Januar 2027
       in Kraft treten. Darunter fällt auch die Streichung des sogenannten
       Entlastungsbetrags von 131 Euro im untersten Pflegegrad 1, mit dem
       Pflegebedürftige Haushaltshilfen abrechnen können. Es dürfe „nicht zu
       harten Brüchen“ zum Jahresbeginn kommen, sagte Linnemann.
       
       Nach [4][ursprünglichen Vorschlägen] aus einer Arbeitsgruppe beim
       Gesundheitsministerium noch aus dem vergangenen Jahr sollten einige
       Verschlechterungen der Leistungen nur für Neufälle gelten, die ab 2027
       einen Pflegegrad bekommen, und ansonsten ein „Bestandsschutz“ greifen.
       
       Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll forderte für das neue Gesetz
       Übergangszeiträume. Man müsse den Einrichtungen zumindest ausreichend Zeit
       geben, „sich auf neue Bedingungen einzustellen“.
       
       Die SPD-Fraktion möchte zudem, dass die privaten Pflegekassen (PPK) zu
       einem Risikostrukturausgleich mit den gesetzlichen, der sogenannten
       sozialen Pflegeversicherung (SPV) herangezogen werden. Dieser Vorschlag
       soll in der kommenden [5][Pflegekommission] auf seine
       Verfassungskonformität geprüft werden.
       
       Die Verabschiedung des Pflegeneuordnungsgesetzes ist für Dezember
       vorgesehen. Die meisten Bestimmungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.
       
       5 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.wir-pflegen.net/aktuelles/nachrichten/petition-pflegereform-ja-aber-nicht-auf-kosten-pflegender-angehoeriger
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
 (DIR) [3] /Pflegereform-und-Finanzloecher/!6225815
 (DIR) [4] /Zukunft-von-Pflegegrad-1/!6118452
 (DIR) [5] /Kommission-nimmt-Arbeit-auf/!6225422
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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