# taz.de -- Pflegereform im Bundestag: Das Pflege-Spargesetz soll „nachgebessert“ werden
> Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will „harte Brüche“ für
> Pflegehaushalte zum Jahresbeginn 2027 vermeiden.
(IMG) Bild: Pflegebedürftige und deren Angehörige brauchen eine gerechte Pflegereform
Nach Proteststürmen und [1][Petitionen von Angehörigenverbänden] und
Sozialverbänden will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den
Gesetzentwurf zum sogenannten [2][Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)] jetzt
noch einmal in Teilen verändern. „Wir wollen das Gesetz nachbessern“, sagte
er am Donnerstag bei der ersten Debatte über die Pläne im Bundestag.
Zur Nachbesserung liefen bereits Gespräche mit den Koalitionsfraktionen,
erklärte Linnemann. Unter anderem dürfe es zum Jahreswechsel, wenn das
Gesetz nach bisheriger Planung in Kraft treten sollte, „nicht zu harten
Brüchen kommen“. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige beschäftige
die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der Verhinderungspflege. Es sei
„essenziell, dass wir die Betroffenen nicht überfordern“, sagte Linnemann.
Linnemann verwies aber auch auf das [3][Defizit in der Pflegeversicherung],
das ohne die Reformen im kommenden Jahr schon knapp 8 Milliarden Euro
betragen würde.
Der neue Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die
Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 zu erhöhen. Die beitragsfreie
Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden, der
Beitragsaufschlag für Kinderlose steigen. In der häuslichen Pflege sollen
Leistungen anders strukturiert und in neuen Budgets zusammengeführt werden.
## Ersatz, Verhinderung, Sozialraum
Das bisherige Budget für die sogenannte Verhinderungspflege, das von
Pflegehaushalten für Ersatzpflege abgerechnet werden kann, soll nach dem
bisher vorliegenden Gesetzentwurf abgeschafft werden. Mit dem Geld können
pflegende Angehörige stunden- oder auch tageweise Helfer:innen bezahlen,
die einspringen, wenn die Pflegeperson verhindert ist, Zeit für
anderweitige Aufgaben oder auch eine Auszeit braucht. Dieses Budget beträgt
derzeit bis zu 3.540 Euro im Jahr.
Fällt die Verhinderungspflege weg, müsste die Ersatzpflege dann aus dem
neuen erhöhten Pflegegeld und einem neuen sogenannten „Sozialraumbudget“
finanziert werden. Diese beiden neuen Budgets könnten den Wegfall der
Verhinderungspflege aber nicht kompensieren.
Zudem sollen laut dem Gesetzentwurf aus dem „Sozialraumbudget“ nur
Helfer:innen finanziert werden, die als Alltagshelfer:innen „nach
Landesrecht oder durch die Pflegekassen“ zertifiziert sind. Vertraute
Helfer:innen in der Verhinderungspflege, die etwa von Familien mit
schwerstbehinderten Kindern eingesetzt werden, würden damit ebenso
herausfallen wie professionelle Pflegekräfte.
Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, erklärte, man
werde sich die Verhinderungspflege „noch einmal anschauen und
nachjustieren“. Sie nannte dabei insbesondere Familien mit
schwerbehinderten Kindern, die Ersatzpflege brauchen.
Auch beim Thema Alltagshilfen und Sozialraumbudget „werden wir
nachbessern“, so Borchardt und verwies dabei auch auf die professionellen
Dienste der Wohlfahrtsverbände. „Wir haben gute Strukturen in den Regionen;
die, die da sind, die sollen das Sozialraumbudget abrechnen dürfen“, sagte
Borchardt.
## Abbruchkanten
Abgeordnete aus Union und SPD bemängelten vor allem die „Abbruchkanten“
laut dem Gesetzentwurf. Die Verschärfungen würden schon am 1. Januar 2027
in Kraft treten. Darunter fällt auch die Streichung des sogenannten
Entlastungsbetrags von 131 Euro im untersten Pflegegrad 1, mit dem
Pflegebedürftige Haushaltshilfen abrechnen können. Es dürfe „nicht zu
harten Brüchen“ zum Jahresbeginn kommen, sagte Linnemann.
Nach [4][ursprünglichen Vorschlägen] aus einer Arbeitsgruppe beim
Gesundheitsministerium noch aus dem vergangenen Jahr sollten einige
Verschlechterungen der Leistungen nur für Neufälle gelten, die ab 2027
einen Pflegegrad bekommen, und ansonsten ein „Bestandsschutz“ greifen.
Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll forderte für das neue Gesetz
Übergangszeiträume. Man müsse den Einrichtungen zumindest ausreichend Zeit
geben, „sich auf neue Bedingungen einzustellen“.
Die SPD-Fraktion möchte zudem, dass die privaten Pflegekassen (PPK) zu
einem Risikostrukturausgleich mit den gesetzlichen, der sogenannten
sozialen Pflegeversicherung (SPV) herangezogen werden. Dieser Vorschlag
soll in der kommenden [5][Pflegekommission] auf seine
Verfassungskonformität geprüft werden.
Die Verabschiedung des Pflegeneuordnungsgesetzes ist für Dezember
vorgesehen. Die meisten Bestimmungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.
5 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.wir-pflegen.net/aktuelles/nachrichten/petition-pflegereform-ja-aber-nicht-auf-kosten-pflegender-angehoeriger
(DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
(DIR) [3] /Pflegereform-und-Finanzloecher/!6225815
(DIR) [4] /Zukunft-von-Pflegegrad-1/!6118452
(DIR) [5] /Kommission-nimmt-Arbeit-auf/!6225422
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
## TAGS
(DIR) Pflege
(DIR) Reformpaket
(DIR) Carsten Linnemann
(DIR) Gesundheitspolitik
(DIR) GNS
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Erste Lesung: Bundestag debattiert über Pflegereform
Es ist der erste Aufschlag: An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag
über die Pflegereform. Die große Strukturreform soll dann im neuen Jahr
folgen.
(DIR) Pflegereform und Finanzlöcher: Protest allein löst das Problem nicht
Die Pflegekassen müssen sparen – dafür braucht es Maßstäbe. Pflegende
Angehörige müssen geschützt werden, Künftige Erb:innen hingegen nicht.
(DIR) Kommission nimmt Arbeit auf: Pflegeversicherung in Not
Die Pflegekosten steigen, auf immer weniger Beitragszahler kommen immer
mehr Pflegebedürftige. Experten erarbeiten Vorschläge für die
Pflegeversicherung.