# taz.de -- Erste Lesung: Bundestag debattiert über Pflegereform
> Es ist der erste Aufschlag: An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag
> über die Pflegereform. Die große Strukturreform soll dann im neuen Jahr
> folgen.
(IMG) Bild: Die gesetzliche Pflegeversicherung steuert für 2026 auf ein Milliardendefizit zu
kna | Der Bundestag debattiert am Donnerstag erstmals über die
[1][Pflegereform]. Es soll die Pflegeversicherung wieder auf eine stabilere
finanzielle Grundlage stellen. Ziel ist, die Beiträge zur
Pflegeversicherung vorerst stabil bei 3,6 Prozent des Bruttolohns zu
halten. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Die gesetzliche
Pflegeversicherung steuert für 2026 trotz eines Bundesdarlehens von 3,2
Milliarden Euro auf ein Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro zu. Ohne
dieses Darlehen läge das tatsächliche Minus bei etwa 4,4 Milliarden Euro.
Unter anderem ist vorgesehen, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3
Prozent anzuheben und die Beitragsbemessungsgrenze – analog zur
gesetzlichen Krankenversicherung – um 300 Euro hochzusetzen. Die
Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Bruttogehalts, bis zu der
Versicherte Beiträge in die Pflege- und Krankenversicherung zahlen.
## Keine Rentenkürzungen
Prävention und Frührehabilitation sollen künftig stärker genutzt werden.
Die zunächst angedachten Rentenkürzungen für Pflegende werden nicht
umgesetzt. Das Entlastungsbudget für Menschen mit Pflegegrad 1 hingegen
wird trotz anhaltender Kritik gestrichen.
Das Gesetz hatte für harte Auseinandersetzungen in der Regierungskoalition
gesorgt. Bis zum Tag der Kabinettsentscheidung war fraglich gewesen, ob
überhaupt ein Beschluss gefasst würde. Union und SPD einigten sich dann
darauf, besonders strittige Punkte auszuklammern und an eine
Expertenkommission zu delegieren. Sie wurde Mitte Oktober eingesetzt und
soll bis Ende Dezember konkrete Vorschläge für eine langfristige
Strukturreform machen.
## Kritik am Sozialraumbudget
Im Vorfeld der Bundestagsdebatte warnte der Deutsche Caritasverband vor
gravierenden Verschlechterungen für die ambulanten Pflegedienste. In dem
Gesetzentwurf entfalle die Möglichkeit, dass Pflegedienste
Pflegebedürftigen niedrigschwellige Unterstützungsangebote zur
Alltagsbewältigung anbieten dürften, erklärte Präsidentin Eva
Welskop-Deffaa. Damit würde die häusliche Versorgung geschwächt.
Auch der Verband Katholische Altenhilfe (VKAD) forderte Änderungen beim
geplanten Sozialraumbudget. Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich
bis zu 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro für die
Pflegegrade 2 bis 5 ersetzt werden. Während Pflegebedürftige den
Entlastungsbetrag bislang auch für Leistungen zugelassener ambulanter
Pflegedienste sowie der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege einsetzen können,
soll dies künftig nicht mehr möglich sein.
„Viele ambulante Dienste haben auf den steigenden Bedarf reagiert und ihre
hauswirtschaftlichen Leistungen und auch die Betreuung ausgebaut“, erklärte
der Verband. Falle diese Finanzierungsmöglichkeit weg, gefährde das
Arbeitsplätze und könne Dienste in existenzielle Schwierigkeiten bringen,
warnte die Verbandsvorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher.
## Weniger Unterstützung für Angehörige
Auch der Deutsche Pflegerat warnte vor Leistungseinschränkungen.
Einrichtungen fürchteten um ihre Existenz, [2][Pflegebedürftige und
Angehörige] müssten mit weniger Unterstützung rechnen, erklärte Präsidentin
Christine Vogler. Sie forderte, höhere Hürden bei den Pflegegraden zu
streichen, Entlastungsleistungen zu erhalten, Tariftreue zu schützen und
Personalkosten voll zu refinanzieren.
5 Nov 2026
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