# taz.de -- Rechtliche Bedeutung der AfD-Leaks: Die Analyse wird langwierig und mühselig
> Ob die geleakten rund 420.000 E-Mails aus AfD-Konten Material für ein
> AfD-Verbot liefern, ist noch völlig offen. Sie wären aber wohl
> verwertbar.
(IMG) Bild: Was geht hier vor sich? AfD-Fraktion im Bundestag
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge will die bei einem Hackerangriff
[1][auf die AfD erbeuteten internen E-Mails] für ein mögliches
AfD-Verbotsverfahren auswerten lassen. Das sagte die Politikerin der
Augsburger Allgemeinen Zeitung. Bisher steht die Auswertung aber noch ganz
am Anfang.
Sollte sich aus den Leaks tatsächlich Belastendes für die AfD ergeben, so
könnten die Informationen in ein noch nicht eröffnetes
Parteiverbotsverfahren einfließen. Davon gehen mehrere Rechtsprofessoren
aus, [2][die das juristische Portal LTO befragte]. Es bestehe trotz der
illegalen Beschaffung der Mails wohl kein generelles Verwertungsverbot, da
der Staat die E-Mail-Konten der AfD nicht selbst gehackt hatte. In der
Abwägung gehe der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung den
Datenschutz-Interessen der AfD vor.
Doch ergeben sich aus den rund 420.000 geleakten AfD-E-Mails tatsächlich
Belege, die einen Verbotsantrag stüzen?
Bei der Bewertung angeblicher Inhalte des AfD-Leaks ist zunächst Vorsicht
geboten, [3][da bereits mindestens drei gefälschte Inhalte kursieren,] auf
die Politiker der Grünen und der CDU hereingefallen sind. Möglicherweise
streuen Rechtsextremist:innen nach dem Prinzip „flooding the zone with
shit“ jetzt gezielt krasse Fälschungen von angeblichen verfassungswidrigen
AfD-E-Mails, um die Öffentlichkeit zu verwirren und abzustumpfen.
## Einzelne Vorfälle genügen nicht
Unter den zehn gehackten E-Mail-Konten sind auch die Accounts des
AfD-Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts des NRW-Landesverbands.
Dementsprechend werden viele mehr oder weniger rechtsextremistische
Vorfälle bekannt werden. Da es in diesen Fällen jedoch Disziplinarmaßnahmen
der Partei gab, bis hin zum Antrag auf Parteiausschluss, könnte dies auch
die Behauptung der AfD belegen, dass sie gegen Rechtstextremist:innen
in ihren Reihen konsequent vorgeht. Hier muss genau anaylsiert werden, wie
Verfahren letztlich enden und wie die Schiedsgerichte ihre Entscheidung
begründen.
Sollten sich Hinweise auf Straftaten ergeben, wäre dies zunächst eine Sache
der Polizei (soweit noch nicht Verjährung eingetreten ist). Bei Hinweisen
auf rechtswidrigen Umgang mit Spendengeldern müsste die hierfür zuständige
Bundestagsverwaltung einschreiten. Für ein Parteiverbotsverfahren relevant
wären solche Hinweise nur, wenn sie belegen, dass sich die Partei
ausdrücklich gegen Rechtsstaat, Demokratie oder die Menschenwürde richtet.
Einzelne Vorfälle genügen dabei nicht, es muss sich um ein Verhalten
handeln, das die Partei prägt. Es kommt also jeweils darauf an, welche
Position ein:e AfD-Funktionär:in hatte, die sich verfassungsfeindlich
äußert, ob es Widerspruch gab und ob sich die Partei selbst (glaubhaft)
distanziert hat.
Es ist also nicht damit getan, aus den rund 420.000 E-Mails die
brisantesten Vorgänge und Aussagen herauszufiltern. Die eigentliche
Analysearbeit beginnt erst dann.
22 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Website-veroeffentlicht-tausende-Mails/!6222819
(DIR) [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-leaks-parteiverbot-verbotsverfahren-verfassungsschutz-verwerbar
(DIR) [3] /Fragen-und-Antworten-zum-AfD-Leak/!6223805
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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