# taz.de -- Rechtliche Bedeutung der AfD-Leaks: Die Analyse wird langwierig und mühselig
       
       > Ob die geleakten rund 420.000 E-Mails aus AfD-Konten Material für ein
       > AfD-Verbot liefern, ist noch völlig offen. Sie wären aber wohl
       > verwertbar.
       
 (IMG) Bild: Was geht hier vor sich? AfD-Fraktion im Bundestag
       
       Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge will die bei einem Hackerangriff
       [1][auf die AfD erbeuteten internen E-Mails] für ein mögliches
       AfD-Verbotsverfahren auswerten lassen. Das sagte die Politikerin der
       Augsburger Allgemeinen Zeitung. Bisher steht die Auswertung aber noch ganz
       am Anfang.
       
       Sollte sich aus den Leaks tatsächlich Belastendes für die AfD ergeben, so
       könnten die Informationen in ein noch nicht eröffnetes
       Parteiverbotsverfahren einfließen. Davon gehen mehrere Rechtsprofessoren
       aus, [2][die das juristische Portal LTO befragte]. Es bestehe trotz der
       illegalen Beschaffung der Mails wohl kein generelles Verwertungsverbot, da
       der Staat die E-Mail-Konten der AfD nicht selbst gehackt hatte. In der
       Abwägung gehe der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung den
       Datenschutz-Interessen der AfD vor.
       
       Doch ergeben sich aus den rund 420.000 geleakten AfD-E-Mails tatsächlich
       Belege, die einen Verbotsantrag stüzen?
       
       Bei der Bewertung angeblicher Inhalte des AfD-Leaks ist zunächst Vorsicht
       geboten, [3][da bereits mindestens drei gefälschte Inhalte kursieren,] auf
       die Politiker der Grünen und der CDU hereingefallen sind. Möglicherweise
       streuen Rechtsextremist:innen nach dem Prinzip „flooding the zone with
       shit“ jetzt gezielt krasse Fälschungen von angeblichen verfassungswidrigen
       AfD-E-Mails, um die Öffentlichkeit zu verwirren und abzustumpfen.
       
       ## Einzelne Vorfälle genügen nicht
       
       Unter den zehn gehackten E-Mail-Konten sind auch die Accounts des
       AfD-Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts des NRW-Landesverbands.
       Dementsprechend werden viele mehr oder weniger rechtsextremistische
       Vorfälle bekannt werden. Da es in diesen Fällen jedoch Disziplinarmaßnahmen
       der Partei gab, bis hin zum Antrag auf Parteiausschluss, könnte dies auch
       die Behauptung der AfD belegen, dass sie gegen Rechtstextremist:innen
       in ihren Reihen konsequent vorgeht. Hier muss genau anaylsiert werden, wie
       Verfahren letztlich enden und wie die Schiedsgerichte ihre Entscheidung
       begründen.
       
       Sollten sich Hinweise auf Straftaten ergeben, wäre dies zunächst eine Sache
       der Polizei (soweit noch nicht Verjährung eingetreten ist). Bei Hinweisen
       auf rechtswidrigen Umgang mit Spendengeldern müsste die hierfür zuständige
       Bundestagsverwaltung einschreiten. Für ein Parteiverbotsverfahren relevant
       wären solche Hinweise nur, wenn sie belegen, dass sich die Partei
       ausdrücklich gegen Rechtsstaat, Demokratie oder die Menschenwürde richtet.
       
       Einzelne Vorfälle genügen dabei nicht, es muss sich um ein Verhalten
       handeln, das die Partei prägt. Es kommt also jeweils darauf an, welche
       Position ein:e AfD-Funktionär:in hatte, die sich verfassungsfeindlich
       äußert, ob es Widerspruch gab und ob sich die Partei selbst (glaubhaft)
       distanziert hat.
       
       Es ist also nicht damit getan, aus den rund 420.000 E-Mails die
       brisantesten Vorgänge und Aussagen herauszufiltern. Die eigentliche
       Analysearbeit beginnt erst dann.
       
       22 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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