# taz.de -- Rechtsanwalt über AfD-Leak: „Diese Innenansicht hatten wir bisher nicht“
> Der auf IT spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun hält den AfD-Leak für
> einen möglichen „Gamechanger“. Steckt darin das fehlende Puzzlestück für
> ein Verbot?
(IMG) Bild: Protestaktiion im September in Berlin, gefordert wird ein Verbot der AfD
Herr [1][Anwalt Jun], was haben Sie bisher in den Daten aus dem AfD-Leak
finden können? Könnte es neuen Wind in die Debatte um ein Verbotsverfahren
bringen?
Nach dem, was Redaktionen bisher geprüft haben, steckt in den Daten
rechtlich nicht beurteiltes Material. Ich habe den Eindruck, dass unsere
bisherigen Bewertungen noch einmal neu gedacht werden müssen. Sofern die
Daten authentisch sind, [2][könnten sie ein Gamechanger sein]. Vielleicht
steckt in diesen 280 GB das fehlende Puzzlestück zum AfD-Verbot.
Zum Beispiel der mutmaßliche [3][Verkauf von Hakenkreuzflaggen und Drogen
an einem AfD-Infostand in Bottrop]?
Da geht gar nicht unbedingt um neue Fälle. Uns fehlte nie das Material für
verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das, was uns die ganze Zeit fehlte, ist
die Zurechnung; der Nachweis, dass diese der Parteiführung oder
Parteiorganen bekannt waren und sie trotzdem nicht eingeschritten sind. Und
wenn wir jetzt sehen, dass diese Fälle schon vor dem Schiedsgericht waren,
steht fest, dass die Partei davon wusste. Entscheidend ist dann, wie sie
reagiert hat. Wer ausschließt, distanziert sich. Wer die Leute behält oder
ihnen wieder Ämter gibt, duldet, und diese Duldung wird der ganzen Partei
zugerechnet.
Spannend ist etwa der [4][Fall des Bundestagsabgeordneten Matthias
Helferich]: Das Bundesschiedsgericht hat seinen Ausschluss aufgehoben, nur
eine Ämtersperre von sechs Monaten verhängt und die Lesart des
Landesschiedsgerichts als „Deutungen des politischen Gegners“
zurückgewiesen. Genau diese Innenansicht hat dem Verwaltungsgericht Köln
zuletzt gefehlt. Es hat Äußerungen der Parteispitze zugerechnet, konnte
aber nicht feststellen, dass sie die Partei prägen.
Immer mehr Menschen steigen jetzt tiefer in die Daten ein:
Wissenschaftlerinnen, Journalisten und andere. Wonach sollten sie die Augen
offenhalten? Was ist wirklich handfest?
Zwei Dinge suchen wir: Das Erste ist die Zurechnung, also der Nachweis,
dass die Partei von bestimmten Sachverhalten Kenntnis hatte. Eine Mail, die
nur an die AfD ging, reicht dafür nicht; sie muss innerhalb der Partei auch
verarbeitet worden sein. Noch stärker wäre es aber, wenn eine inhaltliche
Befassung mit den Themen durch Parteiorgane stattfand. Das ist die erste
Sache.
Und die zweite?
Zweitens geht es um planmäßiges Vorgehen. Gerade die CDU- und
CSU-Innenminister äußern öfter Bedenken, ob ein aggressiv-kämpferisches
Verhalten gegeben ist. Diese Formel stammt aus dem KPD-Urteil von 1956.
Aber Gewalt oder Straftaten setzt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
nicht voraus. Seit 2017 verlangt es aber ein planmäßiges Vorgehen, eine
sogenannte qualifizierte Vorbereitungshandlung. Und wenn da nun
beispielsweise eine PowerPoint-Präsentation für ein Vier-Stufen-Vorgehen
auftaucht, wäre das einem Verbot zuträglich. Bisher konnte die Planung
immer nur aus dem Kommunikationsverhalten von AfD-Mandatsträgern abgeleitet
werden. Wir haben gesehen, dass sie eine bestimmte Verschiebung des
Sagbaren vornehmen, dass sie beispielsweise bestimmte Begrifflichkeiten
prägen. Das kann Zufall sein, es kann aber auch planmäßig vollzogen worden
sein.
Man hat bisher immer nur die äußere Fassade gesehen, jetzt gibt es zu die
Möglichkeit, einen Blick dahinter zu werfen?
Genau. Das [5][zuletzt vorgelegte Gutachten der Gesellschaft für
Freiheitsrechte], aber auch Verfassungsschutzberichte basierten
größtenteils auf dem äußeren Verhalten der Partei. Wir sehen jetzt jedoch
erstmals in diesem Umfang die Innenansicht. Und diese Innenansicht ist
womöglich in Sachen Zurechnung und Planung hochgradig relevant. Der
Verfassungsschutz hat nachrichtendienstliche Mittel, im Eilverfahren vor
dem Verwaltungsgericht Köln hat er aber nichts dergleichen vorgelegt. Das
hat das Gericht ausdrücklich vermisst. Für ein Verbotsverfahren hätte
Material, das ohne V-Leute entstanden ist, sogar einen Vorteil, sofern es
verwertbar ist: Es ist staatsfrei.
Und taugen gehackte Mails überhaupt vor Gericht?
Ein automatisches Verwertungsverbot gibt es nicht. Das
Bundesverfassungsgericht hat 2010 bei der Steuer-CD entschieden, dass von
Privaten rechtswidrig beschaffte Daten einen Anfangsverdacht tragen dürfen.
Absolut geschützt ist nur der Kernbereich privater Lebensgestaltung. In
einem Verbotsverfahren müsste Karlsruhe diese Abwägung selbst vornehmen,
dafür gibt es noch keine Rechtsprechung. Praktisch wichtiger ist der
Hinweis, wo man suchen muss: Wer weiß, dass ein Schiedsgericht über einen
Fall entschieden hat, kann Zeugen benennen und die Akten anfordern. Dann
kommt der Beweis auf ordentlichem Weg ins Verfahren.
Dann bleibt noch der Blick in die Glaskugel, Herr Jun: Kommt das
AfD-Verbot? Zumindest der Versuch, das Verfahren anzustreben und damit die
Prüfung anzustoßen?
Ich glaube, der einzige Grund, warum Bundestag, Bundesrat oder
Bundesregierung das Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz,
hilfsweise den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung, nicht
beantragen, sind politische Erwägungen. Trotz so deutlich vorliegender
Anhaltspunkte, dass eine Verfassungswidrigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit
nachgewiesen werden würde, die Augen davor zu verschließen und dieser
Partei alle die Privilegien des Grundgesetzes zu verschaffen, ist politisch
verantwortungslos.
Warum ist dieses Zögern aus Ihrer Sicht ein Problem?
Das Grundgesetz sieht vor, dass eine Partei so lange rechtlich wie jede
andere Partei behandelt werden muss, bis das Bundesverfassungsgericht ihre
Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Der Staat darf sie beobachten und
verfassungsfeindlich nennen. Rechtlich behindern darf er sie nicht. Eine
Stadt [6][muss ihr die Halle geben wie jeder anderen Partei, so war es 2024
in Essen]. Ihre Verfassungsfeindlichkeit darf ihr niemand entgegenhalten,
selbst wenn sie offenkundig ist.
Dieses Parteienprivileg hält sich mit der Möglichkeit, es zu überprüfen,
die Waage. Wenn die Politik in dieses Gleichgewicht eingreift, wenn sie die
Möglichkeit des im Grundgesetz vorgesehenen Parteiverbotsverfahrens aus
politischen Gründen vom Tisch lässt, gefährdet das die Demokratie. Die
Mütter und Väter des Grundgesetzes sind selbstverständlich davon
ausgegangen, dass die Prüfung wenigstens in Angriff genommen würde. Wenn
sich später herausstellen sollte, dass dieses Verfahren funktioniert hätte,
aber wir es einfach nicht versucht haben, weil wir uns einfach nicht
getraut haben oder es gar absichtlich vereitelt haben, laden wir eine
politische Schuld auf uns.
Wer blockiert? Wer treibt voran?
Anfragen für Vorträge und Informationsabende bekomme ich inzwischen von den
Grünen und der SPD und mittlerweile auch aus der Union. Ich führe
Telefonate mit CSU-Politikern. Auf dieser Ebene der Partei setzen sich
Menschen mit der Sache ernsthaft auseinander. Die Menschen in der Union,
die bisher vorsichtig waren, sind keine AfD-Fans. Sie tun sich nur ein
wenig schwer, ihre Meinung, die sie so lange gepflegt haben, über den
Haufen zu werfen. Das war bei der SPD erst ähnlich. Ich glaube aber, dass
die Wählerinnen der Union mittlerweile schneller sind als ihre
Mandatsträger und vor allem als ihre Minister. Nach einer [7][Umfrage von
pollytix im Auftrag von Campact vom September] sind zwei Drittel der
Unionsanhänger dafür, ein Verbotsverfahren zu prüfen.
Abschließender anwaltlicher Rat?
In den Daten stecken Informationen, die es wert sind, genau betrachtet zu
werden. Jetzt ist es wichtig, in Ruhe dranzubleiben. Zu sehen, was sich
Neues ergibt, offen zu sein für neue Bewertungen. Sie werden viel Material
sehen in einer bekannten Qualität. Sie werden rassistische Ausfälle sehen.
An diese rassistischen Ausfälle oder Vernichtungsphantasien gegenüber
politischen Gegnern dürfen wir uns nicht gewöhnen. Nur weil wir es die
ganze Zeit sehen, ist es nicht verfassungsmäßig. Das ist die Strategie, der
wir nicht auf den Leim gehen dürfen: So verschiebt sich das Fenster des
Sagbaren immer weiter.
23 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.youtube.com/channel/UCbLSjHUKvGZ19Bw87Z31sgQ
(DIR) [2] https://www.youtube.com/watch?v=qPalyxeWueU
(DIR) [3] /Website-veroeffentlicht-tausende-Mails/!6222819
(DIR) [4] /Matthias-Helferich-bleibt-in-AfD/!6193151
(DIR) [5] /Gutachten-zu-moeglichem-AfD-Verbotsantrag/!6190640
(DIR) [6] /Proteste-gegen-AfD-Bundesparteitag/!6020442
(DIR) [7] https://pollytix.de/aktuelle-studie-unions-waehlerinnen-lehnen-afd-koalition-an/
## AUTOREN
(DIR) Friedrich Kraft
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) IT-Sicherheit
(DIR) AfD-Verbot
(DIR) Rechtsextremismus
(DIR) Parteiverbot
(DIR) Informationsfreiheit
(DIR) Datenleak
(DIR) Reden wir darüber
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Nach linkem Wahlsieg in Berlin: Schwarz-blaue Panik
Die Union schießt mit aller Kraft gegen die sich formierende rot-grün-rote
Regierungskoalition in Berlin. Mit ihrer Kampagne erinnert sie an die AfD.
(DIR) Rechtliche Bedeutung der AfD-Leaks: Die Analyse wird langwierig und mühselig
Ob die geleakten rund 420.000 E-Mails aus AfD-Konten Material für ein
AfD-Verbot liefern, ist noch völlig offen. Sie wären aber wohl verwertbar.
(DIR) Wozu das AfD-Leak führen kann: Gamechanger für ein Parteiverbot?
Die AfD-Mails können Belege in einem Verbotsverfahren werden, sagt
Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Wie ist die Partei mit rechtsextremen Vorfällen
umgegangen?