# taz.de -- Rechtsanwalt über AfD-Leak: „Diese Innenansicht hatten wir bisher nicht“
       
       > Der auf IT spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun hält den AfD-Leak für
       > einen möglichen „Gamechanger“. Steckt darin das fehlende Puzzlestück für
       > ein Verbot?
       
 (IMG) Bild: Protestaktiion im September in Berlin, gefordert wird ein Verbot der AfD
       
       Herr [1][Anwalt Jun], was haben Sie bisher in den Daten aus dem AfD-Leak
       finden können? Könnte es neuen Wind in die Debatte um ein Verbotsverfahren
       bringen? 
       
       Nach dem, was Redaktionen bisher geprüft haben, steckt in den Daten
       rechtlich nicht beurteiltes Material. Ich habe den Eindruck, dass unsere
       bisherigen Bewertungen noch einmal neu gedacht werden müssen. Sofern die
       Daten authentisch sind, [2][könnten sie ein Gamechanger sein]. Vielleicht
       steckt in diesen 280 GB das fehlende Puzzlestück zum AfD-Verbot.
       
       Zum Beispiel der mutmaßliche [3][Verkauf von Hakenkreuzflaggen und Drogen
       an einem AfD-Infostand in Bottrop]? 
       
       Da geht gar nicht unbedingt um neue Fälle. Uns fehlte nie das Material für
       verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das, was uns die ganze Zeit fehlte, ist
       die Zurechnung; der Nachweis, dass diese der Parteiführung oder
       Parteiorganen bekannt waren und sie trotzdem nicht eingeschritten sind. Und
       wenn wir jetzt sehen, dass diese Fälle schon vor dem Schiedsgericht waren,
       steht fest, dass die Partei davon wusste. Entscheidend ist dann, wie sie
       reagiert hat. Wer ausschließt, distanziert sich. Wer die Leute behält oder
       ihnen wieder Ämter gibt, duldet, und diese Duldung wird der ganzen Partei
       zugerechnet.
       
       Spannend ist etwa der [4][Fall des Bundestagsabgeordneten Matthias
       Helferich]: Das Bundesschiedsgericht hat seinen Ausschluss aufgehoben, nur
       eine Ämtersperre von sechs Monaten verhängt und die Lesart des
       Landesschiedsgerichts als „Deutungen des politischen Gegners“
       zurückgewiesen. Genau diese Innenansicht hat dem Verwaltungsgericht Köln
       zuletzt gefehlt. Es hat Äußerungen der Parteispitze zugerechnet, konnte
       aber nicht feststellen, dass sie die Partei prägen.
       
       Immer mehr Menschen steigen jetzt tiefer in die Daten ein:
       Wissenschaftlerinnen, Journalisten und andere. Wonach sollten sie die Augen
       offenhalten? Was ist wirklich handfest? 
       
       Zwei Dinge suchen wir: Das Erste ist die Zurechnung, also der Nachweis,
       dass die Partei von bestimmten Sachverhalten Kenntnis hatte. Eine Mail, die
       nur an die AfD ging, reicht dafür nicht; sie muss innerhalb der Partei auch
       verarbeitet worden sein. Noch stärker wäre es aber, wenn eine inhaltliche
       Befassung mit den Themen durch Parteiorgane stattfand. Das ist die erste
       Sache.
       
       Und die zweite? 
       
       Zweitens geht es um planmäßiges Vorgehen. Gerade die CDU- und
       CSU-Innenminister äußern öfter Bedenken, ob ein aggressiv-kämpferisches
       Verhalten gegeben ist. Diese Formel stammt aus dem KPD-Urteil von 1956.
       Aber Gewalt oder Straftaten setzt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
       nicht voraus. Seit 2017 verlangt es aber ein planmäßiges Vorgehen, eine
       sogenannte qualifizierte Vorbereitungshandlung. Und wenn da nun
       beispielsweise eine PowerPoint-Präsentation für ein Vier-Stufen-Vorgehen
       auftaucht, wäre das einem Verbot zuträglich. Bisher konnte die Planung
       immer nur aus dem Kommunikationsverhalten von AfD-Mandatsträgern abgeleitet
       werden. Wir haben gesehen, dass sie eine bestimmte Verschiebung des
       Sagbaren vornehmen, dass sie beispielsweise bestimmte Begrifflichkeiten
       prägen. Das kann Zufall sein, es kann aber auch planmäßig vollzogen worden
       sein.
       
       Man hat bisher immer nur die äußere Fassade gesehen, jetzt gibt es zu die
       Möglichkeit, einen Blick dahinter zu werfen?
       
       Genau. Das [5][zuletzt vorgelegte Gutachten der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte], aber auch Verfassungsschutzberichte basierten
       größtenteils auf dem äußeren Verhalten der Partei. Wir sehen jetzt jedoch
       erstmals in diesem Umfang die Innenansicht. Und diese Innenansicht ist
       womöglich in Sachen Zurechnung und Planung hochgradig relevant. Der
       Verfassungsschutz hat nachrichtendienstliche Mittel, im Eilverfahren vor
       dem Verwaltungsgericht Köln hat er aber nichts dergleichen vorgelegt. Das
       hat das Gericht ausdrücklich vermisst. Für ein Verbotsverfahren hätte
       Material, das ohne V-Leute entstanden ist, sogar einen Vorteil, sofern es
       verwertbar ist: Es ist staatsfrei.
       
       Und taugen gehackte Mails überhaupt vor Gericht? 
       
       Ein automatisches Verwertungsverbot gibt es nicht. Das
       Bundesverfassungsgericht hat 2010 bei der Steuer-CD entschieden, dass von
       Privaten rechtswidrig beschaffte Daten einen Anfangsverdacht tragen dürfen.
       Absolut geschützt ist nur der Kernbereich privater Lebensgestaltung. In
       einem Verbotsverfahren müsste Karlsruhe diese Abwägung selbst vornehmen,
       dafür gibt es noch keine Rechtsprechung. Praktisch wichtiger ist der
       Hinweis, wo man suchen muss: Wer weiß, dass ein Schiedsgericht über einen
       Fall entschieden hat, kann Zeugen benennen und die Akten anfordern. Dann
       kommt der Beweis auf ordentlichem Weg ins Verfahren.
       
       Dann bleibt noch der Blick in die Glaskugel, Herr Jun: Kommt das
       AfD-Verbot? Zumindest der Versuch, das Verfahren anzustreben und damit die
       Prüfung anzustoßen?
       
       Ich glaube, der einzige Grund, warum Bundestag, Bundesrat oder
       Bundesregierung das Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz,
       hilfsweise den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung, nicht
       beantragen, sind politische Erwägungen. Trotz so deutlich vorliegender
       Anhaltspunkte, dass eine Verfassungswidrigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit
       nachgewiesen werden würde, die Augen davor zu verschließen und dieser
       Partei alle die Privilegien des Grundgesetzes zu verschaffen, ist politisch
       verantwortungslos.
       
       Warum ist dieses Zögern aus Ihrer Sicht ein Problem? 
       
       Das Grundgesetz sieht vor, dass eine Partei so lange rechtlich wie jede
       andere Partei behandelt werden muss, bis das Bundesverfassungsgericht ihre
       Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Der Staat darf sie beobachten und
       verfassungsfeindlich nennen. Rechtlich behindern darf er sie nicht. Eine
       Stadt [6][muss ihr die Halle geben wie jeder anderen Partei, so war es 2024
       in Essen]. Ihre Verfassungsfeindlichkeit darf ihr niemand entgegenhalten,
       selbst wenn sie offenkundig ist.
       
       Dieses Parteienprivileg hält sich mit der Möglichkeit, es zu überprüfen,
       die Waage. Wenn die Politik in dieses Gleichgewicht eingreift, wenn sie die
       Möglichkeit des im Grundgesetz vorgesehenen Parteiverbotsverfahrens aus
       politischen Gründen vom Tisch lässt, gefährdet das die Demokratie. Die
       Mütter und Väter des Grundgesetzes sind selbstverständlich davon
       ausgegangen, dass die Prüfung wenigstens in Angriff genommen würde. Wenn
       sich später herausstellen sollte, dass dieses Verfahren funktioniert hätte,
       aber wir es einfach nicht versucht haben, weil wir uns einfach nicht
       getraut haben oder es gar absichtlich vereitelt haben, laden wir eine
       politische Schuld auf uns.
       
       Wer blockiert? Wer treibt voran? 
       
       Anfragen für Vorträge und Informationsabende bekomme ich inzwischen von den
       Grünen und der SPD und mittlerweile auch aus der Union. Ich führe
       Telefonate mit CSU-Politikern. Auf dieser Ebene der Partei setzen sich
       Menschen mit der Sache ernsthaft auseinander. Die Menschen in der Union,
       die bisher vorsichtig waren, sind keine AfD-Fans. Sie tun sich nur ein
       wenig schwer, ihre Meinung, die sie so lange gepflegt haben, über den
       Haufen zu werfen. Das war bei der SPD erst ähnlich. Ich glaube aber, dass
       die Wählerinnen der Union mittlerweile schneller sind als ihre
       Mandatsträger und vor allem als ihre Minister. Nach einer [7][Umfrage von
       pollytix im Auftrag von Campact vom September] sind zwei Drittel der
       Unionsanhänger dafür, ein Verbotsverfahren zu prüfen.
       
       Abschließender anwaltlicher Rat? 
       
       In den Daten stecken Informationen, die es wert sind, genau betrachtet zu
       werden. Jetzt ist es wichtig, in Ruhe dranzubleiben. Zu sehen, was sich
       Neues ergibt, offen zu sein für neue Bewertungen. Sie werden viel Material
       sehen in einer bekannten Qualität. Sie werden rassistische Ausfälle sehen.
       An diese rassistischen Ausfälle oder Vernichtungsphantasien gegenüber
       politischen Gegnern dürfen wir uns nicht gewöhnen. Nur weil wir es die
       ganze Zeit sehen, ist es nicht verfassungsmäßig. Das ist die Strategie, der
       wir nicht auf den Leim gehen dürfen: So verschiebt sich das Fenster des
       Sagbaren immer weiter.
       
       23 Oct 2026
       
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