# taz.de -- AfD-Leaks: Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren
       
       > Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein
       > Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang
       > bekannt ist.
       
 (IMG) Bild: Von sich selbst ziemlich begeistert: Die AfD-Fraktion im Bundestag
       
       Über 421.000 Mails und rund 50.000 angehängte Dokumente sind der AfD durch
       einen Hackerangriff abhandengekommen. Und erneut steht die Frage im Raum:
       Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen
       sagen so, die anderen so. Es ist wohl die Suche nach dem einen großen
       entscheidenden Hinweis, die manche antreiben dürfte, sich durch die Daten
       zu wühlen. Dem unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht
       liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten
       gehört. Bisher ist der nicht dabei.
       
       Dabei bräuchte es diesen einen handfesten Beweis nicht einmal, um ein
       AfD-Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Juristisch wurde bereits viel
       analysiert – mit dem Ergebnis, dass ein Erfolg eines Verbotsverfahrens
       nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Das stand allerdings schon vor dem
       Leak fest. Die [1][Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich durch
       massenhaft AfD-Material gegraben und im Sommer auf mehr als 1.500 Seiten
       dargelegt,] warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte. Andere
       Jurist:innen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht
       aus, um vor Gerichten Bestand zu haben. Und die Politik? Wartet darauf,
       dass sich Jurist:innen einig sind. Das wird aber nicht passieren, und
       das sollten Politiker:innen auch wissen, schließlich sind viele von
       ihnen selbst Jurist:innen.
       
       Die Frage nach der Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ist längst
       keine rechtliche mehr, sondern eine rein politische. Der Artikel 21 des
       Grundgesetzes, in dem das Parteiverbot verfassungsrechtlich geregelt ist,
       kann herangezogen werden, um bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht mit
       einer Klärung zu beauftragen. Was dabei herauskommt, kann niemand mit
       hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Diese Möglichkeit
       sollte aber genutzt werden, und vielleicht kommt mindestens ein Teilverbot
       heraus. Der Leak liefert dem Gericht sicher auch weitere interessante
       Erkenntnisse – über die internen Abläufe der AfD, wie sie mit
       Spendenskandalen umgeht, beispielsweise dem von Alice Weidel im
       Bundestagswahlkampf 2017. Oder wie lasch ihr Umgang mit völkisch-nationalen
       Mitgliedern ist wie beispielsweise Matthias Helferich, der trotz eines
       angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist.
       
       Dürfen Gerichte die Daten verwerten? Schließlich hat sich die Hackergruppe
       illegalerweise Zugang zu den E-Mail-Konten verschafft. Doch es waren eben
       nicht Polizei, Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen, sondern
       eben Dritte, die sich das Datenmaterial illegal „besorgt“ haben. Das
       Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Beweise,
       die durch Dritte beschafft wurden, in Strafverfahren verwertet werden
       dürfen. Experten zufolge ist das auch auf ein AfD-Verbotsverfahren in
       Karlsruhe anwendbar. Die Chance ist da – und vielleicht findet sich in dem
       Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich
       klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will.
       
       23 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten
       
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 (DIR) Annika Danielmeier
       
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