# taz.de -- AfD-Leaks: Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren
> Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein
> Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang
> bekannt ist.
(IMG) Bild: Von sich selbst ziemlich begeistert: Die AfD-Fraktion im Bundestag
Über 421.000 Mails und rund 50.000 angehängte Dokumente sind der AfD durch
einen Hackerangriff abhandengekommen. Und erneut steht die Frage im Raum:
Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen
sagen so, die anderen so. Es ist wohl die Suche nach dem einen großen
entscheidenden Hinweis, die manche antreiben dürfte, sich durch die Daten
zu wühlen. Dem unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht
liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten
gehört. Bisher ist der nicht dabei.
Dabei bräuchte es diesen einen handfesten Beweis nicht einmal, um ein
AfD-Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Juristisch wurde bereits viel
analysiert – mit dem Ergebnis, dass ein Erfolg eines Verbotsverfahrens
nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Das stand allerdings schon vor dem
Leak fest. Die [1][Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich durch
massenhaft AfD-Material gegraben und im Sommer auf mehr als 1.500 Seiten
dargelegt,] warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte. Andere
Jurist:innen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht
aus, um vor Gerichten Bestand zu haben. Und die Politik? Wartet darauf,
dass sich Jurist:innen einig sind. Das wird aber nicht passieren, und
das sollten Politiker:innen auch wissen, schließlich sind viele von
ihnen selbst Jurist:innen.
Die Frage nach der Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ist längst
keine rechtliche mehr, sondern eine rein politische. Der Artikel 21 des
Grundgesetzes, in dem das Parteiverbot verfassungsrechtlich geregelt ist,
kann herangezogen werden, um bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht mit
einer Klärung zu beauftragen. Was dabei herauskommt, kann niemand mit
hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Diese Möglichkeit
sollte aber genutzt werden, und vielleicht kommt mindestens ein Teilverbot
heraus. Der Leak liefert dem Gericht sicher auch weitere interessante
Erkenntnisse – über die internen Abläufe der AfD, wie sie mit
Spendenskandalen umgeht, beispielsweise dem von Alice Weidel im
Bundestagswahlkampf 2017. Oder wie lasch ihr Umgang mit völkisch-nationalen
Mitgliedern ist wie beispielsweise Matthias Helferich, der trotz eines
angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist.
Dürfen Gerichte die Daten verwerten? Schließlich hat sich die Hackergruppe
illegalerweise Zugang zu den E-Mail-Konten verschafft. Doch es waren eben
nicht Polizei, Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen, sondern
eben Dritte, die sich das Datenmaterial illegal „besorgt“ haben. Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Beweise,
die durch Dritte beschafft wurden, in Strafverfahren verwertet werden
dürfen. Experten zufolge ist das auch auf ein AfD-Verbotsverfahren in
Karlsruhe anwendbar. Die Chance ist da – und vielleicht findet sich in dem
Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich
klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will.
23 Oct 2026
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(DIR) [1] https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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