# taz.de -- DW Enteignen über Vergesellschaftung: „Man muss den Miethaien nicht noch ein Geschenk machen“
       
       > Nach fünf Jahren endlich beschlossen: Die Initiative freut sich über die
       > Vergesellschaftung. Dennoch gibt es Kritik an dem Kompromiss mit der SPD.
       
 (IMG) Bild: Die taz wünscht schnelle Geneseung!
       
       taz: Bana Mahmood, [1][seit Samstagnachmittag] ist es offiziell: Wenn die
       Koalitionsverhandlungen erfolgreich sind, will Berlin vergesellschaften.
       Wie haben Sie auf das Ergebnis der Sondierungen reagiert? 
       
       Bana Mahmood: Viele von uns haben sich gefreut, dass die Vergesellschaftung
       endlich im Regierungsprogramm stehen soll, immerhin wurde der
       Volksentscheid jetzt fünf Jahre verschleppt. Aber gleichzeitig war es
       ernüchternd zu sehen, was ein politischer Kompromiss in einer Koalition
       letztendlich für den Volksentscheid bedeutet.
       
       taz: Sie sprechen die Selbstbehaltsschwelle an? Die Sondierer:innen
       wollen Wohnungen erst über einem Bestand ab 10.000 Wohnungen
       vergesellschaften. DW Enteignen hatte eine deutlich niedrigere Grenze von
       3.000 gefordert. 
       
       Mahmood: Ja, diese höhere Schwelle ist schwierig für uns. Einige von den
       Unternehmen, die wir mit unserem Vorschlag erfasst hätten, fallen jetzt aus
       der Vergesellschaftung raus. Damit werden auch einige Mietende durch den
       Kompromiss im Stich gelassen. Aus Sicht der Zivilbevölkerung und der
       politisch Aktiven, die seit Jahren kämpfen, ist das schwer nachvollziehbar.
       
       taz: Wie sind Sie damals auf die 3.000er-Grenze gekommen? 
       
       Mahmood: Mit 3.000 hätten wir 10 bis 12 Unternehmen in Berlin
       vergesellschaften können. Und die Zahl der vergesellschafteten Wohnungen
       von über 200.000, hätte am Ende auch annähernd der Zahl der
       WBS-Berechtigten in Berlin entsprochen.
       
       taz: Durch die höhere Schwelle werden nur noch etwa 160.000 statt 220.000
       Wohnungen vergesellschaftet. Ist das noch ausreichend für einen
       wohnungspolitischen Effekt? 
       
       Mahmood: Alles was den Mietenmarkt in Berlin stabilisiert, ist gut für die
       Menschen, die hier leben. Aber es ist natürlich unter dem, was möglich
       gewesen wäre.
       
       taz: Wie stehen Sie zur Obergrenze der [2][Entschädigungssumme von 16
       Milliarden Euro?] 
       
       Mahmood: Bei einer Vergesellschaftungsschwelle von 220.000 bis 240.000
       Wohnungen gehen wir als Initiative von einer Entschädigungssumme von 8 bis
       18 Milliarden Euro aus. Wir sehen also keinen Grund, warum für eine
       reduzierte Anzahl an vergesellschafteten Wohnungen die Entschädigungssumme
       so hoch angesetzt werden sollte. Aber die 16 Milliarden sind eine
       Obergrenze, die hoffentlich nicht ausgeschöpft wird. Man muss Vonovia und
       den anderen Miethaien nicht noch ein Geschenk machen. Immerhin haben die
       Aktionäre in den letzten Jahren mehr als genug Gewinne auf Kosten der
       Berliner und Berlinerinnen gemacht.
       
       taz: Jetzt wo die Vergesellschaftung auf dem Weg ist, was gibt es für die
       Initiative DW Enteignen noch zu tun? 
       
       Mahmood: Das ist eine große Frage, die die Kampagne gemeinsam entscheiden
       wird. Aus den politischen Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass
       gerade bei Koalitionsgesprächen der Teufel im Detail liegt. Deshalb werden
       wir den weiteren politischen Prozess sehr aufmerksam begleiten und genau
       darauf achten, dass die Vergesellschaftung nicht durch Ausnahmen und
       politische Zugeständnisse ausgehöhlt wird.
       
       taz: Was ist, wenn der Bund [3][wie angekündigt] Vergesellschaftungen auf
       Landesebene verbietet? 
       
       Mahmood: Das Vorhaben ist gesetzeswidrig. Das können Justizministerin Hubig
       und die Bundesregierung probieren, aber es ist absehbar, dass ein Verbot
       juristisch scheitern wird. Wir berufen uns auf Artikel 15 des
       Grundgesetzes, den Artikel kann man nicht einfach aushebeln, weil einem das
       Ergebnis eines Volksentscheids politisch nicht passt. Auch abseits des
       Juristischen wäre ein Verbot fatal. Die Bundesregierung signalisiert den
       Menschen: Ihr könnt abstimmen und Mehrheiten organisieren, aber sobald ihr
       die Interessen großer Immobilienkonzerne antastet, ziehen wir euch die
       demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten wieder weg. Viele Menschen zweifeln
       ohnehin schon daran, dass sie politisch etwas verändern können. Wer dann
       selbst demokratische Mehrheiten ins Leere laufen lässt, verspielt weiteres
       Vertrauen.
       
       19 Oct 2026
       
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