# taz.de -- Ergebnis der Sondierungsgespräche: Der steinige Weg zur Vergesellschaftung
> Trotz aller Unkenrufe soll die Vergesellschaftung nun kommen. Ob der
> Schritt ein Erfolg wird, hängt davon ab, ob das Gericht die
> Entschädigungsumme akzeptiert.
(IMG) Bild: Nach langem Kampf dem Ziel endlich nah: Schon bald könnte in Berlin vergesellschaftet werden
Das Ergebnis der Sondierungsgespräche von Linken, Grünen und SPD ist ein
historischer Schritt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik
will eine Landesregierung [1][Artikel 15 des Grundgesetzes] anwenden, in
dem sie die Wohnungsbestände privater Immobilienunternehmen
vergesellschaftet.
[2][Schon im Wahlkampf überschlugen sich Unternehmer:innen, Banken und
konservative Politiker:innen mit teilweise absurden Warnungen vor den
Konsequenzen einer Vergesellschaftung.] Doch in den fünf Jahren, die seit
dem Erfolg des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co. enteignen vergangen
sind, haben sich Expert:innen intensiv mit der praktischen Umsetzbarkeit
beschäftigt. Jetzt, da es ernst wird, stellt sich die Frage: Wie
erfolgversprechend ist der Aufschlag von Rot-Grün-Rot?
Der Kompromiss sieht vor, die Bestände über einem Selbstbehalt von 10.000
Wohnungen pro Unternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Betroffen wären
somit schätzungsweise 160.000 Wohnungen der Unternehmen Vonovia, Adler,
Covivio, Heimstaden und eventuell auch die Immobiliengruppe DVI. Die
Entschädigungssumme soll auf maximal 16 Milliarden Euro gedeckelt werden.
Damit weicht die Einigung von dem ab, was im Volksentscheid gefordert
wurde. Dort war von einer Schwelle von 3.000 Wohnungen die Rede, womit
schätzungsweise 240.000 Wohnungen betroffen wären.
Laut dem Sondierungspapier soll der kommende Senat bis 2027 einen
Finanzierungsplan erstellen. Bis 2028 soll dann das Gesetz in Kraft treten.
Vergesellschaftet wird aber erst, wenn das Bundesverfassunggericht
entschieden hat.
## Fragezeichen Rechtssicherheit
Die Koalitionäre in spe haben sich darauf geeinigt, dass die
Vergesellschaftung den Haushalt nicht belasten soll. Gleichzeitig sagte
Elif Eralp, die Mieten in den übernommenen Beständen sollten gedeckelt
werden und bei Fluktuation auf das Mietniveau der Landeseigenen angepasst
werden.
Ein großes Fragezeichen ist nach wie vor die Rechtssicherheit. Eine vom
Senat eingesetzte Expert:innenkomission kam dabei 2023 zu dem
Schluss, dass die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen grundsätzlich
möglich ist. Doch Artikel 15 ist im Grundgesetz mit nur drei Sätzen recht
vage ausformuliert und wurde noch nie angewendet. Entsprechend hängt der
Erfolg letztendlich von der Interpretation des Verfassungsgerichtes ab, vor
das die betroffenen Unternehmen mit Sicherheit ziehen werden.
Einig war sich die Kommission zudem darin, dass Gemeinnützigkeit ein
entscheidendes Kriterium für die Rechtmäßigkeit einer Vergesellschaftung
ist. Weil das primäre Ziel der Vergesellschaftung die [3][„Bereitstellung
von bezahlbarem und dennoch angemessenem Wohnraum“] ist, sah dies die
Kommission als gegeben an. Das heißt aber auch: Je höher die Zahl der
vergesellschafteten Wohnungen, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit,
dass das Allgemeinwohlargument vor Gericht Bestand hat.
Vor diesem Hintergrund ist der Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen mehr ein
willkürlicher Kompromiss als eine juristische Abwägung. Die SPD hatte in
den Verhandlungen eine noch deutlich höhere Grenze gefordert. Elif Eralp
rechtfertigt die Grenze auf der Pressekonferenz jedoch mit einem anderen
Argument: Mit der Vergesellschaftung der 160.000 Wohnungen würde Berlin auf
über 50 Prozent gemeinwohlorientiert bewirtschaftete Wohnungen kommen.
Insgesamt gibt es in Berlin 1,7 Millionen derzeit Mietwohnungen. Dazu
zählen neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen auch Genossenschaften.
## Die Sache mit der Entschädigung
Die zweite entscheidende Streitfrage ist die Entschädigungshöhe. Laut
Artikel 15 wird die Entschädigungshöhe in einem Gesetz „nach gerechter
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“
festgelegt. Allerdings darf die Höhe vor Gericht angefochten werden,
letztendlich dürfte also wieder das Verfassungsgericht entscheiden.
Die Expert:innenkommission kam mehrheitlich zum Schluss, dass für
die Entschädigung nicht die aktuellen Marktpreise ausschlaggebend sind.
Stattdessen schlug die Kommission unter anderem ein Verfahren vor, das so
viel ersetzen soll, wie die Konzerne erwirtschaften würden, hätten sie ihre
Wohnungen zu gemeinwohlorientierten Bedingungen angeboten.
[4][Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) hat diese Methode genutzt, um eine mögliche
Entschädigungssumme zu berechnen.] Dabei gingen die Ökonom*innen von
einer Nutzungsdauer von 40 Jahren aus, bei einer Quadratmetermiete von 7,08
Euro nettokalt.
Daraus errechnen die Studienautor:innen eine Summe von 13,5
Milliarden Euro für 240.000 Wohnungen. Heruntergerechnet auf die von den
Sondierer:innen vorgeschlagenen 160.000 Wohnungen entspräche das etwa
9,7 Milliarden Euro.
## DIW rechnet mit anderen Zahlen
Doch Ökonom*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) werfen
der IMK dagegen vor, die Annahmen für die Zinssätze zu optimistisch gewählt
zu haben. Das DIW hält eine Summe von 20 Milliarden für 240.000 Wohnungen
für realistischer – das ist runtergerechnet mit 14,4 Milliarden deutlich
näher an der in den Sondierungen festgelegten Obergrenze.
Ohnehin ist die Zinsentwicklung die große Unbekannte. Steigen die Zinsen,
etwa weil die Europäische Zentralbank den Leitzins anhebt, steigen auch die
Tilgungskosten und somit der Betrag, der durch die Mieten wieder
hereinkommen muss.
Will man, wie die Linke angekündigt hat, die Mieten nicht erhöhen, blieben
dann nur Zuschüsse vom Land. Das DIW errechnet, dass eine
Entschädigungssumme von 21 Milliarden Euro (runtergerechnet 15,12
Milliarden Euro) jährliche Zuschüsse von 366 Millionen Euro erfordern
würde, um die Mieten stabil zu halten.
[5][Der makroökonomische Thinktank Dezernat Zukunft sieht die Obergrenze,
bei der eine Vergesellschaftung ohne Zuschüsse und reale Mieterhöhungen
möglich ist, bei 15 Milliarden Euro] (runtergerechnet 10,8 Milliarden).
## Mietanstieg mit der Zeit gedämpft
Langfristig lohne sich eine Vergesellschaftung auch bei höheren Summen,
berechnen die Ökonom*innen. Bei der als Obergrenze angegebenen
Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro wären auch bei einem moderaten
Zinsentwicklung zunächst Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erforderlich.
Auch müsste der Mietanstieg in den ersten Jahren dem Niveau der großen
Wohnungsunternehmen entsprechen.
Da die Zinslast immer geringer wird, würde aber der Mietanstieg mit der
Zeit gedämpft. Spätestens ab 2045 wäre ein Break-Even-Point erreicht, an
dem auch schon die Haushaltszuschüsse zurückgezahlt sind.
Der Thinktank rechnet damit, dass durch eine Vergesellschaftung die Mieten
nach 30 Jahren real immer noch 3,3 Euro pro Quadratmeter unter dem liegen
würden, was große Wohnungsunternehmen mit ihren geplanten Mieterhöhungen
anvisiert hätten.
So sinnvoll die Berechnungen klingen, politisch wäre ein solches Szenario
für die Linke kaum vermittelbar. 10 Jahre lang weiter Mieterhöhungen zu
verschicken, die sich nicht von Vonovia unterscheiden, dürfte dem zentralen
Wahlversprechen, die Mieten zu senken, zunächst konterkarieren. Doch ein
Geschenk an die Berliner:innen der Zukunft bleibt die
Vergesellschaftung allemal.
Korrektur: Auf Hinweis des Dezernats Zukunft haben wir die Zahlen im
16-Milliarden-Szenario korrigiert.
18 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
(DIR) [2] /Angriffe-auf-Vergesellschaftung/!6194621
(DIR) [3] /Mietenreport/!6209069
(DIR) [4] /Neue-Studie-von-Oekonomen/!6216095
(DIR) [5] https://mailchi.mp/dezernatzukunft/sondergb-wann-lohnt-sich-vergesellschaftung?e=ffd0a43d66
## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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