# taz.de -- Zum Nord-Stream-Prozess: „Im Krieg dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden“
       
       > Der Prozess um einen Ukrainer, der die Sprengung der
       > Nord-Stream-Pipelines organisiert haben soll, beginnt. Völkerrechtler Kai
       > Ambos erklärt die Anklage.
       
 (IMG) Bild: Auf jeden Fall ein Verbrechen: die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline vor vier Jahren
       
       taz: Herr Ambos, ein Ukrainer steht jetzt in Hamburg vor Gericht, weil er
       vor vier Jahren die Nord-Stream-Pipelines gesprengt haben soll. Manche
       Leute halten die damalige Aktion für eine gute Sache, weil die Röhren
       überwiegend dem russischen Unternehmen Gazprom gehörten und Russland die
       Ukraine militärisch angegriffen hat. Warum nun dieser Prozess?
       
       Kai Ambos: Nach deutschen Strafrecht sind mehrere Tatbestände erfüllt.
       [1][Man darf nicht einfach eine Pipeline zerstören.] Sie dient ja in erster
       Linie der Energieversorgung. Wer das als „gute Sache“ bezeichnet, spielt
       denen in die Hände, die glauben, militärische Gewalt zu beliebigen Zwecken
       einsetzen zu dürfen.
       
       taz: Generalbundesanwalt Jens Rommel klagt Serhii K., den angeblichen Chef
       des Sprengkommandos, wegen eines Kriegsverbrechens nach dem deutschen
       Völkerstrafgesetzbuch an. Worin soll dieses Kriegsverbrechen bestehen? 
       
       Kai Ambos: In seiner Ablehnung der Haftbeschwerde [2][von Serhii K. hat der
       Bundesgerichtshof die Pipelinesprengung] in den Rahmen des bewaffneten
       Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine eingeordnet. Selbst im Krieg
       dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden – gegen dieses Gebot soll
       der Angeklagte verstoßen haben. Die Frage lautet: Handelt es sich bei Nord
       Stream 1 und 2 tatsächlich um zivile Objekte? Der Bundesgerichtshof meint
       „ja“.
       
       taz: Dem Völkerrecht zufolge darf sich ein angegriffener Staat militärisch
       zwar wehren, aber nicht, indem er zivile Einrichtungen attackiert?
       
       Kai Ambos: Genau. Für den Angreifer und den Angegriffenen gelten die
       gleichen Regeln des sogenannten Rechts des bewaffneten Konflikts. Die
       Russen dürfen keine ukrainischen Bahnhöfe oder die Akademie der
       Wissenschaften in Kyjiw zerstören. Und für die Ukrainer müssten umgekehrt
       zivile Einrichtungen in Russland tabu sein. Umstritten ist beispielsweise,
       ob sie die Lager von russischen Versandunternehmen attackieren dürfen, die
       ihrer Ansicht nach auch militärische Produkte verschicken und deshalb
       legitime militärische Ziele sind.
       
       taz: Worin besteht die grundsätzliche Logik, dass Angriffe auf zivile
       Objekte verboten sind?
       
       Kai Ambos: Das Recht des bewaffneten Konfliktes soll die Kriegsführung
       humanisieren. Die Einhaltung überwacht das Internationale Komitee vom Roten
       Kreuz (IKRK). Die Botschaft ist: Auch im Krieg gelten Regeln, die
       Kriegsparteien dürfen nicht alles machen. Insbesondere soll die
       Zivilbevölkerung geschützt werden, und ebenso die Einrichtungen, die ihr
       dienen. So bestimmt das humanitäre Völkerrecht, Angriffe seien streng auf
       militärische Ziele zu beschränken. Diese werden so definiert: Militärische
       Objekte sind erstens nur solche, die wirksam zu militärischen Handlungen
       beitragen. Zweitens muss der Angriff dem Angreifer einen eindeutigen
       militärischen Vorteil bringen.
       
       taz: Sind die Pipelines wirklich nur zivile Objekte? Die russische
       Regierung hat mit den Gaslieferungen, beziehungsweise Nichtlieferungen 2021
       und 2022 Deutschland erpresst und versucht, die Bundesregierung von der
       Unterstützung der Ukraine abzuhalten. Das Gas hatte eine Bedeutung im
       Krieg.
       
       Kai Ambos: Das mag sein, ist aber zu allgemein, um die genannten Regeln des
       humanitären Völkerrechts zu ändern. Die meisten Völkerrechtler, das IKRK,
       der Bundesgerichtshof und auch ich vertreten eine restriktive Position. Was
       wirklich ein militärisches Ziel darstellt, sollte man sehr eng definieren.
       Das ist nicht unstrittig. So können nach dem US-Militärrecht Kraftwerke
       oder Ölförderungsanlagen militärische Ziele sein. Präsident Trump hat das
       auf die Spitze getrieben mit seiner Drohung, die iranische Zivilisation zu
       zerstören. Doch wenn man so weit geht, erlaubt man letztlich auch die
       Zerstörung von Anlagen, die existenziell für die Versorgung der
       Zivilbevölkerung sind. Denken Sie an die russischen Angriffe auf die
       Energieinfrastruktur der Ukraine: Da wird ein Volk in die Steinzeit
       zurückgebombt und droht, im Winter zu erfrieren.
       
       taz: Man kann argumentieren, dass die russische Regierung mit den Pipelines
       Milliarden verdiente, die ihren Krieg gegen das Nachbarland finanzierten –
       und das auch in Zukunft wieder tun will.
       
       Kai Ambos: Die wirtschaftlichen Vorteile, die eine Kriegspartei durch
       bestimmte Anlagen erhält, machen diese nicht zu einem militärischen Objekt
       und damit zu einem legitimen militärischen Ziel. Denken Sie das mal weiter:
       Auch die Steuern der Bürger finanzieren den militärischen Apparat. Darf
       eine Kriegspartei also die Steuerbehörden und sogar die Steuerzahler
       angreifen, weil sie ja zur Kriegswirtschaft beitragen?
       
       taz: Dass die Pipelines zerstört sind, [3][bewahrt Deutschland vorläufig
       davor, sich wieder in die energetische Abhängigkeit von Russland zu
       begeben]. Können solche politischen Nützlichkeitsüberlegungen im Recht eine
       Rolle spielen?
       
       Kai Ambos: Das sollten sie nicht. Dem Bau der Pipelines lagen politische
       Entscheidungen der Bundesregierung oder auch der Landesregierung von
       Mecklenburg-Vorpommern zugrunde. Man kann solche Projekte mit zivilen,
       friedlichen Mitteln stoppen, etwa indem man die Lieferverträge kündigt.
       Militärische Gewalt ist doch keine Option, um sich solcher Verpflichtungen
       oder Abhängigkeiten zu entledigen.
       
       13 Oct 2026
       
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