# taz.de -- Zum Nord-Stream-Prozess: „Im Krieg dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden“
> Der Prozess um einen Ukrainer, der die Sprengung der
> Nord-Stream-Pipelines organisiert haben soll, beginnt. Völkerrechtler Kai
> Ambos erklärt die Anklage.
(IMG) Bild: Auf jeden Fall ein Verbrechen: die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline vor vier Jahren
taz: Herr Ambos, ein Ukrainer steht jetzt in Hamburg vor Gericht, weil er
vor vier Jahren die Nord-Stream-Pipelines gesprengt haben soll. Manche
Leute halten die damalige Aktion für eine gute Sache, weil die Röhren
überwiegend dem russischen Unternehmen Gazprom gehörten und Russland die
Ukraine militärisch angegriffen hat. Warum nun dieser Prozess?
Kai Ambos: Nach deutschen Strafrecht sind mehrere Tatbestände erfüllt.
[1][Man darf nicht einfach eine Pipeline zerstören.] Sie dient ja in erster
Linie der Energieversorgung. Wer das als „gute Sache“ bezeichnet, spielt
denen in die Hände, die glauben, militärische Gewalt zu beliebigen Zwecken
einsetzen zu dürfen.
taz: Generalbundesanwalt Jens Rommel klagt Serhii K., den angeblichen Chef
des Sprengkommandos, wegen eines Kriegsverbrechens nach dem deutschen
Völkerstrafgesetzbuch an. Worin soll dieses Kriegsverbrechen bestehen?
Kai Ambos: In seiner Ablehnung der Haftbeschwerde [2][von Serhii K. hat der
Bundesgerichtshof die Pipelinesprengung] in den Rahmen des bewaffneten
Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine eingeordnet. Selbst im Krieg
dürfen zivile Objekte nicht angegriffen werden – gegen dieses Gebot soll
der Angeklagte verstoßen haben. Die Frage lautet: Handelt es sich bei Nord
Stream 1 und 2 tatsächlich um zivile Objekte? Der Bundesgerichtshof meint
„ja“.
taz: Dem Völkerrecht zufolge darf sich ein angegriffener Staat militärisch
zwar wehren, aber nicht, indem er zivile Einrichtungen attackiert?
Kai Ambos: Genau. Für den Angreifer und den Angegriffenen gelten die
gleichen Regeln des sogenannten Rechts des bewaffneten Konflikts. Die
Russen dürfen keine ukrainischen Bahnhöfe oder die Akademie der
Wissenschaften in Kyjiw zerstören. Und für die Ukrainer müssten umgekehrt
zivile Einrichtungen in Russland tabu sein. Umstritten ist beispielsweise,
ob sie die Lager von russischen Versandunternehmen attackieren dürfen, die
ihrer Ansicht nach auch militärische Produkte verschicken und deshalb
legitime militärische Ziele sind.
taz: Worin besteht die grundsätzliche Logik, dass Angriffe auf zivile
Objekte verboten sind?
Kai Ambos: Das Recht des bewaffneten Konfliktes soll die Kriegsführung
humanisieren. Die Einhaltung überwacht das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK). Die Botschaft ist: Auch im Krieg gelten Regeln, die
Kriegsparteien dürfen nicht alles machen. Insbesondere soll die
Zivilbevölkerung geschützt werden, und ebenso die Einrichtungen, die ihr
dienen. So bestimmt das humanitäre Völkerrecht, Angriffe seien streng auf
militärische Ziele zu beschränken. Diese werden so definiert: Militärische
Objekte sind erstens nur solche, die wirksam zu militärischen Handlungen
beitragen. Zweitens muss der Angriff dem Angreifer einen eindeutigen
militärischen Vorteil bringen.
taz: Sind die Pipelines wirklich nur zivile Objekte? Die russische
Regierung hat mit den Gaslieferungen, beziehungsweise Nichtlieferungen 2021
und 2022 Deutschland erpresst und versucht, die Bundesregierung von der
Unterstützung der Ukraine abzuhalten. Das Gas hatte eine Bedeutung im
Krieg.
Kai Ambos: Das mag sein, ist aber zu allgemein, um die genannten Regeln des
humanitären Völkerrechts zu ändern. Die meisten Völkerrechtler, das IKRK,
der Bundesgerichtshof und auch ich vertreten eine restriktive Position. Was
wirklich ein militärisches Ziel darstellt, sollte man sehr eng definieren.
Das ist nicht unstrittig. So können nach dem US-Militärrecht Kraftwerke
oder Ölförderungsanlagen militärische Ziele sein. Präsident Trump hat das
auf die Spitze getrieben mit seiner Drohung, die iranische Zivilisation zu
zerstören. Doch wenn man so weit geht, erlaubt man letztlich auch die
Zerstörung von Anlagen, die existenziell für die Versorgung der
Zivilbevölkerung sind. Denken Sie an die russischen Angriffe auf die
Energieinfrastruktur der Ukraine: Da wird ein Volk in die Steinzeit
zurückgebombt und droht, im Winter zu erfrieren.
taz: Man kann argumentieren, dass die russische Regierung mit den Pipelines
Milliarden verdiente, die ihren Krieg gegen das Nachbarland finanzierten –
und das auch in Zukunft wieder tun will.
Kai Ambos: Die wirtschaftlichen Vorteile, die eine Kriegspartei durch
bestimmte Anlagen erhält, machen diese nicht zu einem militärischen Objekt
und damit zu einem legitimen militärischen Ziel. Denken Sie das mal weiter:
Auch die Steuern der Bürger finanzieren den militärischen Apparat. Darf
eine Kriegspartei also die Steuerbehörden und sogar die Steuerzahler
angreifen, weil sie ja zur Kriegswirtschaft beitragen?
taz: Dass die Pipelines zerstört sind, [3][bewahrt Deutschland vorläufig
davor, sich wieder in die energetische Abhängigkeit von Russland zu
begeben]. Können solche politischen Nützlichkeitsüberlegungen im Recht eine
Rolle spielen?
Kai Ambos: Das sollten sie nicht. Dem Bau der Pipelines lagen politische
Entscheidungen der Bundesregierung oder auch der Landesregierung von
Mecklenburg-Vorpommern zugrunde. Man kann solche Projekte mit zivilen,
friedlichen Mitteln stoppen, etwa indem man die Lieferverträge kündigt.
Militärische Gewalt ist doch keine Option, um sich solcher Verpflichtungen
oder Abhängigkeiten zu entledigen.
13 Oct 2026
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