# taz.de -- Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer
       
       > Der ukrainische Offizier Serhii K. soll für die Sprengung der Gaspipeline
       > 2022 verantwortlich sein. War das ein Verbrechen gegen das Völkerrecht?
       
 (IMG) Bild: Die frühere ukrainische Offizier Serhii K. vor Gericht in Hamburg
       
       Serhii K. sieht gefasst aus. Er trägt einen grauen Anzug zum kahlrasierten
       Schädel. Zuversichtlich lächelt er in Richtung der Zuschauerreihen. Der
       50-jährige Ukrainer muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Hamburger
       Oberlandesgerichts wegen der Sprengstoffanschläge auf die
       [1][Nord-Stream-Pipelines] verantworten.
       
       Die Pipelines, durch die Russland zeitweise etwa die Hälfte des in
       Deutschland zur Wärmeerzeugung benötigten Erdgases geliefert hatte, waren
       am 26. September 2022 östlich der dänischen Insel Bornholm in
       internationalen Gewässern gesprengt worden.
       
       Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. vor, der Kopf eines Spezialkommandos
       der ukrainischen Armee gewesen zu sein, das von Rügen aus [2][mit einer
       Segeljacht in See gestochen] war und vom 7. bis zum 22. September 2022
       sechs Sprengladungen mit Zeitzündern an den Pipeline-Röhren befestigt haben
       soll. Ziel der Aktion sei es gewesen, so die Anklageschrift, zu
       unterbinden, dass Russland mit seinen Gaslieferungen seinen Angriffskrieg
       gegen die Ukraine finanziert.
       
       K.s italienischer Verteidiger Nicola Canestrini machte als erstes klar,
       dass sein Mandant aus seiner Sicht gar nicht in Hamburg vor Gericht stehen
       dürfte. Deutschland habe seine Auslieferung aus Italien mit einer anderen
       Anklage erwirkt, als sie jetzt verhandelt würde. Damals war die
       Bundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Sprengung der Pipelines ein
       Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik sei.
       
       ## Bundesanwaltschaft wechselt Tatvorwurf
       
       Inzwischen hat die Anklagebehörde diesen Vorwurf fallen lassen, der
       Hauptanklagepunkt lautet nun „Angriff gegen zivile Objekte“ – ein
       Kriegsverbrechen. „Darüber hat kein italienisches Gericht entschieden“,
       sagt Canestrini. „Deutschland hat Italiens Vertrauen missbraucht und sich
       die Übergabe meines Mandanten erschlichen.“ Worauf er hinauswill:
       Möglicherweise hätte die italienische Justiz bei einem Soldaten im Einsatz
       auf „funktionale Immunität“ erkannt. Einer Auslieferung hätte sie dann
       möglicherweise nicht zugestimmt, ähnlich wie die polnische im Falle eines
       mutmaßlichen Nord-Stream-Mittäters.
       
       Serhii K.s Hamburger Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp verlangt die
       Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant habe als Soldat der Ukraine keine
       Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern,
       ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen
       Anwälten dürfe er darüber reden.
       
       Damit sei sein Recht auf umfassende Verteidigung nicht gewährleistet und
       ein faires Verfahren gefährdet. Erschwerend komme hinzu, dass K. im
       Untersuchungsgefängnis seit 11 Monaten faktisch in Isolationshaft gehalten
       werde, selbst Sport oder Deutschunterricht müsse er ohne Kontakt zu anderen
       Gefangenen absolvieren. Dadurch könne er in seinen kognitiven Fähigkeiten
       eingeschränkt sein.
       
       Inhaltlich greift die Verteidigung von Serhii K. die Anklage auf mehreren
       Ebenen an: Zunächst müsse die Anklage beweisen, dass K. an der Operation
       beteiligt war. An Bord der Segeljacht „Andromeda“ seien weder
       Fingerabdrücke noch DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden und kein
       Zeuge habe ihn identifiziert. Abgehörte Telefonate aus der
       Auslieferungshaft, die K. aus Sicht der Anklage belasten, unterlägen einem
       Verwertungsverbot, argumentiert Anwalt Canestrini. Die Gesprächsmitschnitte
       seien von Polizei zu Polizei ausgetauscht worden. In Italien hätte aber die
       Justiz über die Weitergabe entscheiden müssen.
       
       Sollte die Bundesanwaltschaft eine Tatbeteiligung von K. nachweisen können,
       schließen sich Rechtsfragen an, die das Verfahren brisant machen: Ist der
       Angriff [3][ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht]? Oder war die
       Nord-Stream-Pipeline ein legitimes Kriegsziel im Abwehrkampf der Ukraine?
       
       Die Verteidigung argumentiert, die Einnahmen des Gazprom-Konzerns gingen
       direkt in die russische Staatskasse, Gazprom sei selbst Kriegspartei. Der
       Konzern habe eigene Kampfeinheiten aufgestellt und finanziere über
       Tochtergesellschaften die Unterbringung und Umerziehung aus der Ukraine
       entführter Kinder.
       
       Schließlich müsse das Gericht bewerten, ob Serhii K., wenn der Angriff denn
       rechtswidrig war, dies hätte erkennen müssen – und ob er sich Befehlen
       hätte widersetzen können. Dies aber sei ohne eine Aussagegenehmigung für
       den Angeklagten nicht zu klären.
       
       Am Ende dieses ersten Verhandlungstages wollen viele Ukrainer:innen den
       Zuschauerraum gar nicht mehr verlassen. Serhii K. wirkt nun mitgenommen.
       Sein Gesicht ist gerötet, Tränen stehen in seinen Augen. Er legt erst drei
       gespreizte Finger auf sein Herz, dann eine Faust. Und immer wieder
       salutiert er.
       
       14 Oct 2026
       
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