# taz.de -- Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer
> Der ukrainische Offizier Serhii K. soll für die Sprengung der Gaspipeline
> 2022 verantwortlich sein. War das ein Verbrechen gegen das Völkerrecht?
(IMG) Bild: Die frühere ukrainische Offizier Serhii K. vor Gericht in Hamburg
Serhii K. sieht gefasst aus. Er trägt einen grauen Anzug zum kahlrasierten
Schädel. Zuversichtlich lächelt er in Richtung der Zuschauerreihen. Der
50-jährige Ukrainer muss sich vor dem Staatsschutzsenat des Hamburger
Oberlandesgerichts wegen der Sprengstoffanschläge auf die
[1][Nord-Stream-Pipelines] verantworten.
Die Pipelines, durch die Russland zeitweise etwa die Hälfte des in
Deutschland zur Wärmeerzeugung benötigten Erdgases geliefert hatte, waren
am 26. September 2022 östlich der dänischen Insel Bornholm in
internationalen Gewässern gesprengt worden.
Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. vor, der Kopf eines Spezialkommandos
der ukrainischen Armee gewesen zu sein, das von Rügen aus [2][mit einer
Segeljacht in See gestochen] war und vom 7. bis zum 22. September 2022
sechs Sprengladungen mit Zeitzündern an den Pipeline-Röhren befestigt haben
soll. Ziel der Aktion sei es gewesen, so die Anklageschrift, zu
unterbinden, dass Russland mit seinen Gaslieferungen seinen Angriffskrieg
gegen die Ukraine finanziert.
K.s italienischer Verteidiger Nicola Canestrini machte als erstes klar,
dass sein Mandant aus seiner Sicht gar nicht in Hamburg vor Gericht stehen
dürfte. Deutschland habe seine Auslieferung aus Italien mit einer anderen
Anklage erwirkt, als sie jetzt verhandelt würde. Damals war die
Bundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Sprengung der Pipelines ein
Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik sei.
## Bundesanwaltschaft wechselt Tatvorwurf
Inzwischen hat die Anklagebehörde diesen Vorwurf fallen lassen, der
Hauptanklagepunkt lautet nun „Angriff gegen zivile Objekte“ – ein
Kriegsverbrechen. „Darüber hat kein italienisches Gericht entschieden“,
sagt Canestrini. „Deutschland hat Italiens Vertrauen missbraucht und sich
die Übergabe meines Mandanten erschlichen.“ Worauf er hinauswill:
Möglicherweise hätte die italienische Justiz bei einem Soldaten im Einsatz
auf „funktionale Immunität“ erkannt. Einer Auslieferung hätte sie dann
möglicherweise nicht zugestimmt, ähnlich wie die polnische im Falle eines
mutmaßlichen Nord-Stream-Mittäters.
Serhii K.s Hamburger Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp verlangt die
Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant habe als Soldat der Ukraine keine
Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern,
ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen
Anwälten dürfe er darüber reden.
Damit sei sein Recht auf umfassende Verteidigung nicht gewährleistet und
ein faires Verfahren gefährdet. Erschwerend komme hinzu, dass K. im
Untersuchungsgefängnis seit 11 Monaten faktisch in Isolationshaft gehalten
werde, selbst Sport oder Deutschunterricht müsse er ohne Kontakt zu anderen
Gefangenen absolvieren. Dadurch könne er in seinen kognitiven Fähigkeiten
eingeschränkt sein.
Inhaltlich greift die Verteidigung von Serhii K. die Anklage auf mehreren
Ebenen an: Zunächst müsse die Anklage beweisen, dass K. an der Operation
beteiligt war. An Bord der Segeljacht „Andromeda“ seien weder
Fingerabdrücke noch DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden und kein
Zeuge habe ihn identifiziert. Abgehörte Telefonate aus der
Auslieferungshaft, die K. aus Sicht der Anklage belasten, unterlägen einem
Verwertungsverbot, argumentiert Anwalt Canestrini. Die Gesprächsmitschnitte
seien von Polizei zu Polizei ausgetauscht worden. In Italien hätte aber die
Justiz über die Weitergabe entscheiden müssen.
Sollte die Bundesanwaltschaft eine Tatbeteiligung von K. nachweisen können,
schließen sich Rechtsfragen an, die das Verfahren brisant machen: Ist der
Angriff [3][ein Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht]? Oder war die
Nord-Stream-Pipeline ein legitimes Kriegsziel im Abwehrkampf der Ukraine?
Die Verteidigung argumentiert, die Einnahmen des Gazprom-Konzerns gingen
direkt in die russische Staatskasse, Gazprom sei selbst Kriegspartei. Der
Konzern habe eigene Kampfeinheiten aufgestellt und finanziere über
Tochtergesellschaften die Unterbringung und Umerziehung aus der Ukraine
entführter Kinder.
Schließlich müsse das Gericht bewerten, ob Serhii K., wenn der Angriff denn
rechtswidrig war, dies hätte erkennen müssen – und ob er sich Befehlen
hätte widersetzen können. Dies aber sei ohne eine Aussagegenehmigung für
den Angeklagten nicht zu klären.
Am Ende dieses ersten Verhandlungstages wollen viele Ukrainer:innen den
Zuschauerraum gar nicht mehr verlassen. Serhii K. wirkt nun mitgenommen.
Sein Gesicht ist gerötet, Tränen stehen in seinen Augen. Er legt erst drei
gespreizte Finger auf sein Herz, dann eine Faust. Und immer wieder
salutiert er.
14 Oct 2026
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## AUTOREN
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