# taz.de -- Nord-Stream-Prozess: 23 Stunden allein in der Zelle
> Der angeklagte ukrainische Offizier sitzt seit elf Monaten in
> Isolationshaft. Das beeinträchtige seine Verteidigung, sagt sein Anwalt
> Jes Meyer-Lohkamp.
(IMG) Bild: Seine Briefe, Telefonate und Besuche werden in der U-Haft überwacht: Serhii K. bei der Überstellung aus Italien
Voraussichtlich am Dienstag wird das Hanseatische Oberlandesgericht darüber
entscheiden, ob das [1][Verfahren um die Sprengung der
Nord-Stream-Pipelines] fortgesetzt wird. Die Verteidigung [2][des
angeklagten Ukrainers Serhii K.] hatte am Ende des ersten Verhandlungstages
die Einstellung des Verfahrens beantragt. Dazu soll nun zunächst
Bundesanwalt Stefan Schmidt Stellung nehmen, bevor der Staatsschutzsenat
entscheidet.
Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp hatte in seinem Einstellungsantrag schwere
Hemmnisse für eine umfassende Verteidigung geltend gemacht. Einerseits habe
sein Mandant in seiner Eigenschaft als Soldat der Ukraine keine
Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern,
ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen
Anwälten dürfe er darüber reden.
Andererseits werde Serhii K. im Untersuchungsgefängnis seit elf Monaten
[3][faktisch in Isolationshaft] gehalten. Dadurch könne sein Recht auf
Verteidigung beeinträchtigt sein.
Tatsächlich sitzt Serhii K. seit seiner Auslieferung aus Italien im
November 2025, wo er im Sommerurlaub festgenommen worden war, im
[4][Untersuchungsgefängnis am Hamburger Holstenglacis] in Einzelhaft. In
der Regel ist er 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle eingeschlossen.
## Jede Kommunikation wird überwacht
Ausnahmen sind der einstündige Hofgang, gelegentliche Sport-Einheiten und
der Deutsch-Unterricht, der wöchentlich stattfinden soll, aber wegen
Personalengpässen nicht immer kann; außerdem Besuche.
Dass Serhii K. nicht gemeinsam mit anderen Untersuchungsgefangenen
untergebracht wird, liegt an einem sogenannten Haftstatut, das die
Bundesanwaltschaft erwirkt hat. Sein Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp
berichtet, darin sei festgeschrieben, dass seine komplette Kommunikation zu
überwachen ist – seine Briefe werden gelesen, seine Telefonate abgehört.
Besuche, soweit sie nicht von seinem Verteidiger sind, werden ebenfalls
überwacht.
Die Folge dieser Anordnung ist, dass Serhii. K. nur mit Gefangenen
untergebracht werden könnte, für die die gleichen Einschränkungen gelten.
Sonst bestünde die Gefahr, dass er über andere Gefangene, deren
Kommunikation nicht derart eingeschränkt ist, unkontrolliert nach außen
kommunizieren könnte. Faktisch bedeutet das für den Angeklagten
Isolationshaft.
Denn K. ist wegen der politischen Brisanz des Nord-Stream-Verfahrens in der
sogenannten Sicherungsstation untergebracht. Und dort gibt es außer K. nur
noch drei weitere Gefangene, deren Kommunikation ähnlichen Einschränkungen
unterliegt.
Zwei von ihnen sind iranischstämmige Männer, die gerade verurteilt wurden,
weil sie [5][Attentate auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Josef
Schuster und den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Volker
Beck geplant] hatten. Da Iran mit Russland verbündet ist, befürchtet man in
der Anstalt offenbar, im Falle eines Zusammentreffens könnte es zur offenen
Konfrontation zwischen den Gefangenen kommen.
Bleibt nur der dritte Mann mit Kontaktauflagen, ein Pole. Mit ihm kann
Serhii K. inzwischen den täglichen einstündigen Hofgang und die
wöchentliche Sportstunde absolvieren. Warum sie nicht auch darüber hinaus
Umgang haben können, bleibt unklar, könnte aber mit der [6][Überlastung der
Untersuchungshaftanstalt] zu tun haben. Das Gefängnis hat 462 Plätze,
beherbergte aber laut Hamburger Justizbehörde Ende September 502 Gefangene.
Zu Haftstatuten gibt die Behörde grundsätzlich keine Auskunft, aus Gründen
der Vollzugssicherheit und des Datenschutzes. Sie weist aber darauf hin,
dass eine angeordnete Kommunikationsüberwachung einem Umschluss, also dem
Umgang mit anderen Gefangenen, nicht grundsätzlich entgegenstehe.
Im Fall von Serhii K. führt sie aber offenbar zu maximaler Härte. Er darf
zwar – allein – die Bibliothek der Anstalt besuchen, wo es für ihn
allerdings kaum etwas zu lesen gibt. Anwalt Meyer-Lohkamp durfte ihm auch
keine Bücher bringen. Inzwischen kann er immerhin bei ausgewählten
Buchhandlungen Bücher für ihn bestellen.
## Nicht mal Presse über den Krieg in der Ukraine
Meyer-Lohkamp wollte seinem Mandanten auch Artikel der unverdächtigen
Deutschen Welle auf Ukrainisch ausdrucken und mitbringen – über Russlands
Krieg gegen sein Heimatland. „Er möchte natürlich wissen, wie die Lage in
Kyjiw ist, ob seine Familie in Sicherheit ist“, sagt Meyer-Lohkamp. Auch
das wurde nicht gestattet.
K. hat also praktisch keine äußeren Anregungen, um die 23 Stunden zu
füllen, die er allein in seiner Zelle verbringt. Umso mehr Mühe steckt er
in das Deutschlernen. Zwischen den seltenen Unterrichtsstunden übe er
fleißig selbst, berichtet Meyer-Lohkamp.
Ungefähr alle vier Wochen bekommt Serhii K. Besuch von seiner Ehefrau. Sie
darf ihn jeweils zwei Stunden sehen, in Gegenwart eines Beamten vom Landes-
oder Bundeskriminalamt. „Sie kommt mit der Bahn aus Kyjiw, die Russland
inzwischen regelmäßig beschießt“, sagt Meyer-Lohkamp. „Sie nimmt also
Lebensgefahr auf sich.“ Angesichts dessen habe er angeregt, die Besuchszeit
zu verlängern, eventuell auch wenigstens hier auf die Überwachung zu
verzichten – erfolglos.
Auf Meyer-Lohkamps Vortrag vor Gericht, der Mangel an geistiger und
physischer Stimulation könne erhebliche Auswirkungen auf die kognitiven
Fähigkeiten seines Mandanten haben und damit seine Verteidigung
beeinträchtigen, hatte Bundesanwalt Stefan Schmidt übrigens kühl
geantwortet: „Aus der Gesprächsüberwachung wissen wir, dass die
Haftbedingungen nicht schwer beeinträchtigend sind. Seiner Frau hat er
gesagt, es gehe ihm gut.“
26 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jan Kahlcke
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