# taz.de -- Nord-Stream-Prozess: 23 Stunden allein in der Zelle
       
       > Der angeklagte ukrainische Offizier sitzt seit elf Monaten in
       > Isolationshaft. Das beeinträchtige seine Verteidigung, sagt sein Anwalt
       > Jes Meyer-Lohkamp.
       
 (IMG) Bild: Seine Briefe, Telefonate und Besuche werden in der U-Haft überwacht: Serhii K. bei der Überstellung aus Italien
       
       Voraussichtlich am Dienstag wird das Hanseatische Oberlandesgericht darüber
       entscheiden, ob das [1][Verfahren um die Sprengung der
       Nord-Stream-Pipelines] fortgesetzt wird. Die Verteidigung [2][des
       angeklagten Ukrainers Serhii K.] hatte am Ende des ersten Verhandlungstages
       die Einstellung des Verfahrens beantragt. Dazu soll nun zunächst
       Bundesanwalt Stefan Schmidt Stellung nehmen, bevor der Staatsschutzsenat
       entscheidet.
       
       Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp hatte in seinem Einstellungsantrag schwere
       Hemmnisse für eine umfassende Verteidigung geltend gemacht. Einerseits habe
       sein Mandant in seiner Eigenschaft als Soldat der Ukraine keine
       Aussagegenehmigung erhalten. Er könne sich nicht zum Tatgeschehen äußern,
       ohne sich in seiner Heimat strafbar zu machen. Nicht einmal mit seinen
       Anwälten dürfe er darüber reden.
       
       Andererseits werde Serhii K. im Untersuchungsgefängnis seit elf Monaten
       [3][faktisch in Isolationshaft] gehalten. Dadurch könne sein Recht auf
       Verteidigung beeinträchtigt sein.
       
       Tatsächlich sitzt Serhii K. seit seiner Auslieferung aus Italien im
       November 2025, wo er im Sommerurlaub festgenommen worden war, im
       [4][Untersuchungsgefängnis am Hamburger Holstenglacis] in Einzelhaft. In
       der Regel ist er 23 Stunden am Tag allein in seiner Zelle eingeschlossen.
       
       ## Jede Kommunikation wird überwacht
       
       Ausnahmen sind der einstündige Hofgang, gelegentliche Sport-Einheiten und
       der Deutsch-Unterricht, der wöchentlich stattfinden soll, aber wegen
       Personalengpässen nicht immer kann; außerdem Besuche.
       
       Dass Serhii K. nicht gemeinsam mit anderen Untersuchungsgefangenen
       untergebracht wird, liegt an einem sogenannten Haftstatut, das die
       Bundesanwaltschaft erwirkt hat. Sein Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp
       berichtet, darin sei festgeschrieben, dass seine komplette Kommunikation zu
       überwachen ist – seine Briefe werden gelesen, seine Telefonate abgehört.
       Besuche, soweit sie nicht von seinem Verteidiger sind, werden ebenfalls
       überwacht.
       
       Die Folge dieser Anordnung ist, dass Serhii. K. nur mit Gefangenen
       untergebracht werden könnte, für die die gleichen Einschränkungen gelten.
       Sonst bestünde die Gefahr, dass er über andere Gefangene, deren
       Kommunikation nicht derart eingeschränkt ist, unkontrolliert nach außen
       kommunizieren könnte. Faktisch bedeutet das für den Angeklagten
       Isolationshaft.
       
       Denn K. ist wegen der politischen Brisanz des Nord-Stream-Verfahrens in der
       sogenannten Sicherungsstation untergebracht. Und dort gibt es außer K. nur
       noch drei weitere Gefangene, deren Kommunikation ähnlichen Einschränkungen
       unterliegt.
       
       Zwei von ihnen sind iranischstämmige Männer, die gerade verurteilt wurden,
       weil sie [5][Attentate auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Josef
       Schuster und den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Volker
       Beck geplant] hatten. Da Iran mit Russland verbündet ist, befürchtet man in
       der Anstalt offenbar, im Falle eines Zusammentreffens könnte es zur offenen
       Konfrontation zwischen den Gefangenen kommen.
       
       Bleibt nur der dritte Mann mit Kontaktauflagen, ein Pole. Mit ihm kann
       Serhii K. inzwischen den täglichen einstündigen Hofgang und die
       wöchentliche Sportstunde absolvieren. Warum sie nicht auch darüber hinaus
       Umgang haben können, bleibt unklar, könnte aber mit der [6][Überlastung der
       Untersuchungshaftanstalt] zu tun haben. Das Gefängnis hat 462 Plätze,
       beherbergte aber laut Hamburger Justizbehörde Ende September 502 Gefangene.
       
       Zu Haftstatuten gibt die Behörde grundsätzlich keine Auskunft, aus Gründen
       der Vollzugssicherheit und des Datenschutzes. Sie weist aber darauf hin,
       dass eine angeordnete Kommunikationsüberwachung einem Umschluss, also dem
       Umgang mit anderen Gefangenen, nicht grundsätzlich entgegenstehe.
       
       Im Fall von Serhii K. führt sie aber offenbar zu maximaler Härte. Er darf
       zwar – allein – die Bibliothek der Anstalt besuchen, wo es für ihn
       allerdings kaum etwas zu lesen gibt. Anwalt Meyer-Lohkamp durfte ihm auch
       keine Bücher bringen. Inzwischen kann er immerhin bei ausgewählten
       Buchhandlungen Bücher für ihn bestellen.
       
       ## Nicht mal Presse über den Krieg in der Ukraine
       
       Meyer-Lohkamp wollte seinem Mandanten auch Artikel der unverdächtigen
       Deutschen Welle auf Ukrainisch ausdrucken und mitbringen – über Russlands
       Krieg gegen sein Heimatland. „Er möchte natürlich wissen, wie die Lage in
       Kyjiw ist, ob seine Familie in Sicherheit ist“, sagt Meyer-Lohkamp. Auch
       das wurde nicht gestattet.
       
       K. hat also praktisch keine äußeren Anregungen, um die 23 Stunden zu
       füllen, die er allein in seiner Zelle verbringt. Umso mehr Mühe steckt er
       in das Deutschlernen. Zwischen den seltenen Unterrichtsstunden übe er
       fleißig selbst, berichtet Meyer-Lohkamp.
       
       Ungefähr alle vier Wochen bekommt Serhii K. Besuch von seiner Ehefrau. Sie
       darf ihn jeweils zwei Stunden sehen, in Gegenwart eines Beamten vom Landes-
       oder Bundeskriminalamt. „Sie kommt mit der Bahn aus Kyjiw, die Russland
       inzwischen regelmäßig beschießt“, sagt Meyer-Lohkamp. „Sie nimmt also
       Lebensgefahr auf sich.“ Angesichts dessen habe er angeregt, die Besuchszeit
       zu verlängern, eventuell auch wenigstens hier auf die Überwachung zu
       verzichten – erfolglos.
       
       Auf Meyer-Lohkamps Vortrag vor Gericht, der Mangel an geistiger und
       physischer Stimulation könne erhebliche Auswirkungen auf die kognitiven
       Fähigkeiten seines Mandanten haben und damit seine Verteidigung
       beeinträchtigen, hatte Bundesanwalt Stefan Schmidt übrigens kühl
       geantwortet: „Aus der Gesprächsüberwachung wissen wir, dass die
       Haftbedingungen nicht schwer beeinträchtigend sind. Seiner Frau hat er
       gesagt, es gehe ihm gut.“
       
       26 Oct 2026
       
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