# taz.de -- Pflichten für Unternehmen: Wirtschaftsministerium sabotiert Lieferkettengesetz
> Personalmangel, Weisungen von oben: Die Behörde, die die Achtung der
> Menschenrechte in der Lieferkette sichern soll, arbeitet offenbar
> eingeschränkt.
(IMG) Bild: Eine Textilarbeiterin näht Kleidung in einer Fabrik in Bangladesch
Den großen Wirtschaftsverbänden war es [1][von Anfang an ein Dorn im Auge]:
das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es verpflichtet deutsche
Unternehmen seit Anfang 2023 dazu, sicherzustellen, dass Menschenrechte
entlang der Lieferkette geachtet werden. Die Bundesregierung versprach
bereits im Koalitionsvertrag 2025, das Gesetz abzuschaffen. Und sie
arbeitet fleißig daran, die Rechtslage zur Umsetzung der erfolgreich
verwässerten europäischen Lieferkettenrichtlinie weiter zu schwächen.
Eine [2][Recherche des ZDF] zeigt nun, dass das Wirtschaftsministerium
unter Katherina Reiche (CDU) die Kontrollbehörde des Gesetzes offenbar
stark blockiert. „Insider, die mit der Überwachung des Gesetzes vertraut
sind“, berichten im Beitrag vom „Druck, Verfahren abzuschließen und keine
neuen anzufangen“.
Zuständig für die Kontrolle des Gesetzes ist die Abteilung 7 des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Standort Borna,
Leipzig. Erst Ende Juli erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass von den 101 Stellen dort nur 82
besetzt seien und davon nur die Hälfte mit der Kontrolle des
Lieferkettengesetzes beauftragt war. Laut ZDF sind es Stand Juli sogar nur
noch 38.
Diese Personalpolitik hat offenbar System. Die taz deckte Anfang 2025 auf,
dass damals ein Viertel der Mitarbeitenden für andere Aufgaben abgestellt
waren. Schon da warnte jemand, der mit den Abläufen des Bafa vertraut ist:
Die Kontrollfunktion der Behörde sei eingeschränkt, die Umsetzung des
Lieferkettengesetzes gefährdet.
## Koalition setzt Berichtspflicht aus
Der Eingriff in die Kontrollbehörde geht aber darüber hinaus. [3][Anfang
September 2025 beschloss die Koalition] im Kabinett, dass Unternehmen
fortan nicht mehr über ihre Umsetzung des Lieferkettengesetzes berichten
müssen und dass Sanktionen und Bußgelder ausgesetzt werden. In einer
internen Weisung, die auch der taz vorliegt, ordnete das
Wirtschaftsministerium das Bafa an, dem Folge zu leisten. Kurz danach gibt
die Behörde tatsächlich öffentlich bekannt, [4][dem Beschluss Folge zu
leisten]. Bis heute hat der Bundestag der Gesetzesänderung aber noch gar
nicht zugestimmt. Im Januar 2026 ging der Entwurf in die erste Lesung.
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bezeichnet diesen Vorgang auf
Anfrage der taz als legitim. Mit der Weisung wurden „die vorhandenen
untergesetzlichen Spielräume ausgeschöpft“, damit das Bafa bereits jetzt
seine Prüfpraxis an den anstehenden Änderungen ausrichten kann. „Das
schafft schnelle Entlastung und maßgebliche Planungssicherheit für unsere
Wirtschaft.“
Menschenrechtsorganisationen haben derweil vielfach betont, dass das
Lieferkettengesetz zu Anfang ein Erfolg war, um Menschenrechte zu stärken.
Einige Unternehmen beschäftigten sich zum ersten Mal mit möglichen Risiken
in ihren Lieferketten, andere waren erstmals bereit, mit Gewerkschaften zu
sprechen. Die Supermarktkette Aldi zahlte zum Beispiel erstmals
Entschädigungen an Arbeiter*innen eines Bananenlieferanten in Costa
Rica, die sich wegen zu niedriger Lohnzahlungen und gesundheitsschädigender
Praktiken beschwert hatten.
Gleichzeitig stieg die Sorge unter den Organisationen, dass das politische
Klima unter der schwarz-roten Bundesregierung, welche die neuen
Verpflichtungen nun weitreichend als bürokratisch abtat, die Erfolge
wettmachen und die Umsetzung des Gesetzes beeinträchtigen würde.
## Schwieriger Umgang mit dem Bafa
Tatsächlich erwies sich für viele Beschwerdeführende der Umgang mit dem
Bafa als schwierig. Die Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Femnet etwa
erstritten mühsam, überhaupt Informationen [5][zu ihrer ersten Beschwerde]
nach dem Lieferkettengesetz gegen den Möbelkonzern Ikea und Onlineverkäufer
Amazon zu erhalten. Erst mit der Akteneinsicht im September 2025 erfuhren
sie, dass ihr Verfahren bereits im November des Vorjahres eingestellt
worden war.
Lisa Pitz, Juristin beim ECCHR sagt nun, die Lage werde immer schlimmer.
„Es wird immer schwieriger, die aktuell zuständigen Personen ausfindig zu
machen und zu erreichen. Beschwerdeführer*innen erleben außerdem
überlange Verfahrensdauern: In einem Fall wurde nach eineinhalb Jahren noch
immer nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden.“ Unklar
bleibt auch, welche Maßnahmen das Bafa von den Unternehmen fordert oder
welche Verbesserungen diese angeblich erbracht haben. Einige
Menschenrechtler*innen berichten von dem Gefühl, das Bafa nicke die
Stellungnahmen der Unternehmen ab, ohne diese hinreichend zu prüfen.
Auch Brown Matloko, der im November 2025 [6][Beschwerde gegen den
Chemiekonzern BASF] beim Bafa einlegte, erfuhr dies. Er wirft dem
Bergbaukonzern und BASF-Zulieferer Sibanye-Stillwater schwere
Sicherheitsmängel beim Platinabbau vor, die die Gesundheit der
Bewohner*innen und der Umwelt schaden. Auf Nachfrage im März erklärte
das Bafa, es könne keine Angaben machen und verwies darauf, dass Deutsch
die offizielle Kommunikationssprache der Behörde sei.
20 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Zwei-Jahre-Lieferkettengesetz/!6060684
(DIR) [2] https://www.zdfheute.de/video/frontal/lieferkettengesetz-unter-druck-wirtschaftsministerium-reiche-menschenrechte-100.html
(DIR) [3] /Zwei-Jahre-Lieferkettengesetz/!6060684
(DIR) [4] https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick.html
(DIR) [5] /Menschenrechte-in-der-Lieferkette/!6030266
(DIR) [6] /Beschwerde-gegen-BASF/!6129419
## AUTOREN
(DIR) Leila van Rinsum
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