# taz.de -- Test fürs Lieferkettengesetz: Ein Fehler in der Kette
> Eine Näherin in Bangladesch wird von ihrem Vorgesetzten geschlagen. Ein
> Fall, der das deutsche Lieferkettengesetz auf die Probe stellt.
(IMG) Bild: In Bangladesch wird produziert …
Wie jeden Samstag landet auch am 16. August 2025 ein Bündel Werbeprospekte
in den Briefkästen von Millionen Haushalten in Deutschland. Aldi Nord lädt
zur Griechenland-Genussreise ein, bei Penny gibt es günstigen Sekt und bei
Lidl ist Loungewear im Angebot. Unter dem Schriftzug Esmara läuft eine Frau
durchs Bild, in beigen Feinstrickhosen und gestreiftem Feinstrickpullover,
daneben: Bilder von Unterhöschen und einem Soft-BH. Ab Montag bekommt man
ein ganzes Outfit für unter 30 Euro.
Der gleiche Samstag. 7.000 Kilometer weiter südöstlich packt Nazma Begum
einen Pullover in einen Karton. Es ist der letzte Schritt einer
Produktionskette, in der Fäden gefärbt, Stoffe gewebt und Teile vernäht
werden. Bevor die fertigen Textilien auf Begums Arbeitsbrett landen,
vernähen andere Mitarbeiter Etiketten, „Esmara“ steht darauf. Nazma Begum
steht [1][für Millionen von Frauen in ihrem Land Bangladesch]. Alles, was
sie mit Deutschland verbindet, sind Textilien – für 9,99 Euro, 8,99 Euro,
4,99 Euro. Wir in Deutschland konsumieren, sie produzieren.
Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Anfang 2023 verbindet uns noch mehr: deutsches Recht. Es ist laut Gesetz
nicht mehr egal, was am anderen Ende der Welt passiert, wenn dort für
deutsche Unternehmen produziert wird. In der Realität wähnen sich
Konsument*innen sicher, zu günstig bleibenden Preisen fair produzierte
Kleidung zu kaufen, während Näherinnen vor Ort häufig nicht mal ihre Rechte
kennen.
Obwohl [2][das Gesetz seit drei Jahren gilt], ist bislang kein Fall
öffentlich bekannt geworden, in dem Arbeitsrechtsverletzungen in einer
Lieferkette für ein deutsches Unternehmen tatsächlich spürbare Folgen
gehabt hätten. Das könnte sich nun ändern – durch Nazma Begum, deren
richtiger Name der taz bekannt ist und der aus Sicherheitsgründen geändert
wurde.
## In einem Industriegebiet in Gazipur, nahe Dhaka
Denn als Begum an besagtem Samstag im August 2025 an ihrem Arbeitsbrett
steht, kommt ihr Abteilungsleiter auf sie zu. Ihm gefällt ihre Arbeit
nicht, also schlägt er zu.
Februar 2026 in Gazipur, nahe Dhaka. Es ist Mittag in einem der größten
Industriegebiete Bangladeschs. Textilfabriken reihen sich aneinander,
dazwischen kleine Werkstätten und Wohnhäuser. Auch Nazma Begums
Arbeitsplatz befindet sich hier, die Fabrik der Fiat Fashion Ltd.. Die Luft
ist schwer und staubig. Arbeiter*innen laufen zügig in der Mittagspause
nach Hause.
Das Treffen mit Nazma Begum findet in der Wohnung ihres Bruders statt. Das
Zimmer, in dem sie wartet, ist keine 10 Quadratmeter groß, ein Bett nimmt
fast den ganzen Raum ein. Sie sitzt auf einem Stuhl daneben. Begum spricht
leise und schaut immer wieder auf den Boden oder zu ihrem Bruder auf der
Suche nach Halt.
Die 28-Jährige arbeitet seit zwei Jahren in der Finishing-Abteilung von
Fiat Fashion. „Die meisten Produkte, an denen ich arbeite, sind für den
Lidl-Auftraggeber bestimmt“, sagt sie. Ein pinkfarbener Schal, eine Orna,
bedeckt ihren Kopf. Sie rafft den Stoff und streicht ihn mit den Fingern
glatt, während sie zu erzählen beginnt, was geschah. Um ihre Schilderung
einzuordnen, hat die taz mit weiteren Beschäftigten der Fabrik, mit der
örtlichen Gewerkschaft sowie mit Menschenrechtsorganisationen gesprochen.
Am 16. August 2025 hatte Nazma Begum schon fast Feierabend. „Gegen 18 Uhr
habe ich einen Karton für Lidl mit einem Sweater vorbereitet. Dabei ist der
Karton aufgerissen“, erzählt Begum. Daraufhin sei der Abteilungsleiter an
ihr Arbeitsbrett gekommen. „Mein Chef hat das gesehen und den Karton
abgelehnt, also habe ich ihn ausgetauscht.“
Damit hätte es erledigt sein können. Doch der Abteilungsleiter soll dann
gefragt haben: „Wie ist das passiert? Warum ist der Karton aufgerissen?“ Er
soll angefangen haben, laut zu schimpfen. Nach Nazma Begums Schilderung
habe der Abteilungsleiter sie als „Hure“ beschimpft und sie mehrmals mit
dem Brett geschlagen. „Ich habe angefangen zu weinen. Alle im Raum haben
das gesehen“, sagt sie.
In den Beschwerden, die später bei der Branchenorganisation BGMEA
(Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) und dem
bangladeschischen Arbeitsministerium getätigt werden, heißt es, der
Abteilungsleiter habe sie geschlagen und beleidigt. Dieses Verhalten sei
ein schwerer Verstoß gegen das Arbeitsrecht und gegen den Umgang am
Arbeitsplatz.
Nazma Begum erzählt, sie sei zu einem Vorgesetzten gegangen. Als sie ihm
berichtete habe, was passiert sei, habe er gesagt: „Er ist doch wie dein
Bruder, deshalb hat er dich geschlagen. Verzeih ihm.“ Als ihr auch ein
weiterer Vorgesetzter nicht geholfen habe, sei sie wieder zurück zum ersten
Vorgesetzten gegangen und habe auf eine Klärung bestanden. „Da hat dann der
Abteilungsleiter meine Hand genommen und um Vergebung gebeten. Ich hatte
Angst und habe nur gesagt, dass er so etwas bitte nie wieder machen soll“,
sagt sie.
Als Begum an diesem Abend nach Hause geht, spult sie das Geschehene in
ihrem Kopf immer wieder ab, so erzählt sie es ein halbes Jahr später: was
ihr Abteilungsleiter ihr antat, was der Vorgesetzte daraufhin sagte.
Verzeih ihm. Wie ihr Abteilungsleiter sie um Vergebung bat. Doch sie kann
ihm nicht vergeben.
## Ein Riesenbusiness, das Abhängigkeiten schafft
Mehr als 84 Prozent der Exporterlöse Bangladeschs stammen aus der Textil-
und Bekleidungsindustrie. Bangladesch ist von ihr abhängig – von der
Textilindustrie und somit auch abhängig von Deutschland, dem größten
europäischen Absatzmarkt. Im Geschäftsjahr 2023/24 exportierte Bangladesch
Waren im Wert von über vier Milliarden Euro hierher – ein Großteil davon
Textilien. Rund 4,5 Millionen Menschen arbeiten in der Textilindustrie, die
meisten von ihnen sind Frauen wie Nazma Begum. Als wirklich sicher galt ihr
Arbeitsplatz nie.
Der Ort, an dem wir Begum zum ersten Mal treffen, liegt unweit vom Memorial
of Rana Plaza Collapse. Das Denkmal erinnert an die Katastrophe im April
2013, als das Fabrikgebäude Rana Plaza einstürzte, mehr als 1.130
Näher*innen in den Tod riss und mehr als 2.500 Menschen verletzte. In
dem Fabrikgebäude wurde auch für deutsche Firmen produziert.
Die Verantwortung deutscher Unternehmen ist seit 2023 durch das LkSG
gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen etwa die Umweltfolgen, die
Unternehmensführung und die Einhaltung von Menschenrechten ihrer
Lieferanten überprüfen. Erfährt das Unternehmen von einer
Menschenrechtsverletzung, muss es unverzüglich eine Risikoanalyse
durchführen, das Problem lösen und Präventionsmaßnahmen einführen. Tut es
das nicht, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
eingeschaltet werden.
Tatsächlich hat sich seit Rana Plaza einiges verändert. Nach jahrelangen
Protesten wurde der Mindestlohn 2023 von 8.000 auf 12.500 Taka im Monat
erhöht – umgerechnet knapp 90 Euro. Die Fabrikgebäude gelten als sicherer.
## NGOs berichten über Gewalt am Arbeitsplatz
Aber stabile Mauern allein schaffen keinen sicheren Arbeitsplatz.
Zusammenfassend heißt es in den Berichten verschiedener
Menschenrechtsorganisationen, die Arbeitsbedingungen seien kaum besser,
manche berichten sogar, sie hätten sich durch Inflation und die Pandemie
gar verschlechtert. So sind etwa sexualisierte Gewalt und Belästigung in
Fabriken der Bekleidungsindustrie weit verbreitet: Laut einer Studie der
Nichtregierungsorganisation ActionAid haben rund 80 Prozent der
bangladeschischen Arbeiterinnen Übergriffe am Arbeitsplatz entweder selbst
erlebt oder beobachtet. Das Problem: Die meisten von ihnen kennen ihre
Rechte kaum und wissen nicht, wie weit diese reichen.
So ging es auch Nazma Begum. Doch am Morgen nach dem Vorfall will sie etwas
unternehmen. Begum hat Glück: Ihre Fabrik hat eine eigene Gewerkschaft, die
Fiat Fashion Workers Union, und die arbeitet unter dem Schirm der größten
Gewerkschaft für Textilarbeiter des Landes: der National Garment Workers
Federation (NGWF). „Am nächsten Tag habe ich mit Mitgliedern der
Gewerkschaft gesprochen, ihnen alles erzählt und Gerechtigkeit gefordert“,
sagt sie. Wie viel sie damit anstoßen würde, war ihr nicht bewusst.
Drei Tage später, am 20. August 2025, wird in einer Mitteilung von Fiat
Fashion am Fabrikgebäude zu lesen sein, dass einige Arbeiter um 8.05 Uhr
ihre Arbeit niedergelegt und die Abläufe im Werk erheblich gestört hätten.
Gegen 12 Uhr hätten sie ihre Arbeitsplätze verlassen. In der Mitteilung
erklärt die Leitung eine unbefristete Schließung.
Kurz darauf gibt es einen neuen Aushang. Darauf stehen 57 Namen von
Arbeiter*innen, die nach Darstellung der Fabrikleitung an den Protesten
beteiligt gewesen sein sollen. Sechs von ihnen sind gewählte
Gewerkschaftsvertreter. Auch als die Fabrik auf Druck der Gewerkschaft
wieder öffnet, wird ihnen untersagt, das Gebäude zu betreten.
## Nach dem Protest: Drohungen
Die taz hat zwölf der betroffenen Arbeiter*innen getroffen und mit
ihnen gesprochen. In ihrer Version der Geschehnisse seien sie gemeinsam zum
Vorgesetzten gegangen und hätten Konsequenzen für den Abteilungsleiter
gefordert. Es habe keine Lösung gegeben, aber auch keine weitere
Auseinandersetzung.
Das Treffen mit den Arbeiter*innen findet im Februar 2026 in Dhaka
statt, im Hauptsitz der NGWF. Die meisten Anwesenden stehen, Nazma Begum
und zwei weitere Frauen sitzen. Viele von ihnen wurden bedroht und mussten
aus Sicherheitsgründen sogar ihr Zuhause verlassen. Sie berichten von
Drohungen durch lokale Akteure sowie von anonymen Anrufen, die ihnen
nahelegt hätten, nicht weiter gegen Fiat Fashion zu protestieren. Darüber
hinaus forderten die Vermieter von drei Beschäftigten – darunter auch
Gewerkschaftsmitglieder – diese ohne ersichtlichen Grund auf, ihre
Wohnungen zu verlassen, sagen sie.
Die taz hat Fiat Fashion mit diesen und weiteren Vorwürfen konfrontiert und
bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten.
Es geht den Arbeiter*innen längst um mehr als um ihre Kollegin. Zum
einen, so erzählt ein ehemaliger Vorarbeiter der Fabrik, habe es in der
Vergangenheit bereits einen ähnlichen Fall mit demselben Abteilungsleiter
gegeben. Zudem sind es aufgeheizte Zeiten: Kurz nach dem Treffen findet die
Parlamentswahl in Bangladesch statt, die erste nach dem Sturz von
Regierungschefin Sheikh Hasina im August 2024. Hasina, die das Land in den
vergangenen Jahren zunehmend autokratisch regierte, wurde infolge von
Massenprotesten – getragen vor allem von der jungen Generation – zum
Rücktritt gezwungen.
Im Vakuum zwischen Aufstand und Wahl träumen die rund 170 Millionen
Menschen im Land von einem Neuanfang, von mehr Gerechtigkeit. Vieles hat
sich verändert, und doch bleiben die Arbeitsbedingungen in der
Textilindustrie weitgehend gleich. Gewerkschaften helfen dagegen nur
bedingt.
## Repression bei gewerkschaftlichem Engagement
Laut einer Studie des Bangladesh Institute for Labour Studies haben 83
Prozent der Fabriken im Land keine Gewerkschaft. Bei den übrigen 17 Prozent
wird vermutet, dass viele Gewerkschaften entweder nicht mehr existieren
oder kaum aktiv sind. Die Gründung und offizielle Anerkennung von
Gewerkschaften gilt in Bangladesch als besonders schwierig. Wer sich
gewerkschaftlich engagiert, riskiert seinen Job. Entlassungen, Drohungen,
Festnahmen oder schwarze Listen wie im Fall von Fiat Fashion sind keine
Seltenheit.
Genau deshalb ist die Verantwortung von Auftraggebern wie Lidl und Gesetze
von den Abnehmerstaaten so wichtig: Für viele Arbeiter*innen sind der
Druck internationaler Auftraggeber und Lieferkettenregeln die einzige
Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Die taz hat Fiat Fashion sowie die
zuständige Branchenorganisation BGMEA mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine
Antwort lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Doch funktioniert das Lieferkettengesetz? Nazma Begum und ihre
Kolleg*innen stellen es mithilfe ihrer Gewerkschaft auf die Probe.
Die Gewerkschaft reicht nicht nur bei der Fiat-Fashion-Fabrik und den
zuständigen bangladeschischen Behörden sowie dem Arbeitsministerium
Beschwerden zum Vorgang ein, sondern auch am anderen Ende der Lieferkette.
Am 25. August 2025 wendet sich der Präsident der Gewerkschaft schriftlich
an Lidl. Er informiert den Konzern über „ernstzunehmende
Arbeitsrechtsverletzungen in der Fiat Fashion Ltd.“, davon, dass Nazma
Begum von einem Abteilungsleiter „körperliche und verbale Übergriffe“
erfahren habe, sich die Fabrikleitung geweigert habe, den Fall mit der
Gewerkschaft und Arbeiter*innen zu besprechen. Er berichtet außerdem
von 57 entlassenen Arbeiter*innen, darunter nach Angaben der Gewerkschaft
auch Gewerkschaftsmitglieder.
## Am anderen Ende der Lieferkette
Er bittet um unverzügliches Handeln: bezüglich der Entlassenen, für einen
sicheren und respektvollen Arbeitsplatz, „insbesondere für Frauen“ und um
einen Dialog mit der Gewerkschaft. Sechs Tage später schreibt er, dass die
Fabrik inzwischen wieder geöffnet sei und bittet mit Nachdruck um Antwort.
Anfang September antwortet die Lieferketten-Compliance-Abteilung von Lidl,
dass sie den Fall untersuchen würden und bittet gezielt um weitere
Informationen. Diese wurden am Tag darauf übermittelt.
Am 15. Oktober 2025 informiert die Gewerkschaft Lidl darüber, dass die
Fabrikleitung Druck auf Arbeiterinnen und Arbeiter ausübe, es komme zu
Todesdrohungen, die Arbeiter*innen verließen aus Angst ihre Wohnungen.
Lidl teilt der Gewerkschaft am Folgetag mit, dass die Fabrikleitung die
Vorwürfe bestreite. Man untersuche den Fall weiter. Doch wie genau sieht
diese Untersuchung aus?
Die taz hat Lidl diese und weitere Fragen zum Fall gestellt. Die
Unternehmenskommunikation weist auf den Code of Conduct hin, mit dem
„Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, sowie gegen ein faires und
diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld“ nicht vereinbar und diese für das
Unternehmen inakzeptabel seien. Hinweisen auf mögliche Verstöße gehe das
Unternehmen nach – auch in diesem Sachverhalt. Man könne sich jedoch nicht
zum konkreten Sachverhalt äußern, da die Untersuchungen derzeit nicht
abgeschlossen seien.
Laut den mutmaßlich Betroffenen habe bis heute niemand mit ihnen Kontakt
aufgenommen. Seit sieben Monaten haben die 57 Menschen von der Liste kein
festes Einkommen. Sahil Hossain, Programmkoordinator der Gewerkschaft NGWF,
sagt: „Die Arbeiterinnen und Arbeiter wurden entlassen, sind aber weiterhin
in den Bekleidungsindustrie-Datenbanken der Fabrik als Beschäftigte von
Fiat Fashion registriert. Dadurch wird ihnen die Aufnahme einer neuen
Beschäftigung an anderer Stelle erschwert.“ Hossain sagt, die Entlassungen
seien rechtswidrig gewesen.
Nazma Begum hingegen arbeitet weiterhin bei Fiat Fashion. Sie wollte
kündigen, aber es sei ihr nicht gestattet worden.
## Der Druck muss aus Deutschland kommen
Ohne Ansagen vom anderen Ende der Lieferkette scheinen alle Bemühungen
erfolglos. Deshalb schickt Hossain, der seit Monaten an diesem Fall
arbeitet, im Februar 2026 eine Beschwerde an das zuständige deutsche
Bundesamt, das Bafa. Darin fordert er neben einer Entschädigung für Begum
auch eine Wiedereinstellung der 57 aus seiner Sicht rechtswidrig
entlassenen Arbeiter*innen und die vollständige Auszahlung der
ausstehenden Löhne.
Die taz hat sich beim Bafa zum Stand der Beschwerde erkundigt. Dort heißt
es, man könne den Eingang der Beschwerde bestätigen, aber keine Äußerungen
zu Inhalt und Ablauf konkreter Verfahren treffen.
Das Bafa ist dafür zuständig, zu überprüfen, ob das deutsche
Lieferkettengesetz eingehalten wird und kann Unternehmen verpflichten,
einen konkreten Plan zur Behebung von Missständen zu erstellen. Ab April
2023 konnte sie diese Aufgabe das erste Mal unter Beweis stellen. In einer
ersten Beschwerde, unterstützt durch die NGOs Femnet und European Center
for Constitutional and Human Rights (ECCHR), ging es um Sicherheitsmängel,
fehlende Inspektionen und Arbeitsrechtsverletzungen in der bengalischen
Textilindustrie, die Ikea und Amazon beliefert.
Nach Darstellung von ECCHR und Femnet herrschte in diesen Fällen völlige
Intransparenz seitens des Bafa. Die beschwerdeführende Gewerkschaft NGWF
wurde demnach weder in die weiteren Verfahren einbezogen, noch erhielt sie
Informationen. Erst Ende 2025 ergab eine beantragte Akteneinsicht, dass die
Verfahren bereits im Vorjahr abgeschlossen worden waren. Konsequenzen für
die Unternehmen gab es nicht. Die beschwerdeführende Gewerkschaft und die
Betroffenen hatte man darüber nicht informiert.
„Diese Einschränkung der Rechte der Beschwerdeführenden ist höchst
problematisch. Es ist fraglich, wie so eine wirksame Durchsetzung seitens
der Behörde denkbar ist“, sagt Annabell Brüggemann, Senior Legal Advisor
beim ECCHR, auf Anfrage der taz. Dies gelte insbesondere auch angesichts
der limitierten Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde vor Ort.
Ein enger Austausch mit Betroffenen sei demnach eine zentrale Maßnahme, um
Unternehmensangaben kritisch zu überprüfen. Dies sei in den Verfahren gegen
Ikea und Amazon versäumt worden.
Das Bafa schreibt auf Anfrage der taz, Beschwerdeführende seien, sofern der
Hinweis nicht anonym eingegangen wäre, von Anfang an in das Verfahren
eingebunden und würden über die Entscheidungen des Bafa informiert. Sie
weisen auf das Gesetz hin.
## Arbeitsrechte geltend machen
In den meisten Fällen komme es gar nicht zur Anzeige beim Bafa, weil es
entweder gar kein Wissen über die Rechte gebe oder aber, weil es durch die
fehlende Anonymisierung gefährlich sein könne – bei völlig unklaren
Erfolgsaussichten. Der Fall Fiat Fashion zeigt, dass die Folgen über den
Jobverlust hinausreichen können.
Um Arbeitsrechte wirksam geltend zu machen, brauche es mehr Schutz der
Beschwerdeführer und eine stärkere Anerkennung der Gewerkschaften, sagt
Brüggemann vom ECCHR gegenüber der taz.
Das weiß auch Gewerkschafter Sahil Hossain aus Bangladesch. Deshalb fordert
er im Schreiben ans Bafa zusätzlich, man solle sich für den Schutz der
Gewerkschaftsfreiheit einsetzen und die Gewerkschaft offiziell anerkennen.
Lidl müsse Verantwortung übernehmen und über einen verbindlichen
Maßnahmenplan für Abhilfe sorgen. Es brauche zudem Schulungen zu
geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewerkschaftsrechten und Arbeitsrecht sowie
die Einrichtung eines sicheren Beschwerdemechanismus in der Fabrik. So sähe
eine Verantwortung entlang der Lieferkette aus.
In Deutschland und Europa gibt es derweil einen Rückwärtstrend in Sachen
Verantwortung. Nachdem sich Wirtschaftsverbände lautstark und ausdauernd
über erschwerte Wettbewerbsfähigkeit und kaum überwindbare bürokratische
Hürden beschwerten, wird das vorhandene Recht derzeit schrittweise
aufgeweicht.
Zwar reicht die europäische Lieferkettenrichtlinie von 2024 weiter in die
Lieferkette hinein als das deutsche Gesetz – in ihr sind Unternehmen für
die gesamte Lieferkette verantwortlich und nicht nur für die direkten
Zulieferer bzw. durch Hinweise auf Verstöße –, doch Ende 2025 billigte das
Europäische Parlament eine Abschwächung der europäischen
Lieferkettenregeln. Betroffen davon wären vor allem kleinere Unternehmen
unterhalb deutlich höherer Schwellenwerte. Kleine Unternehmen bedeutet in
dem Zusammenhang: Nach der neuen Regelung würden selbst Firmen wie Aldi
Nord und Süd oder Adidas bald rausfallen – sofern Deutschland gesetzlich
nachzieht. „Europa verabschiedet sich damit von seinem eigenen Anspruch,
für soziale Mindeststandards und Menschenrechte einzustehen“, sagt der
Verdi-Vorsitzende Frank Werneke dazu.
Ende März 2026. Es ist Zuckerfest, in Bangladesch der wichtigste Feiertag
des Jahres. Nazma Begum verbringt ihn mit ihrem Mann und ihrem kleinen
Kind. Die Fabrik von Fiat Fashion ist derzeit geschlossen. Vor dem
Zuckerfest war der Arbeitsdruck sehr hoch. Nun ist die einzige Zeit im
Jahr, in der sie ein bisschen Zeit mit ihrer Familie haben kann.
Viele der entlassenen Arbeiter*innen hatten gehofft, noch vor dem Fest
ihren Job zurückzubekommen. Doch nach sieben Monaten ohne festen Lohn ist
ihr Leben noch unsicherer geworden. Trotzdem geben sie nicht auf. Sie
wollen weiterkämpfen – für ihre Arbeit, für ihre Rechte. Ob das deutsche
Lieferkettengesetz ihnen dabei tatsächlich helfen kann, bleibt offen.
28 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://femnet.de/informationen/laender-und-arbeitsbedingungen/bangladesch.html#:~:text=Bangladesch%20in%20Zahlen%20*%20Bev%C3%B6lkerung%20(2024):%20174,8,Wage%20(2022):%2053.104%20Taka%20(450%20%E2%82%AC%20/Monat)%5Bvi%5D
(DIR) [2] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
## AUTOREN
(DIR) Shammi Haque
(DIR) Pia Stendera
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verhindern.