# taz.de -- Test fürs Lieferkettengesetz: Ein Fehler in der Kette
       
       > Eine Näherin in Bangladesch wird von ihrem Vorgesetzten geschlagen. Ein
       > Fall, der das deutsche Lieferkettengesetz auf die Probe stellt.
       
 (IMG) Bild: In Bangladesch wird produziert …
       
       Wie jeden Samstag landet auch am 16. August 2025 ein Bündel Werbeprospekte
       in den Briefkästen von Millionen Haushalten in Deutschland. Aldi Nord lädt
       zur Griechenland-Genussreise ein, bei Penny gibt es günstigen Sekt und bei
       Lidl ist Loungewear im Angebot. Unter dem Schriftzug Esmara läuft eine Frau
       durchs Bild, in beigen Feinstrickhosen und gestreiftem Feinstrickpullover,
       daneben: Bilder von Unterhöschen und einem Soft-BH. Ab Montag bekommt man
       ein ganzes Outfit für unter 30 Euro.
       
       Der gleiche Samstag. 7.000 Kilometer weiter südöstlich packt Nazma Begum
       einen Pullover in einen Karton. Es ist der letzte Schritt einer
       Produktionskette, in der Fäden gefärbt, Stoffe gewebt und Teile vernäht
       werden. Bevor die fertigen Textilien auf Begums Arbeitsbrett landen,
       vernähen andere Mitarbeiter Etiketten, „Esmara“ steht darauf. Nazma Begum
       steht [1][für Millionen von Frauen in ihrem Land Bangladesch]. Alles, was
       sie mit Deutschland verbindet, sind Textilien – für 9,99 Euro, 8,99 Euro,
       4,99 Euro. Wir in Deutschland konsumieren, sie produzieren.
       
       Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
       Anfang 2023 verbindet uns noch mehr: deutsches Recht. Es ist laut Gesetz
       nicht mehr egal, was am anderen Ende der Welt passiert, wenn dort für
       deutsche Unternehmen produziert wird. In der Realität wähnen sich
       Konsument*innen sicher, zu günstig bleibenden Preisen fair produzierte
       Kleidung zu kaufen, während Näherinnen vor Ort häufig nicht mal ihre Rechte
       kennen.
       
       Obwohl [2][das Gesetz seit drei Jahren gilt], ist bislang kein Fall
       öffentlich bekannt geworden, in dem Arbeitsrechtsverletzungen in einer
       Lieferkette für ein deutsches Unternehmen tatsächlich spürbare Folgen
       gehabt hätten. Das könnte sich nun ändern – durch Nazma Begum, deren
       richtiger Name der taz bekannt ist und der aus Sicherheitsgründen geändert
       wurde.
       
       ## In einem Industriegebiet in Gazipur, nahe Dhaka
       
       Denn als Begum an besagtem Samstag im August 2025 an ihrem Arbeitsbrett
       steht, kommt ihr Abteilungsleiter auf sie zu. Ihm gefällt ihre Arbeit
       nicht, also schlägt er zu.
       
       Februar 2026 in Gazipur, nahe Dhaka. Es ist Mittag in einem der größten
       Industriegebiete Bangladeschs. Textilfabriken reihen sich aneinander,
       dazwischen kleine Werkstätten und Wohnhäuser. Auch Nazma Begums
       Arbeitsplatz befindet sich hier, die Fabrik der Fiat Fashion Ltd.. Die Luft
       ist schwer und staubig. Arbeiter*innen laufen zügig in der Mittagspause
       nach Hause.
       
       Das Treffen mit Nazma Begum findet in der Wohnung ihres Bruders statt. Das
       Zimmer, in dem sie wartet, ist keine 10 Quadratmeter groß, ein Bett nimmt
       fast den ganzen Raum ein. Sie sitzt auf einem Stuhl daneben. Begum spricht
       leise und schaut immer wieder auf den Boden oder zu ihrem Bruder auf der
       Suche nach Halt.
       
       Die 28-Jährige arbeitet seit zwei Jahren in der Finishing-Abteilung von
       Fiat Fashion. „Die meisten Produkte, an denen ich arbeite, sind für den
       Lidl-Auftraggeber bestimmt“, sagt sie. Ein pinkfarbener Schal, eine Orna,
       bedeckt ihren Kopf. Sie rafft den Stoff und streicht ihn mit den Fingern
       glatt, während sie zu erzählen beginnt, was geschah. Um ihre Schilderung
       einzuordnen, hat die taz mit weiteren Beschäftigten der Fabrik, mit der
       örtlichen Gewerkschaft sowie mit Menschenrechtsorganisationen gesprochen.
       
       Am 16. August 2025 hatte Nazma Begum schon fast Feierabend. „Gegen 18 Uhr
       habe ich einen Karton für Lidl mit einem Sweater vorbereitet. Dabei ist der
       Karton aufgerissen“, erzählt Begum. Daraufhin sei der Abteilungsleiter an
       ihr Arbeitsbrett gekommen. „Mein Chef hat das gesehen und den Karton
       abgelehnt, also habe ich ihn ausgetauscht.“
       
       Damit hätte es erledigt sein können. Doch der Abteilungsleiter soll dann
       gefragt haben: „Wie ist das passiert? Warum ist der Karton aufgerissen?“ Er
       soll angefangen haben, laut zu schimpfen. Nach Nazma Begums Schilderung
       habe der Abteilungsleiter sie als „Hure“ beschimpft und sie mehrmals mit
       dem Brett geschlagen. „Ich habe angefangen zu weinen. Alle im Raum haben
       das gesehen“, sagt sie.
       
       In den Beschwerden, die später bei der Branchenorganisation BGMEA
       (Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) und dem
       bangladeschischen Arbeitsministerium getätigt werden, heißt es, der
       Abteilungsleiter habe sie geschlagen und beleidigt. Dieses Verhalten sei
       ein schwerer Verstoß gegen das Arbeitsrecht und gegen den Umgang am
       Arbeitsplatz.
       
       Nazma Begum erzählt, sie sei zu einem Vorgesetzten gegangen. Als sie ihm
       berichtete habe, was passiert sei, habe er gesagt: „Er ist doch wie dein
       Bruder, deshalb hat er dich geschlagen. Verzeih ihm.“ Als ihr auch ein
       weiterer Vorgesetzter nicht geholfen habe, sei sie wieder zurück zum ersten
       Vorgesetzten gegangen und habe auf eine Klärung bestanden. „Da hat dann der
       Abteilungsleiter meine Hand genommen und um Vergebung gebeten. Ich hatte
       Angst und habe nur gesagt, dass er so etwas bitte nie wieder machen soll“,
       sagt sie.
       
       Als Begum an diesem Abend nach Hause geht, spult sie das Geschehene in
       ihrem Kopf immer wieder ab, so erzählt sie es ein halbes Jahr später: was
       ihr Abteilungsleiter ihr antat, was der Vorgesetzte daraufhin sagte.
       Verzeih ihm. Wie ihr Abteilungsleiter sie um Vergebung bat. Doch sie kann
       ihm nicht vergeben.
       
       ## Ein Riesenbusiness, das Abhängigkeiten schafft
       
       Mehr als 84 Prozent der Exporterlöse Bangladeschs stammen aus der Textil-
       und Bekleidungsindustrie. Bangladesch ist von ihr abhängig – von der
       Textilindustrie und somit auch abhängig von Deutschland, dem größten
       europäischen Absatzmarkt. Im Geschäftsjahr 2023/24 exportierte Bangladesch
       Waren im Wert von über vier Milliarden Euro hierher – ein Großteil davon
       Textilien. Rund 4,5 Millionen Menschen arbeiten in der Textilindustrie, die
       meisten von ihnen sind Frauen wie Nazma Begum. Als wirklich sicher galt ihr
       Arbeitsplatz nie.
       
       Der Ort, an dem wir Begum zum ersten Mal treffen, liegt unweit vom Memorial
       of Rana Plaza Collapse. Das Denkmal erinnert an die Katastrophe im April
       2013, als das Fabrikgebäude Rana Plaza einstürzte, mehr als 1.130
       Näher*innen in den Tod riss und mehr als 2.500 Menschen verletzte. In
       dem Fabrikgebäude wurde auch für deutsche Firmen produziert.
       
       Die Verantwortung deutscher Unternehmen ist seit 2023 durch das LkSG
       gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen etwa die Umweltfolgen, die
       Unternehmensführung und die Einhaltung von Menschenrechten ihrer
       Lieferanten überprüfen. Erfährt das Unternehmen von einer
       Menschenrechtsverletzung, muss es unverzüglich eine Risikoanalyse
       durchführen, das Problem lösen und Präventionsmaßnahmen einführen. Tut es
       das nicht, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
       eingeschaltet werden.
       
       Tatsächlich hat sich seit Rana Plaza einiges verändert. Nach jahrelangen
       Protesten wurde der Mindestlohn 2023 von 8.000 auf 12.500 Taka im Monat
       erhöht – umgerechnet knapp 90 Euro. Die Fabrikgebäude gelten als sicherer.
       
       ## NGOs berichten über Gewalt am Arbeitsplatz
       
       Aber stabile Mauern allein schaffen keinen sicheren Arbeitsplatz.
       Zusammenfassend heißt es in den Berichten verschiedener
       Menschenrechtsorganisationen, die Arbeitsbedingungen seien kaum besser,
       manche berichten sogar, sie hätten sich durch Inflation und die Pandemie
       gar verschlechtert. So sind etwa sexualisierte Gewalt und Belästigung in
       Fabriken der Bekleidungsindustrie weit verbreitet: Laut einer Studie der
       Nichtregierungsorganisation ActionAid haben rund 80 Prozent der
       bangladeschischen Arbeiterinnen Übergriffe am Arbeitsplatz entweder selbst
       erlebt oder beobachtet. Das Problem: Die meisten von ihnen kennen ihre
       Rechte kaum und wissen nicht, wie weit diese reichen.
       
       So ging es auch Nazma Begum. Doch am Morgen nach dem Vorfall will sie etwas
       unternehmen. Begum hat Glück: Ihre Fabrik hat eine eigene Gewerkschaft, die
       Fiat Fashion Workers Union, und die arbeitet unter dem Schirm der größten
       Gewerkschaft für Textilarbeiter des Landes: der National Garment Workers
       Federation (NGWF). „Am nächsten Tag habe ich mit Mitgliedern der
       Gewerkschaft gesprochen, ihnen alles erzählt und Gerechtigkeit gefordert“,
       sagt sie. Wie viel sie damit anstoßen würde, war ihr nicht bewusst.
       
       Drei Tage später, am 20. August 2025, wird in einer Mitteilung von Fiat
       Fashion am Fabrikgebäude zu lesen sein, dass einige Arbeiter um 8.05 Uhr
       ihre Arbeit niedergelegt und die Abläufe im Werk erheblich gestört hätten.
       Gegen 12 Uhr hätten sie ihre Arbeitsplätze verlassen. In der Mitteilung
       erklärt die Leitung eine unbefristete Schließung.
       
       Kurz darauf gibt es einen neuen Aushang. Darauf stehen 57 Namen von
       Arbeiter*innen, die nach Darstellung der Fabrikleitung an den Protesten
       beteiligt gewesen sein sollen. Sechs von ihnen sind gewählte
       Gewerkschaftsvertreter. Auch als die Fabrik auf Druck der Gewerkschaft
       wieder öffnet, wird ihnen untersagt, das Gebäude zu betreten.
       
       ## Nach dem Protest: Drohungen
       
       Die taz hat zwölf der betroffenen Arbeiter*innen getroffen und mit
       ihnen gesprochen. In ihrer Version der Geschehnisse seien sie gemeinsam zum
       Vorgesetzten gegangen und hätten Konsequenzen für den Abteilungsleiter
       gefordert. Es habe keine Lösung gegeben, aber auch keine weitere
       Auseinandersetzung.
       
       Das Treffen mit den Arbeiter*innen findet im Februar 2026 in Dhaka
       statt, im Hauptsitz der NGWF. Die meisten Anwesenden stehen, Nazma Begum
       und zwei weitere Frauen sitzen. Viele von ihnen wurden bedroht und mussten
       aus Sicherheitsgründen sogar ihr Zuhause verlassen. Sie berichten von
       Drohungen durch lokale Akteure sowie von anonymen Anrufen, die ihnen
       nahelegt hätten, nicht weiter gegen Fiat Fashion zu protestieren. Darüber
       hinaus forderten die Vermieter von drei Beschäftigten – darunter auch
       Gewerkschaftsmitglieder – diese ohne ersichtlichen Grund auf, ihre
       Wohnungen zu verlassen, sagen sie.
       
       Die taz hat Fiat Fashion mit diesen und weiteren Vorwürfen konfrontiert und
       bis Redaktionsschluss keine Antwort erhalten.
       
       Es geht den Arbeiter*innen längst um mehr als um ihre Kollegin. Zum
       einen, so erzählt ein ehemaliger Vorarbeiter der Fabrik, habe es in der
       Vergangenheit bereits einen ähnlichen Fall mit demselben Abteilungsleiter
       gegeben. Zudem sind es aufgeheizte Zeiten: Kurz nach dem Treffen findet die
       Parlamentswahl in Bangladesch statt, die erste nach dem Sturz von
       Regierungschefin Sheikh Hasina im August 2024. Hasina, die das Land in den
       vergangenen Jahren zunehmend autokratisch regierte, wurde infolge von
       Massenprotesten – getragen vor allem von der jungen Generation – zum
       Rücktritt gezwungen.
       
       Im Vakuum zwischen Aufstand und Wahl träumen die rund 170 Millionen
       Menschen im Land von einem Neuanfang, von mehr Gerechtigkeit. Vieles hat
       sich verändert, und doch bleiben die Arbeitsbedingungen in der
       Textilindustrie weitgehend gleich. Gewerkschaften helfen dagegen nur
       bedingt.
       
       ## Repression bei gewerkschaftlichem Engagement
       
       Laut einer Studie des Bangladesh Institute for Labour Studies haben 83
       Prozent der Fabriken im Land keine Gewerkschaft. Bei den übrigen 17 Prozent
       wird vermutet, dass viele Gewerkschaften entweder nicht mehr existieren
       oder kaum aktiv sind. Die Gründung und offizielle Anerkennung von
       Gewerkschaften gilt in Bangladesch als besonders schwierig. Wer sich
       gewerkschaftlich engagiert, riskiert seinen Job. Entlassungen, Drohungen,
       Festnahmen oder schwarze Listen wie im Fall von Fiat Fashion sind keine
       Seltenheit.
       
       Genau deshalb ist die Verantwortung von Auftraggebern wie Lidl und Gesetze
       von den Abnehmerstaaten so wichtig: Für viele Arbeiter*innen sind der
       Druck internationaler Auftraggeber und Lieferkettenregeln die einzige
       Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Die taz hat Fiat Fashion sowie die
       zuständige Branchenorganisation BGMEA mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine
       Antwort lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
       
       Doch funktioniert das Lieferkettengesetz? Nazma Begum und ihre
       Kolleg*innen stellen es mithilfe ihrer Gewerkschaft auf die Probe.
       
       Die Gewerkschaft reicht nicht nur bei der Fiat-Fashion-Fabrik und den
       zuständigen bangladeschischen Behörden sowie dem Arbeitsministerium
       Beschwerden zum Vorgang ein, sondern auch am anderen Ende der Lieferkette.
       Am 25. August 2025 wendet sich der Präsident der Gewerkschaft schriftlich
       an Lidl. Er informiert den Konzern über „ernstzunehmende
       Arbeitsrechtsverletzungen in der Fiat Fashion Ltd.“, davon, dass Nazma
       Begum von einem Abteilungsleiter „körperliche und verbale Übergriffe“
       erfahren habe, sich die Fabrikleitung geweigert habe, den Fall mit der
       Gewerkschaft und Arbeiter*innen zu besprechen. Er berichtet außerdem
       von 57 entlassenen Arbeiter*innen, darunter nach Angaben der Gewerkschaft
       auch Gewerkschaftsmitglieder.
       
       ## Am anderen Ende der Lieferkette
       
       Er bittet um unverzügliches Handeln: bezüglich der Entlassenen, für einen
       sicheren und respektvollen Arbeitsplatz, „insbesondere für Frauen“ und um
       einen Dialog mit der Gewerkschaft. Sechs Tage später schreibt er, dass die
       Fabrik inzwischen wieder geöffnet sei und bittet mit Nachdruck um Antwort.
       
       Anfang September antwortet die Lieferketten-Compliance-Abteilung von Lidl,
       dass sie den Fall untersuchen würden und bittet gezielt um weitere
       Informationen. Diese wurden am Tag darauf übermittelt.
       
       Am 15. Oktober 2025 informiert die Gewerkschaft Lidl darüber, dass die
       Fabrikleitung Druck auf Arbeiterinnen und Arbeiter ausübe, es komme zu
       Todesdrohungen, die Arbeiter*innen verließen aus Angst ihre Wohnungen.
       Lidl teilt der Gewerkschaft am Folgetag mit, dass die Fabrikleitung die
       Vorwürfe bestreite. Man untersuche den Fall weiter. Doch wie genau sieht
       diese Untersuchung aus?
       
       Die taz hat Lidl diese und weitere Fragen zum Fall gestellt. Die
       Unternehmenskommunikation weist auf den Code of Conduct hin, mit dem
       „Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, sowie gegen ein faires und
       diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld“ nicht vereinbar und diese für das
       Unternehmen inakzeptabel seien. Hinweisen auf mögliche Verstöße gehe das
       Unternehmen nach – auch in diesem Sachverhalt. Man könne sich jedoch nicht
       zum konkreten Sachverhalt äußern, da die Untersuchungen derzeit nicht
       abgeschlossen seien.
       
       Laut den mutmaßlich Betroffenen habe bis heute niemand mit ihnen Kontakt
       aufgenommen. Seit sieben Monaten haben die 57 Menschen von der Liste kein
       festes Einkommen. Sahil Hossain, Programmkoordinator der Gewerkschaft NGWF,
       sagt: „Die Arbeiterinnen und Arbeiter wurden entlassen, sind aber weiterhin
       in den Bekleidungsindustrie-Datenbanken der Fabrik als Beschäftigte von
       Fiat Fashion registriert. Dadurch wird ihnen die Aufnahme einer neuen
       Beschäftigung an anderer Stelle erschwert.“ Hossain sagt, die Entlassungen
       seien rechtswidrig gewesen.
       
       Nazma Begum hingegen arbeitet weiterhin bei Fiat Fashion. Sie wollte
       kündigen, aber es sei ihr nicht gestattet worden.
       
       ## Der Druck muss aus Deutschland kommen
       
       Ohne Ansagen vom anderen Ende der Lieferkette scheinen alle Bemühungen
       erfolglos. Deshalb schickt Hossain, der seit Monaten an diesem Fall
       arbeitet, im Februar 2026 eine Beschwerde an das zuständige deutsche
       Bundesamt, das Bafa. Darin fordert er neben einer Entschädigung für Begum
       auch eine Wiedereinstellung der 57 aus seiner Sicht rechtswidrig
       entlassenen Arbeiter*innen und die vollständige Auszahlung der
       ausstehenden Löhne.
       
       Die taz hat sich beim Bafa zum Stand der Beschwerde erkundigt. Dort heißt
       es, man könne den Eingang der Beschwerde bestätigen, aber keine Äußerungen
       zu Inhalt und Ablauf konkreter Verfahren treffen.
       
       Das Bafa ist dafür zuständig, zu überprüfen, ob das deutsche
       Lieferkettengesetz eingehalten wird und kann Unternehmen verpflichten,
       einen konkreten Plan zur Behebung von Missständen zu erstellen. Ab April
       2023 konnte sie diese Aufgabe das erste Mal unter Beweis stellen. In einer
       ersten Beschwerde, unterstützt durch die NGOs Femnet und European Center
       for Constitutional and Human Rights (ECCHR), ging es um Sicherheitsmängel,
       fehlende Inspektionen und Arbeitsrechtsverletzungen in der bengalischen
       Textilindustrie, die Ikea und Amazon beliefert.
       
       Nach Darstellung von ECCHR und Femnet herrschte in diesen Fällen völlige
       Intransparenz seitens des Bafa. Die beschwerdeführende Gewerkschaft NGWF
       wurde demnach weder in die weiteren Verfahren einbezogen, noch erhielt sie
       Informationen. Erst Ende 2025 ergab eine beantragte Akteneinsicht, dass die
       Verfahren bereits im Vorjahr abgeschlossen worden waren. Konsequenzen für
       die Unternehmen gab es nicht. Die beschwerdeführende Gewerkschaft und die
       Betroffenen hatte man darüber nicht informiert.
       
       „Diese Einschränkung der Rechte der Beschwerdeführenden ist höchst
       problematisch. Es ist fraglich, wie so eine wirksame Durchsetzung seitens
       der Behörde denkbar ist“, sagt Annabell Brüggemann, Senior Legal Advisor
       beim ECCHR, auf Anfrage der taz. Dies gelte insbesondere auch angesichts
       der limitierten Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde vor Ort.
       
       Ein enger Austausch mit Betroffenen sei demnach eine zentrale Maßnahme, um
       Unternehmensangaben kritisch zu überprüfen. Dies sei in den Verfahren gegen
       Ikea und Amazon versäumt worden.
       
       Das Bafa schreibt auf Anfrage der taz, Beschwerdeführende seien, sofern der
       Hinweis nicht anonym eingegangen wäre, von Anfang an in das Verfahren
       eingebunden und würden über die Entscheidungen des Bafa informiert. Sie
       weisen auf das Gesetz hin.
       
       ## Arbeitsrechte geltend machen
       
       In den meisten Fällen komme es gar nicht zur Anzeige beim Bafa, weil es
       entweder gar kein Wissen über die Rechte gebe oder aber, weil es durch die
       fehlende Anonymisierung gefährlich sein könne – bei völlig unklaren
       Erfolgsaussichten. Der Fall Fiat Fashion zeigt, dass die Folgen über den
       Jobverlust hinausreichen können.
       
       Um Arbeitsrechte wirksam geltend zu machen, brauche es mehr Schutz der
       Beschwerdeführer und eine stärkere Anerkennung der Gewerkschaften, sagt
       Brüggemann vom ECCHR gegenüber der taz.
       
       Das weiß auch Gewerkschafter Sahil Hossain aus Bangladesch. Deshalb fordert
       er im Schreiben ans Bafa zusätzlich, man solle sich für den Schutz der
       Gewerkschaftsfreiheit einsetzen und die Gewerkschaft offiziell anerkennen.
       Lidl müsse Verantwortung übernehmen und über einen verbindlichen
       Maßnahmenplan für Abhilfe sorgen. Es brauche zudem Schulungen zu
       geschlechtsspezifischer Gewalt, Gewerkschaftsrechten und Arbeitsrecht sowie
       die Einrichtung eines sicheren Beschwerdemechanismus in der Fabrik. So sähe
       eine Verantwortung entlang der Lieferkette aus.
       
       In Deutschland und Europa gibt es derweil einen Rückwärtstrend in Sachen
       Verantwortung. Nachdem sich Wirtschaftsverbände lautstark und ausdauernd
       über erschwerte Wettbewerbsfähigkeit und kaum überwindbare bürokratische
       Hürden beschwerten, wird das vorhandene Recht derzeit schrittweise
       aufgeweicht.
       
       Zwar reicht die europäische Lieferkettenrichtlinie von 2024 weiter in die
       Lieferkette hinein als das deutsche Gesetz – in ihr sind Unternehmen für
       die gesamte Lieferkette verantwortlich und nicht nur für die direkten
       Zulieferer bzw. durch Hinweise auf Verstöße –, doch Ende 2025 billigte das
       Europäische Parlament eine Abschwächung der europäischen
       Lieferkettenregeln. Betroffen davon wären vor allem kleinere Unternehmen
       unterhalb deutlich höherer Schwellenwerte. Kleine Unternehmen bedeutet in
       dem Zusammenhang: Nach der neuen Regelung würden selbst Firmen wie Aldi
       Nord und Süd oder Adidas bald rausfallen – sofern Deutschland gesetzlich
       nachzieht. „Europa verabschiedet sich damit von seinem eigenen Anspruch,
       für soziale Mindeststandards und Menschenrechte einzustehen“, sagt der
       Verdi-Vorsitzende Frank Werneke dazu.
       
       Ende März 2026. Es ist Zuckerfest, in Bangladesch der wichtigste Feiertag
       des Jahres. Nazma Begum verbringt ihn mit ihrem Mann und ihrem kleinen
       Kind. Die Fabrik von Fiat Fashion ist derzeit geschlossen. Vor dem
       Zuckerfest war der Arbeitsdruck sehr hoch. Nun ist die einzige Zeit im
       Jahr, in der sie ein bisschen Zeit mit ihrer Familie haben kann.
       
       Viele der entlassenen Arbeiter*innen hatten gehofft, noch vor dem Fest
       ihren Job zurückzubekommen. Doch nach sieben Monaten ohne festen Lohn ist
       ihr Leben noch unsicherer geworden. Trotzdem geben sie nicht auf. Sie
       wollen weiterkämpfen – für ihre Arbeit, für ihre Rechte. Ob das deutsche
       Lieferkettengesetz ihnen dabei tatsächlich helfen kann, bleibt offen.
       
       28 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://femnet.de/informationen/laender-und-arbeitsbedingungen/bangladesch.html#:~:text=Bangladesch%20in%20Zahlen%20*%20Bev%C3%B6lkerung%20(2024):%20174,8,Wage%20(2022):%2053.104%20Taka%20(450%20%E2%82%AC%20/Monat)%5Bvi%5D
 (DIR) [2] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
       
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