# taz.de -- Strittiger Gesetzentwurf: Nancy Faeser bricht ein
       
       > Das Bundeskriminalamt soll nach den Vorstellungen der
       > Bundesinnenministerin künftig heimlich Wohnungen durchsuchen können.
       
 (IMG) Bild: Nur keine Hemmungen: Bundesinnenministerin Faeser
       
       Berlin taz | Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt
       (BKA) das Einbrechen in Wohnungen erlauben, um sie heimlich durchsuchen zu
       können oder um Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren.
       Das geht aus dem [1][Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes] hervor,
       der bisher vor allem wegen der geplanten Befugnis zur biometrischen
       Gesichtserkennung anhand von Fotos diskutiert wurde.
       
       Normalerweise erfolgen Wohnungsdurchsuchungen offen. Dem Wohnungsinhaber
       wird der Durchsuchungsbeschluss übergeben und er*sie kann bei der
       Durchsuchung seiner Räume anwesend sein. Ist der Wohnungsinhabende nicht
       anzutreffen, sind andere Personen als Zeugen beizuziehen, zum Beispiel
       Angehörige oder Nachbarn. So ist es für die Strafverfolgung seit
       Jahrzehnten in der Strafprozessordnung geregelt. Auch für Durchsuchungen
       zur Gefahrenabwehr steht in den Polizeigesetzen der Länder dasselbe. Der
       Verfassungsschutz darf ohnehin keine Wohnungen durchsuchen.
       
       Den alten Grundsatz der offenen Wohnungsdurchsuchung will Innenministerin
       Faeser nun aber teilweise aufgeben. In ihrem Gesetzentwurf sieht sie vor,
       dass das BKA die Durchsuchung von Wohnungen auch „verdeckt durchführen“
       kann. Voraussetzung ist, dass mutmaßlich ein Anschlag des internationalen
       Terrorismus geplant ist, der den Staat, das Leben oder die Freiheit von
       Bürgern oder Sachen von allgemeinem Interesse bedroht.
       
       Seit einer [2][Grundgesetzänderung 2009] hat das BKA die Kompetenz für die
       Abwehr der Gefahren des „internationalen Terrorismus“. Praktisch relevant
       ist dabei vor allem die Verhütung von islamistischen Anschlägen.
       
       ## Ultima Ratio
       
       Vermutlich wäre die Freigabe von heimlichen Durchsuchungen – wenn
       Bundesregierung und Bundestag zustimmen – nicht verfassungswidrig. Das
       Grundgesetz macht keine Vorgaben, dass Durchsuchungen offen erfolgen
       müssen. Der Bundestag kann von der bisherigen Rechtstradition also
       abweichen. Der Gesetzentwurf sieht die heimliche Durchsuchung als letztes
       Mittel („Ultima Ratio“) vor und verlangt eine richterliche Genehmigung im
       Einzelfall.
       
       Ziel einer heimlichen Durchsuchung könne auch sein, so der Gesetzentwurf,
       mögliche „Tatmittel“ auszutauschen oder unbrauchbar zu machen. Das erinnert
       [3][an die islamistische „Sauerlandgruppe“], die ab 2007
       Autobombenanschläge plante. Hier hatte die Polizei rechtzeitig den Inhalt
       der gehorteten Chemikalienfässer durch eine ungefährliche Lösung
       ausgetauscht.
       
       Neben der heimlichen Durchsuchung will Faeser dem BKA auch das heimliche
       Betreten von Wohnungen erlauben, um Spähsoftware (sogenannte
       Staatstrojaner) auf Computern und Smartphones zu installieren. Die
       Spähsoftware kann entweder den Inhalt der Festplatte an die Polizei
       verschicken (sogenannte Online-Durchsuchung) oder verschlüsselte
       Nachrichten und Gespräche überwachen, indem sie den Inhalt vor der
       Verschlüsselung im Gerät abgreift (Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
       Quellen-TKÜ).
       
       Bisher gelingt der Polizei die Installation von Trojanern häufig nicht
       (wenn sie überhaupt bereits eine passende Software für die stetig
       weiterentwickelten Geräte zur Verfügung hat). Oft werden zum Beispiel
       E-Mails mit manipulierten Anhängen zugesandt, die Sicherheitslücken auf den
       Geräten ausnutzen sollen. Die „technisch sicherste und schnellste
       Möglichkeit“, einen Trojaner zu installieren, ist laut Faeser aber, wenn
       man das Gerät in Händen hat. Hierzu soll das BKA künftig mit Dietrich oder
       Stemmeisen heimlich in die Wohnung eindringen können. Bei dieser Befugnis
       liegt kein Tabubruch vor. In Mecklenburg-Vorpommern wurde dies bereits 2020
       der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt.
       
       Das Bundesjustizministerium plant keine entsprechenden Änderungen für die
       Strafprozessordnung. Zu den Plänen wollte sich das Ministerium zunächst
       nicht äußern.
       
       13 Aug 2024
       
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 (DIR) [1] /Gesichtserkennung-im-Internet/!6026767
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
 (DIR) [3] /Sicherheit-in-Zeiten-von-Terroralarm/!5131425
       
       ## AUTOREN
       
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