# taz.de -- Wehrhafte Demokratie und AfD-Verbot: Umgang mit identifizierten Gefährdern​
       
       > Niemand kommt auf die Idee, man müsse den radikalen Islamismus „politisch
       > stellen“ – was beim Umgang mit der AfD noch immer empfohlen wird. Wie
       > absurd.
       
 (IMG) Bild: Klare Ansage auf dem CSD in Berlin am 24. Juli
       
       Die Gefahr für die Demokratie, für die freiheitliche Grundordnung und
       insbesondere für Minderheiten war bekannt. Mehrere Landes- und
       Bundesbehörden hatten deutlich gewarnt. Wissenschaftliche Gutachten hatten
       klar formuliert, dass hier höchste Risiken vorlagen. Und dennoch geschah
       nichts.
       
       Es ist auch eine Machtfrage, ob dieser Eingangsabsatz als Nacherzählung des
       [1][Umgangs der deutschen Justiz mit dem CSD-Attentäter Abdul B. gelesen
       wird] oder als Zustandsbeschreibung des Wegduckens aller zu einer solchen
       Initiative berechtigten Institutionen zur [2][Prüfung eines
       AfD-Verbotsfahrens]. Es sind sogar oft die gleichen, die empört auf das
       Versagen der Justiz im Fall Abdul B. schimpfen, die Prüfung eines
       Parteiverbots der AfD aber mit den willkürlichsten Argumenten ablehnen.
       
       Als ob die mögliche [3][Regierungsübernahme einer rechtsextremistischen
       Partei mit völkischer Ideologie] nicht das Zusammenleben aller in diesem
       Land viel mehr und viel nachhaltiger erschüttern könnte als ein
       islamistischer Terrorist es vermag.
       
       Warum nur kommt niemand auf den Gedanken, man müsse den radikalen
       Islamismus „politisch stellen“ – während genau das noch immer komplett
       hilflos als richtige Methode gegen den Aufstieg der Rechtsextremisten in
       den Parlamenten angesehen wird?
       
       ## Warum gibt es denn die Möglichkeit eines Parteiverbots?
       
       Aber [4][man kann doch nicht eine Partei verbieten, die von so vielen
       Menschen gewählt wird], heißt es dann. Das ist absurder Unsinn. Die
       verfassungsmäßige Möglichkeit eines Parteiverbots besteht doch gerade
       deswegen, um zu verhindern, dass erneut eine Partei in die Position gewählt
       wird, die Demokratie von innen heraus abzuschaffen.
       
       Bewaffneter Umsturz braucht kein Prüfverfahren des
       Bundesverfassungsgerichts, der ist eh verboten. Und eine Partei, die
       niemand wählt, so hat es auch das Bundesverfassungsgericht im zweiten
       NPD-Verbotsverfahren klargestellt, müsste nicht verboten werden, denn sie
       könnte ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht erreichen.
       
       Es liegt also an Bundesrat, Bundesregierung oder Bundestag, weiter darauf
       zu hoffen, dass schon nichts Schlimmes passiert – nur um dann wie die
       Berliner Justizbehörden rund um das Amtsgericht Tiergarten die Frage
       beantworten zu müssen, warum man das zugelassen hat. Oder aber endlich
       ernst zu nehmen, was so offen daliegt, dass es dazu überhaupt keine
       Ergebnisse verdeckter Ermittlungen oder sonstige nachrichtendienstliche
       Erkenntnisse braucht: Die AfD ist eine extremistische Partei, die die
       Grundlagen bundesrepublikanischer Demokratie abschaffen will. Das ist
       mindestens so deutlich wie die Radikalisierung von Abdul B.
       
       31 Jul 2026
       
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 (DIR) Bernd Pickert
       
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