# taz.de -- Staatliche Nutzung von Standortdaten: Wenn das LKA weiß, wo dein Lesekreis ist
       
       > Ein Landeskriminalamt nutzte Standortdaten von Databrokern, zeigt eine
       > Recherche von Netzpolitik und BR. Diese Daten sind in den Händen
       > staatlicher Behörden brandgefährlich.
       
 (IMG) Bild: Bewegungsdaten on fire durch Polizeimissbrauch
       
       Der Staat muss schleunigst klären, wie ein LKA arbeiten darf. Bis dahin:
       Öffnen Sie bitte auf Ihrem Smartphone und Tablet die Einstellungen und
       wählen Sie dort unter „Datenschutz“ oder „Werbung“ aus, dass Sie nicht
       getrackt werden dürfen. Und lehnen Sie auch auf Websites Cookies, so gut es
       geht, ab. Denn hier lauert eine Falle der Daten-Industrie, die inzwischen
       auch von der Strafverfolgung in Deutschland genutzt wurde.
       
       Laut [1][Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk] hat
       mindestens das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern mit Standortdaten
       von Personen gearbeitet, die es über kommerzielle Anbieter bekommen hat.
       Dabei ist das Geschäft mit den Daten nicht nur in den meisten Fällen
       illegal. In den Händen von Staaten und Behörden sind sie zudem extrem
       gefährlich, insbesondere für jene, die Queerfeindlichkeit oder Rassismus
       ausgesetzt sind, für politische Oppositionelle, für Journalist*innen
       und für Menschen, die für wichtige staatliche Institutionen oder das
       Militär arbeiten. Denn die Daten sind höchst sensibel und können genau
       zeigen, wo und wie eine Person lebt.
       
       Gesammelt werden die Daten über Apps, oft angeblich zu Werbezwecken, und
       verknüpft zwar nicht mit dem Namen einer Person, aber mit einer
       individuellen Kennung. Sogenannte Data-Broker bündeln und verkaufen Pakete
       mit Millionen Daten. Andere Unternehmen machen sie dann wiederum leichter
       nutzbar, etwa auch für die US-Abschiebeschergen der ICE. Oft metergenau
       verraten sie, wo sich eine Person aufhält.
       
       ## Neun Bundesländer drückten sich vor Auskunft
       
       So entsteht ein Bewegungsprofil: Wo wohnt die Person? Wo arbeitet sie?
       Besucht sie eine Moschee, eine Synagoge, eine evangelische Kirche? Fährt
       sie unter der Woche immer zur selben Zeit zu einer Kita? Ist sie regelmäßig
       im Schwimmbad? Oder in einer psychiatrischen Einrichtung? Standortdaten
       können ein Einfallstor sein: In den USA wurden bereits Frauen gezielt mit
       Werbung auf ihren Smartphones konfrontiert, wenn sie sich in der Nähe einer
       Abtreibungsklinik aufgehalten haben. Netzpolitik.org und andere Medien aus
       den Niederlanden, Norwegen, Frankreich, der Schweiz und den USA konnten so
       in den [2][„Databroker-Files“] schon vor einem Jahr den genauen Tagesablauf
       eines Menschen nachzeichnen, der damals wohl bei der NSA gearbeitet hat.
       
       Und nun arbeitet eben auch das LKA Mecklenburg-Vorpommern mit Standortdaten
       kommerzieller Anbieter. Ob es die Daten gekauft hat und wenn ja, zu welchem
       Preis, legte es bisher nicht offen. Die Landesdatenschutzbeauftragte in
       Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen eine Prüfung eingeleitet.
       
       Nur fünf LKAs erklärten auf Netzpolitik-Anfrage, dass sie weder in der
       Vergangenheit noch aktuell zur Aufklärung von Straftaten Daten nutzen
       würden, die eigentlich für Werbezwecke erhoben wurden. Brandenburg sagte,
       es nutze andere Daten. Neun Bundesländer drückten sich vor einer Auskunft.
       Ob Bundespolizei und BKA mit Daten aus der Werbeindustrie arbeiten, wollte
       die Linke Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt Ende 2025 wissen. Sie
       bekam keine Auskunft. Das muss uns Angst machen.
       
       ## Es braucht eine Rechtsgrundlage
       
       Schon jetzt ist das System so konservativ, dass es für viele
       marginalisierte Menschen und demokratische Aktivist*innen katastrophal
       wäre, wenn die Polizei auf ihr Bewegungsprofil zugreifen könnte. Nicht weil
       sie dabei Kriminelles tun, sondern weil sie behandelt werden würden als ob.
       Zur Dystopie würde es, sollte die AfD bald noch mehr Macht erlangen.
       
       Die Nutzung von Standortdaten ist vor allem ein Umweg, um die
       Funkzellenabfrage zu umgehen. Die muss – aus gutem Grund – von
       Richter*innen erst genehmigt werden. Doch das ist nicht das einzige
       Problem. Hinzu kommt, dass die Daten meist in riesigen Paketen gehandelt
       werden und nicht nur einzelne Personen betreffen, derentwegen gerade
       ermittelt wird, sondern auch Millionen Unschuldige und Unbeteiligte.
       
       Was also tun? Der Staat muss eine sichere Rechtsgrundlage schaffen, die
       regelt, dass die Polizei derlei Daten nicht nutzen darf. Dass keine Behörde
       Geld für teils illegal erworbene Daten auf einen Graumarkt schmeißen darf,
       auf dem auch Geheimdienste, Regime und kriminelle Organisationen einkaufen.
       Kein LKA hat ein Recht darauf, zu sehen, wo wir daten, in welchen
       Lesekreisen wir sind und zu welchen Konzerten oder Ärzt*innen wir gehen.
       „Ich hab nichts zu verbergen“ ist kein Argument. Das war es nie.
       
       4 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://netzpolitik.org/2026/daten-schwarzmarkt-deutsche-polizei-nutzt-offenbar-rechtswidrig-databroker/
 (DIR) [2] https://netzpolitik.org/databroker-files/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Drosdowski
       
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