# taz.de -- Neues Verfassungsschutzgesetz in Bremen: Schnüffeln nur noch mit angezogener Leine
> Bremens neues Verfassungsschutzgesetz stärkt die Grundrechte. Das liegt
> auch an den Erfahrungen aus der sogenannten V-Mann-Affäre.
(IMG) Bild: Hat ein V-Mann aus Bremen mitorganisiert: Demo gegen die Gründung der AfD-Parteijugend in Gießen, Ende 2025
Es ist erst 13 Jahre alt, aber schon ein bisschen in die Jahre gekommen,
das Bremer Verfassungsschutzgesetz. Mehrere Urteile des
Bundesverfassungsgerichts hatten klargemacht, dass die gesetzliche Basis
auf neue Füße kommen muss. Das neue Verfassungsschutzgesetz, auf das sich
der rot-grün-rote Senat des Zwei-Städte-Staates am Dienstag geeinigt hat,
wird dem Verfassungsschutz engere Grenzen setzen.
Die vielleicht wichtigste Neuerung: Bestimmte Grundrechtseingriffe kann der
Verfassungsschutz in Zukunft nicht mehr einfach selbst beschließen. Wenn
eine Maßnahme besonders eingriffsintensiv ist, muss ein Gericht vorab
darüber entscheiden.
Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, extremistische Bewegungen im
Blick zu behalten, noch bevor konkrete Gefahren entstehen. Seine
Ermittlungen verletzen daher oft zwangsläufig die Privatsphäre von
Betroffenen. Die jetzt eingeführte richterliche Vorabkontrolle war klar
durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben.
Falls der Bremer Verfassungsschutz also seine aufgedeckte V-Person bei der
Interventionistischen Linken (IL) demnächst durch neue Spitzel ersetzen
will, muss er vorher gegenüber Richter*innen begründen, warum das
wichtig ist. Spätestens nach fünf Jahren kann eine weitere Beobachtung nur
noch genehmigt werden, wenn die beobachtete Gruppe in die neue dritte und
damit höchste Gefahrenklasse eingruppiert wird.
## Schärfere Regeln für V-Leute
Im Januar hatte die Interventionistische Linke einen Spitzel in ihren
eigenen Reihen enttarnt – in einem Statement übte sie harte Kritik an dem
Einsatz und schrieben, der Staat habe dabei seine eigenen Regeln nicht
eingehalten: Der V-Mann habe intime Beziehungen in der Gruppe geführt, sei
psychisch krank und vermutlich für seinen Lebensunterhalt vom Geld der
Verfassungsschutzbehörde abhängig gewesen.
Für den Einsatz von V-Leuten selbst gibt es nicht zuletzt aufgrund dieser
Affäre künftig schärfere Regeln. So wird gesetzlich verankert, dass das
Geld, das V-Leute für ihre Spitzel-Tätigkeit vom Verfassungsschutz
bekommen, nicht deren „alleinige Lebensgrundlage“ sein darf. Schließlich
könnten solche „Abhängigkeiten den Wahrheitsgehalt von Aussagen infrage
stellen“, sagt die Bürgerschaftsabgeordnete Kai Wargalla von den Grünen.
Zu Liebesbeziehungen gibt es eigene Regelungen: „Es wird jetzt erstmals
gesetzlich verankert, dass V-Personen keine intimen oder vergleichbar enge
Beziehungen zu Personen der beobachteten Bestrebung haben dürfen“, schreibt
Wargalla in einer Mitteilung.
Ganz so eindeutig allerdings scheint das Gesetz dann doch nicht formuliert
zu sein: Es orientiert sich beim Thema intime Beziehungen am
Verfassungsschutzgesetz aus Schleswig-Holstein. Und das ist zwar das
progressivste Gesetz seiner Art, bleibt aber hinter den Forderungen des
Bundesverfassungsgerichts zurück.
Es stellt lediglich klar, dass die Behörden Informationen aus solchen
Kontexten nicht nutzen sollen. Das Verfassungsgericht hingegen hatte
vorgeschrieben, dass der Einsatz von V-Leuten abgebrochen werden muss, wenn
intime Beziehungen entstehen.
Neben der gerichtlichen wird auch die parlamentarische Kontrolle
verbessert. Bisher waren die Möglichkeiten der parlamentarischen
Kontrollkommission faktisch stark begrenzt: Die Mitglieder durften die
Informationen des Verfassungsschutzes an niemanden weitergeben und konnten
sie so nur schwer hinterfragen. Nun soll es für den Ausschuss zumindest die
Möglichkeit geben, externe Sachverständige zu informieren und um Rat zu
fragen.
Die technischen Möglichkeiten des Verfassungsschutzes werden eher nicht
ausgeweitet: Sogenannte [1][Staats-Trojaner] sollen nicht erlaubt werden;
die Wohnraumüberwachung wird zwar nicht ausgeschlossen, bliebt aber auf
einen eng begrenzten Spezialfall beschränkt, wenn ausländische
Geheimdienste eine Rolle spielen.
Die Grünen-Abgeordnete Wargalla weist auch darauf hin, dass in Bremen das
[2][sogenannte Haber-Verfahren nicht angewandt] werden wird. Im
ursprünglichen Entwurf des Gesetzes hatte die Regelung gestanden, dass
Informationen des Verfassungsschutzes an andere Behörden weitergegeben
werden können, wenn es um die Vergabe von Landesmitteln geht. Das wäre eine
Verankerung des sogenannten Haber-Verfahrens gewesen.
Im März war bekannt geworden, dass die Bremer [3][Buchhandlung „Golden
Shop“ den Deutschen Buchhandlungspreis nicht bekommen hatte] – offenbar,
weil der Verfassungsschutz bei einer entsprechenden Abfrage des
Kulturstaatsministers Wolfram Weimer (parteilos) nicht näher genannte
„Erkenntnisse“ gegen die Buchhandlung ins Spiel gebracht hatte. Es gab eine
breite Solidarisierung mit den betroffenen Buchhandlungen; aus dem jetzigen
Gesetzespaket ist die Abfrage deshalb offenbar verschwunden.
Und noch etwas hat sich im Vergleich zum Gesetzesentwurf aus dem Januar
verändert: Damals gab es für Behörden noch eine Mitteilungspflicht von
„verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ an den [4][Verfassungsschutz].
Sie wurde gestrichen. „Es hätte bedeutet, dass Schulen Schüler in die
Pfanne hauen müssten, die sich ungeschickt äußern. Das fanden wir zu
weitgehend“, so Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion.
„Nicht jede Behörde denkt wie der Verfassungsschutz oder sollte so denken.“
18 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verschluesselte-Chats-und-Strafverfolgung/!6060800
(DIR) [2] /Weimer-akzeptiert-Gerichtsbeschluss/!6184145
(DIR) [3] /Buchhandlungen-im-Kulturkampf/!6186817
(DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.bremen.de/
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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