# taz.de -- Neues Verfassungsschutzgesetz in Bremen: Schnüffeln nur noch mit angezogener Leine
       
       > Bremens neues Verfassungsschutzgesetz stärkt die Grundrechte. Das liegt
       > auch an den Erfahrungen aus der sogenannten V-Mann-Affäre.
       
 (IMG) Bild: Hat ein V-Mann aus Bremen mitorganisiert: Demo gegen die Gründung der AfD-Parteijugend in Gießen, Ende 2025
       
       Es ist erst 13 Jahre alt, aber schon ein bisschen in die Jahre gekommen,
       das Bremer Verfassungsschutzgesetz. Mehrere Urteile des
       Bundesverfassungsgerichts hatten klargemacht, dass die gesetzliche Basis
       auf neue Füße kommen muss. Das neue Verfassungsschutzgesetz, auf das sich
       der rot-grün-rote Senat des Zwei-Städte-Staates am Dienstag geeinigt hat,
       wird dem Verfassungsschutz engere Grenzen setzen.
       
       Die vielleicht wichtigste Neuerung: Bestimmte Grundrechtseingriffe kann der
       Verfassungsschutz in Zukunft nicht mehr einfach selbst beschließen. Wenn
       eine Maßnahme besonders eingriffsintensiv ist, muss ein Gericht vorab
       darüber entscheiden.
       
       Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, extremistische Bewegungen im
       Blick zu behalten, noch bevor konkrete Gefahren entstehen. Seine
       Ermittlungen verletzen daher oft zwangsläufig die Privatsphäre von
       Betroffenen. Die jetzt eingeführte richterliche Vorabkontrolle war klar
       durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben.
       
       Falls der Bremer Verfassungsschutz also seine aufgedeckte V-Person bei der
       Interventionistischen Linken (IL) demnächst durch neue Spitzel ersetzen
       will, muss er vorher gegenüber Richter*innen begründen, warum das
       wichtig ist. Spätestens nach fünf Jahren kann eine weitere Beobachtung nur
       noch genehmigt werden, wenn die beobachtete Gruppe in die neue dritte und
       damit höchste Gefahrenklasse eingruppiert wird.
       
       ## Schärfere Regeln für V-Leute
       
       Im Januar hatte die Interventionistische Linke einen Spitzel in ihren
       eigenen Reihen enttarnt – in einem Statement übte sie harte Kritik an dem
       Einsatz und schrieben, der Staat habe dabei seine eigenen Regeln nicht
       eingehalten: Der V-Mann habe intime Beziehungen in der Gruppe geführt, sei
       psychisch krank und vermutlich für seinen Lebensunterhalt vom Geld der
       Verfassungsschutzbehörde abhängig gewesen.
       
       Für den Einsatz von V-Leuten selbst gibt es nicht zuletzt aufgrund dieser
       Affäre künftig schärfere Regeln. So wird gesetzlich verankert, dass das
       Geld, das V-Leute für ihre Spitzel-Tätigkeit vom Verfassungsschutz
       bekommen, nicht deren „alleinige Lebensgrundlage“ sein darf. Schließlich
       könnten solche „Abhängigkeiten den Wahrheitsgehalt von Aussagen infrage
       stellen“, sagt die Bürgerschaftsabgeordnete Kai Wargalla von den Grünen.
       
       Zu Liebesbeziehungen gibt es eigene Regelungen: „Es wird jetzt erstmals
       gesetzlich verankert, dass V-Personen keine intimen oder vergleichbar enge
       Beziehungen zu Personen der beobachteten Bestrebung haben dürfen“, schreibt
       Wargalla in einer Mitteilung.
       
       Ganz so eindeutig allerdings scheint das Gesetz dann doch nicht formuliert
       zu sein: Es orientiert sich beim Thema intime Beziehungen am
       Verfassungsschutzgesetz aus Schleswig-Holstein. Und das ist zwar das
       progressivste Gesetz seiner Art, bleibt aber hinter den Forderungen des
       Bundesverfassungsgerichts zurück.
       
       Es stellt lediglich klar, dass die Behörden Informationen aus solchen
       Kontexten nicht nutzen sollen. Das Verfassungsgericht hingegen hatte
       vorgeschrieben, dass der Einsatz von V-Leuten abgebrochen werden muss, wenn
       intime Beziehungen entstehen.
       
       Neben der gerichtlichen wird auch die parlamentarische Kontrolle
       verbessert. Bisher waren die Möglichkeiten der parlamentarischen
       Kontrollkommission faktisch stark begrenzt: Die Mitglieder durften die
       Informationen des Verfassungsschutzes an niemanden weitergeben und konnten
       sie so nur schwer hinterfragen. Nun soll es für den Ausschuss zumindest die
       Möglichkeit geben, externe Sachverständige zu informieren und um Rat zu
       fragen.
       
       Die technischen Möglichkeiten des Verfassungsschutzes werden eher nicht
       ausgeweitet: Sogenannte [1][Staats-Trojaner] sollen nicht erlaubt werden;
       die Wohnraumüberwachung wird zwar nicht ausgeschlossen, bliebt aber auf
       einen eng begrenzten Spezialfall beschränkt, wenn ausländische
       Geheimdienste eine Rolle spielen.
       
       Die Grünen-Abgeordnete Wargalla weist auch darauf hin, dass in Bremen das
       [2][sogenannte Haber-Verfahren nicht angewandt] werden wird. Im
       ursprünglichen Entwurf des Gesetzes hatte die Regelung gestanden, dass
       Informationen des Verfassungsschutzes an andere Behörden weitergegeben
       werden können, wenn es um die Vergabe von Landesmitteln geht. Das wäre eine
       Verankerung des sogenannten Haber-Verfahrens gewesen.
       
       Im März war bekannt geworden, dass die Bremer [3][Buchhandlung „Golden
       Shop“ den Deutschen Buchhandlungspreis nicht bekommen hatte] – offenbar,
       weil der Verfassungsschutz bei einer entsprechenden Abfrage des
       Kulturstaatsministers Wolfram Weimer (parteilos) nicht näher genannte
       „Erkenntnisse“ gegen die Buchhandlung ins Spiel gebracht hatte. Es gab eine
       breite Solidarisierung mit den betroffenen Buchhandlungen; aus dem jetzigen
       Gesetzespaket ist die Abfrage deshalb offenbar verschwunden.
       
       Und noch etwas hat sich im Vergleich zum Gesetzesentwurf aus dem Januar
       verändert: Damals gab es für Behörden noch eine Mitteilungspflicht von
       „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ an den [4][Verfassungsschutz].
       Sie wurde gestrichen. „Es hätte bedeutet, dass Schulen Schüler in die
       Pfanne hauen müssten, die sich ungeschickt äußern. Das fanden wir zu
       weitgehend“, so Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion.
       „Nicht jede Behörde denkt wie der Verfassungsschutz oder sollte so denken.“
       
       18 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verschluesselte-Chats-und-Strafverfolgung/!6060800
 (DIR) [2] /Weimer-akzeptiert-Gerichtsbeschluss/!6184145
 (DIR) [3] /Buchhandlungen-im-Kulturkampf/!6186817
 (DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.bremen.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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