# taz.de -- Hausdurchsuchungen nach V-Mann-Affäre: Verfassungsschutz mit vagem Verdacht
       
       > Die Bremer Staatsanwaltschaft hat die Wohnungen zweier Linker wegen eines
       > Überfalls auf rechte Rocker durchsucht. Der Hinweis kam vom
       > Verfassungsschutz.
       
 (IMG) Bild: Antifa-Demo in Jena: In Bremen ist die Bewegung nach zwei Hausdurchsuchungen in der Defensive
       
       Nach der Durchsuchung von Privatwohnungen zweier linker Bremer
       Aktivist:innen hat die Anwältin einer der beiden Personen jetzt
       Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Sie begründet dies
       damit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsmaßnahme auf einen
       ausgesprochen vagen Hinweis des Bremer Verfassungsschutz stützt.
       
       Zum Hintergrund: Ende Juli berichtete das NDR-Reportageformat [1][„Strg
       F“], die Bremer Staatsanwaltschaft ermittle gegen zwei Personen wegen des
       Verdachts auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung; im Juni seien
       infolgedessen ihre Wohnungen durchsucht worden. Dies bestätigte eine
       Sprecherin der Staatsanwaltschaft der taz. Sie sagte: „Sie gehören
       mutmaßlich der linksextremistischen Szene an.“
       
       Es geht dabei um einen Vorfall Anfang April 2024 in der Bremer Innenstadt.
       Dabei sollen nach Angaben der Polizei bis zu 20 teilweise vermummte
       Personen vier Männer zwischen 37 und 56 Jahren angegriffen haben. Zwei von
       ihnen seien geschlagen und getreten worden. Ein Mann musste laut Polizei im
       Krankenhaus behandelt werden, weil er Schnittverletzungen durch eine bei
       der Auseinandersetzung zerstörte Glasscheibe erlitten hatte.
       
       „Die Geschädigten sollen mutmaßlich dem rechten politischen Spektrum
       zuzuordnen sein“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Nach
       einem Bericht des Senders Radio Bremen soll es sich bei ihnen um
       „Mitglieder eines als rechtsoffen geltenden Rockerklubs aus Sachsen-Anhalt“
       handeln. Laut Polizei hatten sie ihre Motorräder vor einem Kiosk in der
       Faulenstraße abgestellt, wo sie von der Gruppe angegriffen wurden.
       
       ## Gab es wirklich eine Verfolgung?
       
       Und was haben die beiden Personen, deren Wohnungen jetzt durchsucht wurden,
       damit zu tun? Sie sollen die vier Männer vor der Tat „verfolgt und den
       bislang unbekannt gebliebenen Tätern den Standort der Geschädigten
       mitgeteilt haben“. So sagt es die Bremer Staatsanwaltschaft. Und dass
       dieser Anfangsverdacht auf einem Hinweis des Bremer Verfassungsschutzes
       gründe.
       
       Was allerdings „verfolgt“ bedeutet, über welche Strecke, welche Zeitdauer
       und mit welchem Fortbewegungsmittel sie die Männer verfolgt haben könnten,
       will oder kann die Staatsanwaltschaft nicht spezifizieren. Die
       Ermittlungsakte sei gerade bei der Polizei und daher nicht zugänglich,
       lautet die Erklärung.
       
       Gab es vielleicht nur eine Sichtung und gar keine Verfolgung? In dem
       Hinweis des Verfassungsschutzes stehe von einer Verfolgung jedenfalls
       nichts, sagt die Anwältin. Zudem sei weder klar, auf welche Weise die
       beiden beschuldigten Personen den Standort übermittelt haben sollen noch
       woher der Verfassungsschutz überhaupt seine Information hat.
       
       Laut Strg F hatte der im Januar enttarnte Verbindungsmann (kurz V-Mann) des
       Verfassungsschutz, Dilan S., die Information an die Behörde weitergegeben
       und diese wiederum nach seinem Auffliegen an die Staatsanwaltschaft. Dies
       hätten nicht näher benannte „Sicherheitskreise“ mitgeteilt. Eine offizielle
       Bestätigung gibt es nicht: Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorgang
       nicht äußern.
       
       Strg F berichtet – wiederum mit Berufung auf die anonyme Quelle – auch,
       dass eine der beiden Personen der Interventionistischen Linken (IL)
       angehören soll, eine linksradikale Gruppe, die der V-Mann Dilan S. [2][über
       sieben Jahre für den Verfassungsschutz ausspioniert haben soll].
       
       ## Vielleicht war es auch nur eine Warnung
       
       Ob die Durchsuchungen ihren Verdacht erhärten konnten, will die
       Staatsanwaltschaft nicht sagen. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie es
       formelhaft heißt.
       
       Damit die beiden Personen allerdings wegen der Beihilfe zur gefährlichen
       Körperverletzung angeklagt werden können, müsste ihnen nachgewiesen werden,
       dass sie wussten oder billigend in Kauf nahmen, dass die vier Personen
       verprügelt werden sollten.
       
       Sollten sie tatsächlich deren Standort weitergegeben haben, wäre dies an
       sich nicht strafbar, sagt ihre Anwältin. „Dies sieht auch das Amtsgericht
       grundsätzlich so, denn es könnte sich ja auch um eine Warnung handeln.“ Das
       Amtsgericht hat die Durchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft
       angeordnet. Dafür spreche, dass an dem Tag in Chatgruppen vor der Gruppe
       gewarnt wurde.
       
       17 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.zdf.de/play/reportagen/funk-collection-funk-11384-1188/funk-vorwuerfe-gegen-verfassungsschutz-was-duerfen-v-leute---strg-f-318#t=folgen
 (DIR) [2] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6165839
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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