# taz.de -- Hausdurchsuchungen nach V-Mann-Affäre: Verfassungsschutz mit vagem Verdacht
> Die Bremer Staatsanwaltschaft hat die Wohnungen zweier Linker wegen eines
> Überfalls auf rechte Rocker durchsucht. Der Hinweis kam vom
> Verfassungsschutz.
(IMG) Bild: Antifa-Demo in Jena: In Bremen ist die Bewegung nach zwei Hausdurchsuchungen in der Defensive
Nach der Durchsuchung von Privatwohnungen zweier linker Bremer
Aktivist:innen hat die Anwältin einer der beiden Personen jetzt
Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Sie begründet dies
damit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsmaßnahme auf einen
ausgesprochen vagen Hinweis des Bremer Verfassungsschutz stützt.
Zum Hintergrund: Ende Juli berichtete das NDR-Reportageformat [1][„Strg
F“], die Bremer Staatsanwaltschaft ermittle gegen zwei Personen wegen des
Verdachts auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung; im Juni seien
infolgedessen ihre Wohnungen durchsucht worden. Dies bestätigte eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft der taz. Sie sagte: „Sie gehören
mutmaßlich der linksextremistischen Szene an.“
Es geht dabei um einen Vorfall Anfang April 2024 in der Bremer Innenstadt.
Dabei sollen nach Angaben der Polizei bis zu 20 teilweise vermummte
Personen vier Männer zwischen 37 und 56 Jahren angegriffen haben. Zwei von
ihnen seien geschlagen und getreten worden. Ein Mann musste laut Polizei im
Krankenhaus behandelt werden, weil er Schnittverletzungen durch eine bei
der Auseinandersetzung zerstörte Glasscheibe erlitten hatte.
„Die Geschädigten sollen mutmaßlich dem rechten politischen Spektrum
zuzuordnen sein“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Nach
einem Bericht des Senders Radio Bremen soll es sich bei ihnen um
„Mitglieder eines als rechtsoffen geltenden Rockerklubs aus Sachsen-Anhalt“
handeln. Laut Polizei hatten sie ihre Motorräder vor einem Kiosk in der
Faulenstraße abgestellt, wo sie von der Gruppe angegriffen wurden.
## Gab es wirklich eine Verfolgung?
Und was haben die beiden Personen, deren Wohnungen jetzt durchsucht wurden,
damit zu tun? Sie sollen die vier Männer vor der Tat „verfolgt und den
bislang unbekannt gebliebenen Tätern den Standort der Geschädigten
mitgeteilt haben“. So sagt es die Bremer Staatsanwaltschaft. Und dass
dieser Anfangsverdacht auf einem Hinweis des Bremer Verfassungsschutzes
gründe.
Was allerdings „verfolgt“ bedeutet, über welche Strecke, welche Zeitdauer
und mit welchem Fortbewegungsmittel sie die Männer verfolgt haben könnten,
will oder kann die Staatsanwaltschaft nicht spezifizieren. Die
Ermittlungsakte sei gerade bei der Polizei und daher nicht zugänglich,
lautet die Erklärung.
Gab es vielleicht nur eine Sichtung und gar keine Verfolgung? In dem
Hinweis des Verfassungsschutzes stehe von einer Verfolgung jedenfalls
nichts, sagt die Anwältin. Zudem sei weder klar, auf welche Weise die
beiden beschuldigten Personen den Standort übermittelt haben sollen noch
woher der Verfassungsschutz überhaupt seine Information hat.
Laut Strg F hatte der im Januar enttarnte Verbindungsmann (kurz V-Mann) des
Verfassungsschutz, Dilan S., die Information an die Behörde weitergegeben
und diese wiederum nach seinem Auffliegen an die Staatsanwaltschaft. Dies
hätten nicht näher benannte „Sicherheitskreise“ mitgeteilt. Eine offizielle
Bestätigung gibt es nicht: Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorgang
nicht äußern.
Strg F berichtet – wiederum mit Berufung auf die anonyme Quelle – auch,
dass eine der beiden Personen der Interventionistischen Linken (IL)
angehören soll, eine linksradikale Gruppe, die der V-Mann Dilan S. [2][über
sieben Jahre für den Verfassungsschutz ausspioniert haben soll].
## Vielleicht war es auch nur eine Warnung
Ob die Durchsuchungen ihren Verdacht erhärten konnten, will die
Staatsanwaltschaft nicht sagen. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie es
formelhaft heißt.
Damit die beiden Personen allerdings wegen der Beihilfe zur gefährlichen
Körperverletzung angeklagt werden können, müsste ihnen nachgewiesen werden,
dass sie wussten oder billigend in Kauf nahmen, dass die vier Personen
verprügelt werden sollten.
Sollten sie tatsächlich deren Standort weitergegeben haben, wäre dies an
sich nicht strafbar, sagt ihre Anwältin. „Dies sieht auch das Amtsgericht
grundsätzlich so, denn es könnte sich ja auch um eine Warnung handeln.“ Das
Amtsgericht hat die Durchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft
angeordnet. Dafür spreche, dass an dem Tag in Chatgruppen vor der Gruppe
gewarnt wurde.
17 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.zdf.de/play/reportagen/funk-collection-funk-11384-1188/funk-vorwuerfe-gegen-verfassungsschutz-was-duerfen-v-leute---strg-f-318#t=folgen
(DIR) [2] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6165839
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
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