# taz.de -- Bremer V-Mann-Affäre: Der Rechtsstaat schlägt zurück
       
       > Wer gab Geheiminformationen des Verfassungsschutzes weiter? Und hat der
       > V-Mann-Einsatz gegen Recht verstoßen? Gericht und Staatsanwaltschaft
       > prüfen.
       
 (IMG) Bild: Mustafa Güngör (SPD) sitzt der Parlamentarischen Kontrollkommission in Bremen vor. Ein Mitglied soll Straftaten begangen haben
       
       Die V-Mann-Affäre beschäftigt die Bremer Justiz. In zwei Fällen geht es um
       die Weitergabe geheimer Informationen an die Medien: Es gibt erstens eine
       Strafanzeige und zweitens prüft die Staatsanwaltschaft von Amts wegen den
       Anfangsverdacht einer Straftat. Im dritten Fall geht es um die
       Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines Vertrauensmanns (V-Manns) selbst: Ein
       von der Überwachung Betroffener hat am Dienstag Klage vor dem
       Verwaltungsgericht eingereicht. Das teilte dessen Anwalt mit.
       
       Der Hintergrund: Über acht Jahre soll der heute 31-jährige Dilan S. linke
       Gruppen in Bremen [1][für den Verfassungsschutz] bespitzelt haben. Das hat
       eine dieser Gruppen, die Interventionistische Linke (IL), Anfang des Jahres
       öffentlich gemacht. Laut Klagevertreter Sven Adam habe Dilan S. über
       mehrere Jahre eine freundschaftliche Verbindung zu seinem Mandanten
       aufgebaut. Dilan S. sei so an hochsensible Daten, wie etwa Informationen
       über die Gesundheit des heute 35-Jährigen, gelangt.
       
       Außerdem will der Kläger die Art und Weise des Einsatzes auf ihre
       Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Der V-Mann habe über Jahre enge Beziehungen
       zu seinem Mandanten und anderen Personen im Umfeld der IL geführt. Dabei
       habe er auch Informationen aus dem besonders geschützten privaten
       Kernbereich erhoben.
       
       Eine solch eingriffsintensive Maßnahme, so Rechtsanwalt Adam, müsse nach
       Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2022 unter einem
       „Richtervorbehalt“ stehen, also gerichtlich kontrolliert werden. Beantragt
       ist im Rahmen der Klage auch eine Einsicht in die Akten des
       Verfassungsschutzes. Der Kläger erwarte sich davon eine umfassende
       Aufklärung des Einsatzes. Denn geklärt werden solle vor Gericht auch, ob
       die Bespitzelung an sich rechtmäßig war.
       
       Der Verfassungsschutz bezeichnet die IL als „gewaltorientiert“, weil sie
       sich nicht eindeutig genug von Gewalt abgrenze. Belege für die
       Gewaltorientierung oder gar -bereitschaft der IL hat aber auch der Einsatz
       des V-Manns nicht zutage gefördert. Die IL ist eine bundesweit agierende
       Gruppe, die den Kapitalismus nicht verbessern, sondern abschaffen will. Sie
       beteiligen sich an Protesten gegen Kohleabbau und Nazis, setzen sich für
       Geflüchtete und den sozial gerechten Ausbau des ÖPNV ein. In Bremen hat sie
       eine Mitgliederzahl im mittleren zweistelligen Bereich, wie sie der taz
       sagte.
       
       ## Ermittlungen wegen Geheimnisverrats
       
       In den anderen beiden Fragen, die nun juristisch geprüft werden, geht es um
       die Weitergabe geheimer Informationen an Medien im Nachgang der Bremer
       V-Mann-Affäre. Den Anfangsverdacht einer Straftat gegen einen oder mehrere
       Teilnehmende einer Sitzung [2][der Parlamentarischen Kontrollkommission]
       prüft die Bremer Staatsanwaltschaft, wie sie am Montag der taz mitteilte.
       Zudem ging am Dienstag eine Strafanzeige gegen unbekannt bei der
       Staatsanwaltschaft ein.
       
       Zum einen waren aus der Parlamentarischen Kontrollkommission Informationen
       „durchgesickert“, wie es vor zwei Wochen [3][in einem Beitrag des
       Regionalmagazins „Buten un Binnen“ von Radio Bremen] hieß. Die Kommission
       soll die Arbeit des Bremer Verfassungsschutzes kontrollieren und unterliegt
       der Geheimhaltung.
       
       Gegen diesen Straftatbestand hat offenbar jemand verstoßen. „Nach
       Buten-und-Binnen-Informationen wurden die Parlamentarier hier vom
       Verfassungsschutz darüber informiert, dass ein Mitarbeiter der
       Linken-Fraktion sich innerhalb des linksextremen Milieus engagiert“, sagt
       der Reporter in dem Fernsehbeitrag. Er steht im Parlamentsgebäude. Zuvor
       war der Raum im Bild zu sehen, in dem die Kommission regelmäßig tagt.
       Weitere Quellen, die seine Behauptung belegen können, nennt er nicht. Mit
       dem „linksextremen Milieu“ ist ebenfalls die IL gemeint.
       
       Wer die Informationen über den Fraktionsmitarbeiter widerrechtlich an
       „Buten un Binnen“ weitergegeben hat, ist unbekannt. Der Staatsanwaltschaft
       sei keine Person namentlich bekannt, so der Sprecher zur taz. Die
       Kommission hat sechs Mitglieder, Abgeordnete von Grünen, SPD und CDU, sowie
       derzeit zwei ständige Gäste von Linken und FDP.
       
       ## Strafanzeige wegen Geheimnisverrat
       
       Weil der Journalist sich auf den Quellenschutz berufen kann, bezweifle er,
       dass der mutmaßliche Täter ermittelt werden kann, so der Sprecher der
       Staatsanwaltschaft.
       
       Das gilt auch für die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat
       gegen unbekannt, die am Dienstag der Republikanische Anwältinnen- und
       Anwälteverein mit Sitz in Berlin bei der Bremer Staatsanwaltschaft
       erstattete. Sie liegt der taz vor.
       
       Es geht dabei um einen vor knapp drei Wochen erschienenen Spiegel-Bericht.
       In diesem behaupten die beiden Journalisten, ein Bremer Rechtsanwalt sei
       bei der Enttarnung des V-Manns durch IL-Mitglieder in dessen Wohnung
       dabeigewesen. Eine Quelle für die Information nennt der Bericht nicht.
       
       Sie könne nur vom Verfassungsschutz kommen, schreibt der Anwaltsverein.
       Daher kämen als Täter in Verdacht: „Amtsträgerinnen und Amtsträger des
       Landesamtes für Verfassungsschutz Bremen. Gegebenenfalls sind die
       Ermittlungen auch zu erstrecken auf Mitglieder der Parlamentarischen
       Kontrollkommission in der Bremischen Bürgerschaft.“
       
       ## Fraktionen drängten Richter aus dem Amt
       
       Aufgrund der Berichterstattung hatten sämtliche Fraktionen der Bremischen
       Bürgerschaft den Anwalt erfolgreich gedrängt, von seinem Amt als
       stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof, dem Bremer
       Verfassungsgericht, zurückzutreten. Er war auf Vorschlag der Linken von der
       Bremischen Bürgerschaft gewählt worden. Mehrere Juristenverbände sowie die
       [4][Bremer Rechtsanwaltskammer] hatten den Vorgang scharf kritisiert. Zur
       freiheitlich demokratischen Grundordnung gehöre die Gewaltenteilung sowie
       die anwaltliche Unabhängigkeit, nach der Rechtsanwälte sich ihre
       Mandant:innen selbst aussuchen dürfen.
       
       Diese Grundordnung wollen am Sonntag mehrere Organisationen und Gruppen
       verteidigen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die
       Jugendorganisationen von Grünen und SPD und die IL. Sie rufen um 14 Uhr zu
       einer Kundgebung auf dem Marktplatz auf: „Grundrechte gegen Geheimdienst
       und Rechtsruck verteidigen – Bremen wird kein Trump-Land“.
       
       24 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsschutz-ueberwacht-Bremer-IL/!6147879
 (DIR) [2] https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=255
 (DIR) [3] https://www.butenunbinnen.de/videos/eva-hoegl-verfassungschutz-linksextremisten-bremen-100.html
 (DIR) [4] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6155335
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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