# taz.de -- Gesinnungsprüfung in Hamburg: Regelanfrage ist beschlossen
> Mit Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde die Überprüfung aller Bewerber
> durch den Verfassungsschutz Gesetz. Drei Abweichler blieben vor der Tür.
(IMG) Bild: Zurück zu den Berufsverboten? In Hamburg machten viele ihre Sorgen deutlich
Selten wurde eine Abstimmung in der Hamburger Bürgerschaft so mit Spannung
erwartet wie diese. Am Mittwoch wurde das Gesetz [1][zur Regelabfrage] für
alle Beschäftigten des [2][öffentlichen Dienstes] mit 85 Ja-Stimmen zu 25
Nein-Stimmen angenommen.
Die Verabschiedung war zumindest in der mit der SPD regierenden
Grünen-Fraktion intern so umstritten, dass am Montag in der
Fraktionssitzung die Fetzen geflogen sein sollen. Das Vorhaben beißt sich
zwar mit dem grünen Selbstverständnis, aber die Partei ließ es sich vom
Koalitionspartner SPD aufdrängen.
Offen machte die Kritik die Grüne Jugend, deren Sprecher Leon Meyer am
Vortag gemeinsam mit dem Juso-Vorsitzenden Paul Strothmann zu einer
Open-Air-Pressekonferenz vis-à-vis des Rathauses einlud. Beide appellierten
an die Politik, die Sache sein zu lassen. „Wir wissen aus unserer Fraktion,
also der Grünen, dass es auf jeden Fall auch dort Personen gibt, die dem
nicht uneingeschränkt zustimmen werden“, sagte Meyer auf Nachfrage.
Es gilt die Fraktionsdisziplin, aber in Form eines stillen Protests können
Abgeordnete durch Abwesenheit ein Ja vermeiden. Die Grünen-Fraktion hat 25
Abgeordnete, die SPD 45, zusammen haben beide also mehr als die Hälfte der
121 Sitze. Doch es schien fraglich, ob für die Verabschiedung die Stimmen
der CDU nötig würden.
## Drei Grüne verließen den Saal
Am Ende ging es ohne. Nur drei Grünen-Abgeordnete verließen vor der
Abstimmung den Saal: Jennifer Jasberg, Miriam Block und Kathrin Warnecke.
Drei weitere sollen gar nicht erst erschienen sein.
Für den Antrag hatte die [3][Linken-Fraktion] eine namentliche Abstimmung
gefordert. „Wir erwarten, dass jede und jeder Abgeordnete auf das eigene
Gewissen hört“, sagte der Abgeordnete Deniz Celik. Die Regelanfrage sei
autoritär und antidemokratisch und gehöre mit einem Nein verhindert.
Der Abstimmung ging eine kurze, heftige Debatte voraus, in der SPD und
Grüne das Vorhaben verteidigten. Rechtsextremisten, Islamisten und andere
Verfassungsfeinde versuchten seit Jahren, staatliche Institutionen zu
unterwandern, warnte der SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher. Da müssten
relevante Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden.
Wichtig sei, dass die letzte Entscheidung immer die Dienststelle treffe und
nicht der Verfassungsschutz.
Ein Vergleich mit dem Radikalenerlass der 1970er sei falsch, sagte
Schumacher. „Was wir heute beschließen, ist etwas grundlegend anderes.“
Diesmal beschließe man ein Gesetz mit klarer Rechtsgrundlage. „Es richtet
sich gegen alle Formen von Extremismus gleichermaßen ohne politische
Schlagseite.“ „Wer für unseren Staat arbeitet, darf nicht gegen ihn
arbeiten“, ergänzte die Grünen-Fraktionschefin Sina Imhof. „Wer darauf
wartet, bis ein Verfassungsfeind sich zu erkennen gibt, schützt niemanden“.
Der Linke Deniz Celik hielt Schumacher entgegen, dass der Radikalenerlass
1970 nie gegen Linke gedacht war, sondern gegen alle Extremisten. Auch habe
er verschwiegen, dass es in der Zivilgesellschaft erheblichen Widerstand
gibt. „Wer ernsthaft die Demokratie schützen will, schafft kein Klima der
Repression.“ Der Senat tue so, als sei die Grenze zwischen verfassungsmäßig
zulässig und nicht völlig klar. Das sei es nicht. „Die Botschaft an die
jungen Menschen ist, überleg dir gut, ob du auf die nächste Demo gehst.“
Es werde niemand gespeichert, weil er auf eine Demo geht, konterte
Innensenator Andy Grote (SPD). Natürlich sei die Regelabfrage keine
leichtfertige Entscheidung. „Deswegen haben wir einen gänzlich anderen Weg
beschrieben als den damaligen Radikalenerlass.“ Alle für die Einstellung
maßgeblichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes würden mitgeteilt. „Das
ist nicht im Dunkeln.“ Wer die Demokratie verteidigen will, der müsse die
Instrumente dafür in die Hand nehmen.
Indes hatte am Vortag nicht nur die rot-grüne Parteijugend vor dem Gesetz
gewarnt. Auch die Vereinigung [4][demokratischer Jurist:innen]
appellierte an Hamburgs Bürgerschaft, „die Hände von diesem
demokratiefeindlichen Instrument zu lassen“. Denn der [5][Verfassungsschutz
überschreite regelmäßig sein gesetzliches Mandat], warnte der Vorsitzende
Maximilian Pichl.
„Das Amt nimmt selbst verfassungskonforme und gewaltfreie Aktivitäten in
den Blick“, sagte er, etwa von Klimaaktivisten oder Bündnissen gegen
Wohnungsnot oder andere antikapitalistische Bewegungen. Hamburg geht mit
seiner Regelung bundesweit am schärfsten vor, weil sie neben Beamten auch
alle Angestellten erfasst. Dies könnte, warnt Pichl, „bundesweit Schule
machen, wie ähnliche Initiativen im Land Schleswig-Holstein zeigen“.
In Hamburg positionierte sich zuletzt auch die SchülerInnenkammer gegen das
Gesetz. „Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden
Jugendorganisationen unterstützt“, sagte Meyer von der Grünen Jugend. Er
sehe in dem Gesetz ein Misstrauen gegen junge Menschen und appellierte an
die Abgeordneten: „Stimmt nicht zu, macht keine Politik gegen junge
Menschen!“
Dass letztlich die Dienststelle und nicht der Verfassungsschutz entscheide,
könne nicht beruhigen, ergänzte der Juso Strothmann: „Meldet sich der
Verfassungsschutz mit einer Information, die er für potenziell
verfassungsfeindlich hält – sonst würde er sie ja nicht speichern –, dann
ist die Entscheidung in den allermeisten Fällen schon gefallen“, sagte er.
Denn dass sich das Personalamt über den Verfassungsschutz hinwegsetze, sei
„ein frommer Wunsch“. Dieser bekomme de facto ein Vetorecht.
17 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kaija-Kutter/!a201/
(DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften#navpanes=0
(DIR) [3] /Abgeordneter-zu-neuem-Radikalenerlass/!6123189
(DIR) [4] https://sogo.taz.de/SOGo/so/kaija/Mail/0/folderINBOX/307213/2/VDJ_PM_Regelanfrage_260616_260616_131527.pdf
(DIR) [5] /Kulturstaatsminister-im-Kulturkampf/!6170105
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