# taz.de -- Gesinnungsprüfung in Hamburg: Regelanfrage ist beschlossen
       
       > Mit Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde die Überprüfung aller Bewerber
       > durch den Verfassungsschutz Gesetz. Drei Abweichler blieben vor der Tür.
       
 (IMG) Bild: Zurück zu den Berufsverboten? In Hamburg machten viele ihre Sorgen deutlich
       
       Selten wurde eine Abstimmung in der Hamburger Bürgerschaft so mit Spannung
       erwartet wie diese. Am Mittwoch wurde das Gesetz [1][zur Regelabfrage] für
       alle Beschäftigten des [2][öffentlichen Dienstes] mit 85 Ja-Stimmen zu 25
       Nein-Stimmen angenommen.
       
       Die Verabschiedung war zumindest in der mit der SPD regierenden
       Grünen-Fraktion intern so umstritten, dass am Montag in der
       Fraktionssitzung die Fetzen geflogen sein sollen. Das Vorhaben beißt sich
       zwar mit dem grünen Selbstverständnis, aber die Partei ließ es sich vom
       Koalitionspartner SPD aufdrängen.
       
       Offen machte die Kritik die Grüne Jugend, deren Sprecher Leon Meyer am
       Vortag gemeinsam mit dem Juso-Vorsitzenden Paul Strothmann zu einer
       Open-Air-Pressekonferenz vis-à-vis des Rathauses einlud. Beide appellierten
       an die Politik, die Sache sein zu lassen. „Wir wissen aus unserer Fraktion,
       also der Grünen, dass es auf jeden Fall auch dort Personen gibt, die dem
       nicht uneingeschränkt zustimmen werden“, sagte Meyer auf Nachfrage.
       
       Es gilt die Fraktionsdisziplin, aber in Form eines stillen Protests können
       Abgeordnete durch Abwesenheit ein Ja vermeiden. Die Grünen-Fraktion hat 25
       Abgeordnete, die SPD 45, zusammen haben beide also mehr als die Hälfte der
       121 Sitze. Doch es schien fraglich, ob für die Verabschiedung die Stimmen
       der CDU nötig würden.
       
       ## Drei Grüne verließen den Saal
       
       Am Ende ging es ohne. Nur drei Grünen-Abgeordnete verließen vor der
       Abstimmung den Saal: Jennifer Jasberg, Miriam Block und Kathrin Warnecke.
       Drei weitere sollen gar nicht erst erschienen sein.
       
       Für den Antrag hatte die [3][Linken-Fraktion] eine namentliche Abstimmung
       gefordert. „Wir erwarten, dass jede und jeder Abgeordnete auf das eigene
       Gewissen hört“, sagte der Abgeordnete Deniz Celik. Die Regelanfrage sei
       autoritär und antidemokratisch und gehöre mit einem Nein verhindert.
       
       Der Abstimmung ging eine kurze, heftige Debatte voraus, in der SPD und
       Grüne das Vorhaben verteidigten. Rechtsextremisten, Islamisten und andere
       Verfassungsfeinde versuchten seit Jahren, staatliche Institutionen zu
       unterwandern, warnte der SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher. Da müssten
       relevante Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden.
       Wichtig sei, dass die letzte Entscheidung immer die Dienststelle treffe und
       nicht der Verfassungsschutz.
       
       Ein Vergleich mit dem Radikalenerlass der 1970er sei falsch, sagte
       Schumacher. „Was wir heute beschließen, ist etwas grundlegend anderes.“
       Diesmal beschließe man ein Gesetz mit klarer Rechtsgrundlage. „Es richtet
       sich gegen alle Formen von Extremismus gleichermaßen ohne politische
       Schlagseite.“ „Wer für unseren Staat arbeitet, darf nicht gegen ihn
       arbeiten“, ergänzte die Grünen-Fraktionschefin Sina Imhof. „Wer darauf
       wartet, bis ein Verfassungsfeind sich zu erkennen gibt, schützt niemanden“.
       
       Der Linke Deniz Celik hielt Schumacher entgegen, dass der Radikalenerlass
       1970 nie gegen Linke gedacht war, sondern gegen alle Extremisten. Auch habe
       er verschwiegen, dass es in der Zivilgesellschaft erheblichen Widerstand
       gibt. „Wer ernsthaft die Demokratie schützen will, schafft kein Klima der
       Repression.“ Der Senat tue so, als sei die Grenze zwischen verfassungsmäßig
       zulässig und nicht völlig klar. Das sei es nicht. „Die Botschaft an die
       jungen Menschen ist, überleg dir gut, ob du auf die nächste Demo gehst.“
       
       Es werde niemand gespeichert, weil er auf eine Demo geht, konterte
       Innensenator Andy Grote (SPD). Natürlich sei die Regelabfrage keine
       leichtfertige Entscheidung. „Deswegen haben wir einen gänzlich anderen Weg
       beschrieben als den damaligen Radikalenerlass.“ Alle für die Einstellung
       maßgeblichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes würden mitgeteilt. „Das
       ist nicht im Dunkeln.“ Wer die Demokratie verteidigen will, der müsse die
       Instrumente dafür in die Hand nehmen.
       
       Indes hatte am Vortag nicht nur die rot-grüne Parteijugend vor dem Gesetz
       gewarnt. Auch die Vereinigung [4][demokratischer Jurist:innen]
       appellierte an Hamburgs Bürgerschaft, „die Hände von diesem
       demokratiefeindlichen Instrument zu lassen“. Denn der [5][Verfassungsschutz
       überschreite regelmäßig sein gesetzliches Mandat], warnte der Vorsitzende
       Maximilian Pichl.
       
       „Das Amt nimmt selbst verfassungskonforme und gewaltfreie Aktivitäten in
       den Blick“, sagte er, etwa von Klimaaktivisten oder Bündnissen gegen
       Wohnungsnot oder andere antikapitalistische Bewegungen. Hamburg geht mit
       seiner Regelung bundesweit am schärfsten vor, weil sie neben Beamten auch
       alle Angestellten erfasst. Dies könnte, warnt Pichl, „bundesweit Schule
       machen, wie ähnliche Initiativen im Land Schleswig-Holstein zeigen“.
       
       In Hamburg positionierte sich zuletzt auch die SchülerInnenkammer gegen das
       Gesetz. „Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden
       Jugendorganisationen unterstützt“, sagte Meyer von der Grünen Jugend. Er
       sehe in dem Gesetz ein Misstrauen gegen junge Menschen und appellierte an
       die Abgeordneten: „Stimmt nicht zu, macht keine Politik gegen junge
       Menschen!“
       
       Dass letztlich die Dienststelle und nicht der Verfassungsschutz entscheide,
       könne nicht beruhigen, ergänzte der Juso Strothmann: „Meldet sich der
       Verfassungsschutz mit einer Information, die er für potenziell
       verfassungsfeindlich hält – sonst würde er sie ja nicht speichern –, dann
       ist die Entscheidung in den allermeisten Fällen schon gefallen“, sagte er.
       Denn dass sich das Personalamt über den Verfassungsschutz hinwegsetze, sei
       „ein frommer Wunsch“. Dieser bekomme de facto ein Vetorecht.
       
       17 Jun 2026
       
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