# taz.de -- Regelabfrage in Hamburg: Rot-Grün beschließt neuen Radikalenerlass
> In Hamburg wollen SPD und Grüne am Mittwoch die Regelabfrage beim
> Verfassungsschutz beschließen. Ein historischer Fehler, finden Jusos und
> Grüne Jugend.
(IMG) Bild: Protest gegen die geplante Regelabfrage beim Verfassungsschutz im November, über die nun abgestimmt wird
Um kaum [1][ein Gesetz] in Hamburg wurde so hart gestritten. Nun wird es
ernst. Am 17. Juni steht das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes
vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ zur [2][Abstimmung] auf der
Tagesordnung der Hamburger Bürgerschaft. Das sieht vor, dass jede Person,
die die Stadt einstellt oder befördert, künftig zuvor vom Verfassungsschutz
durchleuchtet wird.
Die Linksfraktion will beantragen, dass die Abstimmung namentlich abläuft.
Denn die Wiedereinführung der Regelanfrage sei ein „schwerer und
unverhältnismäßiger Angriff auf die Grundrechte“, sagt der
[3][Linken-Abgeordnete Deniz Celik]. „Das ist eine historische
Entscheidung. Da muss für die Nachwelt festgehalten werde, wer dafür und
wer dagegen stimmte.“
Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen das Gesetz ab und warnten ihre
Mutterparteien vor einem „historischen Fehler“. Beide laden für
Dienstagnachmittag zu einer Pressekonferenz in Rathaus-Nähe. Im Anschluss
rufen das [4][Bündnis gegen Berufsverbote], Verdi und die GEW zur Demo
„[5][Nein zur Regelanfrage]“ von der Europapassage aus auf.
Doch dass das Gesetz kommt, ist recht sicher. Denn nicht nur SPD und Grüne
sind dafür, sondern auch die oppositionelle CDU.
Dabei erinnert das Gesetz stark an die Berufsverbote-Politik der 1970er und
1980er Jahre, für die sich die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD)
erst 2022 offiziell bei den Opfern entschuldigte. Und auch etliche Grüne,
die später noch in hohe Ämter kamen, waren in ihrer Jugend in linken
Gruppen aktiv, die ihnen seinerzeit einen direkten Zugang zum Staatsdienst
verbauten. Daran erinnert der frühere Grünen-Abgeordnete [6][Hans-Peter de
Lorent].
„Den wenigsten Abgeordneten der rot-grünen Fraktion dürfte bewusst sein,
welche weitreichenden Folgen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz haben
wird“, warnt de Lorent, der auch am Dienstag sprechen wird. Der Lehrer war
selber einst Opfer des Radikalenerlasses und erinnert daran, dass Hamburg
1971 das erste Bundesland überhaupt war, das ein Berufsverbot aussprach.
„Nun prescht Hamburg erneut vor und möchte Bewerber des öffentlichen
Dienstes überwachen.“ Das sei ein „fataler Fehler“.
Es könnte bei den Grünen Abgeordnete geben, die ihre Hand nicht leichten
Gewissens für das Gesetz heben möchten. Dass es jetzt im Juni, und nicht
wie zuvor geplant im Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf
der Tagesordnung steht, wenn sich eh die Reihen lichten, könnte ein Zeichen
sein, dass Rot-Grün auf Nummer sicher gehen will, eine eigene Mehrheit zu
haben.
SPD und Grüne hatten, um die Wogen zu glätten, versprochen, den Entwurf in
Ruhe zu beraten und gegebenenfalls zu ändern. Im Januar gab es eine
[7][Sachverständigenanhörung] [8][im Innenausschuss], bei der kritisiert
wurde, dass der Maßstab für die geforderte Verfassungstreue unklar bleibt.
Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger monierte später in einem
Aufsatz weitere Punkte, etwa, dass das Gesetz nicht genug zwischen
Anforderungen an Beamte und Angestellte unterscheide.
SPD und Grüne reichen nun am 17. Juni einen Änderungsantrag ein, der
„punktuelle Formulierungsanpassungen“ enthält. So soll der
Verfassungsschutz jetzt nicht mehr, wie im Entwurf geplant, der zuständigen
Personalstelle mitteilen, ob er Tatsachen kennt, die „Bedenken gegen die
Verfassungstreue einer Person begründen“, sondern er soll der Stadt nur
mitteilen „ob und welche Erkenntnisse“ er hat, die für eine
Personalentscheidung „bedeutsam“ sein können. Die Bewertung, ob „bedeutsam“
gleich „verfassungsuntreu“ heißt, überlässt man also der Stadt.
## Reicht die Teilnahme an einer Demo aus?
Jusos und Grüne Jugend kritisieren, dass der Entwurf, trotz Warnungen der
Sachverständigen, nicht ausreichend „nachgeschärft“ wurde. So bleibe
unklar, ob schon die Teilnahme bei einer Demo der Aktion Seebrücke oder der
Verfolgten des Naziregimes (VVN), die beide im Verfassungsschutzbericht
erwähnt sind, für die Ablehnung einer Einstellung ausreiche. Zudem könne
die Regelanfrage schon bald zum Eigentor werden, [9][wenn in Sachsen-Anhalt
die AfD das Innenministerium übernimmt] und nach Belieben Informationen
über Personen in das Register der Nachrichtendienste einspeisen kann, wären
auch Hamburgs Behörden verpflichtet, dies zu berücksichtigen.
Als eine Beschwichtigung führte Rot-Grün an, dass es möglich sei, gegen
eine Ablehnung aufgrund der Regelanfrage zu klagen. Doch der
Juso-Vorsitzende Paul Strothmann, selber Jurist, gibt zu bedenken, dass die
Sicherheitsbehörden mit geheimdienstlichen Mitteln arbeiten und daher schon
rechtlich nicht verpflichtet sind, im Falle einer „erfolgreichen“
Regelanfrage alle Erkenntnisse offenzulegen, „auch wenn der Staat
Transparenz verspricht“. Wie gefährlich es sei, wenn Geheimdienste in
andere Lebensbereiche eingreifen, zeige der jüngste Skandal um den
Buchhandelspreis.
„Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden Jugendorganisationen
unterstützt“, ergänzt Grüne-Jugend-Landessprecher Leon Meyer. Hamburg sei
das erste Land, das derart weitreichende Geheimdienstüberprüfungen
einführe, fände aber bereits Nachahmer. Sein Appell: „Die Bürgerschaft muss
ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und diesen Gesetzentwurf stoppen.“
Weil das wohl nicht passiert: Es findet sich im Änderungsantrag noch ein
schwacher Trost. Spätestens am 31. Juli 2031 tritt dieses historische
Paragrafenwerk „außer Kraft“.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen im dritten
Absatzsatz verändert. Ursprünglich stand dort, dass auch der DGB Hamburg zu
dieser Pressekonferenz eingeladen habe. Das sei aber nicht der Fall
gewesen, teilte der DGB am Dienstag mit. Die in der Einladung zur
Pressekonferenz angekündigte Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla habe
lediglich „als Gast“ teilgenommen.
14 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verfassungsschutz-soll-Bewerber-checken/!6062156
(DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften#navpanes=0
(DIR) [3] /Abgeordneter-zu-neuem-Radikalenerlass/!6123189
(DIR) [4] https://gegen-berufsverbote.hamburg/ueber_uns/
(DIR) [5] https://hamburg.verdi.de/++co++e3426de6-6578-11f1-9509-4b7ddeca2cc1
(DIR) [6] /Neuer-Radikalenerlass-in-Hamburg/!6126791
(DIR) [7] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102514/23_005_protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_innenausschusses#navpanes=0
(DIR) [8] /Gesinnungscheck-fuer-Staatsdiener/!6151785
(DIR) [9] /Drohende-AfD-Regierung-in-Ostdeutschland/!6177987
## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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