# taz.de -- Regelabfrage in Hamburg: Rot-Grün beschließt neuen Radikalenerlass
       
       > In Hamburg wollen SPD und Grüne am Mittwoch die Regelabfrage beim
       > Verfassungsschutz beschließen. Ein historischer Fehler, finden Jusos und
       > Grüne Jugend.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die geplante Regelabfrage beim Verfassungsschutz im November, über die nun abgestimmt wird
       
       Um kaum [1][ein Gesetz] in Hamburg wurde so hart gestritten. Nun wird es
       ernst. Am 17. Juni steht das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes
       vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ zur [2][Abstimmung] auf der
       Tagesordnung der Hamburger Bürgerschaft. Das sieht vor, dass jede Person,
       die die Stadt einstellt oder befördert, künftig zuvor vom Verfassungsschutz
       durchleuchtet wird.
       
       Die Linksfraktion will beantragen, dass die Abstimmung namentlich abläuft.
       Denn die Wiedereinführung der Regelanfrage sei ein „schwerer und
       unverhältnismäßiger Angriff auf die Grundrechte“, sagt der
       [3][Linken-Abgeordnete Deniz Celik]. „Das ist eine historische
       Entscheidung. Da muss für die Nachwelt festgehalten werde, wer dafür und
       wer dagegen stimmte.“
       
       Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen das Gesetz ab und warnten ihre
       Mutterparteien vor einem „historischen Fehler“. Beide laden für
       Dienstagnachmittag zu einer Pressekonferenz in Rathaus-Nähe. Im Anschluss
       rufen das [4][Bündnis gegen Berufsverbote], Verdi und die GEW zur Demo
       „[5][Nein zur Regelanfrage]“ von der Europapassage aus auf.
       
       Doch dass das Gesetz kommt, ist recht sicher. Denn nicht nur SPD und Grüne
       sind dafür, sondern auch die oppositionelle CDU.
       
       Dabei erinnert das Gesetz stark an die Berufsverbote-Politik der 1970er und
       1980er Jahre, für die sich die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD)
       erst 2022 offiziell bei den Opfern entschuldigte. Und auch etliche Grüne,
       die später noch in hohe Ämter kamen, waren in ihrer Jugend in linken
       Gruppen aktiv, die ihnen seinerzeit einen direkten Zugang zum Staatsdienst
       verbauten. Daran erinnert der frühere Grünen-Abgeordnete [6][Hans-Peter de
       Lorent].
       
       „Den wenigsten Abgeordneten der rot-grünen Fraktion dürfte bewusst sein,
       welche weitreichenden Folgen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz haben
       wird“, warnt de Lorent, der auch am Dienstag sprechen wird. Der Lehrer war
       selber einst Opfer des Radikalenerlasses und erinnert daran, dass Hamburg
       1971 das erste Bundesland überhaupt war, das ein Berufsverbot aussprach.
       „Nun prescht Hamburg erneut vor und möchte Bewerber des öffentlichen
       Dienstes überwachen.“ Das sei ein „fataler Fehler“.
       
       Es könnte bei den Grünen Abgeordnete geben, die ihre Hand nicht leichten
       Gewissens für das Gesetz heben möchten. Dass es jetzt im Juni, und nicht
       wie zuvor geplant im Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf
       der Tagesordnung steht, wenn sich eh die Reihen lichten, könnte ein Zeichen
       sein, dass Rot-Grün auf Nummer sicher gehen will, eine eigene Mehrheit zu
       haben.
       
       SPD und Grüne hatten, um die Wogen zu glätten, versprochen, den Entwurf in
       Ruhe zu beraten und gegebenenfalls zu ändern. Im Januar gab es eine
       [7][Sachverständigenanhörung] [8][im Innenausschuss], bei der kritisiert
       wurde, dass der Maßstab für die geforderte Verfassungstreue unklar bleibt.
       Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger monierte später in einem
       Aufsatz weitere Punkte, etwa, dass das Gesetz nicht genug zwischen
       Anforderungen an Beamte und Angestellte unterscheide.
       
       SPD und Grüne reichen nun am 17. Juni einen Änderungsantrag ein, der
       „punktuelle Formulierungsanpassungen“ enthält. So soll der
       Verfassungsschutz jetzt nicht mehr, wie im Entwurf geplant, der zuständigen
       Personalstelle mitteilen, ob er Tatsachen kennt, die „Bedenken gegen die
       Verfassungstreue einer Person begründen“, sondern er soll der Stadt nur
       mitteilen „ob und welche Erkenntnisse“ er hat, die für eine
       Personalentscheidung „bedeutsam“ sein können. Die Bewertung, ob „bedeutsam“
       gleich „verfassungsuntreu“ heißt, überlässt man also der Stadt.
       
       ## Reicht die Teilnahme an einer Demo aus?
       
       Jusos und Grüne Jugend kritisieren, dass der Entwurf, trotz Warnungen der
       Sachverständigen, nicht ausreichend „nachgeschärft“ wurde. So bleibe
       unklar, ob schon die Teilnahme bei einer Demo der Aktion Seebrücke oder der
       Verfolgten des Naziregimes (VVN), die beide im Verfassungsschutzbericht
       erwähnt sind, für die Ablehnung einer Einstellung ausreiche. Zudem könne
       die Regelanfrage schon bald zum Eigentor werden, [9][wenn in Sachsen-Anhalt
       die AfD das Innenministerium übernimmt] und nach Belieben Informationen
       über Personen in das Register der Nachrichtendienste einspeisen kann, wären
       auch Hamburgs Behörden verpflichtet, dies zu berücksichtigen.
       
       Als eine Beschwichtigung führte Rot-Grün an, dass es möglich sei, gegen
       eine Ablehnung aufgrund der Regelanfrage zu klagen. Doch der
       Juso-Vorsitzende Paul Strothmann, selber Jurist, gibt zu bedenken, dass die
       Sicherheitsbehörden mit geheimdienstlichen Mitteln arbeiten und daher schon
       rechtlich nicht verpflichtet sind, im Falle einer „erfolgreichen“
       Regelanfrage alle Erkenntnisse offenzulegen, „auch wenn der Staat
       Transparenz verspricht“. Wie gefährlich es sei, wenn Geheimdienste in
       andere Lebensbereiche eingreifen, zeige der jüngste Skandal um den
       Buchhandelspreis.
       
       „Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von Dutzenden Jugendorganisationen
       unterstützt“, ergänzt Grüne-Jugend-Landessprecher Leon Meyer. Hamburg sei
       das erste Land, das derart weitreichende Geheimdienstüberprüfungen
       einführe, fände aber bereits Nachahmer. Sein Appell: „Die Bürgerschaft muss
       ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und diesen Gesetzentwurf stoppen.“
       
       Weil das wohl nicht passiert: Es findet sich im Änderungsantrag noch ein
       schwacher Trost. Spätestens am 31. Juli 2031 tritt dieses historische
       Paragrafenwerk „außer Kraft“.
       
       Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen im dritten
       Absatzsatz verändert. Ursprünglich stand dort, dass auch der DGB Hamburg zu
       dieser Pressekonferenz eingeladen habe. Das sei aber nicht der Fall
       gewesen, teilte der DGB am Dienstag mit. Die in der Einladung zur
       Pressekonferenz angekündigte Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla habe
       lediglich „als Gast“ teilgenommen.
       
       14 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsschutz-soll-Bewerber-checken/!6062156
 (DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften#navpanes=0
 (DIR) [3] /Abgeordneter-zu-neuem-Radikalenerlass/!6123189
 (DIR) [4] https://gegen-berufsverbote.hamburg/ueber_uns/
 (DIR) [5] https://hamburg.verdi.de/++co++e3426de6-6578-11f1-9509-4b7ddeca2cc1
 (DIR) [6] /Neuer-Radikalenerlass-in-Hamburg/!6126791
 (DIR) [7] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/102514/23_005_protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_innenausschusses#navpanes=0
 (DIR) [8] /Gesinnungscheck-fuer-Staatsdiener/!6151785
 (DIR) [9] /Drohende-AfD-Regierung-in-Ostdeutschland/!6177987
       
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