# taz.de -- Arbeitszeitgesetz: Was heißt hier 8-Stunden-Tag?
       
       > Die Regierung will das Arbeitszeitgesetz ändern. Ihr Reformentwurf ist
       > für Juni angekündigt. Hier vorab die wichtigsten Fragen und Antworten.
       
 (IMG) Bild: Seine Arbeitszeit sollte begrenzt werden, am besten auf 0 Stunden: Friedrich Merz
       
       Jetzt will Schwarz-Rot Ernst machen mit Reformen. Spätestens Ende Juni soll
       auf dem Koalitionsgipfel ein großes Paket geschnürt werden, einschließlich
       Renten- und Steuerreform. Schon vorher kommt voraussichtlich ein weiteres
       Vorhaben: die Abschaffung des 8-Stunden-Tags in seiner bisherigen Form.
       
       Schon Anfang Juni könnte Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Gesetzesentwurf
       vorlegen. Lust darauf hat die SPD-Politikerin nicht. Wenn es nach ihr
       ginge, „würden wir das Thema gar nicht erst anfassen“, sagte sie kürzlich
       [1][vor Delegierten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).] Es stehe nun
       aber im Koalitionsvertrag.
       
       Ganz anders Bundeskanzler Friedrich Merz: Er sagte schon im Januar bei
       einem Wirtschaftsempfang, er würde das Arbeitszeitgesetz am liebsten ganz
       streichen. Zwischen der Abschaffung und einem Weiter-so gibt es
       Abstufungen.
       
       1. Wie lauten die Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz, die geändert werden
       sollen?
       
       Paragraf 3 des [2][Arbeitszeitgesetzes] schreibt vor: Die Arbeitszeit pro
       Werktag darf maximal 8 Stunden betragen. Ausnahmsweise dürfen es auch mal
       10 Stunden sein, die Mehrarbeit muss innerhalb eines halben Jahres
       ausgeglichen werden.
       
       Da der Samstag ein Werktag ist, ist also eine durchschnittliche
       Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. 10-Stunden-Tage an 4 Tagen pro
       Woche sind schon heute zulässig, als Ausnahme auch eine 60-Stunden-Woche
       mit 10 Stunden an 6 Tagen – sofern die Überstunden danach ausgeglichen
       werden. Wichtig: Im Gesetz ist festgehalten, dass zwischen einzelnen
       Schichten eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen muss.
       
       2. Es gibt schon jetzt längere Schichten, [3][in Krankenhäusern zum
       Beispiel.]
       
       Laut Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes ist jetzt schon erlaubt, auf
       Grundlage von Tarifverträgen mehr als zehn Stunden täglich zu arbeiten,
       „wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang
       Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt“. Darauf basierend
       verlangen Krankenhäuser von Beschäftigten oft überlange Dienste mit bis zu
       24 Stunden.
       
       Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz zum Beispiel in der Landwirtschaft vor.
       Für manche Modelle braucht man eine behördliche Genehmigung. In der
       Chemieindustrie, etwa bei BASF, gibt es 12-Stunden-Schichten für die
       Überwachung von Maschinen, die durchgehend laufen. Die Beschäftigten
       bekommen dementsprechend viele freie Tage.
       
       3. Was soll sich ändern? 
       
       Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen im Einklang mit der europäischen
       Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer
       täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.“ Und: „Kein Beschäftigter darf gegen
       seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir
       Missbrauch ausschließen.“
       
       Diese [4][EU-Richtlinie] erlaubt eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48
       Stunden, die im Durchschnitt mehrerer Monate gewahrt bleiben muss. Zur
       Verteilung dieser Stunden auf die Wochentage macht sie nur eine Vorschrift:
       Zwischen den Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten
       werden.
       
       Mit dem neuen Gesetz in Deutschland könnten für alle Arbeitsplätze
       Schichten von 12 Stunden und 15 Minuten (plus 45 Minuten Pause) zulässig
       werden. Im Extremfall wären somit sogar Wochen mit 73,5 Arbeitsstunden
       möglich – dann aber eben mit Ausgleich in den Folgemonaten. Laut
       Beteuerungen aus der Koalition soll das Gesetz nicht dazu führen, dass in
       Summe mehr gearbeitet wird.
       
       4. Wenn doch Ausnahmen möglich sind, warum wollen Unternehmen die tägliche
       Höchstarbeitszeit abschaffen? 
       
       Vor allem in Büroberufen sei die derzeitige Begrenzung der täglichen
       Arbeitszeit ein Problem, sagt Oliver Stettes, Experte beim arbeitgebernahen
       Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). „Wenn jemand zum Beispiel ein
       Projekt fertigstellen will und zum Ende hin auch mal 12 Stunden am Tag
       arbeiten will, geschieht das schon im illegalen Bereich“, so Stettes zur
       taz.
       
       Auch wer im Homeoffice am Vormittag 6 Stunden arbeiten und dann am Abend
       noch 5 Stunden dranhängen wolle, „darf das eigentlich nicht“, erklärt
       Stettes. Der Arbeitsmarktexperte kann sich vorstellen, dass im Gespräch mit
       den Gewerkschaften womöglich eine Aufhebung der 8-Stunden-Grenze „nur für
       bestimmte Bereiche, etwa Bürotätigkeiten, vereinbart wird“.
       
       5. Was wollen die Beschäftigten? 
       
       Lange Schichten mit viel Blockfreizeit, wie bei den
       Chemiearbeiter:innen von BASF, seien bei manchen Beschäftigten
       „durchaus beliebt“, sagt der Berliner Arbeitszeitberater Jan Kutscher. Denn
       es gehe dabei ja um eine Verlagerung, nicht um die Ausweitung von
       Arbeitszeit.
       
       Einer aktuellen Forsa-Umfrage für RTL zufolge fänden es 56 Prozent der
       abhängig Beschäftigen richtig, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine
       wöchentliche zu ersetzen. Der DGB hält mit einer eigenen Umfrage dagegen,
       die ebenfalls repräsentativ sein soll und laut der 98 Prozent der
       Beschäftigen „nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten möchten“.
       
       6. Wenn man mehr als 10 Stunden arbeiten will: Könnten Beschäftigte und
       Unternehmen das Gesetz nicht einfach einvernehmlich ignorieren – wie es
       heute schon viele machen? 
       
       Die Arbeitgeber:innen argumentieren an dieser Stelle mit
       Rechtssicherheit. Ihnen drohen bei Regelverstößen Bußgelder und im
       Extremfall sogar Strafverfahren. Selbst wenn Beschäftigte mit überlangen
       Schichten einverstanden sind, bleiben die Arbeitgeber:innen dafür
       verantwortlich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.
       
       7. Die Gewerkschaften sind gegen die Aufhebung der täglichen
       Höchstarbeitszeit. Warum? 
       
       Isabel Eder, Rechtsexpertin beim DGB, befürchtet, dass die Aufweichung des
       8-Stunden-Tages „unmittelbar vor allem Beschäftigte in Unternehmen ohne
       Tarifbindung und ohne Betriebsrat“ trifft. Wo Personalmangel herrsche, sei
       Druck zu erwarten, die Stunden zu erhöhen. Dazu gehöre die Gastronomie. Das
       treffe auch auf die Liefer- und Paketdienste, die Logistik, den Einzel- und
       Großhandel zu. Auch in Schichtsystemen könnten statt 3-mal 8 Stunden in
       Zukunft 2-mal 12 Stunden die Regel statt wie bislang die Ausnahme werden,
       sagt Eder.
       
       8. Welche gesundheitlichen Folgen könnten eintreten, wenn die Grenze für
       die tägliche Höchstarbeitszeit aufgehoben wird? 
       
       Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin
       ausblende, könnte „wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken“, schreibt
       Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und
       Sozialrecht der [5][gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.] Langfristig
       komme es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten „häufiger zu
       stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes
       Auftreten von Burn-out-Symptomatik, physische und psychische
       Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen“. Auch das
       Unfallrisiko steige ab der 8. Arbeitsstunde „exponentiell“ an.
       
       Der [6][Arbeitszeitreport Deutschland] der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
       und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt fest, dass jetzt schon vor allem
       versorgungsrelevante Berufe, etwa bei der Polizei und im Gesundheitswesen,
       die Menschen besonders verschleißen. Dies liege unter anderem an der
       Schichtarbeit, der Wochenendarbeit, den hohen Flexibilitätsanforderungen
       und zeitweise verkürzten Ruhezeiten.
       
       9. Auf welche Details wird es im Gesetzesentwurf der Regierung ankommen? 
       
       In der Regel dürfen Arbeitgeber:innen im Rahmen der gesetzlichen
       Vorgaben festlegen, wann ihre Beschäftigten arbeiten. Spannend wird, ob die
       Regierung dieses Weisungsrecht für die neuen, längeren Schichten
       einschränkt. Vorgesetzte dürften dann nicht einseitig entscheiden, dass
       eine Schicht 12 Stunden dauert, sondern bräuchten die Zustimmung der
       jeweiligen Arbeitnehmer:innen. Der SPD-Abgeordnete Jan Dieren führte [7][in
       einer Bundestagesdebatte] aus, was der Unterschied wäre, wenn kein Konsens
       nötig ist. Vorgesetzte könnten dann sagen: „Du bleibst länger als 8 Stunden
       und wenn nicht, kriegst du eine Abmahnung und danach die Kündigung
       hinterher.“
       
       Zudem hat Arbeitsministerin Bas angekündigt, die Reform an eine gesetzliche
       Regelung der Arbeitszeiterfassung zu koppeln. Aufgrund von Gerichtsurteilen
       sind Arbeitgeber:innen eigentlich schon seit Jahren dazu verpflichtet,
       Arbeitszeiten ihres Personals mit Apps oder anderen Hilfsmitteln zu
       dokumentieren.
       
       In der Praxis halten sich nicht alle daran. Ein Deal in der Koalition
       könnte nun sein, dass der 8-Stunden-Tag zwar aufgeweicht wird, die
       Einhaltung der verbliebenen Regeln dafür aber strenger überwacht wird. Es
       könnte theoretisch aber auch anders kommen und die Pflicht zur
       Arbeitszeiterfassung wird durch großzügige Ausnahmeregelungen ebenfalls
       abgeschwächt.
       
       10. In welchen Bereichen sind die Beschäftigten denn schon ungünstigen
       Arbeitszeiten ausgesetzt, braucht es da nicht mehr anstatt weniger
       Regulierung? 
       
       Wo Beschäftigte wenig Macht haben, werden ihnen oft unbezahlte Überstunden
       aufgedrückt. Etwa im Handel, wenn nur bis zur Schließzeit des Ladens
       bezahlt wird, aber danach noch aufgeräumt werden soll. Ein Klassiker in der
       stationären Pflege ist das gefürchtete „Holen aus dem Frei“. Heißt: Die
       Pflegedienstleitung ruft am Sonntagmorgen an und verlangt, die Fachkraft
       solle an ihrem freien Tag spontan „einspringen“, weil die Kollegin im
       Dienstplan sich krankgemeldet hat. Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt,
       wird vielerorts aber trotzdem gemacht. Bei Lieferdiensten werden zudem
       viele Scheinselbstständige beschäftigt, der Vorteil für Unternehmen: Für
       Selbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
       
       28 May 2026
       
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