# taz.de -- Arbeitszeitgesetz: Was heißt hier 8-Stunden-Tag?
> Die Regierung will das Arbeitszeitgesetz ändern. Ihr Reformentwurf ist
> für Juni angekündigt. Hier vorab die wichtigsten Fragen und Antworten.
(IMG) Bild: Seine Arbeitszeit sollte begrenzt werden, am besten auf 0 Stunden: Friedrich Merz
Jetzt will Schwarz-Rot Ernst machen mit Reformen. Spätestens Ende Juni soll
auf dem Koalitionsgipfel ein großes Paket geschnürt werden, einschließlich
Renten- und Steuerreform. Schon vorher kommt voraussichtlich ein weiteres
Vorhaben: die Abschaffung des 8-Stunden-Tags in seiner bisherigen Form.
Schon Anfang Juni könnte Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Gesetzesentwurf
vorlegen. Lust darauf hat die SPD-Politikerin nicht. Wenn es nach ihr
ginge, „würden wir das Thema gar nicht erst anfassen“, sagte sie kürzlich
[1][vor Delegierten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).] Es stehe nun
aber im Koalitionsvertrag.
Ganz anders Bundeskanzler Friedrich Merz: Er sagte schon im Januar bei
einem Wirtschaftsempfang, er würde das Arbeitszeitgesetz am liebsten ganz
streichen. Zwischen der Abschaffung und einem Weiter-so gibt es
Abstufungen.
1. Wie lauten die Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz, die geändert werden
sollen?
Paragraf 3 des [2][Arbeitszeitgesetzes] schreibt vor: Die Arbeitszeit pro
Werktag darf maximal 8 Stunden betragen. Ausnahmsweise dürfen es auch mal
10 Stunden sein, die Mehrarbeit muss innerhalb eines halben Jahres
ausgeglichen werden.
Da der Samstag ein Werktag ist, ist also eine durchschnittliche
Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. 10-Stunden-Tage an 4 Tagen pro
Woche sind schon heute zulässig, als Ausnahme auch eine 60-Stunden-Woche
mit 10 Stunden an 6 Tagen – sofern die Überstunden danach ausgeglichen
werden. Wichtig: Im Gesetz ist festgehalten, dass zwischen einzelnen
Schichten eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen muss.
2. Es gibt schon jetzt längere Schichten, [3][in Krankenhäusern zum
Beispiel.]
Laut Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes ist jetzt schon erlaubt, auf
Grundlage von Tarifverträgen mehr als zehn Stunden täglich zu arbeiten,
„wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang
Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt“. Darauf basierend
verlangen Krankenhäuser von Beschäftigten oft überlange Dienste mit bis zu
24 Stunden.
Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz zum Beispiel in der Landwirtschaft vor.
Für manche Modelle braucht man eine behördliche Genehmigung. In der
Chemieindustrie, etwa bei BASF, gibt es 12-Stunden-Schichten für die
Überwachung von Maschinen, die durchgehend laufen. Die Beschäftigten
bekommen dementsprechend viele freie Tage.
3. Was soll sich ändern?
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen im Einklang mit der europäischen
Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer
täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.“ Und: „Kein Beschäftigter darf gegen
seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir
Missbrauch ausschließen.“
Diese [4][EU-Richtlinie] erlaubt eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48
Stunden, die im Durchschnitt mehrerer Monate gewahrt bleiben muss. Zur
Verteilung dieser Stunden auf die Wochentage macht sie nur eine Vorschrift:
Zwischen den Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten
werden.
Mit dem neuen Gesetz in Deutschland könnten für alle Arbeitsplätze
Schichten von 12 Stunden und 15 Minuten (plus 45 Minuten Pause) zulässig
werden. Im Extremfall wären somit sogar Wochen mit 73,5 Arbeitsstunden
möglich – dann aber eben mit Ausgleich in den Folgemonaten. Laut
Beteuerungen aus der Koalition soll das Gesetz nicht dazu führen, dass in
Summe mehr gearbeitet wird.
4. Wenn doch Ausnahmen möglich sind, warum wollen Unternehmen die tägliche
Höchstarbeitszeit abschaffen?
Vor allem in Büroberufen sei die derzeitige Begrenzung der täglichen
Arbeitszeit ein Problem, sagt Oliver Stettes, Experte beim arbeitgebernahen
Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). „Wenn jemand zum Beispiel ein
Projekt fertigstellen will und zum Ende hin auch mal 12 Stunden am Tag
arbeiten will, geschieht das schon im illegalen Bereich“, so Stettes zur
taz.
Auch wer im Homeoffice am Vormittag 6 Stunden arbeiten und dann am Abend
noch 5 Stunden dranhängen wolle, „darf das eigentlich nicht“, erklärt
Stettes. Der Arbeitsmarktexperte kann sich vorstellen, dass im Gespräch mit
den Gewerkschaften womöglich eine Aufhebung der 8-Stunden-Grenze „nur für
bestimmte Bereiche, etwa Bürotätigkeiten, vereinbart wird“.
5. Was wollen die Beschäftigten?
Lange Schichten mit viel Blockfreizeit, wie bei den
Chemiearbeiter:innen von BASF, seien bei manchen Beschäftigten
„durchaus beliebt“, sagt der Berliner Arbeitszeitberater Jan Kutscher. Denn
es gehe dabei ja um eine Verlagerung, nicht um die Ausweitung von
Arbeitszeit.
Einer aktuellen Forsa-Umfrage für RTL zufolge fänden es 56 Prozent der
abhängig Beschäftigen richtig, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine
wöchentliche zu ersetzen. Der DGB hält mit einer eigenen Umfrage dagegen,
die ebenfalls repräsentativ sein soll und laut der 98 Prozent der
Beschäftigen „nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten möchten“.
6. Wenn man mehr als 10 Stunden arbeiten will: Könnten Beschäftigte und
Unternehmen das Gesetz nicht einfach einvernehmlich ignorieren – wie es
heute schon viele machen?
Die Arbeitgeber:innen argumentieren an dieser Stelle mit
Rechtssicherheit. Ihnen drohen bei Regelverstößen Bußgelder und im
Extremfall sogar Strafverfahren. Selbst wenn Beschäftigte mit überlangen
Schichten einverstanden sind, bleiben die Arbeitgeber:innen dafür
verantwortlich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.
7. Die Gewerkschaften sind gegen die Aufhebung der täglichen
Höchstarbeitszeit. Warum?
Isabel Eder, Rechtsexpertin beim DGB, befürchtet, dass die Aufweichung des
8-Stunden-Tages „unmittelbar vor allem Beschäftigte in Unternehmen ohne
Tarifbindung und ohne Betriebsrat“ trifft. Wo Personalmangel herrsche, sei
Druck zu erwarten, die Stunden zu erhöhen. Dazu gehöre die Gastronomie. Das
treffe auch auf die Liefer- und Paketdienste, die Logistik, den Einzel- und
Großhandel zu. Auch in Schichtsystemen könnten statt 3-mal 8 Stunden in
Zukunft 2-mal 12 Stunden die Regel statt wie bislang die Ausnahme werden,
sagt Eder.
8. Welche gesundheitlichen Folgen könnten eintreten, wenn die Grenze für
die tägliche Höchstarbeitszeit aufgehoben wird?
Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin
ausblende, könnte „wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken“, schreibt
Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und
Sozialrecht der [5][gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.] Langfristig
komme es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten „häufiger zu
stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes
Auftreten von Burn-out-Symptomatik, physische und psychische
Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen“. Auch das
Unfallrisiko steige ab der 8. Arbeitsstunde „exponentiell“ an.
Der [6][Arbeitszeitreport Deutschland] der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt fest, dass jetzt schon vor allem
versorgungsrelevante Berufe, etwa bei der Polizei und im Gesundheitswesen,
die Menschen besonders verschleißen. Dies liege unter anderem an der
Schichtarbeit, der Wochenendarbeit, den hohen Flexibilitätsanforderungen
und zeitweise verkürzten Ruhezeiten.
9. Auf welche Details wird es im Gesetzesentwurf der Regierung ankommen?
In der Regel dürfen Arbeitgeber:innen im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben festlegen, wann ihre Beschäftigten arbeiten. Spannend wird, ob die
Regierung dieses Weisungsrecht für die neuen, längeren Schichten
einschränkt. Vorgesetzte dürften dann nicht einseitig entscheiden, dass
eine Schicht 12 Stunden dauert, sondern bräuchten die Zustimmung der
jeweiligen Arbeitnehmer:innen. Der SPD-Abgeordnete Jan Dieren führte [7][in
einer Bundestagesdebatte] aus, was der Unterschied wäre, wenn kein Konsens
nötig ist. Vorgesetzte könnten dann sagen: „Du bleibst länger als 8 Stunden
und wenn nicht, kriegst du eine Abmahnung und danach die Kündigung
hinterher.“
Zudem hat Arbeitsministerin Bas angekündigt, die Reform an eine gesetzliche
Regelung der Arbeitszeiterfassung zu koppeln. Aufgrund von Gerichtsurteilen
sind Arbeitgeber:innen eigentlich schon seit Jahren dazu verpflichtet,
Arbeitszeiten ihres Personals mit Apps oder anderen Hilfsmitteln zu
dokumentieren.
In der Praxis halten sich nicht alle daran. Ein Deal in der Koalition
könnte nun sein, dass der 8-Stunden-Tag zwar aufgeweicht wird, die
Einhaltung der verbliebenen Regeln dafür aber strenger überwacht wird. Es
könnte theoretisch aber auch anders kommen und die Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung wird durch großzügige Ausnahmeregelungen ebenfalls
abgeschwächt.
10. In welchen Bereichen sind die Beschäftigten denn schon ungünstigen
Arbeitszeiten ausgesetzt, braucht es da nicht mehr anstatt weniger
Regulierung?
Wo Beschäftigte wenig Macht haben, werden ihnen oft unbezahlte Überstunden
aufgedrückt. Etwa im Handel, wenn nur bis zur Schließzeit des Ladens
bezahlt wird, aber danach noch aufgeräumt werden soll. Ein Klassiker in der
stationären Pflege ist das gefürchtete „Holen aus dem Frei“. Heißt: Die
Pflegedienstleitung ruft am Sonntagmorgen an und verlangt, die Fachkraft
solle an ihrem freien Tag spontan „einspringen“, weil die Kollegin im
Dienstplan sich krankgemeldet hat. Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt,
wird vielerorts aber trotzdem gemacht. Bei Lieferdiensten werden zudem
viele Scheinselbstständige beschäftigt, der Vorteil für Unternehmen: Für
Selbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
28 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kanzler-Friedrich-Merz-beim-DGB/!6178358
(DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
(DIR) [3] /Arbeitszeiten-im-Krankenhaus/!6124175
(DIR) [4] https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2003/88/oj
(DIR) [5] https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-debatte-um-die-arbeitszeit-69628.htm
(DIR) [6] https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2507-3
(DIR) [7] /Bundestag-debattiert-ueber-Arbeitszeit/!6181475
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
(DIR) Tobias Schulze
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