# taz.de -- Fahren ohne Fahrschein: Die Freifahrerinnen
> Salome Krug und Kijell Winter fahren bewusst ohne Ticket mit der Bahn
> durch Deutschland – aus Protest gegen die Kriminalisierung von Armut.
(IMG) Bild: „Nulltarif statt Knast“: Aktivistin Salome Krug fordert Mobilität für alle
Salome Krug und Kjell Winter steigen ganz vorne in den ICE ein. „So werden
wir entweder ganz am Anfang oder gar nicht kontrolliert“, erklärt Krug. Sie
ist zugerfahren, weiß Bescheid, wann und wo es üblicherweise Kontrollen
gibt und welche Züge sie besser meidet. Der ICE von Berlin Hauptbahnhof
nach Amsterdam ist einer der wenigen mit Fahrradabteil, dort stellen sich
Krug und Winter an den Rand und warten. „Ich fahre ohne Ticket – da setze
ich mich nur, wenn alle anderen einen Platz gefunden haben“, sagt die
39-Jährige. Als sich das Aneinander-vorbei-Geschiebe und das
Taschen-Verstauen gelegt hat und alle sitzen, geht Krug – schlank, mit Zopf
und Brille – durch die Reihen und scannt bei noch freien Sitzen die
Reservierungsanzeigen. Ein Platz ist frei, sie setzt sich.
Winter läuft weiter und setzt sich im Vorraum auf den Boden. Diesen Zug
haben sie gewählt, weil er nicht – wie andere ICEs auf dieser Strecke – in
Stendal und Wolfsburg hält. Das heißt: Sollten sie aus dem Zug geworfen
werden, dann immerhin erst in Hannover. „In Stendal rausgeworfen werden,
ist richtig doof“, sagt Krug. Der Bahnhof ist klein, ICEs halten hier nur
selten – und er liegt gerade einmal 44 Minuten hinter Berlin. Bis zu ihrem
Ziel, Osnabrück, ist es da noch weit. Von Hannover hingegen können sie
notfalls auch mit der Regionalbahn weiterfahren – mit dem ICE dauert das
eine Stunde, 6 Minuten. Mit dem Regio gerade mal 22 Minuten mehr.
Salome Krug und Kjell Winter sind sogenannte Aktions-Freifahrerinnen. Sie
fahren ohne Ticket mit der Deutschen Bahn. Zum einen, weil sie wenig Geld
haben, aktivistisch viel unterwegs sind und ICE-Fahrkarten teuer sind. Vor
allem aber, weil sie finden, dass Mobilität allen Menschen möglich sein
sollte. Gut sichtbar tragen sie Schilder vor ihren Oberkörpern. Auf Krugs
Schild steht: „Kostenloser Verkehr für alle! Eine wirklich soziale und
ökologische Verkehrswende kann nur mit einem kostenlosen, gut ausgebauten,
öffentlichen Verkehrsnetz gelingen“. Und weiter: „Nulltarif statt Knast.
Strafe löst keine Probleme, sondern schafft nur neues Elend“. Niemand
sollte, findet Krug, wegen nicht bezahlter Fahrkarten ins Gefängnis kommen.
Das nämlich sieht das Strafgesetzbuch vor: Laut Paragraf 265a können
Menschen wegen sogenannter Erschleichung von Leistungen eine Geldstrafe
bekommen oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das Gesetz lässt
offen, nach wie vielen erwischten Fahrten ohne Fahrschein das
Verkehrsunternehmen eine Anzeige stellen kann.
Oft werden drei Fahrten zu einer Anzeige summiert. In 95 Prozent der Fälle
kommt es dann zu einer Geldstrafe, hat die Kriminologin Nicole Bögelein von
der Universität Köln berechnet. In nur 5 Prozent werden Freiheitsstrafen
ausgesprochen. Dennoch sitzen pro Jahr etwa 9.000 Menschen wegen Fahrens
ohne Fahrschein in den Gefängnissen in Deutschland. Die meisten von ihnen
wegen einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe – wer die Geldstrafe nicht
zahlen kann und beispielsweise wegen psychischer Krankheit keine
Sozialstunden ableisten kann, muss sozusagen ersatzweise ins Gefängnis.
Ein Tag Haft kostet in Deutschland durchschnittlich 200 bis 220 Euro.
Menschen sitzen also für ein paar Euro nicht bezahlter Tickets Haftstrafen
von rund 50 Tagen ab. Wegen rund 10 Euro Einnahmenausfall für ein
Verkehrsunternehmen steckt der Staat Menschen in den Knast, wodurch ihm
umso mehr Kosten entstehen, nämlich rund 10.000 Euro.
## Es gibt eine Gesetzeslücke
Auf diesen Missstand wollen Aktions-Freifahrerinnen aufmerksam machen. Und
sie nutzen dafür eine Gesetzeslücke. Der Paragraf des „Erschleichens von
Leistungen“ – 1935 von den Nazis eingeführt – setzt voraus, dass sich
jemand, so heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr
2009, mit dem „Anschein umgibt“, ein ordnungsgemäßer Fahrgast zu sein. Wer
also versucht, sich ohne Ticket durchzumogeln, macht sich strafbar.
Deshalb tragen Salome Krug und Kjell Winter die Schilder vor der Brust.
Ganz oben steht darauf: „Ich habe kein gültiges Ticket“. Damit
„erschleichen“ sie sich keine Leistung, so ihre Argumentation.
Winter und Krug sind nicht die ersten, die sich für eine
Entkriminalisierung des Paragrafen 265a einsetzen. Neben diversen Kampagnen
aus dem aktivistischen Spektrum, hat das Thema auch immer wieder die
höchste Ebene der Politik beschäftigt. Zuletzt hatte in der vergangenen
Legislaturperiode [1][die] [2][FD][3][P] [4][einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorgelegt].
Nach den Neuwahlen im Februar 2025 schied die FDP aus dem Bundestag aus,
und der Entwurf wurde nicht weiter diskutiert. Stattdessen brachten Mitte
November 2025 sowohl [5][Die Linke] als auch [6][Die Grünen] eigene
Entwürfe in den Bundestag ein. Nach Überweisung in den Rechtsausschuss
wurden sie im April dieses Jahres in Zweiter Lesung im Bundestag abgelehnt.
Auch von der SPD.
Dabei hatte sich kurz zuvor selbst die von der SPD gestellte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für eine Entkriminalisierung des
Fahrens ohne Ticket ausgesprochen. „Wir haben in der Koalition ein modernes
Strafrecht vereinbart – das heißt für mich auch, dass wir die
Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten müssen“, sagte sie Anfang
April der Neuen Osnabrücker Zeitung. Angesichts überlasteter Gerichte und
Gefängnisse müsse man sich fragen, ob Menschen, die sich keinen Fahrschein
leisten können und deshalb im Gefängnis landen, dort wirklich hingehörten.
Eine mögliche Gelegenheit für Änderungen könnte die von der
Strafrechtsreform der Koalition werden. Die CDU lehnt eine
Entkriminalisierung allerdings bislang strikt ab.
Im ICE von Berlin nach Amsterdam betritt kurz hinter Berlin-Spandau ein
Zugbegleiter das Abteil, in dem Salome Krug sitzt. Nach und nach läuft er
gemächlich die Reihen ab, fragt nach den Fahrscheinen. Dann ist Krug an der
Reihe. Mit neutraler Mimik fragt der Zugbegleiter: „Ich nehme an, Sie
wollen eine Fahrpreisnacherhebung?“ Krug fragt darauf höflich zurück:
„Haben Sie schonmal so ein Schild gesehen?“ Der Zugbegleiter will sich
offenbar auf keine Diskussion einlassen, kurz angebunden, aber gelassen
sagt er: „Fakt ist, Sie haben kein Ticket. Alles andere interessiert mich
herzlich wenig.“
Die Fahrpreisnacherhebung ist gesetzlich geregelt. Wer ohne Ticket fährt,
kann laut Eisenbahnverkehrs-Verordnung zum Zahlen des doppelten Fahrpreises
verpflichtet werden, „mindestens jedoch 60 Euro“. Näher will es eine
Sprecherin der Deutschen Bahn auf taz-Anfrage nicht erläutern.
„Normalerweise füllt die Kontrollperson direkt neben mir die
Fahrpreisnacherhebung aus, dann haben wir Zeit zu reden“, sagt Winter. Der
Zugbegleiter in der typischen rot-blauen Uniform aber lässt sich die
Ausweise der beiden aushändigen und nimmt sie erst einmal mit.
## „Es geht hier um Arbeitsplätze“
Mit „reden“ meint Winter: darüber, warum sie ohne Ticket fahren, dass sie
einen kostenlosen öffentlichen Verkehr fordern und wie das finanzierbar
sein könnte. Das Schild hat entsprechend eine doppelte Funktion: die
Grauzone ausnutzen, die der Paragraf 265a bietet, aber auch, mit dem
Kontrollpersonal und Mitreisenden ins Gespräch zu kommen, Menschen zum
Nachdenken zu bringen.
Heute hat das noch nicht so gut geklappt. Reden will im ICE kaum jemand.
Ein Mann, der hinter Krug sitzt, beugt sich immer mal interessiert nach
vorne, ein anderer Mitreisender versucht, einen Blick auf das Schild zu
erhaschen. Dann kommt der Oberschaffner. Er ist richtig wütend. „Erklären
Sie mir mal, wie sie darauf kommen, so einen Schwachsinn zu machen“, blafft
er, spricht von einer „vorsätzlichen Straftat“ und droht, die Bundespolizei
einzuschalten. Dann kommt ein Satz, der vielleicht erklärt, warum er so
wütend ist: „Es geht hier um Arbeitsplätze.“
Winter versucht zu beschwichtigen. Arbeitsplätze sollten nicht gestrichen
werden, sie sei sehr für den Ausbau der Deutschen Bahn. „Wie soll das
gehen, wenn alle schwarzfahren“, fragt der Zugchef. Bevor Winter darauf
antworten kann, spricht er weiter. Eine „Frechheit“ sei das, er werde die
Bundespolizei anrufen, die werde sie in Hannover erwarten. Dann tritt er
wütend ab.
Dabei haben die beiden Aktivistinnen Argumente, um ihr Anliegen zu
unterlegen. Es sei eine politische Entscheidung, wohin Steuergelder
flössen. „Wir geben ja schon viel Geld für Mobilität aus“, sagt Krug. „Wir
bauen Autobahnen, Fahrscheinautomaten. Kontrollen sind teuer.“ In Luxemburg
und der Schweiz werde wesentlich mehr Geld ausgegeben für Mobilität pro
Kopf. Warum solle das in Deutschland nicht möglich sein? „Ein kostenloser
öffentlicher Verkehr ist durchaus bezahlbar“, sagt Winter. Die Politik
müsse nur die Prioritäten verschieben, weg vom Individualverkehr,
Subventionierung von Flugkerosin, jetzt auch noch der Tankrabatt.
Der Ländervergleich lässt sich einer regelmäßigen Erhebung der Hamburger
Beratungsfirma SCI Verkehr und des Bündnisses Allianz pro Schiene
entnehmen. Im Jahr 2024 investierte Luxemburg demnach 587 Euro pro Kopf in
die Schieneninfrastruktur, die Schweiz 480 Euro. Deutschland lag auf dem
siebten Platz noch hinter Großbritannien und brachte es nur auf 198 Euro –
nur fast ein Drittel so viel wie Luxemburg. Wegen der Einsparungen im
Bundeshaushalt wurden die Ausgaben für 2026 weiter gekürzt, nämlich auf
etwa 156 Euro pro Kopf.
Im ICE von Berlin nach Osnabrück kommt der Zugchef zurück. Winter und Krug
bekommen jeweils eine Rechnung über 199 Euro. Wie sich das zusammensetzt,
wissen die beiden auch nicht genau. In Hannover endet die Fahrt für Krug
und Winter fürs erste. Dort warten tatsächlich zwei
Bundespolizist*innen auf sie.
„Was ist denn los?“, fragt einer von ihnen. Krug verweist auf den
Oberschaffner. Der Polizist fragt weiter nach den Personalien, auch da
verweist Krug auf den Zugchef, der ihren Ausweis an sich genommen hat. Eine
Polizistin mischt sich ein und fordert Krug in aggressivem Ton auf, die
Hände aus den Taschen zu nehmen. Ein dritter Polizist kommt und fragt, ob
die beiden Frauen schon belehrt wurden. Die Polizistin übernimmt, sagt, den
beiden werde das Erschleichen von Leistungen vorgeworfen.
„Das ist kriminell in Deutschland.“ Das sei falsch, erklärt Krug und
ergänzt noch: „Sie wissen, dass wir uns hier nicht äußern müssen.“ Ob sie
weiterfahren wollen und damit wieder eine Straftat begehen würden, fragt
die Polizistin. Krug winkt ab, sie würden sich nicht strafbar machen, wenn
sie weiterführen. Der erste Polizist versucht es wieder etwas sachlicher:
„Wenn Sie keine Reiseabsicht haben, bitte ich Sie, den Bahnhof zu
verlassen.“ Er händigt die Ausweise aus, die Polizisten gehen. Wenig später
setzen Krug und Winter ihre Reise im Regionalzug fort – mit
Deutschlandticket.
Während 2024 rund 133 Millionen Menschen mit dem Fernverkehr der Deutschen
Bahn reisten, kam es laut Bundesregierung zu 18.010 Anzeigen wegen Fahrens
ohne Ticket. Die Zahlen gehen aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Linken hervor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2024
insgesamt 144.348 Fälle des Erschleichens von Leistungen auf, daraus habe
sich eine [7][Schadenssumme von insgesamt 3,7 Millionen Euro ergeben] –
über alle Verkehrsunternehmen hinweg.
Im Regionalzug Richtung Osnabrück – einmal umsteigen – verwickeln Winter
und Krug den Schaffner in ein Gespräch. Er schimpft über Menschen, die ohne
Ticket fahren, ohne zu wissen, dass er zwei vor sich hat, die das gerade
gemacht haben. Jeden Tag treffe er Menschen ohne Fahrschein an, er sei
immer auf der gleichen Strecke unterwegs und wisse schon, wo sie
einstiegen. Das sei nicht fair gegenüber der Allgemeinheit.
Er unterscheide in der Praxis normalerweise zwischen jenen, die direkt auf
ihn zukämen und denen, die versuchten, sich durchzumogeln. Winters und
Krugs Argumente über die Finanzierung eines kostenloses Nahverkehrs hört er
sich an, schenkt ihnen aber keinen Glauben. Und, irritierend für jemanden,
der täglich mit dem Thema zu tun hat: Dass man wegen ein paar unbezahlter
Tickets ins Gefängnis kommen kann, weiß er gar nicht. Am Ende vergisst er,
den Rest des Waggons zu kontrollieren, bedankt sich für das Gespräch und
ergänzt noch: „Ich habe den schönsten Job der Welt. Ich mache jeden Tag das
gleiche, aber es ist immer interessant.“
Auch für Winter und Krug war das ein gutes Gespräch. Ein paar Fahrgäste
haben gelauscht, erzählen von ihren Erfahrungen. „Uns geht es um eine
gesellschaftliche Debatte“, sagt Krug. In Umfragen spreche sich die
Mehrheit für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket aus. Auch
viele Richter*innen wünschten sich das, um die Gerichte zu entlasten,
die mit den ganzen Verfahren gar nicht hinterherkämen. Tatsächlich sind
laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der
Internetplattform [8][„Frag Den Staat]“ rund 69 Prozent der Deutschen der
Meinung, dass das Fahren ohne Ticket in Zukunft keine Straftat mehr sein
sollte.
Die meisten Geldstrafen werden per sogenanntem Strafbefehl übermittelt, per
Brief nach Hause. Wer einfach zahlt, muss nicht vor Gericht. Auch das soll
die Justiz entlasten. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Widerspruch
einlegen. Dann sehen die Angeklagten doch eine*n Richter*in.
Krug fährt seit drei bis vier Jahren ohne Ticket, aber mit Schild –
insgesamt etwa 50 Mal. Rund 40 Mal sei sie kontrolliert worden und habe
eine Fahrpreisnacherhebung erhalten. Die Bundespolizei sei bislang nie
gerufen worden. Nachdem sie jedoch innerhalb kurzer Zeit mehrfach ohne
Fahrschein angetroffen worden war, zeigte die Bahn sie an. Im April musste
Krug deshalb in Greifswald vor Gericht erscheinen. Ihr passte das gut. Denn
die juristische Auseinandersetzung versteht sie als Teil einer größeren
gesellschaftlichen Debatte. Ein Prozess bringt Aufmerksamkeit: Vor dem
Gericht gibt es Protestaktionen, die Presse berichtet. In ihrem Fall
begleitete die Ostsee-Zeitung das Verfahren engmaschig. Das Thema
polarisiert.
[9][Einer neuen Studie] [10][der Universität Köln] [11][zufolge] landen
zumindest in Berlin deutlich mehr Menschen wegen nicht bezahlter
Geldstrafen im Gefängnis als bislang angenommen. Während frühere
Schätzungen bundesweit von etwa jeder siebten Person ausgingen, kommt die
Studie für Berlin auf rund 50 Prozent. Die Untersuchung zeigt außerdem,
dass die Geldstrafen beim Fahren ohne Fahrschein oft vergleichsweise
niedrig sind – ein Hinweis darauf, dass viele Betroffene arm sind,
schreiben die Autorinnen. „Viele leben in äußerst prekären Bedingungen,
sind lange arbeitslos oder wohnungslos, viele haben mit Suchterkrankungen
zu tun.“ Oft bleibe ihnen deshalb nichts anderes übrig, als die Geldstrafe
durch Haft zu ersetzen.
## Auf die Problematik wird seit Jahren hingewiesen
Auf die Problematik weisen Aktivist*innen seit Jahren hin. Bereits 2004
organisierte das Berliner Bündnis „Recht auf Mobilität – Fahrt Schwarz“ um
den Politikprofessor Peter Grottian sogenannte „Schwarzfahrertage“. Ein
Jahr später rief die linke Gruppe FelS zu spontanen „Pinkfahrgruppen“ auf,
erkennbar an pinken Buttons an den Jacken.
Nach längerer Ruhe rückte das Thema in diesem Jahr erneut in die
Öffentlichkeit: Die Gruppe „Freifahren jetzt“ verteilte zunächst im April
in Berliner U-Bahnen Flyer im Stil der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG)
mit dem Slogan „Zur Arbeit fahren ist kein Luxus“. Am 27. Mai folgte eine
ähnliche Aktion in mehreren Berliner Trams. Ein QR-Code auf den Flyern
führt zu einer Telegram-Gruppe, in der sich inzwischen mehr als 36.000
Mitglieder vor Ticketkontrollen warnen.
Einen anderen Ansatz verfolgt seit 2021 der Freiheitsfonds um „Frag Den
Staat“-Gründer Arne Semsrott. Die Initiative kauft Menschen frei, die
Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein verbüßen. Nach eigenen
Angaben wurden bislang rund 1.500 Personen aus Gefängnissen ausgelöst. Der
Freikauf solle jedoch keine Dauerlösung sein: [12][Der Freiheitsfonds
fordert die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein] sowie
langfristig einen kostenlosen ÖPNV.
Das ist keine weltfremde Utopie, sondern vielerorts schon Realität:
Luxemburg beispielsweise wurde im Februar 2020 der erste Staat weltweit,
der einen komplett kostenlosen Nahverkehr einführte. In vielen weiteren
Staaten haben einzelne Städte kostenlosen Nahverkehr eingeführt. In
weiteren dürfen Kinder oder alte Menschen kostenlos Busse und Bahnen
benutzen.
Immer mehr Städte in Deutschland weisen ihre Verkehrsbetriebe inzwischen
an, Menschen ohne Ticket nicht mehr anzuzeigen – darunter Bremen, Köln,
Frankfurt am Main, Dresden und Mainz. In Köln stieg die Zahl der Fahrgäste
ohne Fahrschein nach der Umstellung 2023 nicht an. Laut Stadt sank ihr
Anteil sogar von zweieinhalb auf zwei Prozent.
„Der Freiheitsfonds versucht, weitere Städte davon zu überzeugen, keine
Anzeigen mehr zu stellen. Wir gehen dafür auch den Weg über die Gerichte“,
sagt Krug. Da Justiz Ländersache ist, entscheiden Amtsgerichte über
entsprechende Fälle. Verfahren wegen Fahrens ohne Ticket, aber mit offen
sichtbarem Hinweis, würden häufig eingestellt. Im November 2025 sprach das
Amtsgericht Leipzig erstmals eine Angeklagte frei. Die Staatsanwaltschaft
zog ihre Berufung Anfang 2026 zurück – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Greifswald am 19. Mai wird
auch Salome Krug freigesprochen. In zwei der vor Gericht verhandelten Fälle
waren die Zeugenaussagen laut Gericht nicht verwertbar. In zwei anderen
Fällen folgte das Amtsgericht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von
2009: Da Krug mit ihrem Schild offenkundig nicht den Anschein vermittelte,
heimlich ohne Ticket zu fahren, habe sie sich auch nicht strafbar gemacht.
Das Urteil ist seit dem 26. Mai rechtskräftig.
Für Krug ist die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein „ein
entscheidender Hebel, um arme Menschen nicht noch weiter aus Bus und Bahn
auszuschließen“, sagte sie der taz. „Niemand soll sich dafür schämen
müssen, nachhaltig mobil zu sein, auch wenn das Geld knapp ist.“ Krug hätte
auch nichts dagegen gehabt, wenn die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel
eingelegt hätte. Denn, so sagt Krug: „Wir streiten vor Gericht für leichter
zugängliche öffentliche Verkehrsmittel.“ Wäre der Fall in die nächste
Instanz gegangen, hätte es eine Chance gegeben, dass sich letztlich das
Bundesverfassungsgericht mit dem Thema hätte befassen müssen. Das dann
wiederum die Politik zur Nachjustierung hätte verpflichten können.
Keine vier Wochen nach der Fahrt von Berlin nach Osnabrück hat Winter einen
Anhörungsbogen der Bundespolizei erhalten, um sich zum Vorgang zu äußern.
Auch für sie könnte es demnächst also vor Gericht weitergehen.
27 May 2026
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(DIR) [7] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw38-de-verkehr-1104002
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(DIR) Johanna Treblin
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