# taz.de -- Fahren ohne Fahrschein: Ohne Ticket, aber mit Schild
       
       > In Leipzig ist eine Person freigesprochen worden, die mehrmals ohne
       > Ticket gefahren war. Wie ein Schild half, den Unterschied zu machen.
       
 (IMG) Bild: „Kostenlose Mobilität für alle wäre ohne Weiteres finanzierbar“, sagt die freigesprochene Person zur taz
       
       „Ich bin optimistisch, dass es bei dem Freispruch bleibt“, sagt Sascha K.
       der taz am Telefon. Bei Kontrollen in einem Zug der Deutschen Bahn war K.
       mehrmals ohne Fahrschein angetroffen worden. Dann kam die Anzeige und
       schließlich ein Strafbefehl. K. sollte eine Geldstrafe von über 1.000 Euro
       zahlen, legte Widerspruch ein, es ging vors Amtsgericht Leipzig – und dort
       gab es Mitte November den Freispruch.
       
       Das Fahren ohne Fahrschein ist strafbar. Geregelt ist das in Paragraf 265a
       des Strafgesetzbuchs unter der Bezeichnung „Erschleichen von Leistungen“.
       Darauf gibt es eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. In den meisten Fällen
       wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Wer diese nicht zahlen kann, muss eine
       sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Insgesamt landen
       [1][Expertenschätzungen zufolge pro Jahr 9.000 Menschen] wegen Fahrens ohne
       Fahrschein im Gefängnis. Die meisten sind arm und ohne festen Wohnsitz.
       
       Auch für Sascha K., der volle Name ist der taz bekannt, sind die Fahrpreise
       der Bahn zu hoch. „Viele Menschen können sich Mobilität nicht leisten“,
       sagt K. der taz Ende November am Telefon, findet aber: „Mobilität muss für
       alle zugänglich sein, unabhängig vom Geldbeutel.“ Ende 2023 fuhr K. daher
       das erste Mal mit einem Schild, größer als DIN A4. Gut sichtbar stand
       darauf: „Ich fahre umsonst, das heißt ohne gültigen Fahrschein. Mobilität
       sollte keine Klassenfrage sein. Es ist genug für alle da.“
       
       K. hatte sich vorher mit Freund*innen und Gefährt*innen ausgetauscht,
       sich über Gerichtsurteile erkundigt und entschieden, es selbst mal zu
       versuchen. Seitdem ist es „jedes Mal ein kleiner Adrenalinstoß, wenn ich
       weiß, es kommt gleich zum Gespräch“. Das läuft in der Regel so ab: K. trägt
       das Schild gut erkennbar am Körper. Kommt ein*e Kontrolleur*in und fragt
       nach dem Ticket, sagt K.: „Ich habe keins.“ Warum? „Weil ich es mir nicht
       leisten kann.“ Daran schließe sich oft die Frage nach dem Schild und ein
       Gespräch über kostenlose Mobilität und die Strafbarkeit von Fahren ohne
       Ticket an, erzählt K. In der Regel nähmen die Kontrolleur*innen den
       Vorfall auf, mit dem Vermerk, dass die Person ein Schild dabeihatte und was
       darauf stand.
       
       ## Das Schild macht den Unterschied
       
       Das Schild machte vor Gericht den Unterschied. Einem Urteil des
       Bundesgerichtshofs von 2009 zufolge macht sich nach Paragraf 265a strafbar,
       wer sich mit dem „Anschein umgibt“, ein ordnungsgemäßer Fahrgast zu sein.
       K. und zwei Laienverteidiger*innen argumentierten, weil K. sichtbar
       ein auffälliges Schild dabeihatte, das darauf hinwies, dass K. kein Ticket
       hatte, sei nicht versucht worden, diesen Anschein zu erwecken. Richter und
       Staatsanwaltschaft stimmten dem zu und das Gericht sprach K. frei.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Rechtsmittel eingelegt: Sie argumentiert
       nun, K. habe mit Betreten des Zugs ohne Ticket Hausfriedensbruch begangen.
       
       Ruben Gradl, einer der Laienverteidiger von K., hält die Argumentation für
       „eine neue Albernheit“, die ihm zum ersten Mal unterkomme, und er
       beschäftige sich seit vielen Jahren mit dem Thema. Rechtlich sei das
       „ziemlich wackelig“. Wenn allein das Betreten eines Zugs ohne gültigen
       Fahrschein schon verboten sei, dann betreffe das auch alle, die nur einen
       Koffer für eine*n Reisende*n in den Zug tragen. So argumentierte selbst
       der Richter am Amtsgericht Leipzig (schriftliches Urteil liegt der taz
       vor).
       
       Gradl nennt sich „Aktionsschwarzfahrer“ und stand selbst bereits mehrfach
       wegen Fahrens ohne Fahrschein – aber mit einem ähnlichen Schild wie K. –
       vor Gericht. Die Verfahren wurden immer eingestellt. Ab und zu verteidigt
       er andere Menschen in ähnlichen Fällen – das nächste Mal am 18. Dezember in
       Einbeck, zwischen Göttingen und Hildesheim. Streitgegenstand ist eine
       einzige Fahrt, Streitwert 3 Euro.
       
       „Aktionsschwarzfahrer“ nennt Gradl sich, weil er nicht einfach nur Geld
       sparen, sondern auf einen aus seiner Sicht Missstand aufmerksam machen
       will. „Der Paragraf 265a gehört abgeschafft“, sagt er der taz am Telefon.
       „Öffentlicher Verkehr muss kostenlos sein.“ Warum? Die Strafbarkeit vom
       Fahren ohne Fahrschein sei „sozial ungerecht“. Sie treffe Menschen in
       prekären Situationen besonders hart. Wer wegen 265a ins Gefängnis müsse,
       verliere Wohnung, Job und Umfeld, soweit vorhanden. „Da bricht einfach
       alles weg.“ Und das, weil sich der Staat zum Erfüllungsgehilfen von
       privatrechtlichen Angelegenheiten mache. Länder wie Italien hätten die
       Ersatzfreiheitsstrafe längst abgeschafft.
       
       ## „Der Staat investiert falsch“
       
       „Kostenlose Mobilität für alle wäre ohne Weiteres finanzierbar“, sagt Gradl
       und verweist auf ein Positionspapier des Verbands Deutscher
       Verkehrsunternehmen aus dem Jahr 2019. Darin werden die gesamten
       Ticketeinnahmen in Deutschland mit 13 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
       „Dem Staat mangelt es nicht an Geld, das zu finanzieren, er investiert nur
       falsch“, sagt Gradl. Statt in kostenlose Mobilität mit Bussen und Bahnen zu
       setzen, subventioniere der Staat die Kerosinsteuer von Fluggesellschaften
       und fördere den Autoverkehr unter anderem durch die Pendlerpauschale. „Mit
       den 100 Milliarden ‚Sondervermögen‘ für Rüstung könnten stattdessen alle
       Menschen zehn Jahre zum Nulltarif Bahn fahren.“
       
       Kampagnen zum sogenannten Schwarzfahren gab es immer mal wieder. Die letzte
       größere Aktion liegt allerdings über 20 Jahre zurück: 2004 hatte das
       Bündnis „Recht auf Mobilität – Fahrt Schwarz“ in Berlin mehrfach zu
       „Schwarzfahrertagen“ aufgerufen, [2][wie damals in der taz zu lesen war].
       Als Sprecher des Bündnisses trat der damalige Politikprofessor Peter
       Grottian auf. Fällige Bußgelder zahlten der Professor und seine Mitstreiter
       zum Teil aus eigener Tasche.
       
       Ein Jahr später versuchte es die Gruppe FelS (Für eine linke Strömung) mit
       dem „pinken Punkt“: Nachdem an der Freien Universität das Semesterticket
       gescheitert war, war die Idee, sich pinke Buttons an die Jacke zu heften
       und sich darüber zu spontanen Pinkfahrgruppen – also dem Fahren ohne Ticket
       – zusammenzuschließen. [3][Später bezeichnete die Gruppe die Kampagne als
       gescheitert], man habe „zu viel vorausgesetzt“: Die spontane
       Selbstorganisierung mit der Aussicht auf eine mögliche Konfrontation mit
       Kontrolleuren – „das war auch für die linken Studis oft ein zu großer
       Schritt“.
       
       Einen anderen Weg geht seit 2021 die Initiative Freiheitsfonds um
       Frag-den-Staat-Gründer Arne Semsrott: Sie hat seitdem nach eigenen Angaben
       rund 1.500 Menschen aus Gefängnissen „befreit“, die wegen Fahrens ohne
       Ticket einsitzen. Das politische Ziel des Freiheitsfonds ist aber das
       gleiche wie das von „Aktionsschwarzfahrer“ Gradl: Die Initiative fordert,
       [4][das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren] und den ÖPNV
       kostenlos nutzbar zu machen.
       
       In der Vergangenheit gab es immer wieder Gesetzesinitiativen, um das Fahren
       ohne Fahrschein zu entkriminalisieren, zuletzt [5][von der FDP]. Nach den
       Neuwahlen und weil die FDP aus dem Bundestag ausschied, wurde der Entwurf
       aber nicht weiter diskutiert. Stattdessen haben Mitte November sowohl
       [6][die Linke] als auch [7][die Grünen] eigene Entwürfe in den Bundestag
       eingebracht. Auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kann sich das
       vorstellen.
       
       11 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Fahren-ohne-Ticket/!6054791
 (DIR) [5] https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014257.pdf
 (DIR) [6] https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101757.pdf
 (DIR) [7] https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102722.pdf
       
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