# taz.de -- Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“: Eine Frage der Zustimmung
       
       > Wann ist Sex einvernehmlich? Die Grünen wollen, dass alle Beteiligten
       > ausdrücklich zustimmen. Das könnte Vergewaltigungsopfer besser schützen.
       
 (IMG) Bild: Ein Großteil der Straftaten wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung werden nicht angezeigt, feministische Demonstration in Berlin
       
       „Ja“ statt „Nicht-Nein“ zum Sex, Zustimmung statt nur fehlendem Widerstand.
       Das fordert die Grünen-Fraktion im Bundestag und will dafür das
       Sexualstrafrecht neu regeln. Durch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung sollen
       sexuelle Handlungen strafbar sein, in die die Beteiligten nicht
       ausdrücklich eingewilligt haben.
       
       Bei der momentanen Rechtslage sieht die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior
       Schutzlücken. „Bei Sexualdelikten muss ein entgegenstehender Wille
       erkennbar sein“, sagt die Juristin der taz. Das könne aber häufig nicht
       gewährleistet werden, so Gumnior, und nennt ein Beispiel: „Eine typische
       Reaktion des Körpers bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigungen ist die
       sogenannte Schockstarre. Wenn der entgegenstehen Wille deshalb aber nicht
       erkennbar ist, fallen diese Fälle oft nicht unter den Straftatbestand.“
       
       Die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss hat deshalb zusammen mit
       Kolleg:innen einen Gesetzentwurf initiiert, der anders auslegt, was
       Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen bedeutet. Am Donnerstag soll
       der [1][Entwurf im Plenum des Bundestags diskutiert] werden. Konkret sieht
       das Papier eine Überarbeitung des Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch vor.
       Eine sexuelle Handlung soll zukünftig strafbar sein, wenn diese an einer
       Person vorgenommen wird, „ohne dass diese Person dem zugestimmt hat“. Es
       gilt das Konsensprinzip, also „Ja heißt Ja“.
       
       ## Zehn Jahre „Nein heißt Nein“
       
       Derzeit gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“. Die Regelung wurde [2][2016
       als Teil einer umfassenderen Reform des Sexualstrafrechts] eingeführt. Sie
       legt fest: Eine sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn sie „gegen den
       erkennbaren Willen“ einer Person passiert. Ein ausgesprochenes oder
       nonverbales, erkennbares Nein reicht aus, damit eine ungewollte sexuelle
       Handlung strafbar ist. Bevor die Regelung in Kraft trat, war körperlicher
       Widerstand Bedingung dafür gewesen, dass Gerichte ein Urteil wegen
       Vergewaltigung sprechen konnten.
       
       Zehn Jahre später ist die Zahl der Sexualdelikte in Deutschland jedoch
       weiterhin hoch und Verurteilungen immer noch selten. Ein aktueller
       [3][BKA-Bericht] geht davon aus, dass ein Großteil der [4][Straftaten wie
       sexueller Nötigung und Vergewaltigung] nicht angezeigt werde – das
       Dunkelfeld wird auf 94 Prozent geschätzt. Bei dem kleinen Teil der
       Sexualstraftaten, die zur Anzeige gebracht werden, endet wiederum nur knapp
       jeder zehnte Fall mit einer Verurteilung.
       
       Das liege auch daran, so die Befürworter:innen einer Reform, dass bei
       „Nein heißt Nein“ [5][die Beweislast weiterhin bei den Betroffenen liege].
       In dem Grünen-Papier werden drastische Vergleiche gezogen: Dort heißt es
       etwa, sexuelle Selbstbestimmung scheine „im Strafrecht einen geringeren
       Schutz zu erfahren als beispielsweise der Schutz des Eigentums“. Bei
       Diebstahl ist zur Strafbarkeit keine Erkennbarkeit des entgegenstehenden
       Willens der Betroffenen notwendig.
       
       Zwar warnen Jurist:innen, dass bei Aussage gegen Aussage das [6][Problem
       der Beweisbarkeit weiterhin bestehen] bleibt. Aber Gumnior sagt: „‚Ja heißt
       Ja‘ verlagert die Rechtfertigung zumindest ein Stück weit auf die Täter und
       weg von den Opfern.“
       
       ## Was ist Konsens?
       
       Generell so Gumnior, gehe es darum, eine gesellschaftliche Debatte über
       Konsens anzustoßen. „[7][Schweigen, Passivität oder das Unterlassen von
       Gegenwehr]“ seien für sich keine Zustimmung, heißt es dazu in dem
       Gesetzentwurf.
       
       Was eine Zustimmung wiederum umfassen kann, wird in dem Papier ausführlich
       begründet: Diese sei freiwillig erteilt „als Ergebnis der freien
       Willensbildung der betroffenen Person“. Dazu, wie die Zustimmung
       ausgedrückt wird, lassen die Autor:innen Spielraum. Sie könne „sowohl
       explizit als auch konkludent geäußert werden“ und muss „nicht zwingend
       durch Worte, sondern kann auch durch Mimik oder Gestik erteilt werden“.
       
       Die Fraktion will zudem den Straftatbestand des „fahrlässigen sexuellen
       Übergriffs“ einführen. Dieser soll vor allem in uneindeutigen Situationen
       zur Rechtssicherheit beitragen, wenn der Täter beispielsweise angibt, nicht
       vorsätzlich gehandelt zu haben und von einer Zustimmung ausgegangen zu
       sein.
       
       ## „Ja heißt Ja“ für Jugendliche
       
       In Frankreich, Dänemark, Schweden oder Spanien existiert ein „Ja heißt
       Ja“-Gesetz bereits. Und auch auf europäischer Ebene wird derzeit – nach
       einem gescheiterten Versuch – wieder um eine Richtlinie zur Bekämpfung
       sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen verhandelt. In der EU
       setzt sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dabei für eine „Ja heißt
       Ja“-Regelung im Fall von Minderjährigen ein.
       
       Ließe sich ein ähnliches Gesetz in Deutschland umsetzen? Auch für
       Erwachsene? Zivilgesellschaftliche Unterstützung wäre da. Eine
       [8][Online-Petition] für „Ja heißt Ja“ hat im Netz derzeit über 130.000
       Unterschriften. Organisationen wie der Deutsche Frauenrat, der [9][Deutsche
       Juristinnenbund] oder der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und
       Frauennotrufe fordern eine Verschärfung von Paragraf 177.
       
       Ein Gesetzesentwurf aus Reihen der oppositionellen Grünen hat zwar kaum
       Chancen auf Umsetzung. Doch es dürfte den Druck auf die Regierungsparteien
       erhöhen. Neben Grünen und Linke vertritt nämlich auch die
       SPD-Bundestagsfraktion die „Ja heißt Ja“-Regelung. Die
       SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sagte gegenüber der taz: „Für mich ist
       klar, dass dieser Schutzgedanke nicht auf Jugendliche beschränkt bleiben
       sollte, sondern für alle gelten muss.“
       
       Wegges Parteikollegin im Ministerium, Hubig, dürfte grundsätzlich nichts
       gegen diese Forderung haben. Die Justizministerin gilt selbst als
       Befürworterin des Konsensprinzips. Ob eine eigene Initiative zur
       Verschärfung des Sexualstrafrechts allerdings mit dem Koalitionspartner
       CDU/CSU umsetzbar wäre, ist fraglich. Bereits beim „Ja heißt Ja“ bei
       Minderjährigen war die Union zögerlich. Man lehne den Vorstoß von Hubig
       nicht generell ab, sagte damals Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin
       der Union, dem MDR: „Wir brauchen aber auch im Strafrecht klare,
       praxistaugliche und rechtssichere Regeln und nicht bloß Schlagworte.“
       
       Dementsprechend vorsichtig äußert sich die Justizministerin derzeit. In
       einer Regierungserklärung Mitte April antwortete sie auf die Frage, was die
       Bundesregierung daran hindere, es Frankreich gleichzutun und „Ja heißt Ja“
       für alle einzuführen: „Wir arbeiten an dem Thema.“
       
       22 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-sexualstrafrecht-1165906
 (DIR) [2] /Reform-des-Sexualstrafrechts/!5317050
 (DIR) [3] https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/SKiD/skid_node.html
 (DIR) [4] /Zunahme-der-Sexualstraftaten/!6172429
 (DIR) [5] /Juristin-erklaert-Ja-heisst-Ja-Reglung-Sollte-Deutschland-Norwegen-und-Frankreich-folgen/!6079035
 (DIR) [6] /Pro-und-Contra/!5991091
 (DIR) [7] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477
 (DIR) [8] https://innn.it/ja
 (DIR) [9] https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-40?actbackPid=67&cHash=97bde42ee8a9ea1a3cf77230942c8ca6
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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