# taz.de -- Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“: Eine Frage der Zustimmung
> Wann ist Sex einvernehmlich? Die Grünen wollen, dass alle Beteiligten
> ausdrücklich zustimmen. Das könnte Vergewaltigungsopfer besser schützen.
(IMG) Bild: Ein Großteil der Straftaten wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung werden nicht angezeigt, feministische Demonstration in Berlin
„Ja“ statt „Nicht-Nein“ zum Sex, Zustimmung statt nur fehlendem Widerstand.
Das fordert die Grünen-Fraktion im Bundestag und will dafür das
Sexualstrafrecht neu regeln. Durch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung sollen
sexuelle Handlungen strafbar sein, in die die Beteiligten nicht
ausdrücklich eingewilligt haben.
Bei der momentanen Rechtslage sieht die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior
Schutzlücken. „Bei Sexualdelikten muss ein entgegenstehender Wille
erkennbar sein“, sagt die Juristin der taz. Das könne aber häufig nicht
gewährleistet werden, so Gumnior, und nennt ein Beispiel: „Eine typische
Reaktion des Körpers bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigungen ist die
sogenannte Schockstarre. Wenn der entgegenstehen Wille deshalb aber nicht
erkennbar ist, fallen diese Fälle oft nicht unter den Straftatbestand.“
Die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss hat deshalb zusammen mit
Kolleg:innen einen Gesetzentwurf initiiert, der anders auslegt, was
Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen bedeutet. Am Donnerstag soll
der [1][Entwurf im Plenum des Bundestags diskutiert] werden. Konkret sieht
das Papier eine Überarbeitung des Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch vor.
Eine sexuelle Handlung soll zukünftig strafbar sein, wenn diese an einer
Person vorgenommen wird, „ohne dass diese Person dem zugestimmt hat“. Es
gilt das Konsensprinzip, also „Ja heißt Ja“.
## Zehn Jahre „Nein heißt Nein“
Derzeit gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“. Die Regelung wurde [2][2016
als Teil einer umfassenderen Reform des Sexualstrafrechts] eingeführt. Sie
legt fest: Eine sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn sie „gegen den
erkennbaren Willen“ einer Person passiert. Ein ausgesprochenes oder
nonverbales, erkennbares Nein reicht aus, damit eine ungewollte sexuelle
Handlung strafbar ist. Bevor die Regelung in Kraft trat, war körperlicher
Widerstand Bedingung dafür gewesen, dass Gerichte ein Urteil wegen
Vergewaltigung sprechen konnten.
Zehn Jahre später ist die Zahl der Sexualdelikte in Deutschland jedoch
weiterhin hoch und Verurteilungen immer noch selten. Ein aktueller
[3][BKA-Bericht] geht davon aus, dass ein Großteil der [4][Straftaten wie
sexueller Nötigung und Vergewaltigung] nicht angezeigt werde – das
Dunkelfeld wird auf 94 Prozent geschätzt. Bei dem kleinen Teil der
Sexualstraftaten, die zur Anzeige gebracht werden, endet wiederum nur knapp
jeder zehnte Fall mit einer Verurteilung.
Das liege auch daran, so die Befürworter:innen einer Reform, dass bei
„Nein heißt Nein“ [5][die Beweislast weiterhin bei den Betroffenen liege].
In dem Grünen-Papier werden drastische Vergleiche gezogen: Dort heißt es
etwa, sexuelle Selbstbestimmung scheine „im Strafrecht einen geringeren
Schutz zu erfahren als beispielsweise der Schutz des Eigentums“. Bei
Diebstahl ist zur Strafbarkeit keine Erkennbarkeit des entgegenstehenden
Willens der Betroffenen notwendig.
Zwar warnen Jurist:innen, dass bei Aussage gegen Aussage das [6][Problem
der Beweisbarkeit weiterhin bestehen] bleibt. Aber Gumnior sagt: „‚Ja heißt
Ja‘ verlagert die Rechtfertigung zumindest ein Stück weit auf die Täter und
weg von den Opfern.“
## Was ist Konsens?
Generell so Gumnior, gehe es darum, eine gesellschaftliche Debatte über
Konsens anzustoßen. „[7][Schweigen, Passivität oder das Unterlassen von
Gegenwehr]“ seien für sich keine Zustimmung, heißt es dazu in dem
Gesetzentwurf.
Was eine Zustimmung wiederum umfassen kann, wird in dem Papier ausführlich
begründet: Diese sei freiwillig erteilt „als Ergebnis der freien
Willensbildung der betroffenen Person“. Dazu, wie die Zustimmung
ausgedrückt wird, lassen die Autor:innen Spielraum. Sie könne „sowohl
explizit als auch konkludent geäußert werden“ und muss „nicht zwingend
durch Worte, sondern kann auch durch Mimik oder Gestik erteilt werden“.
Die Fraktion will zudem den Straftatbestand des „fahrlässigen sexuellen
Übergriffs“ einführen. Dieser soll vor allem in uneindeutigen Situationen
zur Rechtssicherheit beitragen, wenn der Täter beispielsweise angibt, nicht
vorsätzlich gehandelt zu haben und von einer Zustimmung ausgegangen zu
sein.
## „Ja heißt Ja“ für Jugendliche
In Frankreich, Dänemark, Schweden oder Spanien existiert ein „Ja heißt
Ja“-Gesetz bereits. Und auch auf europäischer Ebene wird derzeit – nach
einem gescheiterten Versuch – wieder um eine Richtlinie zur Bekämpfung
sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen verhandelt. In der EU
setzt sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dabei für eine „Ja heißt
Ja“-Regelung im Fall von Minderjährigen ein.
Ließe sich ein ähnliches Gesetz in Deutschland umsetzen? Auch für
Erwachsene? Zivilgesellschaftliche Unterstützung wäre da. Eine
[8][Online-Petition] für „Ja heißt Ja“ hat im Netz derzeit über 130.000
Unterschriften. Organisationen wie der Deutsche Frauenrat, der [9][Deutsche
Juristinnenbund] oder der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und
Frauennotrufe fordern eine Verschärfung von Paragraf 177.
Ein Gesetzesentwurf aus Reihen der oppositionellen Grünen hat zwar kaum
Chancen auf Umsetzung. Doch es dürfte den Druck auf die Regierungsparteien
erhöhen. Neben Grünen und Linke vertritt nämlich auch die
SPD-Bundestagsfraktion die „Ja heißt Ja“-Regelung. Die
SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sagte gegenüber der taz: „Für mich ist
klar, dass dieser Schutzgedanke nicht auf Jugendliche beschränkt bleiben
sollte, sondern für alle gelten muss.“
Wegges Parteikollegin im Ministerium, Hubig, dürfte grundsätzlich nichts
gegen diese Forderung haben. Die Justizministerin gilt selbst als
Befürworterin des Konsensprinzips. Ob eine eigene Initiative zur
Verschärfung des Sexualstrafrechts allerdings mit dem Koalitionspartner
CDU/CSU umsetzbar wäre, ist fraglich. Bereits beim „Ja heißt Ja“ bei
Minderjährigen war die Union zögerlich. Man lehne den Vorstoß von Hubig
nicht generell ab, sagte damals Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin
der Union, dem MDR: „Wir brauchen aber auch im Strafrecht klare,
praxistaugliche und rechtssichere Regeln und nicht bloß Schlagworte.“
Dementsprechend vorsichtig äußert sich die Justizministerin derzeit. In
einer Regierungserklärung Mitte April antwortete sie auf die Frage, was die
Bundesregierung daran hindere, es Frankreich gleichzutun und „Ja heißt Ja“
für alle einzuführen: „Wir arbeiten an dem Thema.“
22 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-sexualstrafrecht-1165906
(DIR) [2] /Reform-des-Sexualstrafrechts/!5317050
(DIR) [3] https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/SKiD/skid_node.html
(DIR) [4] /Zunahme-der-Sexualstraftaten/!6172429
(DIR) [5] /Juristin-erklaert-Ja-heisst-Ja-Reglung-Sollte-Deutschland-Norwegen-und-Frankreich-folgen/!6079035
(DIR) [6] /Pro-und-Contra/!5991091
(DIR) [7] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477
(DIR) [8] https://innn.it/ja
(DIR) [9] https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-40?actbackPid=67&cHash=97bde42ee8a9ea1a3cf77230942c8ca6
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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