# taz.de -- Justizministerkonferenz in Hamburg: Justizministerin Hubig für „Nur Ja heißt Ja“-Regelung
> Die Justizministerkonferenz in Hamburg beginnt. Mit Forderungen wie „Nur
> Ja heißt Ja“ steht die Stärkung sexueller Selbstbestimmung im Fokus.
(IMG) Bild: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert die Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips
Es ist ein zentrales Thema auf der Agenda der Justizminister*innen: die
sexuelle Selbstbestimmung. Wenn sich die 16 Landesminister:innen am
11. und 12. Juni zur Justizministerkonferenz (JuMiKo) nach Hamburg treffen,
liegen dazu gleich mehrere Beschlussvorlagen zum Sexualstrafrecht auf dem
Tisch. Die derzeitige JuMiKo-Vorsitzende und Hamburger Justizsenatorin Anna
Gallina (Grüne) und ihre Amtskolleg:innen aus NRW und Niedersachsen,
Benjamin Limbach und Kathrin Wahlmann, fordern unter anderem die Einführung
des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips.
Auf Anfrage der taz sagt Gallina, dass aktuell erhebliche Schutzdefizite
bestehen würden. „Viele Betroffene reagieren in akuten
Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können
weder sprechen noch sich körperlich wehren. Das ist ein Schutzmechanismus“,
sagt die Justizsenatorin und beschreibt auch, dass eine Zustimmung zum
Maßstab im Sexualstrafrecht gemacht werden müsse. „Nur so setzen wir den
Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und
realitätsgerecht um.“
## „Nein heißt Nein“ seit 2016
Seit 2016 gilt in Deutschland das „Nein heißt Nein“-Modell. Strafbar ist
demnach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer
Person vorgenommen wird. Bis 2016 musste ein Vergewaltigungsopfer
nachweisen, sich körperlich gewehrt zu haben. „Gegen den erkennbaren
Willen“ bedeutet dabei nicht, dass ein Nein ausdrücklich ausgesprochen
werden muss, auch ablehnende Körperhaltungen, Weinen oder Kopfschütteln
können so interpretiert werden. Und doch steht das sogenannte
Widerspruchsmodell immer wieder in der Kritik, weil juristische
Schutzlücken – beispielsweise in Situationen des Erstarrens – für die Opfer
bestehen.
Mit „Nur Ja heißt Ja“, so hoffen Befürworter:innen einer Reform,
würden Passivität, Schockstarre oder Meinungsänderung von Tätern in einem
Rechtsstreit nicht mehr als „unklares oder missverstandenes Ja“ genutzt
werden können. Denn dann ist das Ausbleiben eines klar ausgesprochenen Nein
kein Ja.
Auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Forderung immer
präsenter. Die Grünen-Fraktion im Bundestag brachte im [1][April 2026 einen
Gesetzentwurf] ins Parlament ein. Im selben Monat stimmten mehr als
[2][zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament für die „Ja heißt
Ja“-Initiative] und forderten die EU-Kommission damit zum Handeln auf. In
anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Italien, Schweden und Griechenland,
gilt diese Regelung bereits.
## Verantwortung zu Tätern verlagern
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hofft, dass die
gemeinsame Initiative [3][die Verantwortung verlagert]: „Dahin, wo sie
hingehört: zu den Tätern.“ Es könne nicht sein, dass die Verantwortung bei
Vergewaltigungsopfern liege, so Wahlmann. Sex brauche Einvernehmen.
Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfe nicht zur Straflosigkeit von
Sexualstraftätern führen.
Der [4][Deutsche Juristinnenverbund] schreibt zudem auch, dass Klischees
und patriarchale Vorurteile auch in Gerichten eine Rolle spielen können. Es
werde das stereotype Verhalten eines dominanten Mannes und einer passiven,
weiblichen Sexualpartnerin beschrieben. „Dieses Klischee kann dazu führen,
dass passives, teilweise sogar ablehnendes Verhalten von Frauen als
Zustimmung oder zumindest nicht als ernstzunehmende Willensäußerung,
sondern als Ausdruck eines ‚Sich-Zierens‘ bewertet wird.“
Neben der Beschlussvorlage zu „Nur Ja heißt Ja“, machen sich Gallina und
Wahlmann auch dafür stark, dass die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen
überprüft werden. Der Spiegel berichtete kürzlich über [5][den Fall einer
Niedersächsin], die jahrelang von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und
gefilmt wurde und nun gegen den Großteil der Straftaten keine juristische
Handhabe hat – denn durch einen Fehler bei der Sexualstrafrechtsreform 2016
wurde die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf fünf Jahre
herabgesetzt.
Pünktlich zu Beginn der JuMiKo sprach sich auch Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) für beide Vorhaben aus. „Eine 5-jährige
Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte die SPD-Politikerin
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, und: „Wir sind 2016 den wichtigen
Schritt zu ‚Nein heißt Nein‘ gegangen.“ Aus ihrer Sicht sei die Zeit reif
für den nächsten Schritt: „‚Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle
Selbstbestimmung konsequent.“
Frauenrechte sind als Tagesordnungspunkt auf der JuMiKo also gesetzt. Und
zwar nicht nur beim Schutz vor sexualisierter Gewalt: Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern setzen sich darüber hinaus für [6][eine Reform des
Paragrafen 218 StGB] ein, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich
verbietet.
11 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gruene-wollen-Nur-Ja-heisst-Ja/!6172863
(DIR) [2] /Sexualstrafrecht-in-der-EU/!6174662
(DIR) [3] /EVP-Abgeordnete-zu-Nur-Ja-heisst-Ja/!6176427
(DIR) [4] https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-40
(DIR) [5] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfolgung-von-vergewaltigungen-wie-eine-gesetzesluecke-mutmassliche-taten-schuetzt-a-754d69df-7557-46ff-ac57-a026c0d3bdbf
(DIR) [6] /Abschaffung-des-Paragrafen-218-StGB/!6126027
## AUTOREN
(DIR) Tomke Blohm
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