# taz.de -- Justizministerkonferenz in Hamburg: Justizministerin Hubig für „Nur Ja heißt Ja“-Regelung
       
       > Die Justizministerkonferenz in Hamburg beginnt. Mit Forderungen wie „Nur
       > Ja heißt Ja“ steht die Stärkung sexueller Selbstbestimmung im Fokus.
       
 (IMG) Bild: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert die Einführung des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips
       
       Es ist ein zentrales Thema auf der Agenda der Justizminister*innen: die
       sexuelle Selbstbestimmung. Wenn sich die 16 Landesminister:innen am
       11. und 12. Juni zur Justizministerkonferenz (JuMiKo) nach Hamburg treffen,
       liegen dazu gleich mehrere Beschlussvorlagen zum Sexualstrafrecht auf dem
       Tisch. Die derzeitige JuMiKo-Vorsitzende und Hamburger Justizsenatorin Anna
       Gallina (Grüne) und ihre Amtskolleg:innen aus NRW und Niedersachsen,
       Benjamin Limbach und Kathrin Wahlmann, fordern unter anderem die Einführung
       des „Nur Ja heißt Ja“-Prinzips.
       
       Auf Anfrage der taz sagt Gallina, dass aktuell erhebliche Schutzdefizite
       bestehen würden. „Viele Betroffene reagieren in akuten
       Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können
       weder sprechen noch sich körperlich wehren. Das ist ein Schutzmechanismus“,
       sagt die Justizsenatorin und beschreibt auch, dass eine Zustimmung zum
       Maßstab im Sexualstrafrecht gemacht werden müsse. „Nur so setzen wir den
       Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und
       realitätsgerecht um.“
       
       ## „Nein heißt Nein“ seit 2016
       
       Seit 2016 gilt in Deutschland das „Nein heißt Nein“-Modell. Strafbar ist
       demnach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer
       Person vorgenommen wird. Bis 2016 musste ein Vergewaltigungsopfer
       nachweisen, sich körperlich gewehrt zu haben. „Gegen den erkennbaren
       Willen“ bedeutet dabei nicht, dass ein Nein ausdrücklich ausgesprochen
       werden muss, auch ablehnende Körperhaltungen, Weinen oder Kopfschütteln
       können so interpretiert werden. Und doch steht das sogenannte
       Widerspruchsmodell immer wieder in der Kritik, weil juristische
       Schutzlücken – beispielsweise in Situationen des Erstarrens – für die Opfer
       bestehen.
       
       Mit „Nur Ja heißt Ja“, so hoffen Befürworter:innen einer Reform,
       würden Passivität, Schockstarre oder Meinungsänderung von Tätern in einem
       Rechtsstreit nicht mehr als „unklares oder missverstandenes Ja“ genutzt
       werden können. Denn dann ist das Ausbleiben eines klar ausgesprochenen Nein
       kein Ja.
       
       Auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Forderung immer
       präsenter. Die Grünen-Fraktion im Bundestag brachte im [1][April 2026 einen
       Gesetzentwurf] ins Parlament ein. Im selben Monat stimmten mehr als
       [2][zwei Drittel der Abgeordneten im EU-Parlament für die „Ja heißt
       Ja“-Initiative] und forderten die EU-Kommission damit zum Handeln auf. In
       anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Italien, Schweden und Griechenland,
       gilt diese Regelung bereits.
       
       ## Verantwortung zu Tätern verlagern
       
       Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hofft, dass die
       gemeinsame Initiative [3][die Verantwortung verlagert]: „Dahin, wo sie
       hingehört: zu den Tätern.“ Es könne nicht sein, dass die Verantwortung bei
       Vergewaltigungsopfern liege, so Wahlmann. Sex brauche Einvernehmen.
       Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfe nicht zur Straflosigkeit von
       Sexualstraftätern führen.
       
       Der [4][Deutsche Juristinnenverbund] schreibt zudem auch, dass Klischees
       und patriarchale Vorurteile auch in Gerichten eine Rolle spielen können. Es
       werde das stereotype Verhalten eines dominanten Mannes und einer passiven,
       weiblichen Sexualpartnerin beschrieben. „Dieses Klischee kann dazu führen,
       dass passives, teilweise sogar ablehnendes Verhalten von Frauen als
       Zustimmung oder zumindest nicht als ernstzunehmende Willensäußerung,
       sondern als Ausdruck eines ‚Sich-Zierens‘ bewertet wird.“
       
       Neben der Beschlussvorlage zu „Nur Ja heißt Ja“, machen sich Gallina und
       Wahlmann auch dafür stark, dass die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen
       überprüft werden. Der Spiegel berichtete kürzlich über [5][den Fall einer
       Niedersächsin], die jahrelang von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und
       gefilmt wurde und nun gegen den Großteil der Straftaten keine juristische
       Handhabe hat – denn durch einen Fehler bei der Sexualstrafrechtsreform 2016
       wurde die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf fünf Jahre
       herabgesetzt.
       
       Pünktlich zu Beginn der JuMiKo sprach sich auch Bundesjustizministerin
       Stefanie Hubig (SPD) für beide Vorhaben aus. „Eine 5-jährige
       Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte die SPD-Politikerin
       dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, und: „Wir sind 2016 den wichtigen
       Schritt zu ‚Nein heißt Nein‘ gegangen.“ Aus ihrer Sicht sei die Zeit reif
       für den nächsten Schritt: „‚Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle
       Selbstbestimmung konsequent.“
       
       Frauenrechte sind als Tagesordnungspunkt auf der JuMiKo also gesetzt. Und
       zwar nicht nur beim Schutz vor sexualisierter Gewalt: Niedersachsen und
       Mecklenburg-Vorpommern setzen sich darüber hinaus für [6][eine Reform des
       Paragrafen 218 StGB] ein, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich
       verbietet.
       
       11 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gruene-wollen-Nur-Ja-heisst-Ja/!6172863
 (DIR) [2] /Sexualstrafrecht-in-der-EU/!6174662
 (DIR) [3] /EVP-Abgeordnete-zu-Nur-Ja-heisst-Ja/!6176427
 (DIR) [4] https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-40
 (DIR) [5] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfolgung-von-vergewaltigungen-wie-eine-gesetzesluecke-mutmassliche-taten-schuetzt-a-754d69df-7557-46ff-ac57-a026c0d3bdbf
 (DIR) [6] /Abschaffung-des-Paragrafen-218-StGB/!6126027
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tomke Blohm
       
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