# taz.de -- EVP-Abgeordnete zu „Nur Ja heißt Ja“: „Ich bin dafür, das einzuführen“
> Ginge in Deutschland ein „Nur Ja heißt Ja“? EVP-Abgeordnete Verena
> Mertens ist einer Reform des Sexualstrafrechts aufgeschlossen – unter
> Bedingungen.
(IMG) Bild: Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt, 22. März, Berlin
taz: Frau Mertens, Liberal-Konservative und Christdemokrat:innen der
EVP-Fraktion wie Sie haben im Europäischen Parlament mehrheitlich für „Nur
Ja heißt Ja“ gestimmt. In Deutschland ist die Stimmung eine andere.
Verena Mertens: Ich freue mich, dass das zumindest auf EU-Ebene beschlossen
ist. In rund einem Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten gibt es keine
konsensbasierte Definition von Vergewaltigung, das muss sich ändern. Die
Arbeit mit den anderen Fraktionen war allerdings sehr schwierig. So etwas
hat das Vertrauen belastet.
taz: Bei den linken Fraktionen im Europaparlament galt wiederum die EVP als
schwierig.
Mertens: Es waren einzelne Formulierungen in dem Text geplant, die fand ich
zu weitgehend. Nach einem Meeting hieß es dann aber: „Die EVP ist gegen den
einwilligungsbasierten Tatbestand.“ Darüber kann ich mich nur wundern. Der
Kern, dass fehlender Widerstand keine Einwilligung sein kann, ist für mich
glasklar und selbstverständlich und zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt
worden. Es geht um [1][eine Vereinheitlichung der Strafgesetze in Europa]
und ich bin fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist.
taz: Und der Beschluss macht Ihnen Hoffnung, dass das bald europaweit
gelten wird?
Mertens: Mit dem [2][Initiativbericht] wird die Kommission erst mal
aufgefordert, tätig zu werden. Eine bindende Richtlinie ist es nicht. Und
ob es eine solche geben wird, ist in der Tat fraglich. Das Strafrecht ist
[3][absolut nationale Zuständigkeit]. Nur grenzüberschreitende Straftaten –
wie sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel, Drogen – dürfen durch die EU
geregelt werden. Sexualdelikte sind üblicherweise keine
grenzüberschreitenden Delikte, sondern ortsgebunden. Es gibt zwar
Befürworter, die sagen, sexualisierte Gewalt sei auch Ausbeutung. Und das
kann es auch sein, im Wortsinn, aber nicht im Rechtssinn.
taz: Sie glauben also eigentlich nicht, dass die EU überhaupt zuständig
ist?
Mertens: Ich helfe mir damit, dass ich sage, das ist eine Straftat, die so
schwerwiegend und schlimm ist, dass wir in Europa eine einheitliche
Regelung haben sollten, dass es sinnvoll ist, wenn Täter in Italien, in
Portugal und in Bulgarien gleich bestraft werden. Wenn die Europäische
Union das nicht regeln kann, könnte es zumindest ein wichtiges politisches
Signal an Mitgliedsstaaten, Gesellschaften und Regierungen sein,
umzudenken. In Deutschland sind unser Strafrecht und insbesondere die
Rechtsauslegung durch unsere Gerichte heute schon sehr nah an dem, was in
dem europäischen Initiativbericht gefordert wird.
taz: Moment. Aber in Deutschland gilt doch die Widerspruchsregelung, also
„Nein heißt Nein“. Das Europäische Parlament fordert mit „Nur Ja heißt Ja“
also eine einwilligungsbasierte Definition von Vergewaltigung. Das ist doch
etwas anderes.
Mertens: Ich sehe es dennoch so, dass mit „Nein heißt Nein“ in Deutschland
die Einwilligung vorausgesetzt wird. Denn nehmen Sie an, wir haben zum
Beispiel einen Fall wie Pelicot in Deutschland: Wenn jemand ohnmächtig ist
oder betäubt, kann die Person nicht einwilligen, und dann liegt auch keine
Einwilligung vor. Das ist schon heute im Gesetz geregelt.
taz: Anwält:innen von Betroffenen argumentieren aber, dass mit der
aktuellen Regelung in Deutschland kaum Taten verurteilt werden, [4][wenn
das Opfer beispielsweise eine Schockstarre erlebt, also die Ablehnung nicht
erkennbar ist]. Die Verurteilungsraten sind in einem sehr, sehr niedrigen
Bereich. Was spricht denn dann dagegen, auch in Deutschland „Nur Ja heißt
Ja“ einzuführen?
Mertens: Nichts. Ich bin dafür, das einzuführen. Doch auch bei einer „Nur
Ja heißt Ja“-Regelung wird die Beweisproblematik bleiben, die wir jetzt in
anderer Form bereits bei „Nein heißt Nein“ haben. Bei beiden Modellen muss
erkennbar sein, dass jemand eine sexuelle Handlung will oder nicht. Sicher
ist, es darf keine Beweislastumkehr geben. Es ist es ein
verfassungsrechtlicher Grundsatz in Deutschland, dass man einem Straftäter
seine Straftat nachweisen muss und nicht er beweisen muss, dass er das
nicht getan hat. Es braucht also andere Wege und da finde ich, müssen wir
vor allem auch Frauen ermutigen.
taz: Was meinen Sie?
Mertens: Zu der von Ihnen angesprochenen Schockstarre will ich sagen, es
gibt die psychologisch begründete Schockstarre, aber die ist extrem selten.
Wenn von rund 70 Prozent der Frauen gesprochen wird, die eine solche
Schockstarre erleben, dann ist meine Erfahrung als ehemalige Polizistin und
auch Selbstverteidigungstrainerin eher, dass sich viele Frauen „nicht
trauen“. Man kann auch üben, dass man nicht in diese Schockstarre fällt.
Ich sage nicht, die Frauen haben die Verantwortung, dass sie das üben
müssen. Ich sage nur: Wenn wir Delikte und Übergriffe verhindern wollen,
dann dürfen wir nicht immer nur über Frauen als Opfer denken. Wir müssen
auch Frauen stark machen und sagen „Ihr könnt lernen, Nein zu sagen“. Und
wir müssen Frauen dazu ermutigen, Sexualstraftaten öfter anzuzeigen.
taz: Sie sagen, Sie sind dafür, „Ja heißt Ja“ einzuführen. Die
Grünen-Fraktion hat kürzlich erst [5][einen Gesetzentwurf dazu im
Bundestag] eingebracht. Würden Sie auch da mitgehen?
Mertens: Ich habe den Antrag gelesen und könnte mir durchaus eine solche
Regelung vorstellen – unter gewissen Bedingungen. Man müsste sehr
sorgfältig schauen, dass diese Beweislastumkehr ausdrücklich nicht erfolgt.
Das ist unser verfassungsrechtlicher Grundsatz. Zweitens muss sehr deutlich
gemacht werden, dass auch konkludentes Verhalten, also Blicke und Signale
ohne Worte, als Zustimmung gelten können. So ist das eben im echten Leben
bei sexuellen Kontakten, dass Einverständnis nicht immer durch Worte
signalisiert wird. Und drittens sollten wir sehr genau schauen, dass die
Formulierung eindeutig und rechtssicher ist, ob man das nun Zustimmung oder
Einwilligung nennt. Das ist eine technische Frage, die man lösen kann. Wenn
wir diese drei Dinge beachten, dann sollten wir das umsetzen und angehen.
taz: Wie sieht die Bereitschaft dazu in ihrer eigenen Partei, der CDU, aus?
Mertens: Ich glaube, das ist gemischt. Ich setze mich auch innerhalb der
CDU dafür ein, dass wir bei dem Thema auf einer sachlichen Ebene bleiben.
Also, was ist hier eine juristisch sinnvolle Sache? Und da kann man, glaube
ich, zu einem guten Ergebnis auch mit einer Regelung kommen.
taz: Der „Nur Ja heißt Ja“-Gesetzentwurf der Grünen fordert auch einen
Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Dabei geht es um die
Frage, ob der Tatverdächtige fahrlässig verkannt hat, dass keine
Einwilligung vorliegt.
Mertens: Ja, bei diesem Teil kann ich nicht mitgehen. Es würde bedeuten,
dass ein Richter beurteilen müsste, ob ein Täter nach seinen subjektiven
Fähigkeiten die fehlende Zustimmung hätte erkennen können. Nicht, ob er es
erkannt hat. Und das ist sehr, sehr schwierig. Wie soll ein Richter später
in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheiden, ob ein Täter in
der konkreten Situation etwas hätte wissen können? Vor allem geht es dabei
nicht um die eindeutigen Fälle, die sind sowieso klar. Es geht um die
schwierigen Fälle. Wenn Sie an Situationen denken wie Partyabsturz, spätere
Reue, auch nonverbales Geschehen oder Racheanzeigen. Das wäre mir dann
nicht verhältnismäßig genug und würde für mich zu sehr in die Nähe einer
Beweislastumkehr kommen.
taz: Und abgesehen vom Strafrecht, was wären sinnvolle Maßnahmen, um Frauen
vor Gewalt zu schützen?
Mertens: Natürlich sind Themen wie Opferschutz, psychologische,
traumabasierte Betreuung von Opfern und Schulungen von Polizisten sehr
wichtig. Außerdem müssen Sexualstraftäter selbstverständlich hart bestraft
werden. Trotzdem wird es immer noch Menschen geben, die Sexualstraftaten
begehen. Wir müssen deshalb gleichzeitig die Frauen stärken.
7 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Sexualstrafrecht-in-der-EU/!6174662
(DIR) [2] https://www.europarl.europa.eu/news/de/agenda/plenary-news/2026-04-27/4/vergewaltigung-als-fehlen-von-einwilligung-definieren
(DIR) [3] /Pro-und-Contra/!5991091
(DIR) [4] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477
(DIR) [5] /Gruene-wollen-Nur-Ja-heisst-Ja/!6172863
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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