# taz.de -- EVP-Abgeordnete zu „Nur Ja heißt Ja“: „Ich bin dafür, das einzuführen“
       
       > Ginge in Deutschland ein „Nur Ja heißt Ja“? EVP-Abgeordnete Verena
       > Mertens ist einer Reform des Sexualstrafrechts aufgeschlossen – unter
       > Bedingungen.
       
 (IMG) Bild: Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt, 22. März, Berlin
       
       taz: Frau Mertens, Liberal-Konservative und Christdemokrat:innen der
       EVP-Fraktion wie Sie haben im Europäischen Parlament mehrheitlich für „Nur
       Ja heißt Ja“ gestimmt. In Deutschland ist die Stimmung eine andere.
       
       Verena Mertens: Ich freue mich, dass das zumindest auf EU-Ebene beschlossen
       ist. In rund einem Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten gibt es keine
       konsensbasierte Definition von Vergewaltigung, das muss sich ändern. Die
       Arbeit mit den anderen Fraktionen war allerdings sehr schwierig. So etwas
       hat das Vertrauen belastet.
       
       taz: Bei den linken Fraktionen im Europaparlament galt wiederum die EVP als
       schwierig. 
       
       Mertens: Es waren einzelne Formulierungen in dem Text geplant, die fand ich
       zu weitgehend. Nach einem Meeting hieß es dann aber: „Die EVP ist gegen den
       einwilligungsbasierten Tatbestand.“ Darüber kann ich mich nur wundern. Der
       Kern, dass fehlender Widerstand keine Einwilligung sein kann, ist für mich
       glasklar und selbstverständlich und zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt
       worden. Es geht um [1][eine Vereinheitlichung der Strafgesetze in Europa]
       und ich bin fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist.
       
       taz: Und der Beschluss macht Ihnen Hoffnung, dass das bald europaweit
       gelten wird? 
       
       Mertens: Mit dem [2][Initiativbericht] wird die Kommission erst mal
       aufgefordert, tätig zu werden. Eine bindende Richtlinie ist es nicht. Und
       ob es eine solche geben wird, ist in der Tat fraglich. Das Strafrecht ist
       [3][absolut nationale Zuständigkeit]. Nur grenzüberschreitende Straftaten –
       wie sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel, Drogen – dürfen durch die EU
       geregelt werden. Sexualdelikte sind üblicherweise keine
       grenzüberschreitenden Delikte, sondern ortsgebunden. Es gibt zwar
       Befürworter, die sagen, sexualisierte Gewalt sei auch Ausbeutung. Und das
       kann es auch sein, im Wortsinn, aber nicht im Rechtssinn.
       
       taz: Sie glauben also eigentlich nicht, dass die EU überhaupt zuständig
       ist? 
       
       Mertens: Ich helfe mir damit, dass ich sage, das ist eine Straftat, die so
       schwerwiegend und schlimm ist, dass wir in Europa eine einheitliche
       Regelung haben sollten, dass es sinnvoll ist, wenn Täter in Italien, in
       Portugal und in Bulgarien gleich bestraft werden. Wenn die Europäische
       Union das nicht regeln kann, könnte es zumindest ein wichtiges politisches
       Signal an Mitgliedsstaaten, Gesellschaften und Regierungen sein,
       umzudenken. In Deutschland sind unser Strafrecht und insbesondere die
       Rechtsauslegung durch unsere Gerichte heute schon sehr nah an dem, was in
       dem europäischen Initiativbericht gefordert wird.
       
       taz: Moment. Aber in Deutschland gilt doch die Widerspruchsregelung, also
       „Nein heißt Nein“. Das Europäische Parlament fordert mit „Nur Ja heißt Ja“
       also eine einwilligungsbasierte Definition von Vergewaltigung. Das ist doch
       etwas anderes. 
       
       Mertens: Ich sehe es dennoch so, dass mit „Nein heißt Nein“ in Deutschland
       die Einwilligung vorausgesetzt wird. Denn nehmen Sie an, wir haben zum
       Beispiel einen Fall wie Pelicot in Deutschland: Wenn jemand ohnmächtig ist
       oder betäubt, kann die Person nicht einwilligen, und dann liegt auch keine
       Einwilligung vor. Das ist schon heute im Gesetz geregelt.
       
       taz: Anwält:innen von Betroffenen argumentieren aber, dass mit der
       aktuellen Regelung in Deutschland kaum Taten verurteilt werden, [4][wenn
       das Opfer beispielsweise eine Schockstarre erlebt, also die Ablehnung nicht
       erkennbar ist]. Die Verurteilungsraten sind in einem sehr, sehr niedrigen
       Bereich. Was spricht denn dann dagegen, auch in Deutschland „Nur Ja heißt
       Ja“ einzuführen? 
       
       Mertens: Nichts. Ich bin dafür, das einzuführen. Doch auch bei einer „Nur
       Ja heißt Ja“-Regelung wird die Beweisproblematik bleiben, die wir jetzt in
       anderer Form bereits bei „Nein heißt Nein“ haben. Bei beiden Modellen muss
       erkennbar sein, dass jemand eine sexuelle Handlung will oder nicht. Sicher
       ist, es darf keine Beweislastumkehr geben. Es ist es ein
       verfassungsrechtlicher Grundsatz in Deutschland, dass man einem Straftäter
       seine Straftat nachweisen muss und nicht er beweisen muss, dass er das
       nicht getan hat. Es braucht also andere Wege und da finde ich, müssen wir
       vor allem auch Frauen ermutigen.
       
       taz: Was meinen Sie? 
       
       Mertens: Zu der von Ihnen angesprochenen Schockstarre will ich sagen, es
       gibt die psychologisch begründete Schockstarre, aber die ist extrem selten.
       Wenn von rund 70 Prozent der Frauen gesprochen wird, die eine solche
       Schockstarre erleben, dann ist meine Erfahrung als ehemalige Polizistin und
       auch Selbstverteidigungstrainerin eher, dass sich viele Frauen „nicht
       trauen“. Man kann auch üben, dass man nicht in diese Schockstarre fällt.
       Ich sage nicht, die Frauen haben die Verantwortung, dass sie das üben
       müssen. Ich sage nur: Wenn wir Delikte und Übergriffe verhindern wollen,
       dann dürfen wir nicht immer nur über Frauen als Opfer denken. Wir müssen
       auch Frauen stark machen und sagen „Ihr könnt lernen, Nein zu sagen“. Und
       wir müssen Frauen dazu ermutigen, Sexualstraftaten öfter anzuzeigen.
       
       taz: Sie sagen, Sie sind dafür, „Ja heißt Ja“ einzuführen. Die
       Grünen-Fraktion hat kürzlich erst [5][einen Gesetzentwurf dazu im
       Bundestag] eingebracht. Würden Sie auch da mitgehen? 
       
       Mertens: Ich habe den Antrag gelesen und könnte mir durchaus eine solche
       Regelung vorstellen – unter gewissen Bedingungen. Man müsste sehr
       sorgfältig schauen, dass diese Beweislastumkehr ausdrücklich nicht erfolgt.
       Das ist unser verfassungsrechtlicher Grundsatz. Zweitens muss sehr deutlich
       gemacht werden, dass auch konkludentes Verhalten, also Blicke und Signale
       ohne Worte, als Zustimmung gelten können. So ist das eben im echten Leben
       bei sexuellen Kontakten, dass Einverständnis nicht immer durch Worte
       signalisiert wird. Und drittens sollten wir sehr genau schauen, dass die
       Formulierung eindeutig und rechtssicher ist, ob man das nun Zustimmung oder
       Einwilligung nennt. Das ist eine technische Frage, die man lösen kann. Wenn
       wir diese drei Dinge beachten, dann sollten wir das umsetzen und angehen.
       
       taz: Wie sieht die Bereitschaft dazu in ihrer eigenen Partei, der CDU, aus? 
       
       Mertens: Ich glaube, das ist gemischt. Ich setze mich auch innerhalb der
       CDU dafür ein, dass wir bei dem Thema auf einer sachlichen Ebene bleiben.
       Also, was ist hier eine juristisch sinnvolle Sache? Und da kann man, glaube
       ich, zu einem guten Ergebnis auch mit einer Regelung kommen.
       
       taz: Der „Nur Ja heißt Ja“-Gesetzentwurf der Grünen fordert auch einen
       Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Dabei geht es um die
       Frage, ob der Tatverdächtige fahrlässig verkannt hat, dass keine
       Einwilligung vorliegt. 
       
       Mertens: Ja, bei diesem Teil kann ich nicht mitgehen. Es würde bedeuten,
       dass ein Richter beurteilen müsste, ob ein Täter nach seinen subjektiven
       Fähigkeiten die fehlende Zustimmung hätte erkennen können. Nicht, ob er es
       erkannt hat. Und das ist sehr, sehr schwierig. Wie soll ein Richter später
       in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheiden, ob ein Täter in
       der konkreten Situation etwas hätte wissen können? Vor allem geht es dabei
       nicht um die eindeutigen Fälle, die sind sowieso klar. Es geht um die
       schwierigen Fälle. Wenn Sie an Situationen denken wie Partyabsturz, spätere
       Reue, auch nonverbales Geschehen oder Racheanzeigen. Das wäre mir dann
       nicht verhältnismäßig genug und würde für mich zu sehr in die Nähe einer
       Beweislastumkehr kommen.
       
       taz: Und abgesehen vom Strafrecht, was wären sinnvolle Maßnahmen, um Frauen
       vor Gewalt zu schützen? 
       
       Mertens: Natürlich sind Themen wie Opferschutz, psychologische,
       traumabasierte Betreuung von Opfern und Schulungen von Polizisten sehr
       wichtig. Außerdem müssen Sexualstraftäter selbstverständlich hart bestraft
       werden. Trotzdem wird es immer noch Menschen geben, die Sexualstraftaten
       begehen. Wir müssen deshalb gleichzeitig die Frauen stärken.
       
       7 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexualstrafrecht-in-der-EU/!6174662
 (DIR) [2] https://www.europarl.europa.eu/news/de/agenda/plenary-news/2026-04-27/4/vergewaltigung-als-fehlen-von-einwilligung-definieren
 (DIR) [3] /Pro-und-Contra/!5991091
 (DIR) [4] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477
 (DIR) [5] /Gruene-wollen-Nur-Ja-heisst-Ja/!6172863
       
       ## AUTOREN
       
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