# taz.de -- Sexualstrafrecht in der EU: Auch europäisches Parlament will „Nur Ja heißt Ja“
> In EU-Ländern wird eine Vergewaltigung sehr unterschiedlich definiert.
> EU-Abgeordnete wollen Betroffene mit einer einheitlichen Regelung besser
> schützen.
(IMG) Bild: Frauentagsdemonstration in Madrid 2026
Das EU-Parlament will, dass der Straftatbestand Vergewaltigung europaweit
einheitlich definiert wird. Eine Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg
stimmte am Dienstag für einen entsprechenden Initiativbericht. In diesem
wird die EU-Kommission aufgefordert, „Nur Ja heißt Ja“ als strafrechtliche
Richtlinie europaweit einzuführen. Einvernehmlicher Sex würde dann auf
Zustimmung basieren. Fehlendes Einverständnis wäre so besser strafrechtlich
verfolgbar. Auch in Deutschland wird derzeit eine ähnliche Regelung
gefordert.
„Warum wird Straflosigkeit toleriert, wenn Frauen und Mädchen zu Opfern
werden? Warum ist es in Teilen der Union immer noch nicht voll gesetzlich
anerkannt, dass Sex ohne Einverständnis Vergewaltigung ist?“, fragte die
schwedische Sozialdemokratin Evin Incir, eine der Initiatorinnen dieses
Berichtes, in der Parlamentsaussprache einen Tag vor der Abstimmung im
EU-Parlament. Es herrsche eine Vergewaltigungskultur, die durch eine
Einverständniskultur ersetzt werden müsse, so Incir.
In der Aussprache kam es zu emotionalen Szenen. Politikerinnen der
Sozialdemokraten, Christdemokraten und linker Parteien in der EU mussten
mehrmals gegen rassistische Äußerungen rechter Abgeordneter argumentieren,
die ausschließlich Migranten als Problem ausmachten. Alexander Sell von der
rechtsextremen AfD ging so weit zu behaupten, dass es vor dem vermehrten
Zuzug vieler Geflüchteter vor rund zehn Jahren in Deutschland überhaupt
keine Vergewaltigung gegeben habe. Raquel García Hermida-Van der Walle von
der liberalen Renew-Fraktion beschrieb daraufhin, wie sie selbst vor 20
Jahren Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde.
## Zustimmung oder Täterschutz?
Wann ein Übergriff strafbar ist, ist in den 27 EU-Mitgliedsländern bisher
sehr unterschiedlich definiert. 13 Mitgliedsstaaten – darunter Spanien,
Schweden, Frankreich oder Dänemark – haben auf nationaler Ebene bereits
„Nur Ja heißt Ja“ eingeführt. In Deutschland und Österreich gilt seit 2016
„Nein heißt Nein“.
In anderen EU-Länder wiederum muss sich das Opfer nicht nur ablehnend
äußern oder verhalten, sondern körperlich wehren, damit ein Täter vor
Gericht wegen Vergewaltigung verurteilt wird. Frauenrechtler:innen
kritisieren diese Definition seit Langem als [1][praxisfern]. Wie Studien
belegen, verfallen die meisten Betroffenen während
Vergewaltigungssituationen in eine Schockstarre. Aufgrund extremer Angst
blockiert das Gehirn dabei die Muskulatur – die Opfer erstarren. Das
Phänomen wird auch „Freezing“ genannt.
„Fehlender Widerstand darf niemals als Einverständnis gewertet werden“,
findet deshalb die christdemokratische Europaabgeordnete Verena Mertens.
Die Abstimmung bezeichnet sie als ein wichtiges Signal. „Eine
einwilligungsbasierte Definition des Vergewaltigungstatbestandes schafft
mehr Klarheit“, so Mertens.
## Frage der Zuständigkeit
Realpolitisch ist nach dem Beschluss des EU-Parlaments allerdings wenig
klar. Das gesetzgeberische Initiativrecht liegt allein bei der
EU-Kommission. Ein [2][Versuch im Jahr 2024], „Nur Ja heißt Ja“ als Teil
der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuführen,
scheiterte am Veto mehrerer Mitgliedsländer – darunter auch Deutschland.
Der damalige [3][Justizminister Marco Buschmann] begründete sein Veto mit
fehlender EU-Kompetenz.
Die Frage der Kompetenz könnte einer Vereinheitlichung des Strafrechts
weiterhin im Wege stehen. Denn laut EU-Recht sind die einzelnen
Mitgliedsländer im Strafrecht souverän. Nur in vereinzelten Fällen können
vereinheitlichende Richtlinien festgelegt werden – dann, wenn schwere
Kriminalität eine „grenzüberschreitende Dimension“ hat.
Eine enge juristische Auslegung bezieht dies auf Fälle von
Zwangsprostitution im [4][Kontext von internationalem Menschenhandel],
nicht jedoch auf Vergewaltigung allgemein. Befürworter:innen eines
einheitlichen Vergewaltigungsbegriffs argumentieren wiederum, dass
grenzüberschreitende Kriminalität wie „Menschenhandel und sexuelle
Ausbeutung von Frauen und Kindern“ auch bei Vergewaltigung gegeben ist.
„Wenn Vergewaltigung keine Ausbeutung ist, was denn dann?“, sagt
EU-Abgeordnete Incir.
## Rückenwind für nationale Initiativen
Ob die Parlamentsinitiative erfolgreich ist oder nicht – die Stimmen für
ein „Nur Ja heißt Ja“ sind derzeit laut und vielstimmig. So sagte
SPD-[5][Justizministerin Stefanie Hubig] im März, sie setze sich auf
europäischer Ebene dafür ein, dass [6][„Nur Ja heißt Ja“ zumindest für
Jugendliche eingeführt wird]. Und erst vergangene Woche brachten die Grünen
auf Bundesebene [7][einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein], um das
derzeit gültige „Nein heißt Nein“ gegen ein konsensbasiertes „Nur Ja heißt
Ja“-Prinzip zu tauschen. Die Entscheidung aus Straßburg wird nun mindestens
als Rückenwind aus Europa gedeutet.
28 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477
(DIR) [2] /EU-Richtlinie-zu-Gewalt-gegen-Frauen/!5987456
(DIR) [3] /Offener-Brief-zu-EU-Richtlinie/!5985733
(DIR) [4] /Pro-und-Contra/!5991091
(DIR) [5] /Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186
(DIR) [6] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/sexualstrafrecht-sexualisierte-gewalt-ja-nein-konsens-jugendliche-spd-100.html
(DIR) [7] /Gruene-wollen-Nur-Ja-heisst-Ja/!6172863
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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