# taz.de -- Software Palantir: Das Prinzip wird sich durchsetzen
> Justizministerin Hubig hat der Software Palantir für Bundesbehörden eine
> Absage erteilt. Das Innenministerium prüft dennoch eine ähnliche
> Technologie.
(IMG) Bild: Hat erstmal ‚Palantir‘ eine Absage erteilt: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Software Palantir für die Bundesbehörden komme sicher nicht. So
jedenfalls sagte es Justizministerin Stefanie Hubig in der Rheinischen
Post. Klingt nach Rückgrat, nach Positionierung gegen die Union, gegen den
Druck aus vier Bundesländern, die Palantirs Software „Gotham“ bereits im
Einsatz haben. Sechs Wochen später legte Hubigs Haus den Gesetzentwurf zur
„Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ vor. Der ist ein Lehrstück
darüber, wie man ein Versprechen politisch einhält und es inhaltlich
bricht.
Was ist konkret geplant? Erstens: [1][Biometrische Daten aus Strafverfahren
sollen automatisiert] mit öffentlich verfügbaren Bildern im Internet
abgeglichen werden. Zweitens: Bisher getrennte Polizeidatenbanken sollen
zusammengeführt und mittels [2][KI-gestützter Software] durchsuchbar
gemacht werden. Beide Maßnahmen betreffen laut Justizministerium
ausschließlich schwere Straftaten. Das ist die offizielle Lesart. Die
ehrlichere: Es entsteht eine Superdatenbank, die neben Beschuldigten auch
Opfer, Zeugen und unbeteiligte Personen erfasst. Das erlaubt die Erzeugung
tiefgreifender Persönlichkeitsprofile und ermöglicht Schlussfolgerungen,
die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten
hinausgehen.
Hubig hat eine Palantir-Absage erteilt – aber das Innenministerium prüft
weiterhin „produkt- und technologieoffen“ verschiedene Lösungen, darunter
[3][ausdrücklich Palantir]. So schafft dieser Gesetzentwurf also die
Infrastruktur. Wer sie am Ende befüllt, entscheidet möglicherweise eine
andere Regierung, ein anderer Minister, ein anderes politisches Klima.
2023 hat das Bundesverfassungsgericht exakt diese Konstruktion für
verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung kennt dieses Urteil. Diesmal
sei es anders, argumentiert sie. Die Eingriffschwellen seien höher, die
Grenzen klarer. Doch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sehen das
anders und fordern die Rücknahme beider Gesetzesentwürfe. Wer recht hat,
wird vermutlich wieder ein Gericht klären müssen.
13 Apr 2026
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