# taz.de -- Software Palantir: Das Prinzip wird sich durchsetzen
       
       > Justizministerin Hubig hat der Software Palantir für Bundesbehörden eine
       > Absage erteilt. Das Innenministerium prüft dennoch eine ähnliche
       > Technologie.
       
 (IMG) Bild: Hat erstmal ‚Palantir‘ eine Absage erteilt: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
       
       Die Software Palantir für die Bundesbehörden komme sicher nicht. So
       jedenfalls sagte es Justizministerin Stefanie Hubig in der Rheinischen
       Post. Klingt nach Rückgrat, nach Positionierung gegen die Union, gegen den
       Druck aus vier Bundesländern, die Palantirs Software „Gotham“ bereits im
       Einsatz haben. Sechs Wochen später legte Hubigs Haus den Gesetzentwurf zur
       „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ vor. Der ist ein Lehrstück
       darüber, wie man ein Versprechen politisch einhält und es inhaltlich
       bricht.
       
       Was ist konkret geplant? Erstens: [1][Biometrische Daten aus Strafverfahren
       sollen automatisiert] mit öffentlich verfügbaren Bildern im Internet
       abgeglichen werden. Zweitens: Bisher getrennte Polizeidatenbanken sollen
       zusammengeführt und mittels [2][KI-gestützter Software] durchsuchbar
       gemacht werden. Beide Maßnahmen betreffen laut Justizministerium
       ausschließlich schwere Straftaten. Das ist die offizielle Lesart. Die
       ehrlichere: Es entsteht eine Superdatenbank, die neben Beschuldigten auch
       Opfer, Zeugen und unbeteiligte Personen erfasst. Das erlaubt die Erzeugung
       tiefgreifender Persönlichkeitsprofile und ermöglicht Schlussfolgerungen,
       die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten
       hinausgehen.
       
       Hubig hat eine Palantir-Absage erteilt – aber das Innenministerium prüft
       weiterhin „produkt- und technologieoffen“ verschiedene Lösungen, darunter
       [3][ausdrücklich Palantir]. So schafft dieser Gesetzentwurf also die
       Infrastruktur. Wer sie am Ende befüllt, entscheidet möglicherweise eine
       andere Regierung, ein anderer Minister, ein anderes politisches Klima.
       
       2023 hat das Bundesverfassungsgericht exakt diese Konstruktion für
       verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung kennt dieses Urteil. Diesmal
       sei es anders, argumentiert sie. Die Eingriffschwellen seien höher, die
       Grenzen klarer. Doch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sehen das
       anders und fordern die Rücknahme beider Gesetzesentwürfe. Wer recht hat,
       wird vermutlich wieder ein Gericht klären müssen.
       
       13 Apr 2026
       
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