# taz.de -- Polizeigesetz in Sachsen: Grüne wollen auf KI verzichten und auf Drohnen schießen
       
       > Sachsen braucht ein neues Polizeigesetz, weil das alte teils
       > verfassungswidrig ist. Die Grünen haben dafür einen alternativen Entwurf
       > vorgelegt.
       
 (IMG) Bild: Sollen bald unter einem neuen Polizeigesetz arbeiten: Polizeianwärter:innen im sächsischen Chemnitz
       
       Der Vorschlag der Landesregierung für ein neues Polizeigesetz sei
       „freiheitsfeindlich“ und eifere „Überwachungsfantasien“ nach. Mit harscher
       Kritik, aber im trockenen Ton beginnt Valentin Lippmann (Grüne) am Mittwoch
       seine Pressekonferenz im sächsischen Landtag. Der innenpolitische Sprecher
       der Bündnisgrünen sagt, seine Fraktion wolle aus der Opposition heraus eine
       Alternative bieten, die sich im verfassungsmäßigen Rahmen bewege.
       
       Im Gegensatz zum Regierungsentwurf von CDU und SPD wollen die Grünen in
       ihrem Entwurf auf den Einsatz von KI zur Überwachung und Auswertung von
       Daten verzichten. Dafür wollen sie Polizist:innen in Sachsen erlauben,
       zur Gefahrenabwehr auf Drohnen zu schießen. Das sei „vielleicht etwas
       grünen-untypisch“, räumt Lippmann ein.
       
       Kurz nach der Pressekonferenz reagierte die CDU kritisch auf den
       Grünen-Entwurf. Ronny Wähner, innenpolitischer Fraktionssprecher,
       kritisierte, der Vorschlag liege „deutlich hinter dem, was ein modernes und
       wirksames Polizeigesetz heute leisten muss“. Er sei nicht praxistauglich.
       Die Polizei müsse etwa bei schweren Gefahrenlagen und neuen technischen
       Entwicklungen auf der Höhe der Zeit sein.
       
       Dass Sachsen überhaupt ein neues Polizeigesetz braucht, liegt daran, dass
       der Verfassungsgerichtshof des Freistaats [1][das aktuelle im Januar 2024]
       für verfassungswidrig erklärt hat. Bis zum [2][30. Juni 2026 hat Sachsens
       Parlament] noch Zeit, ein neues Gesetz zu verabschieden. Doch dafür muss
       sich erst mal eine Mehrheit finden.
       
       ## Diskriminierung ins KI-System
       
       In Sachsen regieren [3][CDU und SPD mit 51 von 120 Abgeordneten]. Für die
       Verabschiedung eines Gesetzes ist die Minderheitsregierung auf andere
       Fraktionen angewiesen. Eine Zusammenarbeit mit den 40 Abgeordneten der AfD
       schließt die Koalition aus. Die übrigen Parteien, Grüne, BSW und Linke,
       kritisieren allerdings den Regierungsentwurf für das Polizeigesetz.
       
       Darin wollen [4][CDU und SPD etwa regeln], dass Sachsens Polizei ab 2027
       Taser einsetzen darf. Und mittels „moderner IT-Systeme“, also künstlicher
       Intelligenz, sollen die Polizist:innen komplexe Datenmengen auswerten.
       Intelligente Videoüberwachung soll anhand von „Bewegungsmustern“ im
       öffentlichen Raum mögliche Straftaten erkennen und die Polizei dann
       alarmieren. Dabei sollen „diskriminierende Algorithmen“ ausgeschlossen
       werden.
       
       Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW‑Fraktion, hält unter
       anderem der Einsatz von Tasern bedenklich. Entgegen der Darstellung des
       Innenministeriums könne das schwere Verletzungen verursachen. Deshalb
       fordere seine Fraktion vor einem flächendeckenden Einsatz eine
       „wissenschaftlich begleitete Pilotphase“.
       
       Bei den drei demokratischen Oppositionsfraktionen ist aber vor allem der
       Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kritik. Rico Gebhardt,
       innenpolitischer Sprecher der Linken, bezweifelt zum Beispiel, dass die
       Polizei eine selbstlernende KI brauche, die mit echten Daten trainiert
       werden muss. Immerhin würden dann sensible Daten an private Unternehmen
       herausgerückt.
       
       In einer [5][Anhörung von Expert:innen im sächsischen Landtag] äußerte
       Ende März Manuel Barthelmes, Digitalisierungsverantwortlicher der
       Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen, in diesem Zusammenhang ebenfalls
       Zweifel, allerdings eher praktischer Natur. Er warnte davor, KI mit
       polizeilichen Daten als Training zu füttern. „Mögliche enthaltene
       Diskriminierungen lassen sich somit in [6][das KI-System verpflanzen]“,
       erklärte Barthelmes. „Im schlechtesten Fall bewertet die KI jede Person als
       kriminell, weil sie nur kriminelle Personen kennt.“
       
       Linken-Politiker Gebhardt mahnte zudem, dass der Entwurf der
       Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Unternehmen
       Palantir nicht ausschließe. In Deutschland arbeiten aktuell vier
       Bundesländer mit dessen Polizeisoftware Gotham: Bayern, Hessen,
       Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
       
       Das Unternehmen Palantir steht unter anderem wegen seiner politischen
       Ausrichtung in der Kritik. Vergangene [7][Woche veröffentlichte es online
       22 Thesen], die vor US-Nationalismus und militärischen Forderungen
       strotzen. Da heißt es, die Entmachtung Deutschlands nach dem Zweiten
       Weltkrieg sei eine „Überkorrektur“ gewesen, die rückgängig gemacht werden
       müsse.
       
       Innerhalb der sächsischen Landesregierung ist auch die SPD gegen den
       Einsatz von Palantir. Doch eine „anlassbezogene automatisierte
       Datenanalyse“, für die entsprechende Systeme notwendig wären, steht weiter
       im Entwurf.
       
       Bei der Pressekonferenz am Mittwoch im Landtag sprach der
       Grünen-Abgeordnete Lippmann nicht über Palantir. Er wolle die Debatte nicht
       an einem Unternehmen aufhängen, erklärte er im Nachgang der taz. Viel mehr
       schätze er KI als Grundlage für Polizeiarbeit als ungeeignet ein. Jede
       Maßnahme brauche eine Grundlage. Wenn Polizeibeamte aber einen Hinweis von
       der KI erhalten, ohne nachvollziehen zu können, wie die darauf komme,
       könnten sie damit auch keine Maßnahmen begründen.
       
       Zudem verwies Lippmann auf die „erheblich freiheitseinschränkende Folgen“
       von Fehlern, die beim Einsatz von KI nicht auszuschließen seien.
       Durchsuchungen, Gewahrsamnahmen, Aufenthaltsverbote. Solange es aber nur um
       die Analyse von Daten gehe, sei die Grünen-Fraktion bereit zu diskutieren.
       
       22 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mehr-Befugnisse-fuer-saechsische-Polizei/!5587236
 (DIR) [2] https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2019_091_II/2019_091_II.pdf
 (DIR) [3] /Saechsischer-Landtag/!6052146
 (DIR) [4] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095187
 (DIR) [5] https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/videos/anhoerungsvideos/videoeinzelbeitrag/2682-1
 (DIR) [6] /Diskriminierung-durch-KI/!5953408
 (DIR) [7] https://archive.vn/111Y3
       
       ## AUTOREN
       
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