# taz.de -- Fotofahndung im Internet: Finde das Gesicht!
       
       > Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen verfügbaren Fotos des
       > Internets biometrisch abgleichen können. Die Bundesregierung ist sich
       > einig.
       
 (IMG) Bild: Nach einem Abgleich müssen alle Fotos wieder gelöscht werden. Nur die Treffer soll die Polizei behalten dürfen
       
       Die Bundesregierung will die biometrische Fotofahndung für die
       Strafverfolgung und für die präventive Bekämpfung des internationalen
       Terrorismus erlauben. Ein Fahndungsfoto soll dann mit allen frei
       verfügbaren Fotos im Internet abgeglichen werden. Justizministerin Stefanie
       Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben an diesem
       Donnerstag entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt.
       
       Bekannt wurde die Methode, nachdem es zwei Journalisten 2023 gelungen war,
       die [1][untergetauchte RAF-Terroristin Daniela Klette] in Berlin
       aufzuspüren, wo sie schon lange als Claudia Ivone lebte. Fotos im Internet
       zeigten sie beim Capoeira-Tanzen in Neukölln. Die Journalisten nutzten
       einen kommerziellen Anbieter. Die Polizei darf diese Methode bisher jedoch
       nicht nutzen.
       
       Die Fotofahndung beruht darauf, dass jedes Gesicht charakteristische
       Merkmale hat, etwa das Verhältnis der Augen zu anderen Gesichtsteilen.
       Diese Merkmale können biometrisch vermessen und in digitale Daten (ein
       sogenanntes Template/Muster) übersetzt werden. Bei der biometrischen
       Gesichtserkennung werden also nicht die Fotos, sondern zwei Templates
       miteinander verglichen.
       
       Justizministerin Hubig will der Polizei die Fotofahndung immer dann
       erlauben, wenn es um die Aufklärung erheblicher Straftaten geht, etwa eines
       Raubs oder einer Vergewaltigung. Wenn die Staatsanwaltschaft die Maßnahme
       anordnet, soll sich die örtliche Kripo an das Bundeskriminalamt als
       Zentralstelle wenden. Das BKA beauftragt dann eine staatliche oder eine
       private Stelle in Deutschland oder der EU mit der Fotofahndung.
       
       Dabei sollen für jede einzelne Fahndung bis zu einer Billion frei
       verfügbare Fotos aus dem Internet heruntergeladen, in Templates umgerechnet
       und mit dem Template des Fahndungsfotos verglichen werden. Das kann pro
       Vorgang einige Monate dauern. Wenn sich der Auftrag auf kleinere Fotomengen
       (etwa nur aus Mitteleuropa) beschränkt, könnte die Dauer auf einige Tage
       verkürzt werden.
       
       Nach dem Abgleich müssen alle Fotos und alle Templates wieder gelöscht
       werden. Nur die Treffer soll die Polizei behalten dürfen. Es soll also
       keine gigantische Superdatenbank aller verfügbaren Fotos aus dem Internet
       aufgebaut werden, denn das wäre eine unzulässige
       Fotovorratsdatenspeicherung von überwiegend völlig unschuldigen Personen.
       Auch die KI-Verordnung der EU verbietet die Schaffung von Datenbanken zur
       Gesichtserkennung ausdrücklich. Das heißt: Der Riesenaufwand müsste für
       jede Fotofahndung neu beginnen.
       
       Nur wenn die nationale Sicherheit bedroht ist, soll das BKA auch private
       Anbieter außerhalb der EU beauftragen dürfen. Solche Anbieter haben oft
       Milliarden Fotos dauerhaft gespeichert. Am bekanntesten ist Pim Eyes, eine
       ursprünglich polnische Firma, die aus Datenschutzgründen ihren Sitz auf die
       Seychellen verlegte. Auch Daniela Klette war mithilfe von Pim Eyes gefunden
       worden. Ob die Polizei mit solchen in Europa eigentlich illegalen Anbietern
       zusammenarbeiten darf, wird in den Gesetzentwürfen nicht thematisiert.
       
       Nachdem ein erster Versuch, die Fotofahndung einzuführen, in der letzten
       [2][Wahlperiode im Bundesrat scheiterte], könnte es diesmal klappen.
       Justiz- und Innenministerium haben jedenfalls lange über die Methoden
       diskutiert und sind nun zu einem Kompromiss gekommen. Möglicherweise wird
       es aber längere Zeit dauern, bis die Technik für die Strafverfolger dann
       wirklich einsetzbar ist.
       
       ## Auch die automatisierte Datenauswertung soll kommen
       
       Als zweite wichtige Maßnahme sehen die Gesetzentwürfe vor, dass die Polizei
       Daten, die bei ihr bereits vorhanden sind, mithilfe von KI-Software
       automatisiert auswerten darf. Dabei sollen Daten aber nur zusammengeführt
       werden, und anschließend von menschlichen Ermittler:innen bewertet
       werden. Einige Landesgesetze, etwa in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin
       sehen die automatisierte Datenauswertung bereits zur Gefahrenabwehr vor.
       Oft kommt dabei die [3][umstrittene Software Palantir zum Einsatz].
       
       Nun soll die automatisierte Datenauswertung bundesweit auch für die
       Strafverfolgung eingeführt werden. Eine bestimmte Software wird in den
       Gesetzentwürfen aber weder empfohlen noch ausgeschlossen.
       
       12 Mar 2026
       
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