# taz.de -- Bürgerrechtlerin zu Israels Todesstrafe: „Parteien haben Angst, sich gegen das Gesetz zu stellen“
       
       > Die Wiedereinführung der Todesstrafe hat in Israel eine große Mehrheit,
       > sagt die Bürgerrechtlerin Debbie Gild-Hayo. Sie hofft aufs
       > Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: An den Kragen: Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir mit goldenem Galgen als Anstecker
       
       taz: Während Israel gemeinsam mit den USA Krieg im Iran führt und
       [1][Israelis mehrfach täglich in den Luftschutzbunker laufen], will die
       israelische Regierung die [2][Todesstrafe] wieder einführen. Ein skurriler
       Moment dafür, oder nicht?
       
       Debbie Gild-Hayo: Wir haben es mit einer Regierung zu tun, bei der die
       eigenen Interessen Vorrang vor allem anderen haben. In der Knesset gibt es
       einen Ausschuss für nationale Sicherheit. Im vergangenen Monat, seit Beginn
       des Krieges, hat sich dieser Ausschuss nicht ein einziges Mal getroffen, um
       Belange des Krieges zu besprechen: Brauchen Polizei und Feuerwehr etwas,
       wie steht es um die Schutzräume? Nichts. 99 Prozent drehten sich darum,
       dieses Gesetz unter Dach und Fach zu bringen.
       
       taz: Das erste und letzte Mal wurde in Israel im Jahr 1962 jemand
       hingerichtet: der Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann. Die Todesstrafe war
       seitdem weiterhin im Gesetz verankert, aber wurde in der Praxis nicht
       angewandt. Wieso wollen die Rechtsextremen in der Regierung es ausgerechnet
       jetzt wiederbeleben? 
       
       Gild-Hayo: Das Gesetz war in den letzten sechs Monaten eine große Kampagne
       für Itamar Ben Gvirs Partei Jüdische Stärke, besonders in Hinblick auf die
       Wahlen im Herbst. Aber die Todesstrafe für Araber war schon Ben Gvirs
       Steckenpferd, bevor er bei den letzten Wahlen antrat. Die israelische
       Regierung muss den Haushalt bis Ende dieses Monats verabschieden – und der
       war Ben Gvirs Hebel. Seine Partei drohte damit, den Haushalt zu blockieren,
       wenn das Gesetz nicht durchkommt. Man muss sagen, mit dem Gesetz, auf
       dessen Basis Eichmann gehängt wurde, waren wir näher an internationalem
       Recht als mit dem Gesetz, das jetzt verabschiedet werden soll. Das
       Völkerrecht schreibt beispielsweise bestimmte Verfahren und das Recht auf
       Amnestie vor. Mit dem aktuellen Gesetz werden all diese Bestimmungen
       ausgehöhlt und die Verhängung der Todesstrafe erleichtert.
       
       taz: Der Entwurf ist in den vergangenen Monaten oft modifiziert worden.
       Einer der Knackpunkte: Die Todesstrafe soll nur für Palästinenser gelten.
       
       Gild-Hayo: Dabei bleibt es wohl. Es soll unterschiedliche Gesetze für das
       Westjordanland und Israel geben. Im Westjordanland gilt für Palästinenser
       das Militärrecht. Wenn dort dann Palästinenser vor Militärgerichten wegen
       eines terroristischen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit der
       Verhängung der Todesstrafe rechnen – es sei denn, das Gericht stellt fest,
       dass besondere Umstände vorliegen, die eine Umwandlung der Strafe in
       lebenslange Haft rechtfertigen. Der Angeklagte könnte gegen das Todesurteil
       Berufung einlegen.
       
       In Israel selbst wäre die Todesstrafe zunächst einmal nicht obligatorisch,
       weil man das Gesetz an den internationalen Standard anpassen will. Die
       Todesstrafe würde aber auch dort nur für Palästinenser gelten. Denn
       bestraft würden damit potenziell Personen, die wegen eines terroristischen
       Mordes verurteilt werden, der mit der Absicht begangen wurde, den Staat
       Israel auszulöschen. Das gilt nur für Araber.
       
       Für jüdische Siedler, die im Westjordanland leben, gilt nicht
       militärisches, sondern israelisches Recht. [3][Und für die rechte Regierung
       ist das, was Siedler Palästinensern antun, ohnehin kein Terror]. Selbst
       wenn es – was in ihrer Rhetorik kaum vorkommt – so bezeichnet würde, könnte
       dieses Gesetz es nicht ahnden.
       
       taz: Eines der Argumente der rechten Kampagne ist: Das Gesetz soll
       „Erpressung“ unmöglich machen, beispielsweise einen Austausch zwischen
       palästinensischen Gefangenen und israelischen Geiseln, wie wir sie nach dem
       7. Oktober erlebt haben. 
       
       Gild-Hayo: Ja, sie argumentieren, dass die Regierung dann keine Möglichkeit
       hätte, die Freilassung von Gefangenen zu veranlassen, wenn diese zum Tode
       verurteilt wurden oder verurteilt werden können. Fatal daran ist, dass dies
       eine künftige Regierung in Bezug auf Friedensverhandlungen, politische
       Verhandlungen oder Geiselnahmen einschränkt, da es keinen Spielraum für die
       Freilassung von Personen gibt, die wegen Terrorismus verurteilt und zum
       Tode verurteilt wurden.
       
       taz: Wie Sie sagen, dient das Gesetz den rechtsextremen Teilen der
       Regierung als Aushängeschild. Ben Gvir, Minister für Nationale Sicherheit,
       läuft seit einiger Zeit mit einer Anstecknadel in Form eines Galgens herum.
       Seine Parteikollegin, die Parlamentsabgeordnete Limor Son Har Melech,
       verkleidete sich an Purim als „Todesstrafe für Terroristen“ mit Giftspritze
       und Strick. Was sagt das über die gesellschaftliche Stimmung aus? 
       
       Gild-Hayo: Es ist nicht so, dass die Mehrheit in Israel gegen dieses Gesetz
       ist. Die finden es nicht schlimm, Terroristen zu töten. Das war schon immer
       so, aber der 7. Oktober und das Trauma, das die Gesellschaft hier erlebt
       hat, hat Auswirkungen darauf, wie die Israelis Gesetze dieser Art sehen.
       Gleichzeitig spielt auch die Art und Weise, wie die Regierung die
       israelische Bevölkerung über das Leben der Palästinenser „aufklärt“, eine
       Rolle, die Entmenschlichung, die Aufstachelung, die Gewalt. Es ist schwer,
       das der Außenwelt zu vermitteln.
       
       taz: Die Opposition steht dem Gesetz hilflos gegenüber? 
       
       Gild-Hayo: Es gab einige Parteien und Politiker*innen, die sich von Anfang
       an gegen das Gesetz ausgesprochen haben, andere haben politische Abwägungen
       getroffen: Sie haben Angst, sich zu entschieden gegen dieses Gesetz zu
       stellen, weil sie wissen, dass die Öffentlichkeit nicht so sehr dagegen
       ist. Und wenn sie sich dagegenstellen, wird die Rechte das nutzen, um
       Stimmung gegen sie zu machen und zu behaupten, sie würden Terrorismus
       unterstützen. Und dann dürfen wir nicht vergessen, dass die Hälfte der
       Opposition rechtsgerichtet ist. Die Partei Israel Unser Haus beispielsweise
       ist zwar in der Opposition, aber treibt das Gesetz seit Langem voran –
       schon lange vor Ben Gvir.
       
       taz: Es gab 2024 [4][eine Hasskampagne gegen Sie], die am Ende auch Ihre
       Familie und Freunde betraf. Ihre Organisation ACRI hat schließlich eine
       Sicherheitsfirma für Sie engagiert. Wie hoch ist der Preis, den Sie für
       Ihre Menschenrechtsarbeit zahlen? 
       
       Gild-Hayo: Die Hasskampagne gegen mich war ein Beispiel für die Art, wie
       sie auch gegen viele andere Linke und Aktivist*innen geführt wird. Es
       ist ein ganzes System, das dahintersteckt. Es ist mit der Regierung
       verbunden, aber oft scheint erst einmal so, dass sie es nicht persönlich
       tun. Wobei in meinem Fall dann doch Zvika Fogel, ein Parlamentsmitglied von
       Ben Gvirs Partei Jüdische Stärke, mit einem Post begonnen hat. Ich hatte
       kurz nach dem 7. Oktober über die Rechte von Gefangenen gesprochen, und sie
       drehten es so, als wäre ich für Terrorismus. Es war schrecklich und
       traumatisch, nicht nur für mich. Und die Kampagnen gegen
       Menschenrechtsaktivisten, Politiker und auch Journalist*innen gehen
       weiter. Gerade gibt es einen neuen Trend, bei der rechte Aktivist*innen
       physisch hinter Journalist*innen und anderen herlaufen und sie dann
       nicht weitergehen lassen.
       
       taz: Was machen Sie, wenn das Gesetz am Montag durchkommt? 
       
       Gild-Hayo: Wir von ACRI werden sofort eine Petition dagegen beim Obersten
       Gericht einreichen. Und hoffentlich wird das Gericht, selbst wenn es nicht
       entscheidet, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist, zumindest
       feststellen, dass einige seiner Bestimmungen es sind.
       
       29 Mar 2026
       
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