# taz.de -- Bundesministerin gegen Übergewinnsteuer: Katherina Reiche dringt auf Erhöhung der Pendlerpauschale
> Mit den Worten „Die Ökonomie kennt keine Übergewinnsteuer, und die
> Ökonomie kennt auch keine Übergewinne“ lehnt Reiche eine Belastung der
> Ölkonzerne ab. Sie stellt sich damit gegen Finanzminister Klingbeil.
(IMG) Bild: Katherina Reiche (CDU) macht klassische Klientelpolitik für die Industrie
Berlin afp | Angesichts der hohen Benzinpreise infolge des Irankriegs
dringt [1][Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)] auf eine
rasche Erhöhung der Pendlerpauschale. „Ich habe selbst vorgeschlagen, dass
wir uns mit dem Thema Pendlerpauschale beschäftigen und die
Pendlerpauschale temporär anheben“, sagte Reiche der Bild-Zeitung vom
Samstag. Einen konkreten Betrag nannte sie aber nicht.
Die Pendlerpauschale liegt seit diesem Jahr bei 38 Cent ab dem ersten
Kilometer. Der Weg zur Arbeit kann dabei in der Steuererklärung angegeben
werden und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Reiche betonte, eine Entlastung über die Pendlerpauschale sei
„zielgerichtet“. Sie richte sich an diejenigen, „die das Auto dringend
brauchen“, und sei „keine Maßnahme, die viel Geld verteilt und unspezifisch
ist“. Andere Maßnahmen wie Tankgutscheine oder eine Spritpreisbremse
führten hingegen „in die Irre“.
Reiche wies auch Forderungen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
nach Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zurück. „Die
Ökonomie kennt keine Übergewinnsteuer, und die Ökonomie kennt auch keine
Übergewinne“, sagte Reiche. Mit der Übergewinnsteuer würden Sondergewinne
durch stark steigende Spritpreise bei den Mineralölkonzernen abgeschöpft.
Klingbeil hatte am Freitag betont, damit solle „Abzockerei“ durch die
Konzerne ein Riegel vorgeschoben werden.
Klingbeils Pläne für eine Übergewinnsteuer orientierten sich an einer
Regelung, die es auf dem Höhepunkt der Energiekrise nach dem Angriff
Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 bereits gab. Sie war damals auf
EU-Ebene als „befristete Solidaritätsabgabe“ eingeführt worden.
Dabei erhob der Staat bei Preisen, die 20 Prozent höher lagen als der
Durchschnittspreis der vorangegangenen zwei Jahre, eine Steuer von 33
Prozent. Die zeitlich begrenzte Maßnahme brachte dem Bund mehr als 2
Milliarden Euro ein.
Reiche zweifelte aber, ob die erneute Nutzung einer Übergewinnsteuer
rechtlich Bestand haben würde. Der Bundesfinanzhof habe darauf hingewiesen,
dass er frühere derartige Eingriffe nach dem russischen Angriff auf die
Ukraine für verfassungswidrig halte, sagte die CDU-Politikerin. „Ich kann
der Regierung einen als verfassungskritisches Instrument deklarierten
Eingriff nicht raten.“
28 Mar 2026
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