# taz.de -- Anti-Slapp-Gesetzentwurf: Keine Abschreckung gegen Donald Trump
> Wenn Journalisten oder Initiativen missbräuchlich verklagt werden, um sie
> einzuschüchtern, soll künftig ein Gesetz helfen. Es hat eher symbolische
> Wirkung.
(IMG) Bild: Slapp-Klagen dienen oft der Einschüchterung und sind für Angeklagte ein Slap ins Gesicht
Die Bundesregierung hat im Dezember einen Gesetzentwurf gegen
Einschüchterungsklagen beschlossen. Was würde er bringen, wenn Donald Trump
10 Milliarden Dollar von einem mittelkleinen Berliner Medienverlag
verlangen würde?
Im echten Leben hat [1][Donald Trump Mitte Dezember den britischen
Rundfunksender BBC auf 10 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt]. Die
BBC hatte 2024 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der Trumps Rede vor dem
Kapitols-Sturm am 6. Januar 2021 so zusammengeschnitten wurde, als habe
Trump direkt zu Gewalt aufgerufen. Die BBC räumte den Fehler ein, nahm die
Dokumentation aus dem Netz, entschuldigte sich und es gab sogar
[2][Rücktritte in der Sender-Spitze]. Dennoch verklagte Trump den Sender
vor einem US-Gericht. Die Klage wird weithin als Versuch verstanden, die
BBC und andere Medien einzuschüchtern.
Doch was würde passieren, wenn Trump nicht nur die BBC verklagt, sondern
einen (erfundenen) mittelständischen Berliner Verlag, der „das
Medienprodukt“ vertreibt – nennen wir ihn Mep-Verlag –, weil auf der
Mep-Webseite kurze Zeit die BBC-Dokumentation zu sehen war? Nehmen wir an,
auch von diesem Verlag würde Trump 10 Milliarden Dollar verlangen, mehr als
das hundertfache des Mep-Jahresumsatzes.
Nun könnte man sagen, den Prozess verliert Trump eh. Er wird nie und nimmer
10 Milliarden Dollar Schadenersatz bekommen. Dann muss der Mep-Verlag nicht
zahlen oder nur eine kleine überschaubare Summe. Aber der Verlag hat das
Risiko, den Ärger und den Aufwand, sich zu verteidigen. Das kann
einschüchtern.
## Eine juristische Ohrfeige
Um Betroffenen zu helfen, hat die EU 2024 eine Richtlinie beschlossen, die
die EU-Staaten nun in nationales Recht umsetzen müssen, die sogenannte
Anti-Slapp-Richtlinie. „Slapp“ steht dabei für „Strategic Lawsuits against
Public Participation“ (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung).
Und natürlich soll die Abkürzung an das englische Wort „slap“ für Ohrfeige
erinnern.
Aus Kompetenzgründen beschränkt sich die EU-Richtlinie auf Slapp-Klagen mit
grenzüberschreitendem Bezug. Auch der [3][deutsche Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Richtlinie] beschränkt sich – anders als zunächst von
Justizministerin Hubig geplant – auf internationale Klagen. Bei einer Klage
des US-Präsidenten gegen einen deutschen Verlag ist der
grenzüberschreitende Bezug aber natürlich gegeben.
Jetzt kommt es jedoch darauf an, wo Trump klagt. Die BBC wurde von Trump
vor einem Gericht in Florida verklagt. Dort gilt ein deutsches Gesetz
natürlich nicht. Die deutsche Rechtsordnung wäre erst betroffen, wenn Trump
ein Urteil aus Florida in Deutschland vollstrecken lassen wollte, etwa
indem er das Mep-Verlagsgebäude beschlagnahmen will.
Gegen derartige Urteile könnte ein deutsches Gesetz schützen. Die
Bundesregierung hat jedoch auf eine spezielle Regelung für solche Fälle
verzichtet, weil ausländische Urteile, die gegen den sogenannten „ordre
publique“ (die grundlegenden Garantien der deutschen Rechtsordnung)
verstoßen, in Deutschland ohnehin nicht vollstreckt werden.
Gehen wir deshalb davon aus, dass Trump in Deutschland klagt, vor dem
Landgericht Berlin. Hier wäre nun das geplante „Gesetz zum Schutz vor
offensichtlich missbräuchlichen Klagen“ im Prinzip anwendbar.
## Für Trump nicht abschreckend
Doch wann ist eine Klage missbräuchlich? In der ersten Fassung des
Gesetzentwurfs war eine zentrale Voraussetzung, dass „unbegründete“
Ansprüche verfolgt werden, das heißt, dass die Klage keinen Erfolg haben
wird. Das ist aber zum einen nicht immer sicher zu prognostizieren. Vor
allem aber war diese Voraussetzung etwas weltfremd. Wer andere mit Klagen
einschüchtern will, erfindet in der Regel keine Fake-Vorwürfe, sondern
sucht bei der Gegenseite reale Fehler, um dann schikanös ständig neue
Klagen zu erheben oder auf einschüchternd hohe Summen zu klagen. Auch die
Klage von Trump gegen die BBC setzt ja an einem konkreten Fehler der BBC
an.
Der nun beschlossene deutsche Gesetzentwurf ist aber geschickter
konstruiert. Hier soll das Gericht bei der Frage, ob eine Klage
„missbräuchlich“ ist, nur „berücksichtigen“, ob der Kläger „offensichtlich
unbegründete Ansprüche verfolgt“. Weitere Indizien können überhöhte
Streitwerte, eine Vielzahl paralleler Verfahren oder bedrohliches Verhalten
sein.
Was aber bringt das geplante Gesetz gegen missbräuchliche
Einschüchterungsklagen? Das Gericht könnte dann dem Kläger eine besondere
Gerichtsgebühr auferlegen. Bei einer Klage auf 10 Milliarden Dollar
(umgerechnet 8,5 Milliarden Euro) wären das einige Millionen Euro.
Ob sich Trump davon abschrecken ließe, ist aber zweifelhaft. Schließlich
müsste er, wenn er den Prozess weitgehend verliert, ohnehin einen Großteil
der Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die Anwaltskosten der
Gegenseite übernehmen. Es besteht also bereits ein Kostenrisiko in
ähnlichen Dimensionen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Gerichtsurteil veröffentlicht
werden muss. Die davon ausgehende Abschreckungswirkung ist aber gering,
weil das Urteil vor der Veröffentlichung aus Datenschutzgründen
anonymisiert werden muss.
## Gesetz hat eher symbolische Wirkung
Sinnvoll sind im Gesetzentwurf mehrere prozessuale Hilfen. So müssen
Slapp-Klagen besonders schnell entschieden werden, um die Zeit der
Belastung kurzzuhalten. Der Verklagte (hier der Mep-Verlag) soll vom Kläger
nicht nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren ersetzt bekommen, sondern bei
Bedarf auch höhere Stundensätze. Bei Klagen auf 10 Milliarden Dollar
Schadenersatz sind allerdings auch die gesetzlichen Gebühren schon sehr
hoch, weil sie sich am Streitwert orientieren.
Das Justizministerium fasst seinen Ansatz so zusammen: „Die
Gerichtsverfahren sollen für den Kläger teurer werden und zugleich soll es
für die Beklagten leichter werden, Kosten, die ihnen entstanden sind,
erstattet zu bekommen.“ Das Ministerium geht davon aus, „dass dies eine
abschreckende Wirkung hat und von Einschüchterungsklagen Abstand genommen
wird“.
Schöner Traum. Sollte Donald Trump auf die Idee kommen, ein Medium oder
Aktivisten in Deutschland zu verklagen, wird ihn dieses Gesetz kaum
aufhalten. Das Gesetz hat eher symbolische Wirkung.
Viel wichtiger ist daher, dass Betroffene wie der Mep-Verlag besonnen
bleiben und den Rechtsstreit nutzen, um sich und ihr Anliegen bekannt zu
machen und die klagende Gegenseite bloßzustellen. Bei völlig skrupellosen
Klägern wie Donald Trump wird selbst das natürlich verpuffen.
Aber es bleibt noch die Chance, die eigene Unterstützer zu mobilisieren,
die eigene Basis auszuweiten und Spenden zu sammeln. Auch wenn man Trump
nicht schwächen kann, können verklagte Journalist:innen, Verlage und
Initiativen doch gestärkt aus einer derartigen Auseinandersetzung
hervorgehen. Ganz ohne das neue Gesetz. Der Mep-Verlag könnte Donald Trump
dann sogar für die Publicity danken.
15 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Warum-der-US-Praesident-die-BBC-verklagt/!6138822
(DIR) [2] /Ruecktritt-zweier-Chefs-der-BBC/!6124383
(DIR) [3] /Gesetzentwurf-gegen-SLAPP-Klagen/!6137506
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) SLAPP-Klagen / Presseklagen / Medienklagen / Einschüchterungsklagen / Einschüchterungsverfahren
(DIR) Schwerpunkt USA unter Trump
(DIR) BBC
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Vietnam
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Klage gegen Exiljournalisten: Vietnamesischer Konzern geht gegen Regimekritiker vor
Transnationale Repression auf Vietnamesisch: Ein Konzernchef hilft der
autoritären Regierung in Hanoi, in Deutschland zu klagen.
(DIR) Gesetzentwurf gegen SLAPP-Klagen: Klagen, um zu knechten
Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalisten oder Wissenschaftler
einzuschüchtern. Jetzt reagiert die Bundesregierung.
(DIR) Deutscher Gesetzentwurf zu Slapp-Klagen: Einschüchterung oder rechtmäßige Verteidigung?
Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu Einschüchterungsklagen
umsetzen. Der Entwurf spaltet Jurist:innen und
Presse-Vertreter:innen.