# taz.de -- Anti-Slapp-Gesetzentwurf: Keine Abschreckung gegen Donald Trump
       
       > Wenn Journalisten oder Initiativen missbräuchlich verklagt werden, um sie
       > einzuschüchtern, soll künftig ein Gesetz helfen. Es hat eher symbolische
       > Wirkung.
       
 (IMG) Bild: Slapp-Klagen dienen oft der Einschüchterung und sind für Angeklagte ein Slap ins Gesicht
       
       Die Bundesregierung hat im Dezember einen Gesetzentwurf gegen
       Einschüchterungsklagen beschlossen. Was würde er bringen, wenn Donald Trump
       10 Milliarden Dollar von einem mittelkleinen Berliner Medienverlag
       verlangen würde?
       
       Im echten Leben hat [1][Donald Trump Mitte Dezember den britischen
       Rundfunksender BBC auf 10 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt]. Die
       BBC hatte 2024 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der Trumps Rede vor dem
       Kapitols-Sturm am 6. Januar 2021 so zusammengeschnitten wurde, als habe
       Trump direkt zu Gewalt aufgerufen. Die BBC räumte den Fehler ein, nahm die
       Dokumentation aus dem Netz, entschuldigte sich und es gab sogar
       [2][Rücktritte in der Sender-Spitze]. Dennoch verklagte Trump den Sender
       vor einem US-Gericht. Die Klage wird weithin als Versuch verstanden, die
       BBC und andere Medien einzuschüchtern.
       
       Doch was würde passieren, wenn Trump nicht nur die BBC verklagt, sondern
       einen (erfundenen) mittelständischen Berliner Verlag, der „das
       Medienprodukt“ vertreibt – nennen wir ihn Mep-Verlag –, weil auf der
       Mep-Webseite kurze Zeit die BBC-Dokumentation zu sehen war? Nehmen wir an,
       auch von diesem Verlag würde Trump 10 Milliarden Dollar verlangen, mehr als
       das hundertfache des Mep-Jahresumsatzes.
       
       Nun könnte man sagen, den Prozess verliert Trump eh. Er wird nie und nimmer
       10 Milliarden Dollar Schadenersatz bekommen. Dann muss der Mep-Verlag nicht
       zahlen oder nur eine kleine überschaubare Summe. Aber der Verlag hat das
       Risiko, den Ärger und den Aufwand, sich zu verteidigen. Das kann
       einschüchtern.
       
       ## Eine juristische Ohrfeige
       
       Um Betroffenen zu helfen, hat die EU 2024 eine Richtlinie beschlossen, die
       die EU-Staaten nun in nationales Recht umsetzen müssen, die sogenannte
       Anti-Slapp-Richtlinie. „Slapp“ steht dabei für „Strategic Lawsuits against
       Public Participation“ (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung).
       Und natürlich soll die Abkürzung an das englische Wort „slap“ für Ohrfeige
       erinnern.
       
       Aus Kompetenzgründen beschränkt sich die EU-Richtlinie auf Slapp-Klagen mit
       grenzüberschreitendem Bezug. Auch der [3][deutsche Gesetzentwurf zur
       Umsetzung der Richtlinie] beschränkt sich – anders als zunächst von
       Justizministerin Hubig geplant – auf internationale Klagen. Bei einer Klage
       des US-Präsidenten gegen einen deutschen Verlag ist der
       grenzüberschreitende Bezug aber natürlich gegeben.
       
       Jetzt kommt es jedoch darauf an, wo Trump klagt. Die BBC wurde von Trump
       vor einem Gericht in Florida verklagt. Dort gilt ein deutsches Gesetz
       natürlich nicht. Die deutsche Rechtsordnung wäre erst betroffen, wenn Trump
       ein Urteil aus Florida in Deutschland vollstrecken lassen wollte, etwa
       indem er das Mep-Verlagsgebäude beschlagnahmen will.
       
       Gegen derartige Urteile könnte ein deutsches Gesetz schützen. Die
       Bundesregierung hat jedoch auf eine spezielle Regelung für solche Fälle
       verzichtet, weil ausländische Urteile, die gegen den sogenannten „ordre
       publique“ (die grundlegenden Garantien der deutschen Rechtsordnung)
       verstoßen, in Deutschland ohnehin nicht vollstreckt werden.
       
       Gehen wir deshalb davon aus, dass Trump in Deutschland klagt, vor dem
       Landgericht Berlin. Hier wäre nun das geplante „Gesetz zum Schutz vor
       offensichtlich missbräuchlichen Klagen“ im Prinzip anwendbar.
       
       ## Für Trump nicht abschreckend
       
       Doch wann ist eine Klage missbräuchlich? In der ersten Fassung des
       Gesetzentwurfs war eine zentrale Voraussetzung, dass „unbegründete“
       Ansprüche verfolgt werden, das heißt, dass die Klage keinen Erfolg haben
       wird. Das ist aber zum einen nicht immer sicher zu prognostizieren. Vor
       allem aber war diese Voraussetzung etwas weltfremd. Wer andere mit Klagen
       einschüchtern will, erfindet in der Regel keine Fake-Vorwürfe, sondern
       sucht bei der Gegenseite reale Fehler, um dann schikanös ständig neue
       Klagen zu erheben oder auf einschüchternd hohe Summen zu klagen. Auch die
       Klage von Trump gegen die BBC setzt ja an einem konkreten Fehler der BBC
       an.
       
       Der nun beschlossene deutsche Gesetzentwurf ist aber geschickter
       konstruiert. Hier soll das Gericht bei der Frage, ob eine Klage
       „missbräuchlich“ ist, nur „berücksichtigen“, ob der Kläger „offensichtlich
       unbegründete Ansprüche verfolgt“. Weitere Indizien können überhöhte
       Streitwerte, eine Vielzahl paralleler Verfahren oder bedrohliches Verhalten
       sein.
       
       Was aber bringt das geplante Gesetz gegen missbräuchliche
       Einschüchterungsklagen? Das Gericht könnte dann dem Kläger eine besondere
       Gerichtsgebühr auferlegen. Bei einer Klage auf 10 Milliarden Dollar
       (umgerechnet 8,5 Milliarden Euro) wären das einige Millionen Euro.
       
       Ob sich Trump davon abschrecken ließe, ist aber zweifelhaft. Schließlich
       müsste er, wenn er den Prozess weitgehend verliert, ohnehin einen Großteil
       der Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die Anwaltskosten der
       Gegenseite übernehmen. Es besteht also bereits ein Kostenrisiko in
       ähnlichen Dimensionen.
       
       Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Gerichtsurteil veröffentlicht
       werden muss. Die davon ausgehende Abschreckungswirkung ist aber gering,
       weil das Urteil vor der Veröffentlichung aus Datenschutzgründen
       anonymisiert werden muss.
       
       ## Gesetz hat eher symbolische Wirkung
       
       Sinnvoll sind im Gesetzentwurf mehrere prozessuale Hilfen. So müssen
       Slapp-Klagen besonders schnell entschieden werden, um die Zeit der
       Belastung kurzzuhalten. Der Verklagte (hier der Mep-Verlag) soll vom Kläger
       nicht nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren ersetzt bekommen, sondern bei
       Bedarf auch höhere Stundensätze. Bei Klagen auf 10 Milliarden Dollar
       Schadenersatz sind allerdings auch die gesetzlichen Gebühren schon sehr
       hoch, weil sie sich am Streitwert orientieren.
       
       Das Justizministerium fasst seinen Ansatz so zusammen: „Die
       Gerichtsverfahren sollen für den Kläger teurer werden und zugleich soll es
       für die Beklagten leichter werden, Kosten, die ihnen entstanden sind,
       erstattet zu bekommen.“ Das Ministerium geht davon aus, „dass dies eine
       abschreckende Wirkung hat und von Einschüchterungsklagen Abstand genommen
       wird“.
       
       Schöner Traum. Sollte Donald Trump auf die Idee kommen, ein Medium oder
       Aktivisten in Deutschland zu verklagen, wird ihn dieses Gesetz kaum
       aufhalten. Das Gesetz hat eher symbolische Wirkung.
       
       Viel wichtiger ist daher, dass Betroffene wie der Mep-Verlag besonnen
       bleiben und den Rechtsstreit nutzen, um sich und ihr Anliegen bekannt zu
       machen und die klagende Gegenseite bloßzustellen. Bei völlig skrupellosen
       Klägern wie Donald Trump wird selbst das natürlich verpuffen.
       
       Aber es bleibt noch die Chance, die eigene Unterstützer zu mobilisieren,
       die eigene Basis auszuweiten und Spenden zu sammeln. Auch wenn man Trump
       nicht schwächen kann, können verklagte Journalist:innen, Verlage und
       Initiativen doch gestärkt aus einer derartigen Auseinandersetzung
       hervorgehen. Ganz ohne das neue Gesetz. Der Mep-Verlag könnte Donald Trump
       dann sogar für die Publicity danken.
       
       15 Jan 2026
       
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