# taz.de -- Bürgergeld und Grundsicherung: Das „Bürgergeld“ ist Geschichte
> Der Bundestag hat das neue „Grundsicherungsgeld“ beschlossen. Sanktionen
> werden verschärft, Wohnkosten gedeckelt. Kritik kommt von der Opposition.
(IMG) Bild: Die Grundsicherung ist keine Erfolgsgeschichte für die SPD-Ministerin Bärbel Bas
Es war vor drei Jahren das ehrgeizige Ziel der SPD in der Ampelregierung
gewesen, mit der [1][Einführung des „Bürgergeldes“] Arme zu
entstigmatisieren und den Begriff „Hartz IV“ aus der eigenen Geschichte zu
streichen. Am Donnerstag wurde das „Bürgergeld“ von der schwarz-roten
Regierungskoalition endgültig rückabgewickelt.
Der Bundestag stimmte nach einer kontroversen Debatte in namentlicher
Abstimmung dem neuen „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung“ (SGB II)
zu. Für die Vorlage stimmten 321 Abgeordnete, es gab 268 Gegenstimmen und 2
Enthaltungen. Das alte Bürgergeld heißt demnächst „neues
Grundsicherungsgeld“ und soll am 1. Juli kommen. Die Leistung betrifft rund
5,5 Millionen Leistungsbezieher:innen, in jedem [2][dritten der Haushalte
leben Kinder].
Kernpunkt der Reform ist [3][die Verschärfung von Sanktionen], wenn
Leistungsbezieher:innen einer Einladung des Jobcenters nicht
nachkommen, eine Maßnahme abbrechen oder die Aufnahme einer Arbeit
verweigern. Zudem werden die Wohnkosten, die das Jobcenter übernimmt, schon
im ersten Jahr gedeckelt. Auch die Grenzen für Schonvermögen der
Grundsicherungsbezieher:innen werden mit der neuen Regelung schon
im ersten Jahr Leistungsempfang deutlich abgesenkt.
## Neue Maßnahme „Totalsanktion“
Die Debatte im Bundestag drehte sich vor allem um die Verschärfung der
Sanktionen. Wer zwei Termine in Folge beim Jobcenter ohne triftigen Grund
verpasst, dem soll der Regelsatz direkt um 30 Prozent gekürzt werden können
– das sind mehr als 150 Euro im Monat. Wer auch bei der dritten Einladung
nicht erscheint, kann die Geldleistung komplett verlieren. In Folge kann
sogar die Mietkostenübernahme verloren gehen. Diese „Totalsanktion“ bei
sogenannter Nichterreichbarkeit ist neu.
Zum „Schutz von psychisch Erkrankten“ vor „Notlagen durch
Leistungsminderungen“ wird geregelt, dass in solchen Fällen die Anhörungen
persönlich erfolgen sollen und „eine psychische Erkrankung als besonders
schutzwürdiger Umstand zu berücksichtigen“ sei, heißt es im neuen Gesetz.
Wer eine Maßnahme verlässt oder die Aufnahme eines Jobs nachweisbar
verweigert, dem kann der Regelsatz komplett für drei Monate gestrichen
werden. In der Praxis trifft das etwa auf [4][Leute zu, die einen
Ein-Euro-Job abbrechen.]
Mit dem neuen „Grundsicherungsgeld“ solle es gerechter zugehen im
Sozialsystem, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Bundestag.
„Wir machen Fördern und Fordern wieder zum Prinzip. Wer wiederholt zu
Terminen nicht erscheint oder zumutbare Arbeit ablehnt, bekommt in Zukunft
keine Leistung mehr.“ „Unser Sozialstaat funktioniert nur auf
Gegenseitigkeit“, betonte die SPD-Abgeordnete Daniela Rump, „deshalb
verschärfen wir die Regeln bei Leistungsmissbrauch“.
Protest kam von den Grünen und der Linken. Sylvia Rietenberg von den Grünen
warf der Regierung vor, durch die verschärften Sanktionen landeten Menschen
nur „in kurzfristigen Beschäftigungen und stehen wenige Monate später
wieder vor den Toren des Jobcenters“. Sören Pellmann (Linke) erklärte,
„Sanktionen bringen keine stabile Beschäftigung“.
Die Kontrahenten beriefen sich jeweils auf [5][Untersuchungen], etwa des
IAB-Forums vom Juli 2025. Darin kamen die Forscher:innen einerseits zu
dem Schluss, dass die Angst vor Sanktionen dazu führt, dass Arbeitslose
fürs Erste eher einen Job annehmen. Andererseits aber finden sich ehemals
Sanktionierte einige Jahre später oft nicht mehr in Beschäftigung, weil sie
die Jobs schneller wieder aufgeben.
## Deckelung für Wohnkosten
Im neuen Gesetz wird auch die Übernahme von Wohnkosten für
Bezieher:innen von Grundsicherung gedeckelt, wobei Haushalte mit
Kindern davon ausgenommen werden können. Der Schutz der Familien wurde erst
spät noch durch einen Änderungsantrag eingefügt.
Die Deckelung der Wohnkosten bedeutet, dass „Aufwendungen für die
Unterkunft, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen
Angemessenheitsgrenze liegen“, künftig „nicht mehr als Bedarf anerkannt“,
also vom Jobcenter nicht mehr übernommen werden, so das Gesetz. Im
Bürgergeld galt bisher die Regelung, dass die Wohnkosten im ersten Jahr
nach dem Antrag in voller Höhe übernommen werden, gleich, wie hoch sie
sind.
Die örtliche Angemessenheitsgrenze liegt in Berlin etwa für eine Person bei
450 Euro im Monat, für von Wohnungslosigkeit Bedrohte gibt es Zuschläge zum
Richtwert. Rietenberg von den Grünen warf der Bundesregierung vor, „Druck
aufzubauen, indem sie die Menschen aus ihren Wohnungen herauswerfen“
wollte.
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die
Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem örtlichen Richtwert,
hatte das Nürnberger [6][IAB-Institut] festgestellt. Von der neuen
Deckelung auf das Anderthalbfache wären laut IAB künftig 7 Prozent der
Neuantragssteller betroffen.
Der SPD-Politiker Jens Peick erklärte, für die Menschen in Grundsicherung,
„die mitmachen“ und daher nicht von Sanktionen betroffen seien, ändere sich
durch die Gesetzesänderung „nichts“. Das stimmt also so nicht.
5 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Einfuehrung-des-Buergergelds/!5885743
(DIR) [2] /Buergergeld/!6123184
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(DIR) [4] /Ein-Euro-Jobs-als-Druckmittel/!6045500
(DIR) [5] https://iab-forum.de/sanktionen-in-der-grundsicherung-ausgewaehlte-forschungsergebnisse-aus-veroeffentlichungen-der-jahre-2021-bis-2024-im-ueberblick/
(DIR) [6] https://iab-forum.de/bei-rund-einem-drittel-der-neuzugaenge-in-die-grundsicherung-liegen-die-wohnkosten-zu-beginn-des-leistungsbezugs-ueber-dem-ortsueblichen-richtwert/
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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