# taz.de -- Repression gegen Seenotrettung: Italien muss 76.000 Euro an Sea-Watch zahlen
       
       > Die Festnahme von Carola Rackete ging 2019 um die Welt. Nun hat ein
       > Gericht in Italien der Seenotrettungs-NGO Sea-Watch eine Entschädigung
       > zugesprochen.
       
 (IMG) Bild: Mitten auf dem Mittelmeer, mitten in der Nacht (26.9.2025)
       
       Besser spät als nie. Italien muss der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch
       eine Entschädigung in Höhe von 76.000 Euro zahlen. Das habe ein Gericht in
       Palermo entschieden, erklärte die deutsche NGO am Donnerstag. Grund ist
       eine „ungerechtfertigte Festsetzung“ aus dem Jahr 2019.
       
       „Wir freuen uns sehr über das Urteil“, sagt Sea-Watch-Sprecherin Bana
       Mahmood der taz. Überraschend sei es hingegen nicht: „Damals Salvini, heute
       Meloni, das Prinzip ist dasselbe. Festsetzungen und Seeblockaden, die dann
       von den Gerichten kassiert werden. Wir hoffen, dieses Urteil ist auch der
       aktuellen Regierung eine Lehre“, so Mahmood. Die Entscheidung gebe der NGO
       auch Hoffnung für ausstehende Verfahren. Kurz zuvor war auch ein
       Ausfahrverbot für das Rettungsschiff [1][„Sea-Watch 5“] aufgehoben worden.
       
       Hintergrund des jüngsten Urteils ist eine Rettungsaktion des Schiffes
       „Sea-Watch 3“ auf dem Mittelmeer vom Juni 2019. Die italienischen Behörden
       unter dem damaligen Innenminister Matteo Salvini hatten [2][Kapitänin
       Carola Rackete] nicht gestattet, mit 53 Geflüchteten an Bord in
       italienischen Häfen anzulegen.
       
       Nach zweiwöchiger Irrfahrt entschied sich Rackete, trotzdem die
       sizilianische Mittelmeerinsel Lampedusa anzufahren, wo die Geretteten an
       Land gehen konnten. Dabei wurde ein Küstenwachenschiff touchiert, nach
       Aussage von Rackete, aus Versehen. Die „Sea-Watch 3“ wurde daraufhin fünf
       Monate festgesetzt, die Kapitänin festgenommen und kurzzeitig unter
       Hausarrest gestellt. Ein Verfahren gegen sie wurde 2021 eingestellt.
       
       ## Italien geht gegen Seenotrettung vor
       
       Das Zivilgericht in Palermo entschied nun, dass der italienische Staat,
       namentlich die Ministerien für Inneres, Verkehr und Wirtschaft sowie die
       Behörden auf Sizilien, der Hilfsorganisation Sea-Watch die Hafengebühren
       für die Zeit der Festsetzung, den Treibstoff, sowie die Anwaltskosten
       erstatten muss. Die Richter hatten keine ausreichende Begründung für die
       Festsetzung erkennen können. Bereits 2019 hatte eine italienische
       Ermittlungsrichterin geurteilt, dass Rackete entsprechend dem Seerecht
       korrekt gehandelt habe.
       
       Das Seerecht schreibt vor, dass Menschen in Seenot gerettet werden und in
       einen sicheren Hafen gebracht werden müssen. Im Zuge der erstarkenden
       Abschottungspolitik seitens Italiens und der EU wurde dies aber zusehends
       erschwert. Italien ist aufgrund seiner geografischen Lage eines der
       häufigsten Ziele von Flüchtenden und Migranten, die versuchen, nach Europa
       zu gelangen. Zuletzt hatten Pläne der rechten Regierung, NGO-Schiffe mit
       einer [3][„Seeblockade“] aufzuhalten, für Aufsehen gesorgt.
       
       Italiens postfaschistische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni warf der
       italienischen Justiz indes erneut vor, parteiisch zu entscheiden. Sie
       beschuldigte das Gericht, die „Bekämpfung illegaler Massenmigration“ zu
       sabotieren und den Rechtsstaat zu untergraben. Das jüngste Urteil reihe
       sich ein in eine Liste „objektiv betrachtet absurder Entscheidungen“,
       welche gegen den Willen des Volkes fielen und sei eine „weitere
       Entscheidung, die mich buchstäblich sprachlos macht“.
       
       Geht es nach Bana Mahmood von Sea-Watch könne Giorgia Meloni gerne
       weiterhin sprachlos bleiben. Die rechtsgerichtete italienische Regierung
       handele undemokratisch und breche regelmäßig geltende Gesetze. „Aber die
       Gerichte geben uns recht. Zum Glück gibt es in Italien noch ein
       funktionierendes Rechtssystem“, so Mahmood.
       
       Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte das
       Urteil. „Die rechtswidrige Festsetzung der ‚Sea‑Watch 3‘ steht exemplarisch
       für eine bis heute anhaltende Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung“,
       sagt Nina Alizadeh Marandi, Expertin für Asylpolitik gegenüber der taz.
       „Zugleich ertrinken weiterhin Tausende im Mittelmeer. Umso wichtiger ist
       es, unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen entschieden und mit allen
       rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten“, fügte sie hinzu.
       
       Im noch jungen Jahr 2026 starben nach Angaben der Internationalen
       Organisation für Migration (IOM) bereits über 530 Menschen bei dem Versuch
       übers Mittelmeer nach Europa zu gelangen.
       
       19 Feb 2026
       
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