# taz.de -- Verbotsverfahren erfolgreich: Staatstheatergericht hält AfD für verfassungswidrig
       
       > Beim „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater fordert die Jury eine
       > Verbotsprüfung. Regisseur Milo Rau hatte auch Rechte auf die Bühne
       > gebeten.
       
 (IMG) Bild: Die Strafrechtsanwälting Gabriele Heinecke spricht als Vertreterin der Anklage
       
       Mit einem differenzierten Geschworenenurteil ist [1][Deutschlands erster
       AfD-Verbotsprozess] zu Ende gegangen. Im Rahmen einer von [2][Regisseur
       Milo Rau] in Szene gesetzten dreitägigen Gerichtsverhandlung am Hamburger
       Thalia Theater erklärte die Jury-Mehrheit, dass die extrem rechte Partei
       sowohl gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes verstoße als auch die
       Menschenwürde verletze.
       
       Das Zustandekommen des siebenköpfigen Gremiums war im Dunklen belassen
       worden. Erahnen ließ sich bei der Minimalpräsentation der
       Freiwilligenrichter*innen bei der Auftaktsitzung am Freitag
       bestenfalls, dass sie das dramaturgische Team als Repräsentant*innen
       eines vermuteten Querschnitts gecastet hatte.
       
       Am Sonntag erklärte eine Sprecherin der Geschworenen schließlich, fünf von
       ihnen hätten in der Gesamtbetrachtung dafür gestimmt, dass ein AfD-Verbot
       „durchs Verfassungsgericht geprüft werden soll“. Sofort gestrichen werden
       solle aber die staatliche Finanzierung der Partei.
       
       Unproblematisch war die Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt. Eine ganze Reihe
       Zeug*innen war abgesprungen, weil das dramaturgische Team auch extrem
       Rechte auf die Bühne des Thalia gebeten hatte, und zwar mehr, als die
       Prozessform erforderlich gemacht hätte.
       
       ## Kritik am Spektakel
       
       So bleibt komplett unverständlich, warum Frauke Petry am Sonntag nach Ende
       der Beweisaufnahme und vor der Urteilsverkündung als Pausenclownin
       auftreten durfte. Die Vorsitzende einer rechten Kleinstpartei redet zwar
       Quatsch, ist aber weder lustig noch interessant oder gar auf dunkle Weise
       faszinierend.
       
       Ohne sich dem Spiel zu verweigern, hatte [3][Historiker Volker Weiß] seine
       Skepsis gegenüber der Veranstaltung deutlich artikuliert. Am Samstag trat
       er in den Zeugenstand, um die Geschichtspolitik der AfD darzustellen. „Wir
       sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel“, hatte er aber
       zunächst die eigene Rolle hinterfragt.
       
       Eine nachvollziehbare Kritik: Dokumentarisches Theater ist zwar ein
       etabliertes Medium, um aktuelle Ereignisse, die alle angehen, anschaulich
       zu machen. Aber anders als bei Rau, dessen „Prozess gegen Deutschland“
       einem Verbotsverfahren vorgreift, das es wohl nie geben wird, war es dabei
       eher auf Geschehenes bezogen.
       
       Entstanden im Zuge der Französischen Revolution – in einer Zeit, als
       Theater das einzige allgemein zugängliche Massenmedium war – hatte es in
       Deutschland seine erste Hochphase in der Weimarer Republik, die Demokratie
       lernen wollte: Erwin Piscator ließ anfangs wichtige [4][Reichstagssitzungen
       und Parteitagsdebatten in Arbeiterkneipen reenacten].
       
       Nach dem Zweiten Weltkrieg trug es entscheidend dazu bei, einen Begriff für
       die NS-Verbrechen zu finden – und die Bedeutung ihrer strafrechtlichen
       Aufarbeitung zu vermitteln. So hatte [5][Peter Weiss in „Die Ermittlung“]
       noch im Schlussjahr des Frankfurter Auschwitz-Prozesses dessen
       Wortlaut-Protokolle in die Form eines Oratoriums gebracht.
       
       Damit machte er einerseits das dringend benötigte und von Staatsanwalt
       Fritz Bauer gegen zähe Widerstände erkämpfte juristische Verfahren
       allgemein zugänglich. Und er legte die im Zuge des Verfahrens eingesetzten
       taktischen Abwehrrhetoriken der KZ-Mitarbeiter offen: „Wenn ich einen Stock
       hatte“, weist zum Beispiel der Angeklagte 13 alle Prügelvorwürfe als
       verleumderisch zurück, „brauchte ich nicht mit der Hand zu schlagen.“
       
       ## Seltsam inquisitorisch
       
       Insofern ist es interessant, dass Liane Bednarz als AfD-Verteidigerin im
       Hamburger „Prozess gegen Deutschland“ energisch daran erinnert, dass sich
       der [6][Identitären-Führer Martin Sellner] mit den in seinem Buch erwähnten
       Ghetto-Gesetzen auf Dänemark beziehe. Das ist ihr wichtig.
       
       Umgekehrt wird es seltsam inquisitorisch, wenn Anklagevertreter [7][Andreas
       Speit, taz-Autor seit Jahrzehnten], den konservativen Mainzer Neuhistoriker
       Andreas Rödder, der als CDU-Vordenker eingeführt wird, zur Einordnung der
       extrem rechten Ideologen Benedikt Kaiser und Götz Kubitschek befragt.
       
       Rödder hatte sie zuvor als „explizite Theoretiker der Neuen Rechten“
       bezeichnet, und das ist ja eigentlich deutlich genug: Laut Bundeszentrale
       für politische Bildung versteht man unter der Neuen Rechten eine „geistige
       Strömung“ mit dem Ziel der „Erneuerung des Rechtsextremismus“. Speit hält
       Rödders Wortwahl offenbar für verharmlosend.
       
       ## Hakeleien und vergebene Chancen
       
       Damit verrennt er sich, leider: Denn Rödder hatte ja zuvor einerseits
       erklärt, dass ein AfD-Verbot unvermeidlich wäre, sollte der Nachweis
       gelingen, dass die Partei offensiv verfassungsfeindlich ist. „Dann gehört
       sie verboten“, so der Professor. Anders, als beim seinerzeitigen KPD-Verbot
       hätte man Rödder zufolge in diesem Falle aber mit bürgerkriegsähnlichen
       Zuständen zu rechnen: „Es würde zu Unruhen führen, da bin ich sicher.“ Hier
       weiterzubohren, hätte ergiebig sein können.
       
       Aber diese Hakeleien und vergebenen Chancen sind politisch aussagekräftig
       und markieren spannungsvolle Höhepunkte. Die künstliche Situation der
       Zeugeneinvernahme ermöglicht andere, gleichsam unhöflichere, aber dafür
       mitunter ergiebigere direkte Kommunikation: Das ist der Vorzug eines
       solchen Projekts. Das war allerdings ausgerechnet durch Dramaturgiefehler
       sowohl am Eröffnungsabend als auch am Samstagnachmittag mehrfach an den
       Rand des Scheiterns gebracht worden.
       
       So hatte am Freitag die neu erfundene parajuristische Prozessform, garniert
       mit Sonntagsreden von rechts und links, im Zentrum gestanden und alles mit
       lähmender Langeweile zugedeckt.
       
       ## Pseudo- und Unwissen
       
       Am Samstag wiederum war eine Altersgrenze für die [8][Nutzung von
       Social-Media-Plattformen für unter 16-Jährige] als Thema aufgerufen worden.
       Für sich genommen wäre das ein toller Debattengegenstand. Die Diskussion
       über ein AfD-Verbotsverfahren entgrenzt er hingegen komplett.
       
       Expertise dazu hat man auch keine aufgetan: Es geht sogar so weit, dass
       [9][Dramaturg Robert Misik, auch taz-Kolumnist], in den Zeugenstand tritt,
       um mit charmantem Schmäh sein Pseudo- und Unwissen zum Sujet auszubreiten.
       Offenbar hat er auch ein Buch darüber geschrieben. Das wird man sich
       getrost schenken können.
       
       „Ich denke, dass wir heute Nachmittag relativ wenig über soziale Medien
       gelernt haben“, resümierte die souverän agierende Vorsitzende Herta
       Däubler-Gmelin nach immerhin zweieinhalb Stunden das Ergebnis der
       Verhandlung an jenem Abend.
       
       ## Reale Bedrohung durch die AfD freigelegt
       
       „Auch wenn das, was wir hier machen, Theater ist“, hatte sich die
       [10][Anwältin Gabriele Heinecke] als Anklagevertreterin fürs
       Schlussplädoyer an die Geschworenen gewandt, „geht es nicht um Kunst.“
       Thema sei vielmehr „die Gefahr, die von einer breiten, rechten Bewegung
       ausgeht“.
       
       Der „Prozess gegen Deutschland“ war insofern ein Wagnis, weil er diese
       nicht bagatellisieren durfte, aber auch vermeiden musste, als Schauprozess
       diffamiert zu werden. An den drei Tagen wurde daher einerseits die reale
       Bedrohung durch die AfD freigelegt – für Menschenwürde, Demokratie und für
       Leib und Leben von vielen. Aber auch in den Zeugenaussagen konnten sich die
       Hoffnungen, Befürchtungen und eben realen Ängste, die ein Verbotsverfahren
       weckt, kondensieren.
       
       Insofern ist und bleibt auch diese theatrale Simulation ein Muster. Aber
       weil es auch im Urteil bei aller Formelhaftigkeit die Komplexität der Frage
       wahrt, war sie doch wenigstens keines ohne Wert.
       
       Transparenzhinweis: Im Untertitel hatten wir fälschlicherweise geschrieben,
       die Jury habe für ein Verbot der AfD votiert. Richtig ist es, wie es im
       Text steht: Die Jury fordert, dass ein AfD-Verbot „durchs
       Verfassungsgericht geprüft werden soll“.
       
       16 Feb 2026
       
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