# taz.de -- Verbotsverfahren erfolgreich: Staatstheatergericht hält AfD für verfassungswidrig
> Beim „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater fordert die Jury eine
> Verbotsprüfung. Regisseur Milo Rau hatte auch Rechte auf die Bühne
> gebeten.
(IMG) Bild: Die Strafrechtsanwälting Gabriele Heinecke spricht als Vertreterin der Anklage
Mit einem differenzierten Geschworenenurteil ist [1][Deutschlands erster
AfD-Verbotsprozess] zu Ende gegangen. Im Rahmen einer von [2][Regisseur
Milo Rau] in Szene gesetzten dreitägigen Gerichtsverhandlung am Hamburger
Thalia Theater erklärte die Jury-Mehrheit, dass die extrem rechte Partei
sowohl gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes verstoße als auch die
Menschenwürde verletze.
Das Zustandekommen des siebenköpfigen Gremiums war im Dunklen belassen
worden. Erahnen ließ sich bei der Minimalpräsentation der
Freiwilligenrichter*innen bei der Auftaktsitzung am Freitag
bestenfalls, dass sie das dramaturgische Team als Repräsentant*innen
eines vermuteten Querschnitts gecastet hatte.
Am Sonntag erklärte eine Sprecherin der Geschworenen schließlich, fünf von
ihnen hätten in der Gesamtbetrachtung dafür gestimmt, dass ein AfD-Verbot
„durchs Verfassungsgericht geprüft werden soll“. Sofort gestrichen werden
solle aber die staatliche Finanzierung der Partei.
Unproblematisch war die Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt. Eine ganze Reihe
Zeug*innen war abgesprungen, weil das dramaturgische Team auch extrem
Rechte auf die Bühne des Thalia gebeten hatte, und zwar mehr, als die
Prozessform erforderlich gemacht hätte.
## Kritik am Spektakel
So bleibt komplett unverständlich, warum Frauke Petry am Sonntag nach Ende
der Beweisaufnahme und vor der Urteilsverkündung als Pausenclownin
auftreten durfte. Die Vorsitzende einer rechten Kleinstpartei redet zwar
Quatsch, ist aber weder lustig noch interessant oder gar auf dunkle Weise
faszinierend.
Ohne sich dem Spiel zu verweigern, hatte [3][Historiker Volker Weiß] seine
Skepsis gegenüber der Veranstaltung deutlich artikuliert. Am Samstag trat
er in den Zeugenstand, um die Geschichtspolitik der AfD darzustellen. „Wir
sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel“, hatte er aber
zunächst die eigene Rolle hinterfragt.
Eine nachvollziehbare Kritik: Dokumentarisches Theater ist zwar ein
etabliertes Medium, um aktuelle Ereignisse, die alle angehen, anschaulich
zu machen. Aber anders als bei Rau, dessen „Prozess gegen Deutschland“
einem Verbotsverfahren vorgreift, das es wohl nie geben wird, war es dabei
eher auf Geschehenes bezogen.
Entstanden im Zuge der Französischen Revolution – in einer Zeit, als
Theater das einzige allgemein zugängliche Massenmedium war – hatte es in
Deutschland seine erste Hochphase in der Weimarer Republik, die Demokratie
lernen wollte: Erwin Piscator ließ anfangs wichtige [4][Reichstagssitzungen
und Parteitagsdebatten in Arbeiterkneipen reenacten].
Nach dem Zweiten Weltkrieg trug es entscheidend dazu bei, einen Begriff für
die NS-Verbrechen zu finden – und die Bedeutung ihrer strafrechtlichen
Aufarbeitung zu vermitteln. So hatte [5][Peter Weiss in „Die Ermittlung“]
noch im Schlussjahr des Frankfurter Auschwitz-Prozesses dessen
Wortlaut-Protokolle in die Form eines Oratoriums gebracht.
Damit machte er einerseits das dringend benötigte und von Staatsanwalt
Fritz Bauer gegen zähe Widerstände erkämpfte juristische Verfahren
allgemein zugänglich. Und er legte die im Zuge des Verfahrens eingesetzten
taktischen Abwehrrhetoriken der KZ-Mitarbeiter offen: „Wenn ich einen Stock
hatte“, weist zum Beispiel der Angeklagte 13 alle Prügelvorwürfe als
verleumderisch zurück, „brauchte ich nicht mit der Hand zu schlagen.“
## Seltsam inquisitorisch
Insofern ist es interessant, dass Liane Bednarz als AfD-Verteidigerin im
Hamburger „Prozess gegen Deutschland“ energisch daran erinnert, dass sich
der [6][Identitären-Führer Martin Sellner] mit den in seinem Buch erwähnten
Ghetto-Gesetzen auf Dänemark beziehe. Das ist ihr wichtig.
Umgekehrt wird es seltsam inquisitorisch, wenn Anklagevertreter [7][Andreas
Speit, taz-Autor seit Jahrzehnten], den konservativen Mainzer Neuhistoriker
Andreas Rödder, der als CDU-Vordenker eingeführt wird, zur Einordnung der
extrem rechten Ideologen Benedikt Kaiser und Götz Kubitschek befragt.
Rödder hatte sie zuvor als „explizite Theoretiker der Neuen Rechten“
bezeichnet, und das ist ja eigentlich deutlich genug: Laut Bundeszentrale
für politische Bildung versteht man unter der Neuen Rechten eine „geistige
Strömung“ mit dem Ziel der „Erneuerung des Rechtsextremismus“. Speit hält
Rödders Wortwahl offenbar für verharmlosend.
## Hakeleien und vergebene Chancen
Damit verrennt er sich, leider: Denn Rödder hatte ja zuvor einerseits
erklärt, dass ein AfD-Verbot unvermeidlich wäre, sollte der Nachweis
gelingen, dass die Partei offensiv verfassungsfeindlich ist. „Dann gehört
sie verboten“, so der Professor. Anders, als beim seinerzeitigen KPD-Verbot
hätte man Rödder zufolge in diesem Falle aber mit bürgerkriegsähnlichen
Zuständen zu rechnen: „Es würde zu Unruhen führen, da bin ich sicher.“ Hier
weiterzubohren, hätte ergiebig sein können.
Aber diese Hakeleien und vergebenen Chancen sind politisch aussagekräftig
und markieren spannungsvolle Höhepunkte. Die künstliche Situation der
Zeugeneinvernahme ermöglicht andere, gleichsam unhöflichere, aber dafür
mitunter ergiebigere direkte Kommunikation: Das ist der Vorzug eines
solchen Projekts. Das war allerdings ausgerechnet durch Dramaturgiefehler
sowohl am Eröffnungsabend als auch am Samstagnachmittag mehrfach an den
Rand des Scheiterns gebracht worden.
So hatte am Freitag die neu erfundene parajuristische Prozessform, garniert
mit Sonntagsreden von rechts und links, im Zentrum gestanden und alles mit
lähmender Langeweile zugedeckt.
## Pseudo- und Unwissen
Am Samstag wiederum war eine Altersgrenze für die [8][Nutzung von
Social-Media-Plattformen für unter 16-Jährige] als Thema aufgerufen worden.
Für sich genommen wäre das ein toller Debattengegenstand. Die Diskussion
über ein AfD-Verbotsverfahren entgrenzt er hingegen komplett.
Expertise dazu hat man auch keine aufgetan: Es geht sogar so weit, dass
[9][Dramaturg Robert Misik, auch taz-Kolumnist], in den Zeugenstand tritt,
um mit charmantem Schmäh sein Pseudo- und Unwissen zum Sujet auszubreiten.
Offenbar hat er auch ein Buch darüber geschrieben. Das wird man sich
getrost schenken können.
„Ich denke, dass wir heute Nachmittag relativ wenig über soziale Medien
gelernt haben“, resümierte die souverän agierende Vorsitzende Herta
Däubler-Gmelin nach immerhin zweieinhalb Stunden das Ergebnis der
Verhandlung an jenem Abend.
## Reale Bedrohung durch die AfD freigelegt
„Auch wenn das, was wir hier machen, Theater ist“, hatte sich die
[10][Anwältin Gabriele Heinecke] als Anklagevertreterin fürs
Schlussplädoyer an die Geschworenen gewandt, „geht es nicht um Kunst.“
Thema sei vielmehr „die Gefahr, die von einer breiten, rechten Bewegung
ausgeht“.
Der „Prozess gegen Deutschland“ war insofern ein Wagnis, weil er diese
nicht bagatellisieren durfte, aber auch vermeiden musste, als Schauprozess
diffamiert zu werden. An den drei Tagen wurde daher einerseits die reale
Bedrohung durch die AfD freigelegt – für Menschenwürde, Demokratie und für
Leib und Leben von vielen. Aber auch in den Zeugenaussagen konnten sich die
Hoffnungen, Befürchtungen und eben realen Ängste, die ein Verbotsverfahren
weckt, kondensieren.
Insofern ist und bleibt auch diese theatrale Simulation ein Muster. Aber
weil es auch im Urteil bei aller Formelhaftigkeit die Komplexität der Frage
wahrt, war sie doch wenigstens keines ohne Wert.
Transparenzhinweis: Im Untertitel hatten wir fälschlicherweise geschrieben,
die Jury habe für ein Verbot der AfD votiert. Richtig ist es, wie es im
Text steht: Die Jury fordert, dass ein AfD-Verbot „durchs
Verfassungsgericht geprüft werden soll“.
16 Feb 2026
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