# taz.de -- Landgerichte zum Potsdamer Treffen: Richter:innen sind sich uneins
> Der Correctiv-Bericht über das rechtsextreme Treffen sorgte für
> bundesweite Proteste. Das Landgericht Hamburg billigte den Bericht, das
> Landgericht Berlin II nicht.
(IMG) Bild: Ein Unentschieden zwischen Correctiv und AfD vor Gericht. Die Rechtsextreme ist hier im Bild linkerseits zu sehen
In Fußballsprache könnte man sagen: Es steht jetzt 1:1. Im Streit über die
Correctiv-Berichterstattung über [1][das sogenannte Remigrationstreffen von
Potsdam]hat Correctiv in der zentralen Frage im Dezember 2025 beim
[2][Landgericht Hamburg] gewonnen und im März 2026 beim Landgericht Berlin
II verloren. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es handelt sich
also nur um einem Zwischenstand.
In Potsdam trafen sich Ende 2023 Rechtsextremist:innen, um vertraulich in
kleiner Runde über einen „Masterplan zur Remigration“ zu diskutieren, den
der Österreicher Martin Sellner, Gründer der Identitären Bewegung,
vorstellte.
Die Plattform Correctiv berichtete über das Potsdamer Treffen im Januar
2024 und sorgte damals für einen Riesenwirbel mit bundesweiten
[3][Demonstrationen gegen die AfD]. Die AfD war zwar nicht Veranstalterin
des Potsdamer Treffens, aber mit einzelnen Politiker:innen wie der
Abgeordneten [4][Gerrit Huy] vertreten.
Der Correctiv-Bericht hat deshalb so große Wirkung erzielt, weil die
enthüllten Remigrationspläne auch Deutsche mit Migrationshintergrund
betrafen. Sellner wolle die Ansiedlung von Ausländern „rückabwickeln“, hieß
es, und dabei gehe es ihm auch um „nicht assimilierte Staatsbürger“. So
weit ist der Sachverhalt auch nicht umstritten.
## Was „Ausweisung“ bedeutet
Umstritten ist vor allem die Schlussfolgerung, die Correctiv am Ende des
Artikels zog. „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von
deutschen Staatsbürgern […]“. Die Aussage ist problematisch, weil Sellner
ausdrücklich keine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern fordert.
Eine „Ausweisung“ als juristischer Fachbegriff beschreibt die rechtliche
Beendigung eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung von
deutschen Staatsbürgern ist rechtlich gar nicht möglich, jedenfalls müsste
zunächst eine Ausbürgerung stattfinden, die verfassungsrechtlich verboten
ist.
Das Landgericht Berlin II, dessen Urteilsbegründung seit Kurzem vorliegt,
hält die Correctiv-Aussage zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ für eine
falsche Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung dieser Aussage verletze das
Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer:innen des Potsdamer Treffens.
Anders noch hatte das Landgericht Hamburg im November geurteilt. Dort wurde
die Schlussfolgerung von Correctiv als wertende Zusammenfassung und damit
als Meinungsäußerung eingestuft. Dies sei naheliegend, da Correctiv das
Treffen im Übrigen korrekt dargestellt habe.
## „Fliegender Gerichtsstand“
Die beiden Landgerichte beurteilten also die gleiche Correctiv-Aussage und
kamen zu unterschiedlichen rechtlichen Einstufungen. Die Zuständigkeit
unterschiedlicher Gerichte für den gleichen Sachverhalt ist möglich, weil
in Pressesachen ein „fliegender Gerichtsstand“ gilt.
Das heißt, die Kläger können sich bei einer bundesweit lesbaren Publikation
aussuchen, bei welchem Landgericht sie klagen. Nachdem die Potsdamer
Teilnehmer Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt, und Gernot Mörig, Zahnarzt, am
Landgericht Hamburg scheiterten, klagte die Potsdamer Teilnehmerin Gerrit
Huy, AfD-Bundestagsabgeordnete, am Landgericht Berlin II und hatte nun
Erfolg.
Der Rechtsstreit ist mit diesem 1:1-Unentschieden natürlich noch lange
nicht zu Ende. Gegen beide Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. Als
jeweils nächste Instanz werden das Oberlandesgericht Hamburg und das
Kammergericht Berlin urteilen.
Vermutlich werden aber auch noch der Bundesgerichtshof, das
Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg mit der Sache befasst. Wir sind also noch nicht einmal bei der
Halbzeit.
Leider hat das Landgericht Berlin II in seiner Correctiv-Entscheidung noch
eine andere Diskussion eröffnet. Es sah das Persönlichkeitsrecht der
klagenden AfD-Abgeordneten Huy auch deshalb verletzt, weil ihr ein
Verfassungsbruch unterstellt wurde, obwohl sie doch verfassungskonforme
Positionen vertrete.
Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass das Remigrationsprojekt, wie es
Martin Sellner versteht, auch ohne Ausweisungen bereits mehrfach von
deutschen Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil es
Deutsche mit Migrationshintergrund zu Staatsbürgern zweiter Klasse mache.
16 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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