# taz.de -- Landgerichte zum Potsdamer Treffen: Richter:innen sind sich uneins
       
       > Der Correctiv-Bericht über das rechtsextreme Treffen sorgte für
       > bundesweite Proteste. Das Landgericht Hamburg billigte den Bericht, das
       > Landgericht Berlin II nicht.
       
 (IMG) Bild: Ein Unentschieden zwischen Correctiv und AfD vor Gericht. Die Rechtsextreme ist hier im Bild linkerseits zu sehen
       
       In Fußballsprache könnte man sagen: Es steht jetzt 1:1. Im Streit über die
       Correctiv-Berichterstattung über [1][das sogenannte Remigrationstreffen von
       Potsdam]hat Correctiv in der zentralen Frage im Dezember 2025 beim
       [2][Landgericht Hamburg] gewonnen und im März 2026 beim Landgericht Berlin
       II verloren. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es handelt sich
       also nur um einem Zwischenstand.
       
       In Potsdam trafen sich Ende 2023 Rechtsextremist:innen, um vertraulich in
       kleiner Runde über einen „Masterplan zur Remigration“ zu diskutieren, den
       der Österreicher Martin Sellner, Gründer der Identitären Bewegung,
       vorstellte.
       
       Die Plattform Correctiv berichtete über das Potsdamer Treffen im Januar
       2024 und sorgte damals für einen Riesenwirbel mit bundesweiten
       [3][Demonstrationen gegen die AfD]. Die AfD war zwar nicht Veranstalterin
       des Potsdamer Treffens, aber mit einzelnen Politiker:innen wie der
       Abgeordneten [4][Gerrit Huy] vertreten.
       
       Der Correctiv-Bericht hat deshalb so große Wirkung erzielt, weil die
       enthüllten Remigrationspläne auch Deutsche mit Migrationshintergrund
       betrafen. Sellner wolle die Ansiedlung von Ausländern „rückabwickeln“, hieß
       es, und dabei gehe es ihm auch um „nicht assimilierte Staatsbürger“. So
       weit ist der Sachverhalt auch nicht umstritten.
       
       ## Was „Ausweisung“ bedeutet
       
       Umstritten ist vor allem die Schlussfolgerung, die Correctiv am Ende des
       Artikels zog. „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von
       deutschen Staatsbürgern […]“. Die Aussage ist problematisch, weil Sellner
       ausdrücklich keine Ausweisung von deutschen Staatsbürgern fordert.
       
       Eine „Ausweisung“ als juristischer Fachbegriff beschreibt die rechtliche
       Beendigung eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung von
       deutschen Staatsbürgern ist rechtlich gar nicht möglich, jedenfalls müsste
       zunächst eine Ausbürgerung stattfinden, die verfassungsrechtlich verboten
       ist.
       
       Das Landgericht Berlin II, dessen Urteilsbegründung seit Kurzem vorliegt,
       hält die Correctiv-Aussage zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ für eine
       falsche Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung dieser Aussage verletze das
       Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer:innen des Potsdamer Treffens.
       
       Anders noch hatte das Landgericht Hamburg im November geurteilt. Dort wurde
       die Schlussfolgerung von Correctiv als wertende Zusammenfassung und damit
       als Meinungsäußerung eingestuft. Dies sei naheliegend, da Correctiv das
       Treffen im Übrigen korrekt dargestellt habe.
       
       ## „Fliegender Gerichtsstand“
       
       Die beiden Landgerichte beurteilten also die gleiche Correctiv-Aussage und
       kamen zu unterschiedlichen rechtlichen Einstufungen. Die Zuständigkeit
       unterschiedlicher Gerichte für den gleichen Sachverhalt ist möglich, weil
       in Pressesachen ein „fliegender Gerichtsstand“ gilt.
       
       Das heißt, die Kläger können sich bei einer bundesweit lesbaren Publikation
       aussuchen, bei welchem Landgericht sie klagen. Nachdem die Potsdamer
       Teilnehmer Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt, und Gernot Mörig, Zahnarzt, am
       Landgericht Hamburg scheiterten, klagte die Potsdamer Teilnehmerin Gerrit
       Huy, AfD-Bundestagsabgeordnete, am Landgericht Berlin II und hatte nun
       Erfolg.
       
       Der Rechtsstreit ist mit diesem 1:1-Unentschieden natürlich noch lange
       nicht zu Ende. Gegen beide Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. Als
       jeweils nächste Instanz werden das Oberlandesgericht Hamburg und das
       Kammergericht Berlin urteilen.
       
       Vermutlich werden aber auch noch der Bundesgerichtshof, das
       Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       in Straßburg mit der Sache befasst. Wir sind also noch nicht einmal bei der
       Halbzeit.
       
       Leider hat das Landgericht Berlin II in seiner Correctiv-Entscheidung noch
       eine andere Diskussion eröffnet. Es sah das Persönlichkeitsrecht der
       klagenden AfD-Abgeordneten Huy auch deshalb verletzt, weil ihr ein
       Verfassungsbruch unterstellt wurde, obwohl sie doch verfassungskonforme
       Positionen vertrete.
       
       Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass das Remigrationsprojekt, wie es
       Martin Sellner versteht, auch ohne Ausweisungen bereits mehrfach von
       deutschen Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurde, weil es
       Deutsche mit Migrationshintergrund zu Staatsbürgern zweiter Klasse mache.
       
       16 Apr 2026
       
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