# taz.de -- Mann fährt Frau und Kinder tot: Kein Führerscheinentzug nach tödlichem Unfall
       
       > Im Oktober 2024 erfasste ein Autofahrer auf einem Gehweg eine Frau und
       > zwei Kinder mit seinem Wagen und tötete sie. Nun hat der Prozess in
       > Esslingen begonnen.
       
 (IMG) Bild: Der Tatort. Esslingen, 22. Oktober 2024
       
       Vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Esslingen hat in dieser
       Woche ein Prozess um einen jener Verkehrsunfälle begonnen, die in den
       vergangenen beiden Jahren immer wieder bundesweit für Entsetzen, manchmal
       auch für wilde Spekulationen gesorgt haben: Ein [1][Autofahrer] erfasste
       auf dem [2][Gehweg] Fußgänger und tötete sie. Konkret geht es in Esslingen
       um einen Unfall im Oktober 2024. Die Opfer: eine 39 Jahre alte Mutter und
       ihre beiden kleinen Söhne, drei und sechs Jahre alt.
       
       Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Fahrer der fahrlässigen Tötung in
       drei tateinheitlichen Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung.
       Letzteres, weil der Fahrer eines an einer Ampel wartenden Fahrzeugs durch
       umherfliegende Teile verletzt worden war. Für die Staatsanwältin steht
       fest, dass der Fahrer Gas- und Bremspedal verwechselt hat. Die Verteidigung
       macht dagegen technische Mängel geltend, der [3][SUV] soll plötzlich von
       allein beschleunigt haben. Zunächst sind mindestens vier weitere
       Verhandlungstage angesetzt.
       
       Der Prozess beginnt an einem typischen Nicht-Wintertag im Neckartal, nicht
       richtig kalt, überhaupt nicht warm. Auf dem gepflasterten Hof vor dem
       Eingang zum Amtsgericht warten ein Kamerateam, Fotografen, schreibende
       Journalistinnen und Journalisten auf gesprächsbereite Verfahrensbeteiligte:
       Angehörige, Vertreter der Nebenkläger. Vereinzelt findet sich jemand, allzu
       viele sind es nicht. Wer ins Gebäude will, muss geduldig Schlange stehen.
       Keine Taschen, keine Handys, Kontrollen wie am Flughafen, inklusive
       Abtasten. Auf die Frage, ob das inzwischen immer gemacht werde, antwortet
       einer der Justizmitarbeiter knapp: „Immer öfter.“
       
       Die Esslinger Amtsrichterinnen und -richter urteilen in einem
       herrschaftlichen und geschichtsträchtigen sanierten Gebäude. Den großen,
       hohen, hellen Saal 1 schmückt ein barockes Deckengemälde mit dem Titel „Das
       gute Regiment der Stadt Esslingen“. Der Kontrast zu den Ereignissen, die
       direkt darunter manchmal auch bis in brutale Details erörtert werden,
       könnte kaum größer sein. Als einer der Zeugen an diesem Tag auf Nachfragen
       Einzelheiten zum Zustand der Unfallopfer beschreiben muss, brechen die
       Angehörigen in Tränen aus. Die Sitzung muss unterbrochen werden.
       
       ## Fast alle Plätze im Verhandlungsaal belegt
       
       Im Saal sind die meisten Plätze besetzt mit Angehörigen, Freunden und
       Bekannten der Betroffenen, Mitarbeitenden von Anwaltskanzleien, vereinzelt
       auch damals beteiligte Einsatzkräfte, noch weniger Dauerbesucher von
       Verhandlungen, die es an vielen Amts- und Landgerichten gibt. Und für
       Esslinger Verhältnisse viele Medienvertreter.
       
       Einige wenige Stühle bleiben frei. Gegenüber an der anderen Saalseite sitzt
       erhöht die Richterin, rechts der Beschuldigte mit seinem Anwalt, links die
       Staatsanwältin und ein Gutachter, ganz links dahinter die drei Nebenkläger
       mit ihren Anwälten und einer Italienisch-Dolmetscherin. Nebenkläger sind
       der Ehemann und die Eltern der getöteten Frau. Sie haben Frau und Söhne,
       Tochter und Enkelkinder verloren.
       
       Die Anklageschrift beschreibt das Geschehen an jenem trockenen, hellen
       Herbstnachmittag sachlich nüchtern: Der Beschuldigte sei mit seinem
       Fahrzeug auf der einstigen Bundesstraße, einer geraden, übersichtlichen
       Strecke unterwegs gewesen. 50 km/h war damals dort die zulässige
       Höchstgeschwindigkeit. Laut Staatsanwaltschaft näherte sich der angeklagte
       Stuttgarter einer schon seit 30 Sekunden Rot zeigenden Ampel mit einer
       Geschwindigkeit von 62 km/h.
       
       An der Ampel warteten bereits Fahrzeuge. Dann habe der Fahrer Gas- und
       Bremspedal verwechselt, das Fahrzeug beschleunigte rapide. Um den
       Zusammenstoß mit den wartenden Fahrzeugen zu vermeiden, sei der Fahrer nach
       rechts auf den Gehweg ausgewichen, wo die Mutter mit ihren Kindern lief.
       Laut Anklage betrug die Kollisionsgeschwindigkeit 98 km/h. Bei einer
       Ausweichbewegung nach links über die freie Gegenfahrbahn und den
       angrenzenden Bereich wäre lediglich Sachschaden entstanden. Das Fahrzeug
       sei laut einem Gutachten in einem technisch einwandfreien Zustand gewesen.
       
       Der Beschuldigte äußert sich an diesem ersten Verhandlungstag nicht, das
       überlässt er seinem Verteidiger. Der verliest eine persönliche Erklärung
       des Beschuldigten an die Angehörigen. Darin drückt er sein tief empfundenes
       Mitgefühl aus. Er habe in den vergangenen Monaten seit dem Unfall immer
       wieder versucht, Worte zu finden. Aber nichts, was er sage, könne den
       Verlust lindern oder ungeschehen machen.
       
       Zwischen dem Beschuldigten und den Angehörigen der Opfer hatte es seit dem
       tödlichen Unfall keinerlei Kontakt oder Verständigungsgespräche gegeben.
       Das wurde auch bei den Vernehmungen von zwei Polizeibeamten und einer
       -beamtin an diesem Nachmittag wiederholt thematisiert: Weder am Unfallort
       noch später beispielsweise bei einem Telefongespräch habe der Beschuldigte
       sich nach den Opfern oder den Angehörigen erkundigt, lediglich einmal von
       einer „schlimmen Sache“ gesprochen. Das sei „verstörend“ gewesen, sagte
       einer der Beamten.
       
       ## Angeklagter hat immer noch seinen Führerschein
       
       Gleich zu Beginn des Prozesses äußerten alle drei Nebenklagevertreter ihr
       Unverständnis darüber, dass dem Beschuldigten nicht nach §111a der
       Strafprozessordnung die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Das geschieht in
       der Regel beispielsweise nach Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
       oder Unfallflucht, um die Allgemeinheit zu schützen. Es müssen also
       „dringende Gründe“ dafür vorliegen. In diesem Fall hatten
       Blutuntersuchungen direkt nach dem Unfall keine Hinweise auf Alkohol oder
       Drogen ergeben.
       
       Der Beschuldigte zeigte sich auch insofern kooperativ, als er Handy und
       Passwort dafür sofort aushändigte. Die Nebenklage beantragte unter Hinweis
       auf eine frühere Alkoholabhängigkeit des Beschuldigten weitere
       Untersuchungen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Verteidigung verwies
       auf die Ergebnisse der Blutuntersuchung und wies Teile des Antrags als
       Spekulation zurück. Man habe erst einmal zu klären, wie sich der Unfall
       überhaupt zugetragen habe. Die Richterin nahm den Antrag entgegen, ohne
       darüber zu entscheiden.
       
       Unter den Zeugen war auch ein Polizeibeamter, der im Juni 2024 – also rund
       vier Monate vor dem Esslinger Unfall – mit der Aufnahme eines tödlichen
       Verkehrsunfalls im nahen Nürtingen befasst gewesen war. Dort hatte ein
       54-jähriger SUV-Fahrer eine Fußgängergruppe erfasst. Zwei junge Frauen
       waren dort gestorben. Die Erkenntnisse aus dem Geschehen dort seien in die
       Unfallaufnahme in Esslingen eingeflossen, so der Beamte.
       
       Die Verhandlung wird am 24. Februar fortgesetzt. An der Unfallstelle in
       Esslingen-Weil wurde einige Wochen nach dem Unfall Tempo 30 als zulässige
       Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Nach Angaben der Stadt gegenüber dem SWR
       im vergangenen Jahr gibt es dort regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen.
       Allein in einer Woche im Juli 2025 waren demnach an der Stelle 3.000 Autos
       zu schnell unterwegs.
       
       12 Feb 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Brand
       
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