# taz.de -- Mann fährt Frau und Kinder tot: Kein Führerscheinentzug nach tödlichem Unfall
> Im Oktober 2024 erfasste ein Autofahrer auf einem Gehweg eine Frau und
> zwei Kinder mit seinem Wagen und tötete sie. Nun hat der Prozess in
> Esslingen begonnen.
(IMG) Bild: Der Tatort. Esslingen, 22. Oktober 2024
Vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Esslingen hat in dieser
Woche ein Prozess um einen jener Verkehrsunfälle begonnen, die in den
vergangenen beiden Jahren immer wieder bundesweit für Entsetzen, manchmal
auch für wilde Spekulationen gesorgt haben: Ein [1][Autofahrer] erfasste
auf dem [2][Gehweg] Fußgänger und tötete sie. Konkret geht es in Esslingen
um einen Unfall im Oktober 2024. Die Opfer: eine 39 Jahre alte Mutter und
ihre beiden kleinen Söhne, drei und sechs Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Fahrer der fahrlässigen Tötung in
drei tateinheitlichen Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung.
Letzteres, weil der Fahrer eines an einer Ampel wartenden Fahrzeugs durch
umherfliegende Teile verletzt worden war. Für die Staatsanwältin steht
fest, dass der Fahrer Gas- und Bremspedal verwechselt hat. Die Verteidigung
macht dagegen technische Mängel geltend, der [3][SUV] soll plötzlich von
allein beschleunigt haben. Zunächst sind mindestens vier weitere
Verhandlungstage angesetzt.
Der Prozess beginnt an einem typischen Nicht-Wintertag im Neckartal, nicht
richtig kalt, überhaupt nicht warm. Auf dem gepflasterten Hof vor dem
Eingang zum Amtsgericht warten ein Kamerateam, Fotografen, schreibende
Journalistinnen und Journalisten auf gesprächsbereite Verfahrensbeteiligte:
Angehörige, Vertreter der Nebenkläger. Vereinzelt findet sich jemand, allzu
viele sind es nicht. Wer ins Gebäude will, muss geduldig Schlange stehen.
Keine Taschen, keine Handys, Kontrollen wie am Flughafen, inklusive
Abtasten. Auf die Frage, ob das inzwischen immer gemacht werde, antwortet
einer der Justizmitarbeiter knapp: „Immer öfter.“
Die Esslinger Amtsrichterinnen und -richter urteilen in einem
herrschaftlichen und geschichtsträchtigen sanierten Gebäude. Den großen,
hohen, hellen Saal 1 schmückt ein barockes Deckengemälde mit dem Titel „Das
gute Regiment der Stadt Esslingen“. Der Kontrast zu den Ereignissen, die
direkt darunter manchmal auch bis in brutale Details erörtert werden,
könnte kaum größer sein. Als einer der Zeugen an diesem Tag auf Nachfragen
Einzelheiten zum Zustand der Unfallopfer beschreiben muss, brechen die
Angehörigen in Tränen aus. Die Sitzung muss unterbrochen werden.
## Fast alle Plätze im Verhandlungsaal belegt
Im Saal sind die meisten Plätze besetzt mit Angehörigen, Freunden und
Bekannten der Betroffenen, Mitarbeitenden von Anwaltskanzleien, vereinzelt
auch damals beteiligte Einsatzkräfte, noch weniger Dauerbesucher von
Verhandlungen, die es an vielen Amts- und Landgerichten gibt. Und für
Esslinger Verhältnisse viele Medienvertreter.
Einige wenige Stühle bleiben frei. Gegenüber an der anderen Saalseite sitzt
erhöht die Richterin, rechts der Beschuldigte mit seinem Anwalt, links die
Staatsanwältin und ein Gutachter, ganz links dahinter die drei Nebenkläger
mit ihren Anwälten und einer Italienisch-Dolmetscherin. Nebenkläger sind
der Ehemann und die Eltern der getöteten Frau. Sie haben Frau und Söhne,
Tochter und Enkelkinder verloren.
Die Anklageschrift beschreibt das Geschehen an jenem trockenen, hellen
Herbstnachmittag sachlich nüchtern: Der Beschuldigte sei mit seinem
Fahrzeug auf der einstigen Bundesstraße, einer geraden, übersichtlichen
Strecke unterwegs gewesen. 50 km/h war damals dort die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Laut Staatsanwaltschaft näherte sich der angeklagte
Stuttgarter einer schon seit 30 Sekunden Rot zeigenden Ampel mit einer
Geschwindigkeit von 62 km/h.
An der Ampel warteten bereits Fahrzeuge. Dann habe der Fahrer Gas- und
Bremspedal verwechselt, das Fahrzeug beschleunigte rapide. Um den
Zusammenstoß mit den wartenden Fahrzeugen zu vermeiden, sei der Fahrer nach
rechts auf den Gehweg ausgewichen, wo die Mutter mit ihren Kindern lief.
Laut Anklage betrug die Kollisionsgeschwindigkeit 98 km/h. Bei einer
Ausweichbewegung nach links über die freie Gegenfahrbahn und den
angrenzenden Bereich wäre lediglich Sachschaden entstanden. Das Fahrzeug
sei laut einem Gutachten in einem technisch einwandfreien Zustand gewesen.
Der Beschuldigte äußert sich an diesem ersten Verhandlungstag nicht, das
überlässt er seinem Verteidiger. Der verliest eine persönliche Erklärung
des Beschuldigten an die Angehörigen. Darin drückt er sein tief empfundenes
Mitgefühl aus. Er habe in den vergangenen Monaten seit dem Unfall immer
wieder versucht, Worte zu finden. Aber nichts, was er sage, könne den
Verlust lindern oder ungeschehen machen.
Zwischen dem Beschuldigten und den Angehörigen der Opfer hatte es seit dem
tödlichen Unfall keinerlei Kontakt oder Verständigungsgespräche gegeben.
Das wurde auch bei den Vernehmungen von zwei Polizeibeamten und einer
-beamtin an diesem Nachmittag wiederholt thematisiert: Weder am Unfallort
noch später beispielsweise bei einem Telefongespräch habe der Beschuldigte
sich nach den Opfern oder den Angehörigen erkundigt, lediglich einmal von
einer „schlimmen Sache“ gesprochen. Das sei „verstörend“ gewesen, sagte
einer der Beamten.
## Angeklagter hat immer noch seinen Führerschein
Gleich zu Beginn des Prozesses äußerten alle drei Nebenklagevertreter ihr
Unverständnis darüber, dass dem Beschuldigten nicht nach §111a der
Strafprozessordnung die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Das geschieht in
der Regel beispielsweise nach Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
oder Unfallflucht, um die Allgemeinheit zu schützen. Es müssen also
„dringende Gründe“ dafür vorliegen. In diesem Fall hatten
Blutuntersuchungen direkt nach dem Unfall keine Hinweise auf Alkohol oder
Drogen ergeben.
Der Beschuldigte zeigte sich auch insofern kooperativ, als er Handy und
Passwort dafür sofort aushändigte. Die Nebenklage beantragte unter Hinweis
auf eine frühere Alkoholabhängigkeit des Beschuldigten weitere
Untersuchungen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Verteidigung verwies
auf die Ergebnisse der Blutuntersuchung und wies Teile des Antrags als
Spekulation zurück. Man habe erst einmal zu klären, wie sich der Unfall
überhaupt zugetragen habe. Die Richterin nahm den Antrag entgegen, ohne
darüber zu entscheiden.
Unter den Zeugen war auch ein Polizeibeamter, der im Juni 2024 – also rund
vier Monate vor dem Esslinger Unfall – mit der Aufnahme eines tödlichen
Verkehrsunfalls im nahen Nürtingen befasst gewesen war. Dort hatte ein
54-jähriger SUV-Fahrer eine Fußgängergruppe erfasst. Zwei junge Frauen
waren dort gestorben. Die Erkenntnisse aus dem Geschehen dort seien in die
Unfallaufnahme in Esslingen eingeflossen, so der Beamte.
Die Verhandlung wird am 24. Februar fortgesetzt. An der Unfallstelle in
Esslingen-Weil wurde einige Wochen nach dem Unfall Tempo 30 als zulässige
Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Nach Angaben der Stadt gegenüber dem SWR
im vergangenen Jahr gibt es dort regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen.
Allein in einer Woche im Juli 2025 waren demnach an der Stelle 3.000 Autos
zu schnell unterwegs.
12 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jürgen Brand
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