# taz.de -- Urteil gegen Autofahrer: Sie waren sofort tot
> Ein SUV, ein schwerer Fahrfehler und ein Mann, der in Esslingen eine
> Mutter und zwei Kinder totfuhr. Wie das Gericht entschieden hat.
(IMG) Bild: Die Unfallstelle in Esslingen, wo ein Mann eine Mutter und ihre zwei Kinder tot fuhr, Oktober 2024
„Es gibt keine Worte …“ – Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sagt
das nicht nur einmal, als sie versucht, das Ausmaß des grauenhaften
Geschehens zu beschreiben: die Trauer, den Schmerz, den Verlust, das
Entsetzen, die Verzweiflung. Eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder sind
tot, [1][ein Autofahrer ist der fahrlässigen Tötung angeklagt,] sie muss
das Urteil sprechen.
Schuldig, lautet es. Das Strafmaß: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung,
der Führerschein ist noch mindestens drei Jahre weg, erst dann kann die
Rückgabe oder Neuzuteilung geprüft werden, Schmerzensgeld für die
Angehörigen, die Gerichtskosten.
„Es gibt keine Worte …“ – das trifft gleich auf mehrere schreckliche
Unfälle zu, die sich in den beiden vergangenen Jahr in der Region Stuttgart
ereignet haben oder – in einem Fall – sinnlos verursacht wurden. Jeder
davon hat seine eigenen Dimensionen des Grauens, jeder ist anders und in
jedem kommen Richter und Ermittlungsbehörden zu anderen Ergebnissen und
Bewertungen.
Im Oktober 2024 waren eine 39 Jahre alte Mutter und ihre beiden Söhne, 3
und 6 Jahre alt, in einem Ortsteil von Esslingen auf dem Gehweg von einem
SUV mit hoher Geschwindigkeit erfasst und getötet worden. Die Mutter war
mit ihren Kindern auf dem Weg zum Fußballtraining auf dem direkt an den
Unfallort angrenzenden Sportgelände.
Der Fahrer hatte sich mit seinem Hybrid-Auto zunächst mit einer
Geschwindigkeit von etwas mehr als 60 Kilometern pro Stunde einer Kreuzung
mit Ampeln genähert, erlaubt waren dort damals 50 km/h. Also eine
Geschwindigkeitsüberschreitung, die für viele Autofahrerinnen und
Autofahrer längst als „normal“ gilt. An der Kreuzung warteten schon mehrere
Fahrzeuge bei Rotlicht. Plötzlich beschleunigte der SUV stark auf knapp 100
km/h, kam von der Fahrbahn nach rechts auf den Gehweg mit den Fußgängern
ab. Die Frau und ihre Kinder waren sofort tot.
## Schwerer Fahrfehler
Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sah es nach der umfangreichen
Beweisaufnahme mit vielen Zeugen und Gutachtern als erwiesen an, dass der
damals 54-jährige Fahrer wahrscheinlich erschrak, als sein Hybrid-Fahrzeug
von Elektro- auf Verbrennungsmotor wechselte. Beim Versuch, vor der
Kreuzung zu bremsen, habe er Gas- und Bremspedal verwechselt und sei in
dieser Stresssituation nicht in der Lage gewesen, angemessen zu reagieren
und den Fehler zu korrigieren. Schwere Fahrfehler also.
Ein technischer Fehler am Auto habe nicht vorgelegen, Alkohol war nicht im
Spiel, er war auch nicht etwa durch sein Handy abgelenkt, es gab keine
Hinweise auf ein medizinisches Problem, wie es von der Verteidigung
angeführt worden war. Die Richterin befand den Mann, der in geregelten
sozialen Verhältnissen lebt und noch nicht straffällig geworden war, der
fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe
von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte
eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert.
Im März 2025 hatten sich zwei Brüder in Ludwigsburg mit hoch-, wenn nicht
übermotorisierten Limousinen innerorts ein Autorennen geliefert. Einer von
ihnen prallte mit seinem Auto mit einem Tempo von deutlich mehr als 100
Stundenkilometern in die Seite eines mit zwei jungen Frauen besetzten
Personenwagens, die gerade aus einer Tankstellenausfahrt auf die Straße
einbiegen wollten.
Die 22 und 23 Jahre alten Frauen, eine von ihnen wollte wenige Wochen nach
dem Unfall heiraten, waren sofort tot. Der Verursacher des tödlichen
Zusammenstoßes wurde wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, sein
Bruder, der andere Fahrer, wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren. Ihre
Führerscheine wurden ihnen für mindestens fünf Jahre entzogen; wenn sie
wieder frei sind, können sie sie wieder beantragen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslangen Entzug der
Fahrerlaubnisse gefordert. Der Richter hatte den kürzeren
Führerscheinentzug mit der Resozialisierung begründet. Die beiden sind im
Kfz-Gewerbe tätig, ein dauerhafter Entzug wäre nach Meinung des Gerichts
wie ein Berufsverbot gewesen.
Im Juni 2024 hatte ein Fahrer in Nürtingen, nicht weit von Stuttgart und
Esslingen entfernt, die Kontrolle über sein SUV verloren und war in eine
Gruppe von Fußgängern gefahren, die an einer Ampel warteten. Zwei Frauen
starben. Die Staatsanwaltschaft hat lange ermittelt – und jetzt das
Verfahren eingestellt.
Bei dem 54-Jährigen war zwar Cannabis im Blut festgestellt worden,
allerdings auch eine Erkrankung, von der der Mann zum Unfallzeitpunkt noch
nichts wusste. Deswegen konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen,
dass ein medizinisches Problem, also beispielsweise ein kurzzeitiger
Bewusstseinsverlust, zu dem Unfall geführt hat. Das ist nicht strafbar,
deswegen wurde keine Anklage erhoben, sondern das Ermittlungsverfahren
eingestellt. Dem Unfallfahrer war der Führerschein auch nicht entzogen
worden.
## Alle Fälle sind noch nicht zu Ende
Bei allen Unterschieden haben die drei Fälle eines gemeinsam: Sie sind noch
lange nicht zu Ende. In Esslingen haben die Nebenkläger, also der Mann und
Vater, die Eltern und Großeltern der Getöteten, unmittelbar nach der
Urteilsverkündung angekündigt, dass sie in Berufung gehen wollen. Dann
würde der Esslinger Unfall vor dem Landgericht neu verhandelt. Dort ist
dann ein deutlich höheres Strafmaß möglich – aber auch ein geringeres.
In Ludwigsburg sind die Verteidiger der beiden verurteilten Brüder in
Revision gegangen. Nun muss vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft werden, ob
dem Landgericht Fehler unterlaufen sind. In Nürtingen haben die Angehörigen
der getöteten Frauen Beschwerde gegen die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens eingelegt.
Und noch ein Verfahren wegen eines tödlichen Unfalls steht in Stuttgart
wahrscheinlich bevor: Im Mai 2025 war mitten in der Stadt [2][ein Mann mit
seinem Geländewagen] in eine an einem Fußgängerüberweg bei einer
Stadtbahnhaltestelle wartende Menschengruppe gefahren. Fünf Kinder und drei
Erwachsene wurden zum Teil schwer verletzt, eine Frau starb später im
Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger
Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr erhoben. Der
Prozess am Amtsgericht Stuttgart steht noch aus. Auch dort könnte dann zu
hören sein: „Es gibt keine Worte …“
24 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jürgen Brand
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