# taz.de -- Urteil gegen Autofahrer: Sie waren sofort tot
       
       > Ein SUV, ein schwerer Fahrfehler und ein Mann, der in Esslingen eine
       > Mutter und zwei Kinder totfuhr. Wie das Gericht entschieden hat.
       
 (IMG) Bild: Die Unfallstelle in Esslingen, wo ein Mann eine Mutter und ihre zwei Kinder tot fuhr, Oktober 2024
       
       „Es gibt keine Worte …“ – Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sagt
       das nicht nur einmal, als sie versucht, das Ausmaß des grauenhaften
       Geschehens zu beschreiben: die Trauer, den Schmerz, den Verlust, das
       Entsetzen, die Verzweiflung. Eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder sind
       tot, [1][ein Autofahrer ist der fahrlässigen Tötung angeklagt,] sie muss
       das Urteil sprechen.
       
       Schuldig, lautet es. Das Strafmaß: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung,
       der Führerschein ist noch mindestens drei Jahre weg, erst dann kann die
       Rückgabe oder Neuzuteilung geprüft werden, Schmerzensgeld für die
       Angehörigen, die Gerichtskosten.
       
       „Es gibt keine Worte …“ – das trifft gleich auf mehrere schreckliche
       Unfälle zu, die sich in den beiden vergangenen Jahr in der Region Stuttgart
       ereignet haben oder – in einem Fall – sinnlos verursacht wurden. Jeder
       davon hat seine eigenen Dimensionen des Grauens, jeder ist anders und in
       jedem kommen Richter und Ermittlungsbehörden zu anderen Ergebnissen und
       Bewertungen.
       
       Im Oktober 2024 waren eine 39 Jahre alte Mutter und ihre beiden Söhne, 3
       und 6 Jahre alt, in einem Ortsteil von Esslingen auf dem Gehweg von einem
       SUV mit hoher Geschwindigkeit erfasst und getötet worden. Die Mutter war
       mit ihren Kindern auf dem Weg zum Fußballtraining auf dem direkt an den
       Unfallort angrenzenden Sportgelände.
       
       Der Fahrer hatte sich mit seinem Hybrid-Auto zunächst mit einer
       Geschwindigkeit von etwas mehr als 60 Kilometern pro Stunde einer Kreuzung
       mit Ampeln genähert, erlaubt waren dort damals 50 km/h. Also eine
       Geschwindigkeitsüberschreitung, die für viele Autofahrerinnen und
       Autofahrer längst als „normal“ gilt. An der Kreuzung warteten schon mehrere
       Fahrzeuge bei Rotlicht. Plötzlich beschleunigte der SUV stark auf knapp 100
       km/h, kam von der Fahrbahn nach rechts auf den Gehweg mit den Fußgängern
       ab. Die Frau und ihre Kinder waren sofort tot.
       
       ## Schwerer Fahrfehler
       
       Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sah es nach der umfangreichen
       Beweisaufnahme mit vielen Zeugen und Gutachtern als erwiesen an, dass der
       damals 54-jährige Fahrer wahrscheinlich erschrak, als sein Hybrid-Fahrzeug
       von Elektro- auf Verbrennungsmotor wechselte. Beim Versuch, vor der
       Kreuzung zu bremsen, habe er Gas- und Bremspedal verwechselt und sei in
       dieser Stresssituation nicht in der Lage gewesen, angemessen zu reagieren
       und den Fehler zu korrigieren. Schwere Fahrfehler also.
       
       Ein technischer Fehler am Auto habe nicht vorgelegen, Alkohol war nicht im
       Spiel, er war auch nicht etwa durch sein Handy abgelenkt, es gab keine
       Hinweise auf ein medizinisches Problem, wie es von der Verteidigung
       angeführt worden war. Die Richterin befand den Mann, der in geregelten
       sozialen Verhältnissen lebt und noch nicht straffällig geworden war, der
       fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe
       von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte
       eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert.
       
       Im März 2025 hatten sich zwei Brüder in Ludwigsburg mit hoch-, wenn nicht
       übermotorisierten Limousinen innerorts ein Autorennen geliefert. Einer von
       ihnen prallte mit seinem Auto mit einem Tempo von deutlich mehr als 100
       Stundenkilometern in die Seite eines mit zwei jungen Frauen besetzten
       Personenwagens, die gerade aus einer Tankstellenausfahrt auf die Straße
       einbiegen wollten.
       
       Die 22 und 23 Jahre alten Frauen, eine von ihnen wollte wenige Wochen nach
       dem Unfall heiraten, waren sofort tot. Der Verursacher des tödlichen
       Zusammenstoßes wurde wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, sein
       Bruder, der andere Fahrer, wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren. Ihre
       Führerscheine wurden ihnen für mindestens fünf Jahre entzogen; wenn sie
       wieder frei sind, können sie sie wieder beantragen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslangen Entzug der
       Fahrerlaubnisse gefordert. Der Richter hatte den kürzeren
       Führerscheinentzug mit der Resozialisierung begründet. Die beiden sind im
       Kfz-Gewerbe tätig, ein dauerhafter Entzug wäre nach Meinung des Gerichts
       wie ein Berufsverbot gewesen.
       
       Im Juni 2024 hatte ein Fahrer in Nürtingen, nicht weit von Stuttgart und
       Esslingen entfernt, die Kontrolle über sein SUV verloren und war in eine
       Gruppe von Fußgängern gefahren, die an einer Ampel warteten. Zwei Frauen
       starben. Die Staatsanwaltschaft hat lange ermittelt – und jetzt das
       Verfahren eingestellt.
       
       Bei dem 54-Jährigen war zwar Cannabis im Blut festgestellt worden,
       allerdings auch eine Erkrankung, von der der Mann zum Unfallzeitpunkt noch
       nichts wusste. Deswegen konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen,
       dass ein medizinisches Problem, also beispielsweise ein kurzzeitiger
       Bewusstseinsverlust, zu dem Unfall geführt hat. Das ist nicht strafbar,
       deswegen wurde keine Anklage erhoben, sondern das Ermittlungsverfahren
       eingestellt. Dem Unfallfahrer war der Führerschein auch nicht entzogen
       worden.
       
       ## Alle Fälle sind noch nicht zu Ende
       
       Bei allen Unterschieden haben die drei Fälle eines gemeinsam: Sie sind noch
       lange nicht zu Ende. In Esslingen haben die Nebenkläger, also der Mann und
       Vater, die Eltern und Großeltern der Getöteten, unmittelbar nach der
       Urteilsverkündung angekündigt, dass sie in Berufung gehen wollen. Dann
       würde der Esslinger Unfall vor dem Landgericht neu verhandelt. Dort ist
       dann ein deutlich höheres Strafmaß möglich – aber auch ein geringeres.
       
       In Ludwigsburg sind die Verteidiger der beiden verurteilten Brüder in
       Revision gegangen. Nun muss vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft werden, ob
       dem Landgericht Fehler unterlaufen sind. In Nürtingen haben die Angehörigen
       der getöteten Frauen Beschwerde gegen die Einstellung des
       Ermittlungsverfahrens eingelegt.
       
       Und noch ein Verfahren wegen eines tödlichen Unfalls steht in Stuttgart
       wahrscheinlich bevor: Im Mai 2025 war mitten in der Stadt [2][ein Mann mit
       seinem Geländewagen] in eine an einem Fußgängerüberweg bei einer
       Stadtbahnhaltestelle wartende Menschengruppe gefahren. Fünf Kinder und drei
       Erwachsene wurden zum Teil schwer verletzt, eine Frau starb später im
       Krankenhaus.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger
       Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr erhoben. Der
       Prozess am Amtsgericht Stuttgart steht noch aus. Auch dort könnte dann zu
       hören sein: „Es gibt keine Worte …“
       
       24 Apr 2026
       
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