# taz.de -- Schlachthof gegen Tierrechtsaktivisten: Schweinequälerei nur auf Instagram erlaubt
       
       > Laut dem Landgericht Oldenburg dürfen Tierschützer Videos aus einem
       > Lohner Schlachthof zwar nicht auf ihrer Website zeigen, dafür aber auf
       > Instagram.
       
 (IMG) Bild: Die meisten Schweine werden vor der fabrikmäßigen Schlachtung in Stahlkabinen gepfercht und mit Kohlendioxid betäubt
       
       Im Streit um schockierende Schweinebetäubungsbilder aus einem Schlachthof
       in Lohne haben Tierrechtsaktivisten einen Etappensieg errungen. In einem
       aktuellen Beschluss vom 27. Januar erlaubte das Landgericht Oldenburg die
       Verbreitung der heimlich gemachten Aufnahmen über Social-Media-Kanäle. Eine
       Ausstrahlung der Videos über die Homepage von Animal Rights Watch (Ariwa)
       hatte das Gericht im Juli 2025 dagegen untersagt.
       
       Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie die Tiere in den Kohlendioxidschacht
       der Brand Qualitätsfleisch GmbH gefahren werden. Der Schlachthofbetreiber
       hatte versucht, per Gericht die entsprechenden Reels auf dem Account „Der
       Schlachthofprozess“ zu stoppen. Das Gericht beschied jetzt, auf diese und
       sonstige Veröffentlichungen des Videomaterials erstrecke sich sein Urteil
       aus dem Juli nicht.
       
       Die Verbreitung der Bilder über Social Media ist für die Aktivist*innen
       von zentraler Bedeutung. Neben aktueller Berichterstattung – etwa von einer
       Intervention beim Auftritt des Agrarministers bei der Grünen Woche in
       Berlin – nutzen sie den Account für Fund-Raising-Kampagnen, um die
       Prozesskosten stemmen zu können.
       
       Auch weisen sie auf den Fortgang des Verfahrens hin: Vor dem
       Oberlandesgericht Oldenburg soll am 28. April verhandelt werden. „Wir haben
       heute gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde eingelegt“, teilte
       Brand-Anwalt Walter Scheuerl der taz am Montag auf Nachfrage mit.
       
       ## Tierschutz sorgt für Tierleid
       
       Die Filme stellen auch die Probleme der CO2-Betäubung dar. Anfang des 20.
       Jahrhunderts wurde sie als Tierschutznorm bei der Schlachtung durchgesetzt.
       Schweine in Gitterkabinen zu pferchen und diese in einem Fahrstuhlsystem in
       eine kohlendioxidgesättigte Atmosphäre zu bringen, hat sich dabei als eine
       an den Massenkonsum angepasste fabrikmäßige Lösung durchgesetzt: Die
       meisten Schweine in Deutschland werden auf diese Weise betäubt.
       
       Die Tierrechtsaktivistin Anna Schubert glaubt, dass es „kaum etwas
       Tierquälerischeres“ als diese Methode gebe. Mindestens, dass sie für
       erhebliches Tierleid sorgt, ist seit Jahrzehnten wissenschaftlicher
       Konsens. Sie rufe „aversive Reaktionen“ hervor, wie es in der Fachliteratur
       heißt – die wiederum zu dramatischen Szenen führen. Denn einerseits
       verbindet sich CO2 mit dem Schweinespeichel zu ätzender Kohlensäure. Die
       sorgt für akute Schmerzen auf den Schleimhäuten.
       
       Andererseits löst das Gas Erstickungsgefühle aus. Es verursacht also
       Angstzustände, die sich dann wieder in panischem Quieken und zwecklosen
       Fluchtversuchen äußern: Die Tiere hyperventilieren, koten, schlagen mit den
       Schweinehufen gegen die verdreckten Stahlstäbe und strecken die Schnauzen
       in die Zwischenräume, als hofften sie, sich durch sie hindurchzwängen zu
       können. Das mit anzusehen und zu hören, ist beklemmend. Es wird so gut wie
       nie filmisch dokumentiert und noch seltener öffentlich gezeigt.
       
       Mittlerweile wird daher europaweit nach Ersatzmethoden gesucht. Auch in
       Deutschland. Hier hatten von 2020 bis 2023 unter dem launigen Akronym
       „Tiger“ Forscher*innen der Außenstelle Celle des
       Friedrich-Löffler-Instituts Celle und der Uni Göttingen zusammengearbeitet.
       Das [1][vom Agrarministerium und der Fleischindustrie gesponserte
       Verbundprojekt] sollte herausfinden, ob die Betäubung mit Stickstoff oder
       Argon in den bestehenden Anlagen möglich und schonender wäre.
       
       Bis dahin wurde der Einsatz dieser Inertgase „aufgrund von Bedenken in
       Bezug auf die Gasstabilität, die Betäubungseffektivität, die
       Fleischqualität und die Kosten nicht als marktfähig eingeschätzt“, wie es
       in der Projektskizze heißt. Die meisten der Bedenken konnten zerstreut
       werden. Nur der Kostenfaktor von fast 1 Cent zusätzlich pro Schweinekilo
       lässt sich nicht leugnen.
       
       Im Gerichtsverfahren gegen Schubert und ihren Mitstreiter Hendrik Haßel
       zeigte sich, dass der Schlachthofbetreiber selbst auch auf deren mit
       versteckter Kamera aufgenommenen Bilder zurückgegriffen hatte. Er nutzte
       sie, um das einwandfreie Funktionieren seiner Betäubungsanlage zu
       dokumentieren.
       
       „Wir sind immer wieder schockiert, wie aggressiv Brand gegen uns vorgeht“,
       kommentierte nun Schubert den Gerichtsbeschluss. Das Urteil des
       Landgerichts habe einen Stopp der Insta-Reels offenkundig nicht hergegeben.
       „Trotzdem wollte Brand, dass die Bilder auch dort gelöscht werden.“
       
       Schubert vermutet hinter derartigen Nebenverfahren eine Strategie. Der
       Schlachthof wolle sie „einschüchtern, finanziell ruinieren und mundtot
       machen“, sagt Schubert. Kurz: Sie sieht sich als [2][Opfer einer
       Slapp-Klage].
       
       ## Im Zweifel neue Klagen
       
       Brand-Anwalt Walter Scheuerl hält dagegen: Der jetzige Beschluss bedeute ja
       keinesfalls, dass die „Weiterverbreitung der rechtswidrig beschafften
       Videoaufnahmen erlaubt oder gar rechtmäßig“ sei. Sollte die Entscheidung
       [3][vor dem Oberlandesgericht] Bestand haben, müsse man eben gesondert
       gegen diese Einzelveröffentlichung klagen.
       
       „Das wäre absurd“, sagt Scheuerl. „Dann träfe genau das ein, was Frau
       Schubert irrigerweise beklagt.“ Es würden dann nämlich „mit jedem Posting
       neue Klagen erforderlich“. In der Folge würden nur der Gerichtsaufwand und
       die [4][Verfahrenskosten] weiter steigen.
       
       11 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Forschung-soll-Schlachten-sanfter-machen/!6096435
 (DIR) [2] /Gesetzentwurf-gegen-SLAPP-Klagen/!6137506
 (DIR) [3] /Gericht-erlaubt-Zwangsvollstreckung/!6128987
 (DIR) [4] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/rvg-kostbraeg-2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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