# taz.de -- Tierschutz: Verband klagt gegen CO2-Betäubung von Schweinen
> In der EU werden Schweine vor der Schlachtung meist mit Kohlendioxid
> betäubt und leiden darunter. Ob das so bleibt, muss nun ein Gericht
> entscheiden.
(IMG) Bild: Nach der Befüllung kommt die Entladung – darauf, dass es um Lebewesen geht, deutet nichts hin
Die Videos zeigen alle das Gleiche: Ein dunkler Schacht, ein stählerner
Käfig, darin vier, manchmal auch fünf Schweine eng aneinandergedrängt.
Während die Gondel immer tiefer in den mit Kohlendioxid gefüllten Schacht
fährt, werden die Tiere unruhig. Sie klettern übereinander, versuchen sich
zwischen den engen Gitterstäben hindurchzuzwängen. Manche kreischen so
laut, dass das Mikrofon übersteuert. Nach einiger Zeit bleiben die Schweine
regungslos liegen.
Was Tierschutzaktivist:innen 2024 im Schlachthof Brand [1][im
niedersächsischen Lohne dokumentierten], ist das deutsche Standardverfahren
für die Schlachtung von Schweinen. Ungefähr 80 Prozent der Tiere werden
hierzulande mit CO2 zunächst betäubt und dann getötet.
Jetzt geht der Landestierschutzverband Niedersachsen gerichtlich gegen
diese Methode vor. Am Mittwoch hat die Organisation eine Verbandsklage
gegen das Veterinäramt Vechta eingereicht. Darin wirft sie der Behörde vor,
die CO2-Betäubungen im Schlachthof Brand nicht unterbunden zu haben.
Bereits Ende 2025 habe der Tierschutzverband das Veterinäramt aufgefordert,
tätig zu werden.
Die Klage betrifft einen einzelnen Schlachthof, doch am Ende des Verfahrens
könnte eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Folgen stehen. Es sei
zu klären, ob die Betäubung mit Kohlendioxid nach aktuellem
wissenschaftlichen Stand überhaupt noch tragbar ist, sagt Dieter Ruhnke,
Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.
## „Aus tiermedizinischer Sicht problematisch“
Umstritten ist die Methode schon lange. Bereits 2004 [2][stellte die
Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) fest], dass die hohen
CO2-Konzentrationen bei Schweinen reizend wirken. „Aus tiermedizinischer
Sicht ist die CO2-Betäubung in höchstem Maße problematisch“, sagt
Marietheres Reinke von der NGO Expertise for Animals. Das Gas reize die
Schleimhäute, verursache stechende Schmerzen in den Atemwegen und führe zu
Atemnot. In ihrer Panik würden die Tiere versuchen, aus den Käfigen
auszubrechen und sich dabei häufig selbst verletzen.
Die Kläger:innen sehen darin einen Verstoß sowohl gegen das deutsche
Tierschutzgesetz als auch gegen die EU-Schlachtverordnung. Dort wird die
CO2-Betäubung explizit als erlaubtes Verfahren genannt.
Dennoch sei sie unzulässig, argumentiert David Westermann, der die Klage
als Rechtsanwalt vor Gericht bringt. In der EU-Verordnung stehe eben auch,
dass Tiere „von vermeidbaren Schmerzen, Stress und Leiden“ verschont werden
müssen. Und dass das Leid der Tiere vermeidbar sei, stehe außer Frage.
„CO2-Betäubung entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft, es gibt
gut erforschte Alternativen“, sagt Westermann.
Die EFSA empfiehlt seit einigen Jahren, CO2 durch andere Gasgemische zu
ersetzen. Argon und Stickstoff führten [3][in einer Studie] zu weniger
qualvollen Betäubungen, sind allerdings teurer als CO2. Außerdem müssten
die Schweine dem Gas länger ausgesetzt sein, was weniger Schlachtungen pro
Minute bedeuten würde. Häufig stehen wirtschaftliche Argumente gegen den
Tierschutz.
## Filmaufnahmen sind selten
„Wirtschaftliche Gründe sind keine vernünftigen Gründe“, sagt die
Tierschützerin Anna Schubert, die sich 2024 Zutritt zum Gelände des
Schlachthofs Brand verschafft hatte, um die Betäubung der Schweine zu
dokumentieren. Sie sei selbst in den CO2-Schacht gestiegen, um dort Kameras
zu installieren. Das Erlebnis verfolge sie bis heute. „Es ist eine
Absurdität, dass so was überhaupt jemals zugelassen wurde.“
Aufnahmen wie die von Schubert sind selten. Videos aus dem CO2-Schacht gab
es in Deutschland noch nie. Sie zeigen die unschöne Realität hinter den
(Bio-)Gütesiegeln, mit denen sich auch der Schlachthof Brand schmückt. Auch
deshalb geht die Brand Qualitätsfleisch GmbH wohl so entschieden gegen die
Tierschützer:innen vor. Der Betreiber des Schlachthofs hat [4][Schubert
und ihren Mitstreiter Hendrik Haßel auf Schadensersatz verklagt] und vor
dem Landesgericht Oldenburg zunächst Recht bekommen. Ende April beginnt das
Berufungsverfahren.
Die Verbandsklage des Landestierschutzverbandes hebt den Streit nun auf
eine grundsätzliche Ebene. Sollten die Richter:innen der Klage folgen
und die CO2-Betäubung als Verstoß gegen Tierschutzgesetze bewerten, hätte
das Auswirkungen auf Schlachthöfe in der ganzen EU. Bis dahin wird
allerdings noch etwas Zeit vergehen. Der Rechtsanwalt Westermann rechnet
erst in ein bis zwei Jahren mit einem Urteil. Andere Verbandsklagen zeigen,
dass diese Prognose eher optimistisch ist.
25 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Tierrechtsaktivistinnen-vor-Gericht/!6091871
(DIR) [2] https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2004.45
(DIR) [3] /Forschung-soll-Schlachten-sanfter-machen/!6096435
(DIR) [4] /Schlachthof-gegen-Tierrechtsaktivistin/!6152914
## AUTOREN
(DIR) Jannik Hiddeßen
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