# taz.de -- Geplante Großreform des BND: Ein bisschen James Bond
       
       > Der Bundesnachrichtendienst soll mehr Befugnisse bekommen und künftig
       > etwa Sabotagen im Ausland verüben dürfen. Und wer kontrolliert ihn in
       > Zukunft?
       
 (IMG) Bild: Für den BND dürften die Uhren bald anders ticken: Das Kanzleramt plant für den Dienst eine einschneidende Reform
       
       Es war eine Kampfansage von [1][Martin Jäger] vor wenigen Tagen, auf der
       Bühne der Sicherheitskonferenz in München. „Wir sind nicht länger in einer
       Zeit des Friedens“, erklärte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes
       (BND). Russland führe einen Schattenkrieg in Europa – mit verdeckten
       Aktionen, Luftraumverletzungen oder Desinformation. Allein 321 mutmaßliche
       Sabotageaktionen in Deutschland habe die Polizei im vergangenen Jahr
       gezählt. Dem könne der BND nicht mehr einfach zusehen. „Wir müssen der
       anderen Seite sehr klar machen, wenn sie das weiter tun, wird das nicht
       ohne Konsequenzen bleiben.“ Die Gegenseite müsse „ebenso den Schmerz
       fühlen“.
       
       Damit wurde Jäger nochmal deutlicher als zuletzt schon. Bereits zu seinem
       [2][Dienstantritt als neuer BND-Chef im vergangenen Oktober] hatte er
       erklärt, sein Dienst werde künftig mehr Risiko eingehen. Später betonte
       Jäger, man müsse „unsere Gegner konfrontieren, wo immer dies nötig ist“.
       Nun wird der Plan konkret: Denn im Bundeskanzleramt wird an einem
       Gesetzentwurf gearbeitet, der dem BND völlig neue operative Befugnisse
       geben soll – und ihn grundsätzlich verändern würde.
       
       Der BND würde damit von einem Nachrichtendienst, der rein Informationen
       sammelt und analysiert, zu einem Geheimdienst, der auch selbst Aktionen wie
       Sabotagen begehen dürfte. Aber es gibt auch politischen Gegenwind.
       
       Zu dem Gesetzentwurf, der noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, gibt
       sich das Kanzleramt bisher öffentlich wortkarg. Dort wird nur auf den
       schwarz-roten Koalitionsvertrag verwiesen, in dem eine „grundlegende“
       Reform des Nachrichtendienstrechts vereinbart ist, mit Stärkung der
       operativen Fähigkeiten und um mit europäischen Partnerdiensten „wieder
       Schritt zu halten“. Dazu finde eine interne Vorabstimmung statt, zu der man
       sich nicht äußere, so das Kanzleramt.
       
       ## Cyberattacken oder Stören von Funkverkehr
       
       Aber Kanzler Friedrich Merz gab zuletzt schon die Linie vor. Der BND müsse
       „nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielen“,
       verlautbarte er. Denn die Sicherheitslage sei noch nie in der
       Nachkriegsgeschichte so ernst gewesen wie heute. Auch [3][Kanzleramtschef
       Thorsten Frei] wirbt derzeit offensiv für den „Paradigmenwechsel“ für den
       Dienst. Wenn es die Sicherheitslage erfordere, müsse der BND mehr als nur
       Informationen erheben, sondern aktiv werden.
       
       Nicht „in James-Bond-Manier“, aber so, dass Gefahren wie Cyber- oder
       Drohnenangriffe abgewehrt werden könnten. Konkret benennt Frei das Stören
       von Funkverkehr zur Drohnenabwehr, Cyberattacken gegen
       Waffenproduktionsstätten oder das Ausschalten von Krypto-Wallets
       feindlicher Agenten, mit denen diese digital Geld transferieren. Für andere
       Dienste sei so etwas „eine Selbstverständlichkeit“.
       
       Für den BND aber wäre es ein Novum. Denn bisher darf dieser nicht selbst
       Straftaten begehen – auch als Lehre aus der NS-Zeit. Frei aber versichert,
       dass es für solche Aktionen Eingriffsschwellen geben werde: Die Sicherheit
       Deutschlands müsse dafür auf dem Spiel stehen – wie genau die definiert
       werden, lässt er bisher offen.
       
       Und das Kanzleramt will noch mehr für den BND. Diesem sollen laut Frei
       künftig auch „eingriffsintensive Zugriffe“ auf Handys oder Server erlaubt
       werden. Und dies auch dann, wenn Zielpersonen sich in Deutschland befinden
       – was dem BND als Auslandsnachrichtendienst bisher nicht möglich ist.
       
       Zugleich soll der BND länger Daten aus Telekommunikationsnetzen abgreifen
       dürfen, die er mithilfe von Stichworten, den „Selektoren“, durchsucht:
       künftig mit Speicherfristen von sechs bis zwölf Monaten. Das wäre deutlich
       mehr als die drei Monate, [4][die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für
       ihre geplante IP-Speicherung vorsieht] – aber immer noch weniger als andere
       europäische Geheimdienste. Zudem soll der BND für die Datenauswertung
       künftig auch KI verwenden dürfen.
       
       ## Widerstand der Bundesdatenschutzbeauftragten
       
       Strittig wird auch die geplante Neuaufstellung der Kontrolle des BND.
       Künftig soll diese beim 2022 neu eingeführten Unabhängigen Kontrollrat
       gebündelt werden, einem mit früheren Richter*innen besetzten Gremium.
       Die Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag bliebe
       bestehen, die Kontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragten oder die
       G10-Kommission, die konkrete Überwachungsmaßnahmen genehmigt, fiele weg.
       
       Schon in den Koalitionsverhandlungen, als sich die Pläne abzeichneten,
       hatte [5][die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in der
       taz gegen den Entzug der Kontrollrechte protestiert]. Der Plan sei
       weiterhin „nicht zielführend“, sagt nun ihr Sprecher der taz. Die
       Datenschutzbeauftragte kompensiere, dass Menschen, die von BND-Maßnahmen
       betroffen seien, wenig Rechtsschutzmöglichkeiten hätten. Sie genieße „ein
       hohes Maß an Bekanntheit, Reputation und Vertrauen“ und habe als Einzige
       einen Überblick über Datenschutzverstöße aller Sicherheitsbehörden.
       
       Deshalb sollte lieber eine unbürokratische Kooperation ihres Hauses mit dem
       Kontrollrat ermöglicht werden, so ihr Sprecher. Ein Entzug der Kontrolle
       wäre dagegen eine „Schwächung des Grundrechtsschutzes“.
       
       Auch der Vorsitzende der G10-Kommission, der CDU-Mann Michael
       Grosse-Brömer, sagte der taz, seine Kommission sehe natürlich die
       Notwendigkeit, die deutsche Sicherheitsarchitektur zu stärken. „Ich rate
       aber dazu, die jahrelange Parlaments- und Kontrollerfahrung von Mitgliedern
       der G10-Kommission und insbesondere die Expertise deren Mitarbeiterstabes
       in der Bundestagsverwaltung nicht vollständig zu vernachlässigen.“
       
       Und im Justiz- und Verteidigungsministerium soll es ebenso Vorbehalte
       geben, wie rechtsstaatlich die geplanten Befugnisse sind und wie kompatibel
       mit den Aufgaben anderer Dienste und Einheiten. Öffentlich äußern sich
       beide Ministerien nicht dazu. Die interne Ressortabstimmung kommentiere man
       nicht, heißt es auch dort.
       
       ## „Einen Blankoscheck darf es nicht geben“
       
       Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner, der mehrere Jahre im Kontrollgremium der
       Geheimdienste im Bundestag saß, sagte der taz, er unterstütze das Ansinnen,
       dem BND angemessene Werkzeuge für die aktuelle Bedrohungslage zu geben.
       „Eine Bleiweste funktioniert nicht.“ Aber: „Einen Blankoscheck darf es
       nicht geben, und die Befugnisse sollten auch nicht überstrapaziert werden.
       Der BND muss nicht die CIA werden. Und ein demokratischer Dienst darf nicht
       mit den gleichen Mitteln agieren wie der einer Diktatur.“ Und, so Stegner:
       „Mit jedem neuen Instrument wächst auch der Bedarf für eine
       parlamentarische Kontrolle.“
       
       Auch der Grüne Konstantin von Notz zeigt sich grundsätzlich offen – ihm
       fehlt aber eine Reform des Nachrichtendienstrechts „aus einem Guss“, mit
       klaren Zuständigkeiten und ohne „Lagerdenken“. Die Regierung gebe
       stattdessen „ein chaotisches Bild ab und handelt sicherheitspolitisch
       schlicht fahrlässig“.
       
       Ein konkreter Gesetzentwurf fehle bis heute, kommuniziert werde nur mit
       Medien, nicht mit dem Parlament. „Konkrete Entwürfe werden wir sehr genau
       prüfen, wenn sie uns vorliegen“, so von Notz zur taz. In diesen Zeiten
       könne man auch über Erweiterungen der Befugnisse reden. „In einem
       Rechtsstaat erfordert dies aber auch eine substantielle Stärkung der
       Nachrichtendienstkontrolle.“ Auch hierzu müsse die Koalition ein
       reformiertes Gesetz vorlegen.
       
       Kanzleramtschef Frei betont, dass die Kontrolle des BND durch die Bündelung
       beim Kontrollrat gar gestärkt werde. Und die Reform an sich unerlässlich
       sei. Man könne es sich schlicht nicht leisten, hinter den Möglichkeiten
       derjenigen zurückzubleiben, die Deutschland schaden wollten.
       
       Ob es dazu kommt, dürfte am Ende auch in Karlsruhe entschieden werden.
       Schon zuletzt wurde gegen den BND [6][wegen seiner Überwachung] geklagt.
       Dass mit den neuen Befugnissen weitere Klagen folgen, gilt als sicher.
       
       Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes haben wir
       die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) fälschlich Verena Hubig genannt.
       Das ist korrigiert, wir bitten um Entschuldigung.
       
       20 Feb 2026
       
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