# taz.de -- Geplante Großreform des BND: Ein bisschen James Bond
> Der Bundesnachrichtendienst soll mehr Befugnisse bekommen und künftig
> etwa Sabotagen im Ausland verüben dürfen. Und wer kontrolliert ihn in
> Zukunft?
(IMG) Bild: Für den BND dürften die Uhren bald anders ticken: Das Kanzleramt plant für den Dienst eine einschneidende Reform
Es war eine Kampfansage von [1][Martin Jäger] vor wenigen Tagen, auf der
Bühne der Sicherheitskonferenz in München. „Wir sind nicht länger in einer
Zeit des Friedens“, erklärte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes
(BND). Russland führe einen Schattenkrieg in Europa – mit verdeckten
Aktionen, Luftraumverletzungen oder Desinformation. Allein 321 mutmaßliche
Sabotageaktionen in Deutschland habe die Polizei im vergangenen Jahr
gezählt. Dem könne der BND nicht mehr einfach zusehen. „Wir müssen der
anderen Seite sehr klar machen, wenn sie das weiter tun, wird das nicht
ohne Konsequenzen bleiben.“ Die Gegenseite müsse „ebenso den Schmerz
fühlen“.
Damit wurde Jäger nochmal deutlicher als zuletzt schon. Bereits zu seinem
[2][Dienstantritt als neuer BND-Chef im vergangenen Oktober] hatte er
erklärt, sein Dienst werde künftig mehr Risiko eingehen. Später betonte
Jäger, man müsse „unsere Gegner konfrontieren, wo immer dies nötig ist“.
Nun wird der Plan konkret: Denn im Bundeskanzleramt wird an einem
Gesetzentwurf gearbeitet, der dem BND völlig neue operative Befugnisse
geben soll – und ihn grundsätzlich verändern würde.
Der BND würde damit von einem Nachrichtendienst, der rein Informationen
sammelt und analysiert, zu einem Geheimdienst, der auch selbst Aktionen wie
Sabotagen begehen dürfte. Aber es gibt auch politischen Gegenwind.
Zu dem Gesetzentwurf, der noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, gibt
sich das Kanzleramt bisher öffentlich wortkarg. Dort wird nur auf den
schwarz-roten Koalitionsvertrag verwiesen, in dem eine „grundlegende“
Reform des Nachrichtendienstrechts vereinbart ist, mit Stärkung der
operativen Fähigkeiten und um mit europäischen Partnerdiensten „wieder
Schritt zu halten“. Dazu finde eine interne Vorabstimmung statt, zu der man
sich nicht äußere, so das Kanzleramt.
## Cyberattacken oder Stören von Funkverkehr
Aber Kanzler Friedrich Merz gab zuletzt schon die Linie vor. Der BND müsse
„nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielen“,
verlautbarte er. Denn die Sicherheitslage sei noch nie in der
Nachkriegsgeschichte so ernst gewesen wie heute. Auch [3][Kanzleramtschef
Thorsten Frei] wirbt derzeit offensiv für den „Paradigmenwechsel“ für den
Dienst. Wenn es die Sicherheitslage erfordere, müsse der BND mehr als nur
Informationen erheben, sondern aktiv werden.
Nicht „in James-Bond-Manier“, aber so, dass Gefahren wie Cyber- oder
Drohnenangriffe abgewehrt werden könnten. Konkret benennt Frei das Stören
von Funkverkehr zur Drohnenabwehr, Cyberattacken gegen
Waffenproduktionsstätten oder das Ausschalten von Krypto-Wallets
feindlicher Agenten, mit denen diese digital Geld transferieren. Für andere
Dienste sei so etwas „eine Selbstverständlichkeit“.
Für den BND aber wäre es ein Novum. Denn bisher darf dieser nicht selbst
Straftaten begehen – auch als Lehre aus der NS-Zeit. Frei aber versichert,
dass es für solche Aktionen Eingriffsschwellen geben werde: Die Sicherheit
Deutschlands müsse dafür auf dem Spiel stehen – wie genau die definiert
werden, lässt er bisher offen.
Und das Kanzleramt will noch mehr für den BND. Diesem sollen laut Frei
künftig auch „eingriffsintensive Zugriffe“ auf Handys oder Server erlaubt
werden. Und dies auch dann, wenn Zielpersonen sich in Deutschland befinden
– was dem BND als Auslandsnachrichtendienst bisher nicht möglich ist.
Zugleich soll der BND länger Daten aus Telekommunikationsnetzen abgreifen
dürfen, die er mithilfe von Stichworten, den „Selektoren“, durchsucht:
künftig mit Speicherfristen von sechs bis zwölf Monaten. Das wäre deutlich
mehr als die drei Monate, [4][die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für
ihre geplante IP-Speicherung vorsieht] – aber immer noch weniger als andere
europäische Geheimdienste. Zudem soll der BND für die Datenauswertung
künftig auch KI verwenden dürfen.
## Widerstand der Bundesdatenschutzbeauftragten
Strittig wird auch die geplante Neuaufstellung der Kontrolle des BND.
Künftig soll diese beim 2022 neu eingeführten Unabhängigen Kontrollrat
gebündelt werden, einem mit früheren Richter*innen besetzten Gremium.
Die Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag bliebe
bestehen, die Kontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragten oder die
G10-Kommission, die konkrete Überwachungsmaßnahmen genehmigt, fiele weg.
Schon in den Koalitionsverhandlungen, als sich die Pläne abzeichneten,
hatte [5][die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in der
taz gegen den Entzug der Kontrollrechte protestiert]. Der Plan sei
weiterhin „nicht zielführend“, sagt nun ihr Sprecher der taz. Die
Datenschutzbeauftragte kompensiere, dass Menschen, die von BND-Maßnahmen
betroffen seien, wenig Rechtsschutzmöglichkeiten hätten. Sie genieße „ein
hohes Maß an Bekanntheit, Reputation und Vertrauen“ und habe als Einzige
einen Überblick über Datenschutzverstöße aller Sicherheitsbehörden.
Deshalb sollte lieber eine unbürokratische Kooperation ihres Hauses mit dem
Kontrollrat ermöglicht werden, so ihr Sprecher. Ein Entzug der Kontrolle
wäre dagegen eine „Schwächung des Grundrechtsschutzes“.
Auch der Vorsitzende der G10-Kommission, der CDU-Mann Michael
Grosse-Brömer, sagte der taz, seine Kommission sehe natürlich die
Notwendigkeit, die deutsche Sicherheitsarchitektur zu stärken. „Ich rate
aber dazu, die jahrelange Parlaments- und Kontrollerfahrung von Mitgliedern
der G10-Kommission und insbesondere die Expertise deren Mitarbeiterstabes
in der Bundestagsverwaltung nicht vollständig zu vernachlässigen.“
Und im Justiz- und Verteidigungsministerium soll es ebenso Vorbehalte
geben, wie rechtsstaatlich die geplanten Befugnisse sind und wie kompatibel
mit den Aufgaben anderer Dienste und Einheiten. Öffentlich äußern sich
beide Ministerien nicht dazu. Die interne Ressortabstimmung kommentiere man
nicht, heißt es auch dort.
## „Einen Blankoscheck darf es nicht geben“
Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner, der mehrere Jahre im Kontrollgremium der
Geheimdienste im Bundestag saß, sagte der taz, er unterstütze das Ansinnen,
dem BND angemessene Werkzeuge für die aktuelle Bedrohungslage zu geben.
„Eine Bleiweste funktioniert nicht.“ Aber: „Einen Blankoscheck darf es
nicht geben, und die Befugnisse sollten auch nicht überstrapaziert werden.
Der BND muss nicht die CIA werden. Und ein demokratischer Dienst darf nicht
mit den gleichen Mitteln agieren wie der einer Diktatur.“ Und, so Stegner:
„Mit jedem neuen Instrument wächst auch der Bedarf für eine
parlamentarische Kontrolle.“
Auch der Grüne Konstantin von Notz zeigt sich grundsätzlich offen – ihm
fehlt aber eine Reform des Nachrichtendienstrechts „aus einem Guss“, mit
klaren Zuständigkeiten und ohne „Lagerdenken“. Die Regierung gebe
stattdessen „ein chaotisches Bild ab und handelt sicherheitspolitisch
schlicht fahrlässig“.
Ein konkreter Gesetzentwurf fehle bis heute, kommuniziert werde nur mit
Medien, nicht mit dem Parlament. „Konkrete Entwürfe werden wir sehr genau
prüfen, wenn sie uns vorliegen“, so von Notz zur taz. In diesen Zeiten
könne man auch über Erweiterungen der Befugnisse reden. „In einem
Rechtsstaat erfordert dies aber auch eine substantielle Stärkung der
Nachrichtendienstkontrolle.“ Auch hierzu müsse die Koalition ein
reformiertes Gesetz vorlegen.
Kanzleramtschef Frei betont, dass die Kontrolle des BND durch die Bündelung
beim Kontrollrat gar gestärkt werde. Und die Reform an sich unerlässlich
sei. Man könne es sich schlicht nicht leisten, hinter den Möglichkeiten
derjenigen zurückzubleiben, die Deutschland schaden wollten.
Ob es dazu kommt, dürfte am Ende auch in Karlsruhe entschieden werden.
Schon zuletzt wurde gegen den BND [6][wegen seiner Überwachung] geklagt.
Dass mit den neuen Befugnissen weitere Klagen folgen, gilt als sicher.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes haben wir
die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) fälschlich Verena Hubig genannt.
Das ist korrigiert, wir bitten um Entschuldigung.
20 Feb 2026
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(DIR) [1] /Wechsel-beim-Bundesnachrichtendienst/!6090260
(DIR) [2] /Wechsel-beim-Bundesnachrichtendienst/!6090260
(DIR) [3] /CDU-Politiker-ueber-Polizeiarbeit/!5999437
(DIR) [4] /Vorratsdatenspeicherung/!6140692
(DIR) [5] /Exklusiv-Schwarz-Rot-will-mehr-Ueberwachung/!6081232
(DIR) [6] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/4105/rsf-verklagt-bnd-wegen-staatstrojanern
## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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