# taz.de -- Prozess gegen Klimaaktivist:innen: Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?
       
       > Das Landgericht Potsdam startet den Prozess gegen Aktivist:innen der
       > Letzten Generation. Diese sehen eine politisch motivierte
       > Kriminalisierung.
       
 (IMG) Bild: Hier für manche zu sehen: ganz viel kriminelle Energie
       
       Das Landgericht Potsdam hat das Gerichtsverfahren gegen
       Klimaaktivist:innen der inzwischen aufgelösten Klimagruppe Letzte
       Generation eröffnet. Das gab die Gruppe am Montagmorgen bekannt. Demnach
       müssen sich nun fünf Mitglieder vor Gericht mit dem Vorwurf
       auseinandersetzen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Das
       entsprechende Schreiben vom Landgericht Potsdam liegt der taz vor, das
       Gericht war auf Anfrage zunächst nicht zu erreichen.
       
       Potsdam ist damit das erste Gericht, das den Vorwurf tatsächlich vor
       eine:n Richter:in bringt. Parallel haben aber auch die
       Staatsanwaltschaften in Flensburg und München Anklage nach Paragraf 129
       erhoben. Eigentlich soll mit dem Paragrafen gegen organisierte Kriminalität
       vorgegangen werden, etwa mafiöse Strukturen. Weil dieser der Polizei
       allerdings recht niedrigschwellig umfangreiche Observationsmaßnahmen
       ermöglicht, wird [1][der Vorwurf auch immer wieder gegen politische Gruppen
       erhoben]. Zur Anklage kommt es dabei selten.
       
       Doch jetzt strebt die federführende Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen die
       Letzte Generation tatsächlich eine Verurteilung an. Sie sieht es also als
       erwiesen an, dass es der Zweck der Gruppe gewesen sei, Straftaten zu
       begehen.
       
       Es handle sich um eine „Zäsur“, sagte Carla Hinrichs, die ehemalige
       Sprecherin der Gruppe, am Montag der taz. Hinrichs selbst ist im Münchener
       Verfahren angeklagt. Dass „eine so populäre Gruppe mit derart offener
       Gruppenstruktur“ nach dem Paragrafen 129 angeklagt werde, der die Bildung
       krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt, zeige, „wohin der
       Rechtsstaat sich entwickelt“. Bei Verurteilung drohe jedem:r, der:die
       schon mal 5 Euro gespendet habe, ein Verfahren als Unterstützer:in
       einer kriminellen Vereinigung.
       
       ## Ziviler Ungehorsam mit Kartoffelbrei
       
       Die Letzte Generation hatte vor allem [2][zwischen 2022 und 2023 mit
       zahlreichen Aktionen des zivilen Ungehorsams auf sich aufmerksam gemacht].
       Bundesweite Aufregung erzeugten insbesondere die [3][Straßenblockaden in
       Berlin], bei denen sich Aktivist:innen auf die Fahrbahn klebten.
       Darüber hinaus traten die Aktivist:innen wiederholt mit Museumsaktionen
       in die Öffentlichkeit, etwa mit einem [4][Kartoffelbrei-Wurf auf ein –
       unter Glas gesichertes – Monet-Gemälde im Potsdamer Museum Barberini] im
       Oktober 2022. Das Ziel dabei: politischen Druck aufzubauen, um die
       Bundesregierung zum Handeln in der Klimakrise zu bewegen.
       
       Reicht das, um der Gruppe vorzuwerfen, es sei ihr Ziel gewesen, Straftaten
       zu begehen? Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit
       wiederholt eine Einstufung als kriminelle Vereinigung abgelehnt. In
       Brandenburg kommen allerdings auch Vorwürfe dazu, die strafrechtlich höher
       anzusiedeln sind als Nötigung im Straßenverkehr oder Sachbeschädigung. So
       hatten Aktivist:innen auch [5][Rollbahnen am Flughafen BER blockiert]
       und waren in die [6][PCK-Raffinerie in Schwedt eingedrungen], um Stellräder
       an einer Ölpipeline zuzudrehen.
       
       Laut der Gruppe haben die fünf Aktivist:innen, die nun angeklagt wurden,
       allerdings kaum etwas gemeinsam. „Es ist total willkürlich, wen es hier
       getroffen hat“, sagte Hinrichs der taz. Unter den Angeklagten sei etwa die
       Aktivistin Mirjam Herrmann, die durch den Kartoffelbrei-Wurf bekannt wurde,
       oder der Aktivist Henning Jeschke, der sich an Straßenblockaden beteiligt
       habe. Hinrichs Einschätzung: „Offenbar geht die Staatsanwaltschaft gegen
       eine willkürliche Handvoll Leute vor, um die gesamte Organisation zu
       kriminalisieren.“
       
       Den Vorwurf selbst bezeichnete Hinrichs als „vollkommene Umkehr der
       Kausalität“. Die Letzte Generation habe den Staat mit dem demokratischen
       Mittel des zivilen Ungehorsams auf „seinen eigenen Rechtsbruch des
       fehlenden Klimaschutzes“ hinweisen wollen. „Ich kann meine Hand dafür ins
       Feuer legen, dass niemand von uns das Ziel hatte, Straftaten zu begehen“,
       sagte Hinrichs.
       
       Die Brandenburger Behörden hatten sich von Beginn an durch ihre vehemente
       Strafverfolgung der Letzten Generation hervorgetan. [7][Bereits im Dezember
       2022 fanden bei Aktivist:innen auf Antrag der Staatsanwaltschaft
       Neuruppin Razzien statt.] In der Folge meldeten sich dort Hunderte
       Menschen, um [8][eine Selbstanzeige wegen Unterstützung einer kriminellen
       Organisation aufzugeben]. Die Telefone der Gruppe wurden überwacht,
       inklusive des Pressetelefons, wovon [9][auch taz-Journalist:innen
       betroffen] waren.
       
       Der Verfolgungseifer hatte immer wieder die Debatte ausgelöst, inwiefern
       Behörden durch Negativberichterstattung etwa der Springer-Medien über die
       Klimaaktivist:innen und Aussagen von Politiker:innen unter Druck
       gesetzt wurden, Ergebnisse zu liefern. Die damalige Bundesinnenministerin
       Nancy Faeser (SPD) hatte gesagt, der Rechtsstaat werde sich nicht „auf der
       Nase herumtanzen“ lassen. Nach der Kartoffelbrei-Aktion zog ein
       SPD-Politiker Taliban-Vergleiche. Die damalige Brandenburger
       Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) veröffentlichte einen
       Zeitungsbeitrag, in dem sie für eine Verfolgung nach Paragraf 129
       argumentierte.
       
       ## „Die Einschüchterung hat schon stattgefunden“
       
       „Für uns ist klar, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt, das
       wegen des öffentlichen Drucks gegen uns eingeleitet wurde“, sagt nun
       Hinrichs. Sie ist der Überzeugung, dass dieser Druck den
       zivilgesellschaftlichen Prozess eingeschränkt hat. „Die Einschüchterung hat
       schon stattgefunden“, sagt sie. Ein „Demokratieproblem“ sieht sie nicht nur
       in dem jetzigen Gerichtsprozess, sondern auch in der „exekutiven
       Einschüchterung“ während der Hochphase der Bewegung.
       
       Die Letzte Generation hat sich Ende 2024 aufgelöst. Aus ihr hervorgegangen
       sind zwei Gruppen: Die „Neue Generation“, die vor allem auf die Errichtung
       von Gesellschaftsräten setzt, sowie das „Widerstandskollektiv“, das näher
       an Zielrichtung der alten Gruppe zivilen Ungehorsam betreibt. Gegen keine
       der beiden neuen Gruppen richtet sich das Verfahren.
       
       Ein Termin für einen Prozessauftakt ist noch nicht angesetzt. Es ist aber
       damit zu rechnen, dass der Prozess noch in diesem Jahr startet.
       Insbesondere, wenn er durch die Instanzen geht, könnte es Jahre dauern, bis
       es zu einem Urteil kommt.
       
       9 Feb 2026
       
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