# taz.de -- Prozess gegen die Letzte Generation: „Die Vorgehensweise ist feige“
       
       > Eine UN-Sonderberichterstatterin kritisiert die Vorwürfe gegen die Letzte
       > Generation. Sie warnt vor „Kipppunkten“ in der Kriminalisierung von
       > Protest.
       
 (IMG) Bild: Eine „Letzte Generation“-Aktivistin wird bei einer Protestaktion in Berlin festgenommen, am 18. 9. 2023
       
       taz: Frau Lawlor, Sie sind UN-Sonderberichterstatterin für die Lage von
       Menschenrechtsverteidiger:innen und haben [1][den Prozess gegen
       fünf Aktivist:innen der ehemaligen „Letzten Generation“ wegen „Bildung
       einer kriminellen Vereinigung“ am Landgericht Potsdam] kritisiert. Wo sehen
       Sie das Problem in diesem Verfahren?
       
       Mary Lawlor: Das Problem ist die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen
       [2][gemäß Paragraf 129 des Strafgesetzbuches]. Dieser Vorwurf erlaubte den
       Behörden die Überwachung der Mitglieder der Gruppe einschließlich
       GPS-Ortung und der [3][Überwachung der nationalen Pressetelefonhotline]. Es
       gab [4][Razzien in den Wohnungen von Aktivist:innen]. Die Webseite der
       Gruppe wurde beschlagnahmt, während eine Spendenkampagne lief. Die
       Generalstaatsanwaltschaft München hat auf der Homepage einen Hinweis
       geschaltet, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei und
       dass jede Spende an sie eine Straftat darstelle – obwohl nichts dergleichen
       in irgendeiner Weise bewiesen worden war. Dies ist unvertretbar und sollte
       sanktioniert werden.
       
       taz: Die Aktivist:innen machen keinen Hehl daraus, dass sie gegen das
       Gesetz verstoßen haben. Ist es nicht normal, dass ein Staat Straftaten vor
       Gericht bringt und strafrechtlich verfolgt? 
       
       Lawlor: Natürlich müssen Straftaten geahndet werden. Aber der Paragraf 129
       wird in erster Linie gegen organisierte kriminelle Gruppen angewendet, die
       sich durch illegale Handlungen bereichern wollen oder eine Gefahr für die
       Öffentlichkeit darstellen. Hier geht es dagegen um friedliche, öffentliche
       Aktionen, die darauf abzielten, die Aufmerksamkeit auf die Untätigkeit der
       Regierung im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Regulierung von
       Umweltverschmutzern zu lenken, ohne dass die Aktivist:innen einen
       eigenen materiellen Vorteil gesucht hätten. Der Vorwurf kann zu einer
       Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen und kriminalisiert auch jede
       Form der Unterstützung für die Gruppe mit bis zu drei Jahren
       Freiheitsstrafe. Dass Aktivist:innen mit derart strengen Strafen
       rechnen müssen, ist äußerst beunruhigend.
       
       taz: Wie würden Sie den Kontext beschreiben, in dem dieser Prozess
       stattfindet? 
       
       Lawlor: Wir befinden uns im Angesicht der völligen Katastrophe. Lassen Sie
       mich wiederholen, was ich in meinem Bericht an die UN-Generalversammlung im
       letzten Jahr geschrieben habe: Ohne rasche und weitreichende Maßnahmen der
       Staaten zur Reduzierung der Emissionen wird sich die globale Erwärmung
       weiter verstärken. Damit werden auch die verheerenden negativen
       Auswirkungen auf die Menschenrechte zunehmen. Wenn nicht sofort wirksame
       Maßnahmen ergriffen werden, mit radikalen Emissionsreduktionen bis 2030,
       wird auch das Potenzial, die Auswirkungen auf die Menschenrechte
       abzuschwächen, abnehmen. Die Risiken drohen zu kaskadieren, das heißt, sie
       verstärken sich gegenseitig. All dies wird die Menschen am meisten treffen,
       die bereits heute am stärksten von der Ungerechtigkeit in unseren
       Gesellschaften betroffen sind. Wir reden über massive Auswirkungen:
       Schätzungsweise 3,3 bis 3,6 Milliarden Menschen leben in Kontexten, die
       besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind.
       
       taz: Sie sprechen davon, dass in der Klimakrise „Kipppunkte“ erreicht
       werden – und Sie beziehen dies auch auf den Umgang von Staaten mit
       Klimaaktivist:innen. Inwieweit ist der Prozess gegen die Letzte Generation
       ebenfalls ein solcher Kipppunkt? 
       
       Lawlor: „Kipppunkte“ bezeichnen Veränderungen, bei denen es ab einem
       bestimmten Punkt kein Zurück mehr gibt. Weltweit, insbesondere aber in
       Staaten mit historisch hoher Umweltverschmutzung, wird Klimaaktivismus seit
       Jahrzehnten unterdrückt. Doch in den letzten Jahren hat sich diese
       Unterdrückung erheblich verschärft. Regierungen setzen Klimaaktivismus
       fälschlicherweise mit Kriminalität oder sogar mit Terrorismus gleich. Die
       Letzte Generation ist ein klares Beispiel dafür, wie diese Entwicklung zu
       ihrem logischen Ende geführt wird: zur Inhaftierung von Menschen, die
       friedlich zu Maßnahmen aufrufen, von denen wir alle wissen, dass sie
       notwendig sind.
       
       taz: Welche Auswirkungen hat es, wenn Staaten derart hart gegen
       Klimaaktivist:innen vorgehen? 
       
       Lawlor: „Hart“ ist das falsche Framing. Diese Vorgehensweise ist feige. Sie
       zielt darauf ab, die Kontrolle über die Klimadebatte in den Händen der
       Regierung und derjenigen zu halten, die von der Klimakrise profitieren. Die
       Kriminalisierung von Klimaaktivismus schützt nur den Status quo und trägt
       in keiner Weise zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Eine ähnlich feige
       Reaktion haben wir in Deutschland auf Proteste gegen Israels Genozid in
       Palästina gesehen, die ebenfalls nichts zur Unterstützung der Opfer
       beitrug, sondern die Täter schützte.
       
       taz: Welche Rolle kann und sollte ziviler Ungehorsam Ihrer Meinung nach im
       Kampf gegen die Klimakrise spielen? 
       
       Lawlor: Ziviler Ungehorsam hat im Kampf für soziale Gerechtigkeit und für
       Menschenrechte immer eine Rolle gespielt und wird das auch im Kampf gegen
       die Klimakrise tun.
       
       taz: Wie sollten Staaten mit Klimaaktivist:innen umgehen? 
       
       Lawlor: Die Frage sollte nicht lauten, wie Staaten mit
       Klimaaktivist:innen umgehen sollten. Die Frage sollte lauten, wie
       Staaten mit dem Klimawandel und den Menschen umgehen sollten, die ihn
       vorantreiben und davon profitieren. Werden sie untersucht werden? Werden
       sie vor Gericht gestellt werden? Wir haben nur ein winziges Zeitfenster, um
       die Dinge zu ändern, und die Staaten sind damit beschäftigt,
       Aktivist:innen zu kriminalisieren? Das ist ein Weg, der nirgendwohin
       führt. Die Menschenrechte von Milliarden von Menschen sind in Gefahr.
       
       taz: Welche Rolle spielen Sie als UN-Sonderberichterstatterin in dieser
       Auseinandersetzung, und welche Rolle können die UN im Kampf gegen die
       Klimakrise spielen? 
       
       Lawlor: Ich bin eine unabhängige Expertin, die vom UN-Menschenrechtsrat
       ernannt wurde und somit völlig unabhängig von den Vereinten Nationen ist.
       Natürlich spielen die UNO eine Rolle, aber letztendlich ist sie eine
       Organisation von Staaten, und sie kann sich nur in begrenztem Umfang gegen
       die destruktiven Handlungen ihrer Mitglieder wehren.
       
       1 Mar 2026
       
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