# taz.de -- Beschluss des Landgerichts Flensburg: Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung
> Das Landgericht Flensburg sieht in der Letzten Generation keine
> kriminelle Vereinigung. Die Aktionen seien keine Gefahr für die
> öffentliche Sicherheit.
(IMG) Bild: Wer ist hier kriminell?, fragen sich manche Aktivist:innen der Letzten Generation
Es ist eine große Schlappe für die Strafverfolgungsbehörden, die versuchen,
die ehemalige Klimagruppe Letzte Generation nach Paragraf 129 zu einer
kriminellen Vereinigung erklären zu lassen. Wie am Dienstag bekannt wurde,
hat das Landgericht Flensburg einen solchen Vorwurf gegen eine
Ex-Aktivistin der Gruppe nicht zur Verhandlung zugelassen. Der
entsprechende Beschluss des Gerichts liegt der taz vor.
Damit werden die Vorwürfe nach Paragraf 129 aktuell nur noch an zwei
deutschen Gerichten verhandelt. [1][Anders als in Flensburg war in Potsdam
erst im Februar ein Verfahren gegen fünf Aktivist:innen zur
Hauptverhandlung zugelassen worden]. Auch in München wird aktuell ein
Prozess vorbereitet. Hier wird man sich nun mit der über 40-seitigen
Argumentation aus Flensburg beschäftigen müssen, die eine sehr
grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Vorwurf darstellt.
Dass überhaupt an deutschen Gerichten ein Urteil gegen eine Gruppe
angestrebt wird, die stets ihre Gewaltfreiheit betont hat und für eine
bessere Klimapolitik protestieren wollte, ist ein Novum. Der Paragraf 129
war in der linken Szene lange als „Schnüffelparagraf“ bekannt, weil er der
Polizei sehr niedrigschwellig weitreichende Überwachungsmaßnahmen
ermöglicht. Vor Gericht landen dann aber nur wenige dieser
Ermittlungsverfahren. Die, die es tun, haben sich in der Vergangenheit in
der Regel mit mutmaßlich militant agierenden Gruppen auseinandergesetzt –
und damit mit wesentlich schwereren Vorwürfen.
In einem über 40-seitigen Beschluss begründen die drei Richter:innen der
Staatsschutzkammer am Landgericht Flensburg jetzt, warum sie es für
überzogen halten, den Vorwurf gegen Klimaaktivist:innen zu erheben,
die zivilen Ungehorsam betreiben. Insbesondere weisen sie dabei den Vorwurf
zurück, die Aktionen der Letzten Generation seien eine erhebliche Gefahr
für die öffentliche Sicherheit gewesen. Eine solche müssten die Aktionen
aber darstellen, damit die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
gelten könnte.
## Klimablockaden sind keine rassistische Hetze
Die Staatsanwaltschaft sah dies als gegeben an, weil sie der beschuldigten
Aktivistin Blockadeaktionen an den Flughäfen Berlin, München und Sylt sowie
das versuchte Abdrehen einer Ölpipeline in der PCK-Raffinerie Schwedt zur
Last legt. Doch zum Zeitpunkt der Aktion ([2][inzwischen wurden die Gesetze
entsprechend verschärft]) habe es sich dabei höchstens um gemeinschaftliche
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gehandelt, monierte jetzt das
Gericht. Und das reiche nicht aus, um von einer Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit zu sprechen.
Interessant ist, dass das Gericht im Beschluss auch einer bisher
unveröffentlichten Entscheidung eines Münchener Amtsgerichts widerspricht,
auf die sich offenbar die Generalstaatsanwaltschaft München in ihrer
Anklageschrift bezogen hatte. Demnach könnten schon kleinere Straftaten für
eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausreichen – wobei sich das
Amtsgericht München ausgerechnet auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) zu rassistischen Schmierereien nach den Pogromen in
Rostock-Lichtenhagen 1992 berufen haben soll. Der BGH argumentierte damals,
diese seien geeignet gewesen, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu
versetzen.
Die Flensburger Richter:innen stellen nun klar: Rassistische
Gewaltaufrufe sind nicht dasselbe wie Straßenblockaden für das Klima. Auch
die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass aber doch die gewalttätigen
Übergriffe von Autofahrer:innen gegen die Aktivist:innen der
Letzten Generation ein Beleg für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
nahelegen, wies das Gericht zurück. In solchen Fällen sei doch eher die
Sicherheit der Aktivist:innen gefährdet, befand das Gericht.
## Aktivistin ist erleichtert
„Wir haben es wirklich mit einer beeindruckenden Entscheidung zu tun, die
eine umfassende Prüfung des Sachverhalts darstellt“, sagte eine der
Anwält:innen der Angeklagten, Britta Eder, zur taz. Das Gericht habe mit
seiner Entscheidung „den Versuchen der Strafverfolgungsorgane, den Paragraf
129 StGB gegen politisch missliebige Akteure zu instrumentalisieren, einen
Riegel vorgeschoben“.
In einer Pressemitteilung der inzwischen aufgelösten Letzten Generation
meldete sich zudem die Beschuldigte Miriam Meyer zu Wort. „Fast zwei Jahre
lang bestimmte diese Anklage mein Leben“, sagte sie dort. Sie sei abgehört
und observiert worden, ihr Wohnort von der Polizei durchsucht. Der
Beschluss erleichtere sie sehr und nehme ihr die „ständige Sorge“, dass das
Verfahren „über Jahre hinweg mein Leben dominieren würde“. Das Urteil
zeige, „dass unser friedlicher Protest nichts mit einer kriminellen
Vereinigung zu tun hat“. Dass es aber überhaupt zur Anklage gekommen ist,
sage „nichts Gutes über den Zustand unserer Demokratie“ aus.
Ob es wirklich zu keinem Prozess kommt, ist noch nicht final entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg kann gegen den Beschluss Beschwerde
einlegen.
7 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Prozess-gegen-Klimaaktivistinnen/!6152562
(DIR) [2] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-beratung-luftsicherheitsgesetz-100.html
## AUTOREN
(DIR) Timm Kühn
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