# taz.de -- In den Tod gerissen: U-Bahn-Mord heizt Migrationsdebatte an
> Nachdem ein Geflüchteter eine junge Frau mit sich vor eine U-Bahn gezerrt
> hat, diskutiert Hamburgs Bürgerschaft den Umgang mit gefährlichen
> Migranten.
(IMG) Bild: Eine U-Bahn fährt in die Hamburger Station Wandsbek-Markt ein
Zwei Wochen nach dem [1][gewaltsamen Tod einer 18-Jährigen] und dem Suizid
eines 25-Jährigen in einem U-Bahnhof in Hamburg-Wandsbek debattiert die
Hamburger Bürgerschaft am Mittwoch über den Vorfall – auf Antrag der
AfD-Fraktion. Titel: „Die tödlichen Folgen verfehlter Migrationspolitik“.
Nicht nur die AfD behauptet, die junge Frau könnte noch leben, wenn der
Täter Ariop A., der sie mit sich vor eine einfahrende U-Bahn gerissen
hatte, gar nicht ins Land gelassen worden wäre. Als „politische
Fehlentscheidung“ der Ampelkoalition hatte vergangene Woche der Hamburger
CDU-Fraktionsvorsitzende Dennis Thering das mittlerweile ausgesetzte
Resettlement-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen
(UNHCR) bezeichnet.
Mit diesem Programm, das besonders schutzbedürftigen ausgewählten
Geflüchteten eine Perspektive in einem sicheren Land bieten soll, war der
Täter 2024 aus Südsudan nach Deutschland gekommen. Als eine von nur
[2][5.553 Personen]. Diese Menschen waren zuvor aus ihrem Land in einen
Nachbarstaat geflohen und hatten dort in einem Lager des UNHCR gelebt.
Die Hälfte von ihnen seien Frauen gewesen, heißt es in einer [3][Auswertung
des Bundesamts für Migration (Bamf)]. Das seien 13,1 Prozentpunkte mehr als
in der Gruppe derjenigen, die auf eigene Faust nach Deutschland fliehen und
hier Asyl beantragen. Und: 96,4 Prozent seien mit Familienangehörigen
eingereist.
## Als Zehnjähriger auf der Flucht
Ariop A. war eine Ausnahme. Er hatte sich mit zehn Jahren mit einem
minderjährigen Cousin 700 Kilometer nach Kenia durchgeschlagen. Vater und
Onkel waren ermordet worden, seine Mutter eines natürlichen Todes
gestorben. So zitiert es der [4][Spiegel] aus der Ausländerakte des Mannes.
Was der Junge ohne erwachsene Beschützer:innen damals auf der Flucht
und in dem Lager, in dem er zwölf Jahre lebte, erlebt hat: Das steht nach
Angaben des Spiegels nicht in der Akte. Nach allem, was über solche
Zeltstädte, in denen Hunderttausende nach eigenen Regeln zusammenleben,
bekannt ist: Er wird viel Gewalt, auch sexuelle, erlebt haben, am eigenen
Leib und als Augenzeuge.
In Deutschland musste er offenbar allein damit fertigwerden. Da er nach
Kenntnis der Behörden vor der Tat weder sich noch andere aufgrund einer
psychischen Erkrankung gefährdet hatte, hatte er keinen Kontakt etwa zum
sozialpsychiatrischen Dienst, schreibt ein Sprecher von Sozial- und
Integrationssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) der taz.
Um psychotherapeutische Hilfe oder Ähnliches hätte er sich also selbst
kümmern müssen. Durch verschiedene Studien ist belegt, wie schwer der
Zugang zu solchen Angeboten gerade für Geflüchtete ist.
Allerdings lägen im Fall von Ariop A. „keine medizinischen Befunde für
psychiatrische Auffälligkeiten vor“, schreibt der Sprecher der taz. „Auch
die bei der Polizei bekannt gewordenen Sachverhalte lassen keinen
Zusammenhang mit der Tat oder Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung
erkennen.“
Tatsächlich lässt sich im Nachhinein ohne Gerichtsverhandlung und
psychiatrisches Gutachten nicht aufklären, ob eine psychische Erkrankung
ein Faktor war, der zum Suizid des jungen Mannes sowie der Tötung einer
Unbeteiligten beitrug.
Nur spricht wenig dafür, dass es sich bei ihm um eine psychisch gesunde
Person gehandelt hat. So schildern Medien Berichte von ehemaligen
Mitbewohner:innen in Geflüchtetenheimen, nach denen er regelmäßig
betrunken war. Alkoholismus fällt nach dem internationalen Code der
Krankheiten unter die sogenannten F-Diagnosen, unter denen psychische und
Verhaltensstörungen zusammengefasst sind. Belegt ist zudem, dass
Suchterkrankungen sehr oft eine Traumafolgestörung zugrunde liegt.
Doch dieser Aspekt blieb in den vergangenen zwei Wochen seltsam
unterbelichtet. Selbst die Fraktion der Linken sagte nichts dazu.
Stattdessen betonte sie den frauenverachtenden Charakter der Tat. Erst auf
Nachfrage der taz erneuerte die migrationspolitische Sprecherin der Linken,
Carola Ensslen, ihre oft geäußerte Kritik an der unzureichenden
psychosozialen Versorgung der Geflüchteten in Hamburg sowie an der
Unterbringung in Massenunterkünften.
## Der Täter – auch ein Opfer?
Ob sich jemand traut, in der aktuellen Stunde am Mittwoch danach zu fragen,
inwiefern der Täter auch ein Opfer war? Die Regierungsfraktionen SPD und
Grüne garantiert nicht. Sie wollen „mit den Angehörigen trauern“ und „der
Instrumentalisierung durch AfD und CDU entgegentreten“. So heißt es in
ihren Anträgen für die Bürgerschaft.
Dabei hatte der [5][Erste Hamburger Bürgermeister] Peter Tschentscher (SPD)
die Tat selbst für eigene Interessen genutzt. Vier Tage danach
veröffentlichte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) eine kurze Stellungnahme
seines Sprechers. „Der Fall verdeutliche aus Sicht Tschentschers ‚die
Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Rückführung von Flüchtlingen, die
zu einem Risiko für die Sicherheit werden‘“, heißt es in dem Bericht mit
der Überschrift „Tschentscher für Abschiebung gefährlicher Flüchtlinge“.
Die taz fragte den Sprecher zweimal, was das mit Ariop A. zu tun habe, da
dieser vor der Tötung der jungen Frau nicht als Sicherheitsrisiko
aufgefallen war. Er hatte in Unterkünften randaliert und sich mit einem
Mitbewohner geprügelt, wobei er selbst nach Auskunft der Staatsanwaltschaft
erheblich verletzt worden ist. In drei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft
ermittelt, dreimal stellte sie die Verfahren ein.
Zwei Tage vor der Tat griff er Polizisten an, die ihn aus einem Bordell
bringen wollten, das er nicht verlassen wollte. Nach Angaben der Polizei
schlug er einem Polizisten ein Telefon gegen den Kopf und verletzte ihn
leicht. – Ein „gefährlicher Flüchtling“? Es gab kein Urteil gegen Ariop A.,
keinen Strafbefehl. Soll es in Zukunft möglich sein, Geflüchtete aufgrund
einer Anzeige bei der Polizei abzuschieben, will die taz vom Sprecher des
Bürgermeisters wissen – und bekommt keine zur Veröffentlichung freigegebene
Antwort.
In der Bürgerschaftsdebatte am Mittwoch werden AfD und CDU die [6][fehlende
Sicherheitsüberprüfung durch deutsche Behörden] von Ariop A. anprangern.
Richtig daran ist: In seinem Fall hat das Auswärtige Amt vor seiner
Einreise ein Visum erteilt, ohne dass Bundespolizei oder Bundeskriminalamt
damit wie üblich befasst waren. Das bestätigt eine an dem Verfahren
beteiligte Behörde.
Nur: Diese Überprüfung soll laut Bamf potenzielle Terrorist:innen
aufspüren oder Menschen, die aktenkundig schwere Straftaten begangen haben.
Zumindest Letzteres hätte dem UNHCR auffallen müssen, das ihn im Lager in
Kenia für das Programm ausgewählt hat. Und das Bamf hat ihm nach einer
Befragung eine Integrationsbereitschaft bescheinigt.
10 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Toetungsdelikt-an-Hamburger-U-Bahn/!6150587
(DIR) [2] https://www.unhcr.org/refugee-statistics/download?data_finder%5BdataGroup%5D=solutions&data_finder%5Bdataset%5D=solutionsResettlement&data_finder%5Byear__filterType%5D=range&data_finder%5Byear__rangeFrom%5D=2019&data_finder%5Byear__rangeTo%5D=2024&data_finder%5Bcoo__displayType%5D=doNotDisplay&data_finder%5Bcor__displayType%5D=all&data_finder%5Byear__%5D=&data_finder%5Bcoo__%5D=&data_finder%5Bcor__%5D=&data_finder%5Badvanced__%5D=&data_finder%5Bsubmit%5D=&data-finder=on&sort%5Byear%5D=desc&page=1
(DIR) [3] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2026-resettlement.pdf?__blob=publicationFile&v=7
(DIR) [4] https://www.spiegel.de/panorama/u-bahn-taeter-ariop-a-unhcr-sah-keine-hinweise-auf-gewalt-a-8ea638cc-6ba5-4f7b-ac78-0daf46afae0e?giftToken=84de5b53-e9fb-40f4-962a-19d9e45aafb5
(DIR) [5] /Nach-Tod-am-Hamburger-U-Bahn-Gleis/!6150768
(DIR) [6] /Regierung-widerruft-Aufnahmezusagen/!6147139
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
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